Wer ein KI-System in eigener Verantwortung beruflich nutzt, ist nach dem AI Act Betreiber – in der Klinik ist das die Einrichtung, nicht die einzelne Ärztin. Bei Hochrisiko-Systemen muss der Betreiber das System gemäß Gebrauchsanweisung einsetzen, die Aufsicht Personen mit Kompetenz, Schulung und Befugnis übertragen, den Betrieb überwachen, selbst gelieferte Eingabedaten auf Eignung prüfen und automatisch erzeugte Protokolle mindestens sechs Monate aufbewahren. Vor dem Einsatz am Arbeitsplatz sind Beschäftigte und ihre Vertretung zu informieren. Ein formales Risikomanagementsystem verlangt das Gesetz dagegen vom Anbieter.
Zum EU AI Act →KI-Risikomanagement im Medizinbetrieb
Wie Kliniken, Praxen und Labore KI-Systeme sicher betreiben: Betreiberpflichten nach dem AI Act im Zusammenspiel mit der MDR, geteilte Verantwortung mit dem Anbieter, ein Bedrohungsmodell für medizinische KI, Risikobewertung und belastbare Nachweise.
Stand: Oktober 2026 · Valeri Milke, ISO 27001 & ISO 42001 Lead Auditor
Erschienen inmt|medizintechnik 2.2026 ↗
02.08.2028Hochrisiko-Pflichten für KI-Medizinprodukte – für Anbieter und Betreiber
02.12.2027Hochrisiko-Pflichten für direkt eingestufte Zwecke wie die Notfall-Triage
≥ 6 MonateMindestaufbewahrung automatisch erzeugter Protokolle beim Betreiber
Klasse IIaIn der Regel Mindestklasse nach MDR für Software zur Diagnose- und Therapieunterstützung
KI-Risikomanagement im Medizinbetrieb bedeutet, dass eine Gesundheitseinrichtung die Risiken eines eingesetzten KI-Systems für Patientinnen und Patienten, Personal und Datenschutz vor der Einführung bewertet, im laufenden Betrieb überwacht und bei jeder Änderung neu beurteilt. Für Kliniken, Praxen, Labore und Medizinische Versorgungszentren ist das keine Kür: Der AI Act weist Betreibern eigene Pflichten zu – von der bestimmungsgemäßen Verwendung über eine kompetente menschliche Aufsicht bis zur Aufbewahrung der Protokolle. Für KI-Medizinprodukte, an deren Konformitätsbewertung eine Benannte Stelle mitwirkt, greifen diese Hochrisiko-Pflichten ab dem 2. August 2028. Diese Seite zeigt, wie Anbieter und Betreiber die Verantwortung teilen, wie ein Bedrohungsmodell für medizinische KI aussieht, wie sich Auswirkungen bewerten lassen und welche Maßnahmen und Nachweise im Alltag tragen.
Zeitachse für den KI-Einsatz in der Versorgung
Was für Betreiber bereits gilt und was bis 2028 folgt – Meilenstein antippen für Details.
1. August 2024
AI Act in Kraft
Die europäische KI-Verordnung tritt in Kraft; ihre Pflichten gelten gestaffelt nach Systemart und Risiko.
2. Februar 2025
Verbote und KI-Kompetenz
Verbotene KI-Praktiken sind untersagt. Anbieter und Betreiber müssen die KI-Kompetenz ihrer Beschäftigten fördern.
Juni 2025
Leitfaden MDCG 2025-6
AI Board und MDCG beantworten in 36 Fragen das Zusammenspiel von MDR, IVDR und AI Act – etwa, dass der Betreiber nicht mit dem MDR-Anwender gleichzusetzen ist.
27. Juli 2026
Digital Omnibus in Kraft
Die Änderungsverordnung vom 8. Juli 2026 setzt feste Stichtage für die Hochrisiko-Pflichten und fasst die Pflicht zur KI-Kompetenz neu.
2. August 2026
Allgemeine Anwendung
Der AI Act gilt grundsätzlich, die Transparenzpflichten greifen, und das AI Office sowie die nationalen Behörden setzen die Verordnung durch.
11. September 2026
CRA-Meldepflichten
Hersteller von Produkten mit digitalen Elementen melden aktiv ausgenutzte Schwachstellen und schwerwiegende Vorfälle – relevant für das IT-Umfeld, nicht für Medizinprodukte.
2. Dezember 2027
Direkt eingestufte Hochrisiko-Zwecke
Hochrisiko-Pflichten greifen für Einsatzzwecke, die der AI Act selbst als hochriskant führt, etwa die Triage von Notfallpatienten – sofern das System nicht zugleich als Medizinprodukt mit Benannter Stelle bewertet wird.
11. Dezember 2027
CRA voll anwendbar
Nicht-medizinische Produkte mit digitalen Elementen, die neu in Verkehr kommen, müssen die Anforderungen des Cyber Resilience Act erfüllen.
2. August 2028
Hochrisiko-Pflichten für KI-Medizinprodukte
Für KI in Medizinprodukten und In-vitro-Diagnostika mit Benannter Stelle gelten die Hochrisiko-Anforderungen – für Anbieter ebenso wie für Betreiber. Für bereits vorher in Verkehr gebrachte Systeme gilt das nur bei wesentlichen Änderungen am Design.
Acht Kernaussagen zum KI-Einsatz in der Versorgung
Kurzfassung je Kernaussage — aufklappen für den vollständigen Text.
Medizinische KI ist nicht pauschal hochriskant. Entscheidend ist, ob die Software selbst Medizinprodukt oder Sicherheitsbauteil eines solchen ist und ob eine Benannte Stelle an der Konformitätsbewertung mitwirken muss. Software, die Informationen für Diagnose- oder Therapieentscheidungen liefert, ordnet die MDR in der Regel mindestens der Klasse IIa zu – damit sind meist beide Bedingungen erfüllt. Daneben führt der AI Act einzelne Einsatzzwecke im Gesundheitswesen direkt als hochriskant, etwa die Triage von Notfallpatienten oder behördliche Entscheidungen über den Zugang zu öffentlichen Gesundheitsleistungen; ist ein solches System zugleich Medizinprodukt mit Benannter Stelle, hat der Weg über die MDR Vorrang. Die MDR-Klasse selbst ändert der AI Act nicht.
Zur KI-VO für Medizinprodukte →Mit dem Digital Omnibus, in Kraft seit dem 27. Juli 2026, sind die Termine verbindlich: Die Hochrisiko-Pflichten für KI in regulierten Produkten wie Medizinprodukten gelten ab dem 2. August 2028, für direkt eingestufte Einsatzzwecke wie die Notfall-Triage ab dem 2. Dezember 2027, sofern das System nicht zugleich Medizinprodukt mit Benannter Stelle ist. Bereits heute gelten die Verbote bestimmter Praktiken, die Pflicht, die KI-Kompetenz der Beschäftigten zu fördern, und die Transparenzpflichten für bestimmte Anwendungen wie Chatbots. Wer erst 2028 beginnt, hat für Beschaffung, Schulung und Prozessaufbau zu wenig Zeit.
Medizinprodukte nach MDR und IVDR fallen nicht unter den Cyber Resilience Act. Rund um ein KI-Medizinprodukt arbeitet aber vieles, was er erfasst: Netzwerkkomponenten, Server-Software, Integrationsplattformen oder nicht-medizinische KI-Werkzeuge für Dokumentation und Terminplanung. Die Pflichten trägt der Hersteller, nicht die Klinik. Seit dem 11. September 2026 müssen Hersteller aktiv ausgenutzte Schwachstellen und schwerwiegende Sicherheitsvorfälle melden; die volle Anwendung folgt am 11. Dezember 2027. Kliniken nutzen das beim Einkauf, indem sie Updatezusagen, Stücklisten und Schwachstellenprozesse vertraglich vereinbaren. Reine Cloud-Dienste sind dagegen ein Thema der NIS2.
Zum Cyber Resilience Act →Anbieter und Betreiber verantworten unterschiedliche Glieder derselben Kette. Der Anbieter liefert ein konformes, validiertes System, eine Gebrauchsanweisung mit Leistungsgrenzen und laufende Updates. Die Einrichtung sorgt für eine geeignete Umgebung, geschultes Personal, wirksame Aufsicht und Rückmeldungen aus dem Alltag. Tragfähig wird das erst durch vereinbarte Schnittstellen: Angaben zur Datenherkunft, ein abgestimmtes Änderungsverfahren für Modell-Updates, gemeinsame Risiko-Reviews und ein Vorfallprozess, in dem die Klinik bei einem schwerwiegenden Vorfall zuerst den Anbieter informiert. Die Leitlinie MDCG 2019-16 beschreibt dieses Prinzip für die Cybersicherheit.
Zur MDR-Cybersecurity →Ein Bedrohungsmodell macht sichtbar, wo ein KI-System angreifbar ist. Bewährt hat sich STRIDE mit sechs Kategorien – vorgetäuschte Identität, Manipulation, Abstreitbarkeit, Preisgabe von Informationen, Dienstverweigerung und Rechteausweitung –, angewandt entlang der Datenflüsse vom bildgebenden Gerät bis zur Befundanzeige. Für KI kommen eigene Muster hinzu: vergiftete Trainings- oder Feinabstimmungsdaten, gezielt veränderte Eingaben, Prompt Injection bei Sprachmodellen und zu weit reichende Handlungsbefugnisse von Agenten. Die OWASP Top 10 for LLM Applications in der Fassung 2026 liefern dafür eine aktuelle Prüfliste.
Zum Threat Modeling →Nicht jede Bedrohung wiegt gleich. Bewertet wird, wie wahrscheinlich ein Fehlverhalten ist – technisch, organisatorisch und durch menschliche Faktoren wie den Automatisierungsbias – und wie schwer es wiegt: für den einzelnen Patienten, für das Personal und für die Versorgung insgesamt. Systematische Benachteiligungen bestimmter Patientengruppen gehören ausdrücklich dazu. Eine Grundrechte-Folgenabschätzung verlangt der AI Act von öffentlichen Stellen und privaten Erbringern öffentlicher Dienste nur für bestimmte Zwecke wie die Notfall-Triage. Für KI-Medizinprodukte bleibt eine strukturierte Auswirkungsbewertung trotzdem sinnvoll, gestützt auf Datenschutz-Folgenabschätzung und klinisches Risikomanagement.
KI-Systeme verändern sich – durch Modell-Updates, neue Schnittstellen, andere Geräte oder eine veränderte Patientenpopulation. Modelldrift, also der schleichende Leistungsverlust, wenn reale Daten von den Validierungsbedingungen abweichen, bleibt ohne Überwachung oft lange unbemerkt. Updates gehören deshalb in ein geregeltes Änderungsverfahren mit Test, Freigabe und Rückfalloption. Vorsicht bei Eigenanpassungen: Wer ein Hochrisiko-System wesentlich verändert, unter eigenem Namen anbietet oder für einen hochriskanten Zweck umwidmet, übernimmt Anbieterpflichten – auch eine Klinik. Vom Hersteller vorab festgelegte und bewertete Änderungen gelten dagegen nicht als wesentlich.
Zur Instandhaltung vernetzter Medizinprodukte →STRIDE im klinischen KI-Betrieb
Sechs Bedrohungskategorien – je ein Szenario aus der Versorgung, die möglichen Folgen und wirksame Gegenmaßnahmen. Kategorie wählen.
IdentitätWer spricht wirklich mit der KI?
- Szenario: Ein fremdes System gibt sich im Kliniknetz als Bildgebungsmodalität aus und schickt präparierte Aufnahmen an den KI-Befundungsdienst.
- Folge: Das Modell bewertet Bilder, die keinem echten Patienten gehören; Befunde können falsch zugeordnet werden.
- Gegenmaßnahmen: gegenseitige Authentisierung der Systeme per Zertifikat, phishing-resistente Mehrfaktor-Anmeldung für Nutzerkonten, kurze Sitzungsdauer.
GeräteidentitätZertifikateMehrfaktor
IntegritätSind Daten und Modell unverändert?
- Szenario: Über eine schlecht geschützte Laborschnittstelle werden einzelne Messwerte verändert, die ein Frühwarnscore auf der Intensivstation auswertet.
- Folge: Der Score bleibt unauffällig, obwohl sich der Zustand verschlechtert – die Behandlung beginnt zu spät.
- Gegenmaßnahmen: Integritätsschutz der Nachrichten, Plausibilitätsprüfungen der Eingaben, Signatur- und Prüfsummenkontrolle jeder Modellversion vor der Freigabe.
SignaturenPlausibilitätSchnittstellen
NachvollziehbarkeitLässt sich später belegen, was geschah?
- Szenario: Nach einer verzögerten Therapie ist unklar, welche Modellversion welchen Hinweis gab und ob die Ärztin ihn bestätigt oder übersteuert hat.
- Folge: Ursachenanalyse, Meldung und haftungsrechtliche Klärung stützen sich auf Vermutungen.
- Gegenmaßnahmen: zeitsynchrone, manipulationsgeschützte Protokolle mit Modellversion, Eingabereferenz und Nutzeraktion; Aufbewahrung mindestens sechs Monate.
ProtokollierungModellversionRevisionssicherheit
VertraulichkeitWohin fließen Gesundheitsdaten?
- Szenario: Ein Sprachmodell-Assistent für Arztbriefe greift über ein Abrufsystem (Retrieval-Augmented Generation, RAG) auf eine gemeinsame Wissensbasis zu und zitiert dabei Passagen aus der Akte eines anderen Patienten.
- Folge: Verletzung der Schweigepflicht und des Datenschutzes, gegebenenfalls Meldung an die Aufsichtsbehörde möglichst binnen 72 Stunden.
- Gegenmaßnahmen: Datenminimierung und Pseudonymisierung, Zugriffsrechte des Abrufsystems strikt nach Patient und Rolle trennen, Ausgabefilter, klare Regelungen zur Auftragsverarbeitung.
DatenschutzAbrufsystemePseudonymisierung
VerfügbarkeitWas passiert, wenn die KI fehlt?
- Szenario: Der cloudbasierte Inferenzdienst für die Schlaganfall-Erkennung ist überlastet oder durch übermäßige Anfragen ausgebremst.
- Folge: Bildauswertungen verzögern sich in einer Situation, in der jede Minute zählt.
- Gegenmaßnahmen: eingeübter Rückfallprozess ohne KI, Kapazitäts- und Ratenbegrenzung, vertraglich vereinbarte Verfügbarkeit, Überwachung der Antwortzeiten.
RückfallebeneRatenbegrenzungVerfügbarkeit
BerechtigungenDarf die KI mehr, als sie soll?
- Szenario: Ein KI-Agent mit Schreibrechten im Klinikinformationssystem liest ein eingescanntes Dokument mit versteckten Anweisungen und ändert daraufhin Einträge.
- Folge: Unbefugte Änderungen an Anordnungen oder Stammdaten, ausgelöst durch Prompt Injection und übermäßige Handlungsbefugnis.
- Gegenmaßnahmen: minimale Rechte für Agenten, menschliche Bestätigung schreibender Aktionen, Trennung von Daten und Anweisungen, regelmäßiges KI-Red-Teaming.
Minimale RechteExcessive AgencyKI-Red-Teaming
Vertiefung
KI sicher betreiben: neun Kapitel aus Sicht der Einrichtung
Die Kapitel führen von den Einsatzfeldern über Regelwerke und Rollen bis zu Bedrohungsmodell, Bewertung, Maßnahmen und einem Startplan. Durchgehend wird unterschieden, was das Gesetz verlangt, was eine Leitlinie empfiehlt und was sich in der Praxis bewährt.
KI im klinischen Alltag: Einsatzfelder und Risikoarten
KI ist in vielen Einrichtungen längst Routine – oft verteilt über Abteilungen, Beschaffungswege und Verträge. Am Anfang steht deshalb ein ehrlicher Überblick.
Die Bandbreite reicht von Systemen, die in der Radiologie Auffälligkeiten markieren und dringliche Fälle nach vorn sortieren, über Frühwarnscores auf Intensivstationen, Auswertungen in Labor und Pathologie und Dosierungsvorschläge bis zu Sprachmodellen, die Arztbriefe entwerfen oder Gespräche dokumentieren. Hinzu kommen Werkzeuge ohne direkten Patientenbezug, etwa für Dienstplanung, Bettenmanagement oder Terminsteuerung. Je näher ein System an der Diagnose- oder Therapieentscheidung arbeitet, desto unmittelbarer wirken seine Fehler auf Menschen.
Schon ein Update, das niemand bemerkt hat, eine Datenbasis, in der bestimmte Patientengruppen kaum vorkommen, oder eine verschobene Kalibrierung genügen, damit sich Befunde verändern – oft ohne dass es im Stationsalltag auffällt. Für Betreiber ist deshalb nicht die Frage entscheidend, ob ein System „intelligent“ ist, sondern welche Entscheidung es beeinflusst, wer sich auf seine Ausgaben verlässt und was geschieht, wenn es irrt oder ausfällt.
Drei Gruppen von Risiken
- Technische Risiken: Fehlklassifikationen, nachlassende Modellleistung, Angriffe auf Daten, Modell oder Schnittstellen sowie Ausfälle von Diensten.
- Organisatorische Risiken: unklare Zuständigkeiten, fehlende Schulung, ungeregelte Updates, Nutzung nicht freigegebener KI-Werkzeuge und Lücken in der Vorfallbehandlung.
- Ethische und rechtliche Risiken: Benachteiligung von Patientengruppen, mangelnde Nachvollziehbarkeit, Datenschutzverstöße und ein Vertrauensverlust zwischen Behandelnden und Behandelten.
Zwei Begriffe, die man kennen muss
Modelldrift bezeichnet den schleichenden Leistungsverlust eines Modells, weil sich Eingabedaten, Patientenpopulation, Geräte oder klinische Abläufe gegenüber den Bedingungen der Validierung verändert haben. Der Leitfaden MDCG 2025-6 empfiehlt dazu, Datensätze so zu gestalten, dass unbeabsichtigte Verzerrungen und Datensatzdrift beherrschbar bleiben und Untergruppen erkennbar werden, in denen ein Modell auch im Zeitverlauf schwächer abschneidet.
Automatisierungsbias meint die Neigung, sich auf maschinelle Ausgaben zu verlassen oder ihnen zu sehr zu vertrauen. Der AI Act verlangt, dass Aufsichtspersonen in die Lage versetzt werden, diese Neigung zu erkennen, Ausgaben richtig zu deuten, sie im Einzelfall zu übergehen und das System über eine Stopp-Funktion oder ein vergleichbares Verfahren anzuhalten.
Diese Seite fasst den Fachbeitrag „Risikomanagement für KI-Systeme im Medizinbetrieb“ aus mt|medizintechnik, Ausgabe 2.2026, zusammen, gliedert ihn neu und ergänzt ihn um Entwicklungen bis Oktober 2026, insbesondere den Digital Omnibus zum AI Act.
Regelwerke im Zusammenspiel – und was wann gilt
Fünf Regelwerke greifen beim KI-Einsatz in der Versorgung ineinander. Sie adressieren unterschiedliche Rollen und haben unterschiedliche Stichtage.
Der AI Act stuft medizinische KI nicht pauschal als hochriskant ein. Maßgeblich ist der Weg über die Produktgesetzgebung: Ist die KI selbst Medizinprodukt oder In-vitro-Diagnostikum beziehungsweise Sicherheitsbauteil eines solchen, und muss eine Benannte Stelle an der Konformitätsbewertung mitwirken, gilt sie als Hochrisiko-KI-System. Weil die MDR Software, die Informationen für Diagnose- oder Therapieentscheidungen liefert, in der Regel mindestens der Klasse IIa zuordnet, trifft das auf die meisten diagnostischen und therapeutischen KI-Anwendungen zu. Die Anforderungen des AI Act werden dann im bestehenden MDR-Verfahren der Benannten Stelle mitgeprüft – eine zweite Zertifizierung entsteht nicht.
Daneben nennt der AI Act einige Einsatzzwecke im Gesundheitsumfeld unmittelbar als hochriskant: die Bewertung von Notrufen und die Triage von Notfallpatienten, Entscheidungen von Behörden über den Zugang zu öffentlichen Gesundheitsleistungen sowie Risikobewertung und Preisgestaltung in der Kranken- und Lebensversicherung. Ist ein solches Triage-System zugleich ein Medizinprodukt mit Benannter Stelle, hat der Weg über die Produktgesetzgebung Vorrang.
| Regelwerk | Adressat | Bedeutung für den KI-Einsatz in der Einrichtung | Stichtag |
|---|---|---|---|
| AI Act (KI-Verordnung) | Anbieter und Betreiber | Hochrisiko-Pflichten für KI-Medizinprodukte mit Benannter Stelle und für direkt eingestufte Zwecke; Verbote und KI-Kompetenz gelten bereits | 02.12.2027 bzw. 02.08.2028 |
| MDR und IVDR | Hersteller | Klassifizierung, klinische Bewertung, Risikomanagement und Vigilanz des Produkts; Rahmen, in dem die KI-Anforderungen mitgeprüft werden | MDR gilt seit 26.05.2021 |
| Cyber Resilience Act | Hersteller nicht-medizinischer Produkte mit digitalen Elementen | Betrifft IT-Umfeld und Komponenten, nicht das Medizinprodukt; nützlich als Einkaufsanforderung | Meldungen seit 11.09.2026, volle Anwendung 11.12.2027 |
| NIS2 und BSI-Gesetz | Kliniken, die als besonders wichtige oder wichtige Einrichtung erfasst sind | Risikomanagement, Lieferkettensicherheit und Meldungen in drei Stufen – auch bei Vorfällen in KI-Systemen | BSI-Gesetz neu seit 06.12.2025 |
| DSGVO | Einrichtung als Verantwortliche | Rechtsgrundlage, Datenschutz-Folgenabschätzung, Meldung von Datenschutzverletzungen möglichst binnen 72 Stunden | geltendes Recht |
Vereinfachte Übersicht, Stand Oktober 2026. Ob ein Regelwerk greift, hängt von Zweckbestimmung, Produktklasse, Größe und Rolle der Einrichtung im Einzelfall ab.
Wie NIS2 und Datenschutz andocken
Für Kliniken, die das BSI-Gesetz als besonders wichtige oder wichtige Einrichtung erfasst, sind KI-Systeme Teil der zu schützenden IT: Ein erheblicher Sicherheitsvorfall in einem KI-Dienst ist früh zu melden – spätestens nach 24 Stunden eine Erstmeldung, nach 72 Stunden eine Meldung mit erster Bewertung und spätestens einen Monat danach eine Abschlussmeldung. Der Datenschutz verlangt für risikoreiche Verarbeitungen eine Datenschutz-Folgenabschätzung; der AI Act verpflichtet Betreiber, dafür die Informationen des Anbieters zu nutzen.
Zeitachse aus Betreibersicht
- Seit 2. Februar 2025: Verbote bestimmter KI-Praktiken; Pflicht, die KI-Kompetenz der Beschäftigten zu fördern – seit dem Omnibus ausdrücklich ohne garantiertes Kompetenzniveau.
- Seit 2. August 2026: allgemeine Anwendung des AI Act und Transparenzpflichten; Aufsicht durch das AI Office und nationale Behörden.
- Seit 11. September 2026: Meldepflichten der Hersteller nach dem Cyber Resilience Act für aktiv ausgenutzte Schwachstellen und schwerwiegende Sicherheitsvorfälle.
- Ab 2. Dezember 2027: Hochrisiko-Pflichten für direkt eingestufte Zwecke, etwa Notfall-Triage, die nicht als Medizinprodukt mit Benannter Stelle geprüft wird.
- Ab 2. August 2028: Hochrisiko-Pflichten für KI-Medizinprodukte – für Anbieter und für Betreiber. Bereits vorher in Verkehr gebrachte Systeme erfasst das nur bei wesentlichen Änderungen am Design; für Systeme, die für den Einsatz durch Behörden bestimmt sind, gilt spätestens der 2. August 2030.
Der Omnibus enthält zudem eine Öffnung, deren Ausgang noch offen ist: Die Kommission kann für Produkte mit eigenem Sektorrecht – darunter Medizinprodukte – einzelne Anforderungen des AI Act per delegiertem Rechtsakt begrenzen, soweit das Sektorrecht gleichwertigen Schutz bietet. Dafür hat sie bis zum 2. August 2027 Zeit. Für die Planung in Kliniken ändert das wenig, denn die Betreiberpflichten bleiben davon unberührt. Weiter reicht ein Vorschlag der Kommission vom Dezember 2025 zur Revision von MDR und IVDR: Er würde KI-Medizinprodukte in eine leichtere Regelungsgruppe des AI Act verschieben, sodass die KI-Anforderungen vorrangig über die MDR umgesetzt würden. Beschlossen ist das nicht; bis dahin gelten die hier genannten Stichtage.
Geteilte Verantwortung zwischen Anbieter und Betreiber
Der AI Act ordnet Pflichten klar Rollen zu. Sicher wird ein System aber erst, wenn beide Seiten ihre Teile verbinden.
Anbieter ist, wer ein KI-System entwickelt oder entwickeln lässt und unter eigenem Namen in Verkehr bringt oder in Betrieb nimmt; bei Medizinprodukten ist das in aller Regel der Hersteller nach MDR. Betreiber ist, wer das System in eigener Verantwortung beruflich nutzt. Der Leitfaden MDCG 2025-6 stellt klar, dass der Betreiber nicht mit dem „Anwender“ der MDR gleichzusetzen ist: In der Klinik ist die Einrichtung Betreiber, die Ärztin am Befundplatz ist Anwenderin.
| Aufgabe | Anbieter (Hersteller) | Betreiber (Klinik, Praxis, Labor, MVZ) | Gemeinsame Schnittstelle |
|---|---|---|---|
| Risikomanagement | Risikomanagementsystem über den Lebenszyklus, verzahnt mit ISO 14971 | Einsatzbezogene Bewertung für die eigene Umgebung, Abläufe und Patientengruppen | Regelmäßige Risiko-Reviews, Austausch zu Restrisiken und Leistungsgrenzen |
| Daten | Daten-Governance für Trainings-, Validierungs- und Testdaten einschließlich Herkunft | Eignung und Repräsentativität der selbst gelieferten Eingabedaten | Angaben zur Datenherkunft und zu den Populationen der Validierung |
| Transparenz | Gebrauchsanweisung mit Leistung, Grenzen und Aufsichtsmaßnahmen | Einsatz gemäß Gebrauchsanweisung, Information der Beschäftigten, Patienteninformation, wo vorgeschrieben oder ärztlich geboten | Verständliche Schulungsunterlagen und Kurzanleitungen |
| Menschliche Aufsicht | Eingriffs- und Stoppmöglichkeiten im Design | Benennung kompetenter, geschulter und befugter Aufsichtspersonen | Abgestimmte Regeln, wann übersteuert oder angehalten wird |
| Protokollierung | Automatische Aufzeichnung technisch ermöglichen | Protokolle unter eigener Kontrolle mindestens sechs Monate aufbewahren | Zugriff auf Protokolle für die Vorfallanalyse |
| Änderungen | Updates bewerten, vorab festgelegte Änderungen dokumentieren | Updates testen, freigeben, Rückfallebene vorhalten | Release-Informationen und Ankündigungsfristen |
| Vorfälle | Vigilanz nach MDR, Korrekturmaßnahmen, Sicherheitsinformationen | Betrieb überwachen; bei Risiko Nutzung aussetzen und Anbieter sowie Behörde informieren; bei schwerwiegendem Vorfall zuerst den Anbieter | Gemeinsamer, eingeübter Ablauf zur Vorfallbehandlung |
Vereinfachte Darstellung. Maßgeblich sind die Pflichten aus AI Act und MDR sowie die Verträge im Einzelfall.
Wann die Einrichtung selbst zum Anbieter wird
- Sie bringt ein bereits in Verkehr befindliches Hochrisiko-System unter eigenem Namen oder eigener Marke heraus.
- Sie verändert ein Hochrisiko-System wesentlich, also auf eine Weise, die in der ursprünglichen Konformitätsbewertung nicht vorgesehen war und die Konformität oder den Zweck berührt.
- Sie setzt ein bisher nicht hochriskantes System – auch ein allgemeines Sprachmodell – für einen Zweck ein, der es hochriskant macht.
Nach MDCG 2025-6 ist eine neue Konformitätsbewertung bei wesentlicher Änderung auch dann nötig, wenn die Einrichtung das veränderte System nur selbst weiterverwendet. Vom Hersteller vorab festgelegte und bewertete Änderungen, etwa in einem Plan für vorbestimmte Änderungen, gelten dagegen nicht als wesentlich. Eigenentwicklungen, die eine Gesundheitseinrichtung nach den Regeln für In-house-Produkte ausschließlich intern einsetzt, sind laut Leitfaden keine Hochrisiko-KI; andere Pflichten des AI Act bleiben bestehen.
Was in den Vertrag gehört
- Angaben zur Datenherkunft, zu den Validierungspopulationen und zu bekannten Leistungsgrenzen.
- Updatepolitik mit Ankündigungsfristen, Release-Informationen und Rückfalloption.
- Zugriff auf Protokolle und Unterstützung bei Vorfallanalyse und Datenschutz-Folgenabschätzung.
- Meldewege, Reaktionszeiten und Ansprechpartner für Sicherheitsfragen.
- Sicherheitszusagen für Cloud-Komponenten und Drittbibliotheken, einschließlich Stückliste.
- Supportende und geordnete Herausgabe oder Löschung von Daten bei Vertragsende.
Risikomanagement über den Lebenszyklus
Betreiberseitiges Risikomanagement ist kein Projekt mit Enddatum. Es begleitet ein KI-System von der ersten Idee bis zur Abschaltung.
Ein eigenes Risikomanagementsystem im Sinne des AI Act schreibt das Gesetz nur dem Anbieter vor. Betreiber haben Überwachungs-, Aufsichts-, Daten-, Protokoll- und Meldepflichten. Ein strukturiertes Risikomanagement in der Einrichtung ist dennoch die praktische Grundlage, um diese Pflichten zu erfüllen. Die Betreibernorm IEC 80001-1 beschreibt genau diesen Ansatz für vernetzte Medizinprodukte und Gesundheitssoftware: Risikomanagement vor, während und nach der Einbindung in die Klinik-IT.
- 1Vor der Beschaffung: Zweck und Einordnung
Klinischen Nutzen, Zweckbestimmung, Rolle der Einrichtung und regulatorische Einordnung klären. Akzeptanzkriterien festlegen: Welche Fehlerraten und welche Restrisiken sind für diesen Einsatz vertretbar, und wer entscheidet darüber?
- 2Vor der Inbetriebnahme: Prüfung im eigenen Umfeld
Mit eigenen, repräsentativen Daten prüfen, ob die Leistung des Herstellers in der eigenen Population erreicht wird. Schnittstellen, Berechtigungen und Netzsegment absichern, Aufsichtspersonen benennen und schulen, Rückfallprozess festlegen.
- 3Im Betrieb: Überwachung und Rückmeldung
Leistungskennzahlen, Übersteuerungsquoten, Datenqualität und Verfügbarkeit laufend beobachten. Auffälligkeiten dokumentieren, an den Anbieter melden und bei Risiko die Nutzung aussetzen.
- 4Bei Änderungen: kontrollierte Freigabe
Jedes Modell-Update, jede neue Schnittstelle und jeder neue Einsatzbereich durchläuft Bewertung, Test, Freigabe und Dokumentation. Prüfen, ob die Änderung vorab vom Hersteller festgelegt war oder die Einrichtung in die Anbieterrolle rücken würde.
- 5Bei Außerbetriebnahme: geordneter Abschied
Ersatzprozess sicherstellen, Protokolle und Nachweise nach den Aufbewahrungsfristen sichern, Zugänge und Schnittstellen schließen, Daten beim Anbieter löschen lassen und die Erfahrungen in die nächste Beschaffung einfließen lassen.
Ein Bedrohungsmodell für medizinische KI
Bedrohungen lassen sich am besten entlang der Datenflüsse finden: Woher kommen die Eingaben, wo läuft das Modell, wohin gehen die Ergebnisse?
STRIDE geht auf Loren Kohnfelder und Praerit Garg zurück, die das Schema 1999 bei Microsoft beschrieben. Es ordnet Bedrohungen sechs Kategorien zu und lässt sich gut auf ein Datenflussdiagramm anwenden: Für jede Komponente und jede Verbindung wird gefragt, welche Kategorie dort denkbar ist. Bei einem KI-Befundungssystem gehören dazu typischerweise das bildgebende Gerät (in der Radiologie „Modalität“ genannt), das Bildarchiv, der Inferenzdienst – lokal oder in der Cloud –, die Ergebnisanzeige, das Klinikinformationssystem und der Updatekanal des Herstellers.
| Kategorie | Leitfrage | Typischer Angriffspunkt im KI-Betrieb |
|---|---|---|
| Spoofing – vorgetäuschte Identität | Kann sich jemand als berechtigtes System oder berechtigte Person ausgeben? | Bildgebende Geräte, Dienstkonten, Programmierschnittstellen des Inferenzdienstes |
| Tampering – Manipulation | Können Eingaben, Modell oder Ergebnisse unbemerkt verändert werden? | Labor- und Bildschnittstellen, Modelldateien, Updatekanal |
| Repudiation – Abstreitbarkeit | Lässt sich im Nachhinein belegen, wer was ausgelöst und entschieden hat? | Protokolle, Zeitstempel, Versionsstände |
| Information Disclosure – Preisgabe | Können Gesundheitsdaten oder Modellinterna abfließen? | Cloud-Übertragung, Abrufsysteme von Sprachmodellen, Herstellerprotokolle |
| Denial of Service – Dienstverweigerung | Was passiert bei Überlast oder Ausfall? | Cloud-Inferenz, Netzwerk, Lizenzserver |
| Elevation of Privilege – Rechteausweitung | Kann ein Nutzer oder Agent mehr tun als vorgesehen? | Administrationsoberflächen, Agenten mit Schreibrechten |
Konkrete Szenarien mit Folgen und Gegenmaßnahmen zeigt der STRIDE-Explorer im Überblick oben.
KI-spezifische Bedrohungen
Der AI Act nennt selbst typische Angriffe auf KI: Vergiftung von Daten und Modellen, gezielt veränderte Eingaben, die ein Modell täuschen, sowie Angriffe auf die Vertraulichkeit und Ausnutzung von Modellschwächen. Für Anwendungen mit Sprachmodellen bieten die OWASP Top 10 for LLM Applications in der Fassung 2026 eine aktuelle Gliederung. Für Einrichtungen sind vor allem diese Muster relevant:
Data and Model Poisoning
Manipulierte Trainings- oder Feinabstimmungsdaten verschieben das Modellverhalten – etwa so, dass bestimmte Befunde systematisch übersehen werden.
Täuschende Eingaben
Minimal veränderte Bilder oder Signale führen zu falschen Klassifikationen, ohne dass Menschen den Unterschied sehen.
Prompt Injection
Versteckte Anweisungen in Dokumenten, Bildern oder Audiodateien bringen ein Sprachmodell dazu, seine Vorgaben zu ignorieren.
Sensitive Information Disclosure
Ein Modell gibt in Antworten personenbezogene Daten oder vertrauliche Inhalte aus seinem Kontext preis.
Excessive Agency
Agenten mit zu vielen Rechten oder zu wenig Kontrolle führen folgenreiche Aktionen in Fachsystemen aus.
Misinformation
Plausibel klingende, aber falsche Aussagen werden ungeprüft in Dokumentation oder Entscheidungen übernommen.
Supply Chain
Kompromittierte Modelle, Bibliotheken oder Datensätze aus Drittquellen gelangen über den Hersteller in die Klinik.
Unbounded Consumption
Übermäßige Anfragen erschöpfen Rechenressourcen oder Budgets; dazu zählt auch der Versuch, ein Modell durch massenhafte Abfragen nachzubauen.
Auswirkungen bewerten: Wahrscheinlichkeit, Schwere und Bias
Erst die Bewertung macht aus einer Liste von Bedrohungen eine Prioritätenliste. Dabei zählen klinische Folgen ebenso wie Datenschutz und Gerechtigkeit.
Bewährt hat sich eine Matrix mit zwei Achsen. Auf der einen steht die Wahrscheinlichkeit, gespeist aus technischen Faktoren wie Angriffsfläche und Modellrobustheit, aus organisatorischen Faktoren wie Schulungsstand und Prozessreife und aus menschlichen Faktoren wie Zeitdruck und Automatisierungsbias. Auf der anderen steht die Schwere der Folgen – medizinisch, datenschutzrechtlich, betrieblich und mit Blick auf das Vertrauen in die Einrichtung.
| Ebene | Leitfrage | Beispiel |
|---|---|---|
| Einzelner Patient | Kann ein Fehler unmittelbar Gesundheit oder Leben gefährden? | Ein Frühwarnscore schlägt bei einer Patientin zu spät an, die Therapie beginnt verzögert. |
| Personal und Betrieb | Wie verändert das System Arbeitslast, Abläufe und Aufmerksamkeit? | Zu viele Fehlalarme führen zu Alarmmüdigkeit; echte Warnungen gehen unter. |
| Patientengruppen und Gesellschaft | Werden bestimmte Gruppen systematisch schlechter versorgt? | Ein Modell, das überwiegend mit Daten einer Altersgruppe trainiert wurde, erkennt Befunde bei anderen Gruppen seltener. |
Bias gezielt prüfen
Verzerrungen entstehen, wenn Trainingsdaten die eigene Patientenschaft nicht abbilden oder wenn sich Abläufe und Geräte ändern. Betreiber sollten deshalb Leistungskennzahlen nicht nur insgesamt, sondern nach relevanten Untergruppen auswerten, soweit Daten und Rechtsgrundlage das zulassen. Seit dem Omnibus erlaubt der AI Act Betreibern von Hochrisiko-Systemen, zur Erkennung von Verzerrungen ausnahmsweise auch besondere Kategorien personenbezogener Daten wie Gesundheitsdaten zu verarbeiten – unter strengen Schutzauflagen und ohne dass daraus eine Pflicht folgt.
Grundrechte-Folgenabschätzung: wann sie Pflicht ist
Eine Grundrechte-Folgenabschätzung verlangt der AI Act nur für die Hochrisiko-Zwecke, die er selbst auflistet, und nur von öffentlichen Stellen und privaten Erbringern öffentlicher Dienste sowie von Betreibern, die Kreditwürdigkeit prüfen oder Lebens- und Krankenversicherungen bepreisen. Öffentliche Kliniken und private Häuser mit Versorgungsauftrag können damit etwa beim Einsatz eines Triage-Systems in der Notaufnahme betroffen sein; ist dieses zugleich ein Medizinprodukt mit Benannter Stelle, sollte wegen des Vorrangs der Produktgesetzgebung im Einzelfall geprüft werden, ob die Pflicht greift. Für KI-Medizinprodukte, die allein über die MDR hochriskant sind, gilt diese Pflicht nicht. Der Omnibus erlaubt, auf eine bereits erstellte Datenschutz-Folgenabschätzung zu verweisen.
Maßnahmen: Prävention, Erkennung, Korrektur, Nachweis
Wirksame Risikobehandlung ruht auf vier Säulen. Keine davon trägt allein.
- 1Prävention
Sicherheit beginnt bei der Auswahl: Secure by Design beim Anbieter einfordern, Validierung mit repräsentativen eigenen Testdaten durchführen, Netzsegmentierung, Mehrfaktor-Anmeldung und rollenbasierte Rechte umsetzen. Wer vor dem Echtbetrieb einen zweiten, unabhängigen Blick einholt – aus einer externen Sicherheitsprüfung oder einer Partnerklinik mit Erfahrung im selben Einsatzfeld –, findet blinde Flecken, bevor sie Patienten betreffen.
- 2Erkennung
Abweichungen früh bemerken: Leistungskennzahlen und Eingabedaten auf Drift überwachen, Protokolle auswerten, Alarme für ungewöhnliches Verhalten definieren und Übersteuerungen durch das Personal als Frühindikator nutzen. Auf Intensivstation und in der Notaufnahme zählt, wie schnell eine Auffälligkeit beim zuständigen Team ankommt.
- 3Korrektur
Wenn etwas schiefgeht: Menschen behalten an kritischen Punkten das letzte Wort und können das System anhalten. Rückfallprozesse ohne KI, die Möglichkeit zur Rückkehr auf eine frühere Modellversion, klare Eskalationswege und ein eingeübter Ablauf zur Vorfallbehandlung begrenzen den Schaden.
- 4Nachweis
Dokumentation verbindet alles: Einordnung, Risikobewertung, Testergebnisse, Freigaben, Schulungen, Übersteuerungen, Vorfälle und Korrekturen. Sie belegt die Erfüllung der Pflichten gegenüber Aufsicht und Auditoren und ist Grundlage der kontinuierlichen Verbesserung.
Melden, wenn es ernst wird
Hat die Einrichtung Grund zur Annahme, dass die Nutzung ein Risiko birgt, informiert sie unverzüglich den Anbieter oder Händler sowie die Marktüberwachungsbehörde und setzt die Nutzung aus. Bei einem schwerwiegenden Vorfall verlangt der AI Act, unverzüglich zuerst den Anbieter zu informieren. Bei KI-Medizinprodukten laufen gesundheitsbezogene Vorfälle über das Vigilanzsystem der MDR – der Hersteller meldet je nach Schwere spätestens nach 15, 10 oder 2 Tagen. In Deutschland müssen zudem Betreiber und Anwender mutmaßliche schwerwiegende Vorkommnisse unverzüglich der zuständigen Bundesoberbehörde melden, in der Regel dem BfArM. Über den AI Act zu melden sind dort nur Verletzungen grundrechtsschützender Pflichten. Parallel können Meldungen nach BSI-Gesetz und Datenschutzrecht anfallen.
Konkrete Maßnahmen im Überblick
- Inventar aller KI-Systeme mit Zweck, Einordnung, Verantwortlichen und Datenflüssen.
- Benannte Aufsichtspersonen je System mit dokumentierter Schulung und Befugnis zum Übersteuern.
- Protokollierung mit Modellversion und Nutzeraktion, Aufbewahrung mindestens sechs Monate.
- Freigabeverfahren für Updates mit Test in einer Referenzumgebung.
- Regelmäßige Sicherheitstests und KI-Red-Teaming, insbesondere bei Sprachmodellen und Agenten.
- Abgestimmte Meldematrix für Anbieter, Medizinprodukte-Vigilanz, BSI und Datenschutzaufsicht.
Einbettung in ISMS und KI-Managementsystem
Ein KI-Risikomanagement wirkt am besten, wenn es in bestehende Managementsysteme eingebettet ist, statt daneben zu stehen.
Viele Einrichtungen betreiben bereits ein Informationssicherheitsmanagementsystem, ein Qualitätsmanagement und ein Datenschutzmanagement. KI-Risiken lassen sich dort einhängen: als eigene Risikokategorie, mit eigenen Kontrollen und mit einer klaren Rolle für die Freigabe neuer Systeme. Welche Norm welchen Beitrag leistet, zeigt die folgende Übersicht.
ISO/IEC 27001
Rahmen für das Informationssicherheitsmanagement: Asset-Inventar, Zugriffsschutz, Lieferantenmanagement, Protokollierung und Vorfallbehandlung – die Basis für jede KI-Absicherung.
ISO/IEC 42001
Zertifizierbares KI-Managementsystem mit Rollen, Richtlinien und Folgenabschätzung. Die Norm ist freiwillig; eine Konformitätsvermutung für den AI Act ergibt sich daraus nicht.
ISO/IEC 23894
Leitfaden zum Risikomanagement für KI, ausdrücklich auch für Organisationen, die KI einsetzen oder nutzen – damit gut geeignet für Betreiber.
IEC 80001-1
Betreibernorm für vernetzte Medizinprodukte und Gesundheitssoftware: Sicherheit, Wirksamkeit und Informationssicherheit bei Einbindung und Nutzung in der Klinik-IT.
ISO 14971
Unter der MDR harmonisierte Grundnorm für das Produktrisikomanagement des Herstellers. Betreiber sollten ihre Bewertung an deren Begriffen ausrichten, damit Informationen anschlussfähig sind.
BS/AAMI 34971
Leitfaden von 2023, der die Logik der ISO 14971 auf maschinelles Lernen überträgt, etwa auf Daten- und Leistungsprobleme – hilfreich für Gespräche mit Herstellern.
Für Kliniken, die unter das BSI-Gesetz fallen, ist die Einbettung auch rechtlich naheliegend: Die geforderten Risikomanagementmaßnahmen umfassen unter anderem Vorfallbewältigung, Lieferkettensicherheit sowie Sicherheit bei Erwerb, Entwicklung und Wartung einschließlich des Umgangs mit Schwachstellen. KI-Dienste und ihre Anbieter gehören damit in das Lieferanten- und Schwachstellenmanagement des ISMS.
90-Tage-Startplan für Kliniken
Bis Dezember 2027 beziehungsweise August 2028 ist Zeit – aber nicht zu viel. Ein strukturierter Einstieg in drei Monaten schafft Überblick, schließt die größten Lücken und bereitet den Ausbau vor.
- 1Tage 1–15: Verantwortung festlegen
Eine verantwortliche Stelle für KI benennen, Medizintechnik, IT-Sicherheit, Datenschutz, Qualitätsmanagement und ärztliche Leitung in ein Gremium holen und die Freigabe neuer KI-Systeme an dieses Gremium binden.
- 2Tage 16–30: Inventar erstellen
Alle KI-Systeme erfassen, auch eingebettete Funktionen in Geräten und Cloud-Diensten. Für jedes System Zweck, Anbieter, Datenflüsse, Nutzergruppen und regulatorische Einordnung festhalten.
- 3Tage 31–45: Risiken priorisieren
Für die Systeme mit dem größten Patientenbezug ein Bedrohungsmodell nach STRIDE erstellen und die Auswirkungen bewerten. Ergebnis ist eine Liste der dringendsten Maßnahmen.
- 4Tage 46–60: Verträge und Anbieter
Bestehende Verträge auf Updatepolitik, Protokollzugang, Datenherkunft, Meldewege und Supportende prüfen; fehlende Zusagen nachverhandeln und Einkaufsanforderungen für künftige Beschaffungen festlegen.
- 5Tage 61–75: Aufsicht und Kompetenz
Aufsichtspersonen je System benennen, zielgruppengerechte Schulungen zu Leistungsgrenzen und Automatisierungsbias durchführen, Beschäftigte und ihre Vertretung informieren.
- 6Tage 76–90: Betrieb verankern
Überwachung und Protokollaufbewahrung einrichten, Änderungsverfahren und Meldematrix in Kraft setzen, eine Übung zur Vorfallbehandlung durchführen und den Plan für die folgenden zwölf Monate verabschieden.
Der Plan ist eine Orientierung und ersetzt keine Einzelfallprüfung. Umfang und Reihenfolge hängen von Größe, Versorgungsauftrag und KI-Bestand der Einrichtung ab.
Fachbeitrag · mt|medizintechnik
Risikomanagement für KI-Systeme im Medizinbetrieb
Im Heftbeitrag beschreibt Valeri Milke, CEO der VamiSec GmbH, Lead Auditor für ISO/IEC 27001 und ISO/IEC 42001, wie Betreiber den Einsatz von KI in der Versorgung mit einem strukturierten Risikomanagement absichern – zwischen AI Act, MDR und Cyber Resilience Act. Diese Seite fasst den Beitrag zusammen, gliedert ihn neu und ergänzt ihn um den Stand Oktober 2026, insbesondere die durch den Digital Omnibus festgelegten Stichtage.
Ausgabe2.2026
VerlagTÜV Media
SchwerpunktPersonalisierte Medizin
UmfangS. 8–12, 3 Bilder, 1 Tabelle
- Je stärker KI in klinische Entscheidungen eingreift, desto mehr wird Risikomanagement zur Führungsaufgabe der Einrichtung.
- Anbieter und Betreiber tragen gemeinsam Verantwortung; entscheidend sind die Schnittstellen zwischen beiden.
- Ein Bedrohungsmodell nach STRIDE, ergänzt um KI-spezifische Angriffe, macht Schwachstellen früh sichtbar.
- Prävention, Erkennung, Korrektur und Nachweis bilden zusammen die Grundlage für Vertrauen.
Der vollständige Beitrag ist in der Printausgabe bzw. im E-Paper für Abonnenten erschienen.
FAQ
Häufige Fragen zum KI-Risikomanagement im Medizinbetrieb
Kurze Antworten für Klinikleitung, Medizintechnik, Klinik-IT, Qualitäts- und Regulatory-Verantwortliche – Stand Oktober 2026.
Bei Hochrisiko-Systemen müssen Betreiber das System gemäß Gebrauchsanweisung einsetzen, die menschliche Aufsicht kompetenten, geschulten und befugten Personen übertragen, den Betrieb überwachen, selbst gelieferte Eingabedaten auf Eignung prüfen, automatisch erzeugte Protokolle mindestens sechs Monate aufbewahren und Beschäftigte vor dem Einsatz informieren. Bei einem Risiko setzen sie die Nutzung aus und informieren Anbieter und Marktüberwachung, bei einem schwerwiegenden Vorfall zuerst den Anbieter. Unabhängig von der Risikoklasse gilt die Pflicht, die KI-Kompetenz der Beschäftigten zu fördern.
Ab dem 2. August 2028. Dieses Datum hat der Digital Omnibus festgelegt, der seit dem 27. Juli 2026 in Kraft ist. Es gilt für Anbieter und Betreiber von KI in Medizinprodukten und In-vitro-Diagnostika, an deren Konformitätsbewertung eine Benannte Stelle mitwirkt. Für Zwecke, die der AI Act selbst als hochriskant führt, etwa die Notfall-Triage, gilt der 2. Dezember 2027, sofern es nicht zugleich ein Medizinprodukt mit Benannter Stelle ist. Verbote, KI-Kompetenz und Transparenzpflichten gelten bereits. Ein noch nicht beschlossener Vorschlag zur MDR-Revision könnte das Zusammenspiel erneut ändern. Für Systeme, die schon vor dem jeweiligen Stichtag rechtmäßig in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen wurden, greifen die Hochrisiko-Pflichten nur, wenn ihr Design danach wesentlich geändert wird; Systeme, die für den Einsatz durch Behörden bestimmt sind, müssen spätestens bis zum 2. August 2030 nachziehen.
Nein. Hochriskant ist medizinische KI in der Regel dann, wenn sie Medizinprodukt oder Sicherheitsbauteil ist und eine Benannte Stelle an der Konformitätsbewertung mitwirken muss. Das trifft auf die meisten Diagnose- und Therapieanwendungen zu, weil die MDR solche Software meist mindestens der Klasse IIa zuordnet. Ein Dokumentationsassistent ohne medizinische Zweckbestimmung ist dagegen in der Regel kein Hochrisiko-System, sofern er nicht für einen ausdrücklich gelisteten Zweck eingesetzt wird.
Nein, Medizinprodukte und In-vitro-Diagnostika sind vom Cyber Resilience Act ausgenommen, weil MDR und IVDR eigene Sicherheitsanforderungen stellen. Er erfasst aber nicht-medizinische Produkte mit digitalen Elementen im Umfeld, etwa Netzwerkkomponenten oder Integrationssoftware. Die Pflichten treffen deren Hersteller: Meldungen seit dem 11. September 2026, volle Anwendung ab dem 11. Dezember 2027. Kliniken können das in Ausschreibungen und Verträgen nutzen.
Nur in bestimmten Fällen. Der AI Act verlangt sie von öffentlichen Stellen und privaten Erbringern öffentlicher Dienste für die Hochrisiko-Zwecke, die er selbst auflistet, etwa ein Triage-System in der Notaufnahme. Für KI-Medizinprodukte, die allein über die MDR hochriskant sind, gilt die Pflicht nicht. Eine strukturierte Auswirkungsbewertung ist trotzdem sinnvoll und lässt sich mit der Datenschutz-Folgenabschätzung verbinden.
Wenn sie ein Hochrisiko-System unter eigenem Namen oder eigener Marke anbietet, es wesentlich verändert oder ein bisher nicht hochriskantes System für einen hochriskanten Zweck einsetzt. Dann übernimmt sie die Anbieterpflichten, einschließlich Konformitätsbewertung – laut MDCG 2025-6 auch dann, wenn sie das System nur selbst nutzt. Vom Hersteller vorab festgelegte Änderungen gelten nicht als wesentlich.
Modelldrift ist der schleichende Leistungsverlust eines KI-Modells, weil sich Patientenpopulation, Geräte, Datenformate oder klinische Abläufe gegenüber der Validierung verändert haben. Erkennbar wird sie durch laufende Überwachung von Leistungskennzahlen, Eingabedatenverteilungen und Übersteuerungsquoten – idealerweise getrennt nach relevanten Untergruppen. Auffälligkeiten sollten dokumentiert, mit dem Anbieter geklärt und bei Risiko mit einer Aussetzung der Nutzung beantwortet werden.
Sie hilft organisatorisch, ersetzt aber keine Pflicht. ISO/IEC 42001 ist ein freiwilliges, zertifizierbares KI-Managementsystem mit Rollen, Richtlinien, Risiko- und Folgenabschätzung. Eine Konformitätsvermutung für den AI Act ergibt sich daraus nicht. In Kliniken lässt sich die Norm gut mit einem ISMS nach ISO/IEC 27001 und mit IEC 80001-1 für vernetzte Medizinprodukte kombinieren.
Standards & Quellen
Die Inhalte dieser Seite basieren auf den folgenden öffentlich verfügbaren Leitfäden und Studien.
mt|medizintechnik · TÜV Media GmbH · 2026
Valeri Milke: Risikomanagement für KI-Systeme im Medizinbetrieb, Ausgabe 2.2026 ↗
Ausgangsbeitrag (Heftschwerpunkt Personalisierte Medizin), den diese Seite zusammenfasst, aktualisiert und vertieft.
Amtsblatt der EU / EUR-Lex · 2024
Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung / AI Act) ↗
Art. 6(1) und Anhang I (MDR/IVDR), Anhang III Nr. 5 (Notfall-Triage, Gesundheitsleistungen), Betreiberpflichten Art. 26, Grundrechte-Folgenabschätzung Art. 27, Rollenwechsel Art. 25, Vorfälle Art. 73; allgemeine Anwendung ab 02.08.2026 (Art. 113).
Amtsblatt der EU / EUR-Lex · 2026
Verordnung (EU) 2026/1744 (Digital Omnibus on AI) ↗
Vom 08.07.2026, in Kraft seit 27.07.2026: Hochrisiko-Pflichten Anhang III ab 02.12.2027, Anhang I (u. a. Medizinprodukte) ab 02.08.2028; Neufassung Art. 4; Art. 4a (Bias-Erkennung); Art. 2(13) (delegierte Rechtsakte).
Europäische Kommission / EUR-Lex · 2025
COM(2025) 1023 final – Vorschlag zur Vereinfachung von MDR und IVDR (mit Änderung der KI-Verordnung) ↗
Vom 16.12.2025, noch im Gesetzgebungsverfahren: MDR/IVDR sollen von Anhang I Abschnitt A in Abschnitt B der KI-Verordnung wechseln.
AI Board / Medical Device Coordination Group · 2025
AIB 2025-1 / MDCG 2025-6 – Interplay between the MDR & IVDR and the Artificial Intelligence Act ↗
36 Fragen zum Zusammenspiel; Tabelle 1 zur Hochrisiko-Einstufung nach Produktklasse; Betreiber ≠ MDR-Anwender; wesentliche Änderung (Q29/Q30); In-house-Produkte (Q35). Stichtag 2027 in Frage 31 durch den Omnibus überholt.
Amtsblatt der EU / EUR-Lex · 2017
Verordnung (EU) 2017/745 über Medizinprodukte (MDR) ↗
Klassifizierungsregel 11 für Software (Anhang VIII), Vigilanz Art. 87 (15/10/2 Tage), In-house-Produkte Art. 5(5). Ergänzend in Deutschland: Meldepflicht für Betreiber und Anwender nach § 3 MPAMIV.
Amtsblatt der EU / EUR-Lex · 2024
Verordnung (EU) 2024/2847 (Cyber Resilience Act) ↗
Ausnahme für MDR/IVDR-Produkte (Art. 2(2)); Meldepflichten seit 11.09.2026 (Art. 14), volle Anwendung ab 11.12.2027 (Art. 71).
Bundesrepublik Deutschland · 2025
BSI-Gesetz (BSIG) in der Fassung des NIS2UmsuCG ↗
In Kraft seit 06.12.2025; besonders wichtige und wichtige Einrichtungen (§ 28, Anlage 1), Risikomanagementmaßnahmen (§ 30), Meldestufen 24 h / 72 h / 1 Monat (§ 32).
Medical Device Coordination Group / Europäische Kommission · 2020
MDCG 2019-16 Rev. 1 – Guidance on Cybersecurity for medical devices ↗
Geteilte Verantwortung von Hersteller und Betreiber; Security-Risikomanagement im Lebenszyklus.
ISO · 2019
ISO 14971:2019 – Medical devices — Application of risk management to medical devices ↗
Harmonisierte Grundnorm (EN ISO 14971:2019/A11:2021) für das Produktrisikomanagement.
ISO/IEC · 2023
ISO/IEC 23894:2023 – Artificial intelligence — Guidance on risk management ↗
KI-spezifischer Risikomanagement-Leitfaden für Organisationen, die KI entwickeln, bereitstellen oder nutzen.
ISO/IEC · 2023
ISO/IEC 42001:2023 – AI management systems ↗
Zertifizierbares KI-Managementsystem; freiwillig, keine Konformitätsvermutung nach AI Act.
IEC · 2021
IEC 80001-1:2021 – Safety, effectiveness and security in the implementation and use of connected medical devices or connected health software ↗
Betreibernorm: Risikomanagement vor, während und nach der Einbindung vernetzter Medizinprodukte in die Klinik-IT.
BSI / AAMI · 2023
BS/AAMI 34971:2023 – Application of ISO 14971 to machine learning in artificial intelligence: Guide ↗
Überträgt die ISO-14971-Logik auf ML-spezifische Gefährdungen wie Daten- und Leistungsprobleme.
OWASP GenAI Security Project · 2026
OWASP Top 10 for LLM Applications 2026 ↗
Aktuelle Risikoliste für Anwendungen mit Sprachmodellen (veröffentlicht 03.08.2026), u. a. Prompt Injection, Data and Model Poisoning, Excessive Agency.
Microsoft · 2026
Threats – Microsoft Threat Modeling Tool (STRIDE) ↗
Definition der sechs STRIDE-Kategorien; Methode geht auf Kohnfelder und Garg (Microsoft, 1999) zurück.
Wie gut ist Ihr KI-Einsatz abgesichert?
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