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KI-Risikomanagement im Medizinbetrieb

Wie Kliniken, Praxen und Labore KI-Systeme sicher betreiben: Betreiberpflichten nach dem AI Act im Zusammenspiel mit der MDR, geteilte Verantwortung mit dem Anbieter, ein Bedrohungsmodell für medizinische KI, Risikobewertung und belastbare Nachweise.

Stand: Oktober 2026 · Valeri Milke, ISO 27001 & ISO 42001 Lead Auditor

Erschienen inmt|medizintechnik 2.2026

02.08.2028Hochrisiko-Pflichten für KI-Medizinprodukte – für Anbieter und Betreiber
02.12.2027Hochrisiko-Pflichten für direkt eingestufte Zwecke wie die Notfall-Triage
≥ 6 MonateMindestaufbewahrung automatisch erzeugter Protokolle beim Betreiber
Klasse IIaIn der Regel Mindestklasse nach MDR für Software zur Diagnose- und Therapieunterstützung

KI-Risikomanagement im Medizinbetrieb bedeutet, dass eine Gesundheitseinrichtung die Risiken eines eingesetzten KI-Systems für Patientinnen und Patienten, Personal und Datenschutz vor der Einführung bewertet, im laufenden Betrieb überwacht und bei jeder Änderung neu beurteilt. Für Kliniken, Praxen, Labore und Medizinische Versorgungszentren ist das keine Kür: Der AI Act weist Betreibern eigene Pflichten zu – von der bestimmungsgemäßen Verwendung über eine kompetente menschliche Aufsicht bis zur Aufbewahrung der Protokolle. Für KI-Medizinprodukte, an deren Konformitätsbewertung eine Benannte Stelle mitwirkt, greifen diese Hochrisiko-Pflichten ab dem 2. August 2028. Diese Seite zeigt, wie Anbieter und Betreiber die Verantwortung teilen, wie ein Bedrohungsmodell für medizinische KI aussieht, wie sich Auswirkungen bewerten lassen und welche Maßnahmen und Nachweise im Alltag tragen.

Zeitachse für den KI-Einsatz in der Versorgung

Was für Betreiber bereits gilt und was bis 2028 folgt – Meilenstein antippen für Details.

Acht Kernaussagen zum KI-Einsatz in der Versorgung

Kurzfassung je Kernaussage — aufklappen für den vollständigen Text.

STRIDE im klinischen KI-Betrieb

Sechs Bedrohungskategorien – je ein Szenario aus der Versorgung, die möglichen Folgen und wirksame Gegenmaßnahmen. Kategorie wählen.

Identität
  • Szenario: Ein fremdes System gibt sich im Kliniknetz als Bildgebungsmodalität aus und schickt präparierte Aufnahmen an den KI-Befundungsdienst.
  • Folge: Das Modell bewertet Bilder, die keinem echten Patienten gehören; Befunde können falsch zugeordnet werden.
  • Gegenmaßnahmen: gegenseitige Authentisierung der Systeme per Zertifikat, phishing-resistente Mehrfaktor-Anmeldung für Nutzerkonten, kurze Sitzungsdauer.
GeräteidentitätZertifikateMehrfaktor
Vertiefung

KI sicher betreiben: neun Kapitel aus Sicht der Einrichtung

Die Kapitel führen von den Einsatzfeldern über Regelwerke und Rollen bis zu Bedrohungsmodell, Bewertung, Maßnahmen und einem Startplan. Durchgehend wird unterschieden, was das Gesetz verlangt, was eine Leitlinie empfiehlt und was sich in der Praxis bewährt.

01Ausgangslage

KI im klinischen Alltag: Einsatzfelder und Risikoarten

KI ist in vielen Einrichtungen längst Routine – oft verteilt über Abteilungen, Beschaffungswege und Verträge. Am Anfang steht deshalb ein ehrlicher Überblick.

Die Bandbreite reicht von Systemen, die in der Radiologie Auffälligkeiten markieren und dringliche Fälle nach vorn sortieren, über Frühwarnscores auf Intensivstationen, Auswertungen in Labor und Pathologie und Dosierungsvorschläge bis zu Sprachmodellen, die Arztbriefe entwerfen oder Gespräche dokumentieren. Hinzu kommen Werkzeuge ohne direkten Patientenbezug, etwa für Dienstplanung, Bettenmanagement oder Terminsteuerung. Je näher ein System an der Diagnose- oder Therapieentscheidung arbeitet, desto unmittelbarer wirken seine Fehler auf Menschen.

Schon ein Update, das niemand bemerkt hat, eine Datenbasis, in der bestimmte Patientengruppen kaum vorkommen, oder eine verschobene Kalibrierung genügen, damit sich Befunde verändern – oft ohne dass es im Stationsalltag auffällt. Für Betreiber ist deshalb nicht die Frage entscheidend, ob ein System „intelligent“ ist, sondern welche Entscheidung es beeinflusst, wer sich auf seine Ausgaben verlässt und was geschieht, wenn es irrt oder ausfällt.

Drei Gruppen von Risiken

  • Technische Risiken: Fehlklassifikationen, nachlassende Modellleistung, Angriffe auf Daten, Modell oder Schnittstellen sowie Ausfälle von Diensten.
  • Organisatorische Risiken: unklare Zuständigkeiten, fehlende Schulung, ungeregelte Updates, Nutzung nicht freigegebener KI-Werkzeuge und Lücken in der Vorfallbehandlung.
  • Ethische und rechtliche Risiken: Benachteiligung von Patientengruppen, mangelnde Nachvollziehbarkeit, Datenschutzverstöße und ein Vertrauensverlust zwischen Behandelnden und Behandelten.

Zwei Begriffe, die man kennen muss

Modelldrift bezeichnet den schleichenden Leistungsverlust eines Modells, weil sich Eingabedaten, Patientenpopulation, Geräte oder klinische Abläufe gegenüber den Bedingungen der Validierung verändert haben. Der Leitfaden MDCG 2025-6 empfiehlt dazu, Datensätze so zu gestalten, dass unbeabsichtigte Verzerrungen und Datensatzdrift beherrschbar bleiben und Untergruppen erkennbar werden, in denen ein Modell auch im Zeitverlauf schwächer abschneidet.

Automatisierungsbias meint die Neigung, sich auf maschinelle Ausgaben zu verlassen oder ihnen zu sehr zu vertrauen. Der AI Act verlangt, dass Aufsichtspersonen in die Lage versetzt werden, diese Neigung zu erkennen, Ausgaben richtig zu deuten, sie im Einzelfall zu übergehen und das System über eine Stopp-Funktion oder ein vergleichbares Verfahren anzuhalten.

Diese Seite fasst den Fachbeitrag „Risikomanagement für KI-Systeme im Medizinbetrieb“ aus mt|medizintechnik, Ausgabe 2.2026, zusammen, gliedert ihn neu und ergänzt ihn um Entwicklungen bis Oktober 2026, insbesondere den Digital Omnibus zum AI Act.

02Rechtsrahmen

Regelwerke im Zusammenspiel – und was wann gilt

Fünf Regelwerke greifen beim KI-Einsatz in der Versorgung ineinander. Sie adressieren unterschiedliche Rollen und haben unterschiedliche Stichtage.

Der AI Act stuft medizinische KI nicht pauschal als hochriskant ein. Maßgeblich ist der Weg über die Produktgesetzgebung: Ist die KI selbst Medizinprodukt oder In-vitro-Diagnostikum beziehungsweise Sicherheitsbauteil eines solchen, und muss eine Benannte Stelle an der Konformitätsbewertung mitwirken, gilt sie als Hochrisiko-KI-System. Weil die MDR Software, die Informationen für Diagnose- oder Therapieentscheidungen liefert, in der Regel mindestens der Klasse IIa zuordnet, trifft das auf die meisten diagnostischen und therapeutischen KI-Anwendungen zu. Die Anforderungen des AI Act werden dann im bestehenden MDR-Verfahren der Benannten Stelle mitgeprüft – eine zweite Zertifizierung entsteht nicht.

Daneben nennt der AI Act einige Einsatzzwecke im Gesundheitsumfeld unmittelbar als hochriskant: die Bewertung von Notrufen und die Triage von Notfallpatienten, Entscheidungen von Behörden über den Zugang zu öffentlichen Gesundheitsleistungen sowie Risikobewertung und Preisgestaltung in der Kranken- und Lebensversicherung. Ist ein solches Triage-System zugleich ein Medizinprodukt mit Benannter Stelle, hat der Weg über die Produktgesetzgebung Vorrang.

RegelwerkAdressatBedeutung für den KI-Einsatz in der EinrichtungStichtag
AI Act (KI-Verordnung)Anbieter und BetreiberHochrisiko-Pflichten für KI-Medizinprodukte mit Benannter Stelle und für direkt eingestufte Zwecke; Verbote und KI-Kompetenz gelten bereits02.12.2027 bzw. 02.08.2028
MDR und IVDRHerstellerKlassifizierung, klinische Bewertung, Risikomanagement und Vigilanz des Produkts; Rahmen, in dem die KI-Anforderungen mitgeprüft werdenMDR gilt seit 26.05.2021
Cyber Resilience ActHersteller nicht-medizinischer Produkte mit digitalen ElementenBetrifft IT-Umfeld und Komponenten, nicht das Medizinprodukt; nützlich als EinkaufsanforderungMeldungen seit 11.09.2026, volle Anwendung 11.12.2027
NIS2 und BSI-GesetzKliniken, die als besonders wichtige oder wichtige Einrichtung erfasst sindRisikomanagement, Lieferkettensicherheit und Meldungen in drei Stufen – auch bei Vorfällen in KI-SystemenBSI-Gesetz neu seit 06.12.2025
DSGVOEinrichtung als VerantwortlicheRechtsgrundlage, Datenschutz-Folgenabschätzung, Meldung von Datenschutzverletzungen möglichst binnen 72 Stundengeltendes Recht

Vereinfachte Übersicht, Stand Oktober 2026. Ob ein Regelwerk greift, hängt von Zweckbestimmung, Produktklasse, Größe und Rolle der Einrichtung im Einzelfall ab.

Wie NIS2 und Datenschutz andocken

Für Kliniken, die das BSI-Gesetz als besonders wichtige oder wichtige Einrichtung erfasst, sind KI-Systeme Teil der zu schützenden IT: Ein erheblicher Sicherheitsvorfall in einem KI-Dienst ist früh zu melden – spätestens nach 24 Stunden eine Erstmeldung, nach 72 Stunden eine Meldung mit erster Bewertung und spätestens einen Monat danach eine Abschlussmeldung. Der Datenschutz verlangt für risikoreiche Verarbeitungen eine Datenschutz-Folgenabschätzung; der AI Act verpflichtet Betreiber, dafür die Informationen des Anbieters zu nutzen.

Zeitachse aus Betreibersicht

  • Seit 2. Februar 2025: Verbote bestimmter KI-Praktiken; Pflicht, die KI-Kompetenz der Beschäftigten zu fördern – seit dem Omnibus ausdrücklich ohne garantiertes Kompetenzniveau.
  • Seit 2. August 2026: allgemeine Anwendung des AI Act und Transparenzpflichten; Aufsicht durch das AI Office und nationale Behörden.
  • Seit 11. September 2026: Meldepflichten der Hersteller nach dem Cyber Resilience Act für aktiv ausgenutzte Schwachstellen und schwerwiegende Sicherheitsvorfälle.
  • Ab 2. Dezember 2027: Hochrisiko-Pflichten für direkt eingestufte Zwecke, etwa Notfall-Triage, die nicht als Medizinprodukt mit Benannter Stelle geprüft wird.
  • Ab 2. August 2028: Hochrisiko-Pflichten für KI-Medizinprodukte – für Anbieter und für Betreiber. Bereits vorher in Verkehr gebrachte Systeme erfasst das nur bei wesentlichen Änderungen am Design; für Systeme, die für den Einsatz durch Behörden bestimmt sind, gilt spätestens der 2. August 2030.

Der Omnibus enthält zudem eine Öffnung, deren Ausgang noch offen ist: Die Kommission kann für Produkte mit eigenem Sektorrecht – darunter Medizinprodukte – einzelne Anforderungen des AI Act per delegiertem Rechtsakt begrenzen, soweit das Sektorrecht gleichwertigen Schutz bietet. Dafür hat sie bis zum 2. August 2027 Zeit. Für die Planung in Kliniken ändert das wenig, denn die Betreiberpflichten bleiben davon unberührt. Weiter reicht ein Vorschlag der Kommission vom Dezember 2025 zur Revision von MDR und IVDR: Er würde KI-Medizinprodukte in eine leichtere Regelungsgruppe des AI Act verschieben, sodass die KI-Anforderungen vorrangig über die MDR umgesetzt würden. Beschlossen ist das nicht; bis dahin gelten die hier genannten Stichtage.

03Rollen

Geteilte Verantwortung zwischen Anbieter und Betreiber

Der AI Act ordnet Pflichten klar Rollen zu. Sicher wird ein System aber erst, wenn beide Seiten ihre Teile verbinden.

Anbieter ist, wer ein KI-System entwickelt oder entwickeln lässt und unter eigenem Namen in Verkehr bringt oder in Betrieb nimmt; bei Medizinprodukten ist das in aller Regel der Hersteller nach MDR. Betreiber ist, wer das System in eigener Verantwortung beruflich nutzt. Der Leitfaden MDCG 2025-6 stellt klar, dass der Betreiber nicht mit dem „Anwender“ der MDR gleichzusetzen ist: In der Klinik ist die Einrichtung Betreiber, die Ärztin am Befundplatz ist Anwenderin.

AufgabeAnbieter (Hersteller)Betreiber (Klinik, Praxis, Labor, MVZ)Gemeinsame Schnittstelle
RisikomanagementRisikomanagementsystem über den Lebenszyklus, verzahnt mit ISO 14971Einsatzbezogene Bewertung für die eigene Umgebung, Abläufe und PatientengruppenRegelmäßige Risiko-Reviews, Austausch zu Restrisiken und Leistungsgrenzen
DatenDaten-Governance für Trainings-, Validierungs- und Testdaten einschließlich HerkunftEignung und Repräsentativität der selbst gelieferten EingabedatenAngaben zur Datenherkunft und zu den Populationen der Validierung
TransparenzGebrauchsanweisung mit Leistung, Grenzen und AufsichtsmaßnahmenEinsatz gemäß Gebrauchsanweisung, Information der Beschäftigten, Patienteninformation, wo vorgeschrieben oder ärztlich gebotenVerständliche Schulungsunterlagen und Kurzanleitungen
Menschliche AufsichtEingriffs- und Stoppmöglichkeiten im DesignBenennung kompetenter, geschulter und befugter AufsichtspersonenAbgestimmte Regeln, wann übersteuert oder angehalten wird
ProtokollierungAutomatische Aufzeichnung technisch ermöglichenProtokolle unter eigener Kontrolle mindestens sechs Monate aufbewahrenZugriff auf Protokolle für die Vorfallanalyse
ÄnderungenUpdates bewerten, vorab festgelegte Änderungen dokumentierenUpdates testen, freigeben, Rückfallebene vorhaltenRelease-Informationen und Ankündigungsfristen
VorfälleVigilanz nach MDR, Korrekturmaßnahmen, SicherheitsinformationenBetrieb überwachen; bei Risiko Nutzung aussetzen und Anbieter sowie Behörde informieren; bei schwerwiegendem Vorfall zuerst den AnbieterGemeinsamer, eingeübter Ablauf zur Vorfallbehandlung

Vereinfachte Darstellung. Maßgeblich sind die Pflichten aus AI Act und MDR sowie die Verträge im Einzelfall.

Wann die Einrichtung selbst zum Anbieter wird

  • Sie bringt ein bereits in Verkehr befindliches Hochrisiko-System unter eigenem Namen oder eigener Marke heraus.
  • Sie verändert ein Hochrisiko-System wesentlich, also auf eine Weise, die in der ursprünglichen Konformitätsbewertung nicht vorgesehen war und die Konformität oder den Zweck berührt.
  • Sie setzt ein bisher nicht hochriskantes System – auch ein allgemeines Sprachmodell – für einen Zweck ein, der es hochriskant macht.

Nach MDCG 2025-6 ist eine neue Konformitätsbewertung bei wesentlicher Änderung auch dann nötig, wenn die Einrichtung das veränderte System nur selbst weiterverwendet. Vom Hersteller vorab festgelegte und bewertete Änderungen, etwa in einem Plan für vorbestimmte Änderungen, gelten dagegen nicht als wesentlich. Eigenentwicklungen, die eine Gesundheitseinrichtung nach den Regeln für In-house-Produkte ausschließlich intern einsetzt, sind laut Leitfaden keine Hochrisiko-KI; andere Pflichten des AI Act bleiben bestehen.

Was in den Vertrag gehört

  • Angaben zur Datenherkunft, zu den Validierungspopulationen und zu bekannten Leistungsgrenzen.
  • Updatepolitik mit Ankündigungsfristen, Release-Informationen und Rückfalloption.
  • Zugriff auf Protokolle und Unterstützung bei Vorfallanalyse und Datenschutz-Folgenabschätzung.
  • Meldewege, Reaktionszeiten und Ansprechpartner für Sicherheitsfragen.
  • Sicherheitszusagen für Cloud-Komponenten und Drittbibliotheken, einschließlich Stückliste.
  • Supportende und geordnete Herausgabe oder Löschung von Daten bei Vertragsende.
04Prozess

Risikomanagement über den Lebenszyklus

Betreiberseitiges Risikomanagement ist kein Projekt mit Enddatum. Es begleitet ein KI-System von der ersten Idee bis zur Abschaltung.

Ein eigenes Risikomanagementsystem im Sinne des AI Act schreibt das Gesetz nur dem Anbieter vor. Betreiber haben Überwachungs-, Aufsichts-, Daten-, Protokoll- und Meldepflichten. Ein strukturiertes Risikomanagement in der Einrichtung ist dennoch die praktische Grundlage, um diese Pflichten zu erfüllen. Die Betreibernorm IEC 80001-1 beschreibt genau diesen Ansatz für vernetzte Medizinprodukte und Gesundheitssoftware: Risikomanagement vor, während und nach der Einbindung in die Klinik-IT.

  1. Vor der Beschaffung: Zweck und Einordnung

    Klinischen Nutzen, Zweckbestimmung, Rolle der Einrichtung und regulatorische Einordnung klären. Akzeptanzkriterien festlegen: Welche Fehlerraten und welche Restrisiken sind für diesen Einsatz vertretbar, und wer entscheidet darüber?

  2. Vor der Inbetriebnahme: Prüfung im eigenen Umfeld

    Mit eigenen, repräsentativen Daten prüfen, ob die Leistung des Herstellers in der eigenen Population erreicht wird. Schnittstellen, Berechtigungen und Netzsegment absichern, Aufsichtspersonen benennen und schulen, Rückfallprozess festlegen.

  3. Im Betrieb: Überwachung und Rückmeldung

    Leistungskennzahlen, Übersteuerungsquoten, Datenqualität und Verfügbarkeit laufend beobachten. Auffälligkeiten dokumentieren, an den Anbieter melden und bei Risiko die Nutzung aussetzen.

  4. Bei Änderungen: kontrollierte Freigabe

    Jedes Modell-Update, jede neue Schnittstelle und jeder neue Einsatzbereich durchläuft Bewertung, Test, Freigabe und Dokumentation. Prüfen, ob die Änderung vorab vom Hersteller festgelegt war oder die Einrichtung in die Anbieterrolle rücken würde.

  5. Bei Außerbetriebnahme: geordneter Abschied

    Ersatzprozess sicherstellen, Protokolle und Nachweise nach den Aufbewahrungsfristen sichern, Zugänge und Schnittstellen schließen, Daten beim Anbieter löschen lassen und die Erfahrungen in die nächste Beschaffung einfließen lassen.

05Analyse

Ein Bedrohungsmodell für medizinische KI

Bedrohungen lassen sich am besten entlang der Datenflüsse finden: Woher kommen die Eingaben, wo läuft das Modell, wohin gehen die Ergebnisse?

STRIDE geht auf Loren Kohnfelder und Praerit Garg zurück, die das Schema 1999 bei Microsoft beschrieben. Es ordnet Bedrohungen sechs Kategorien zu und lässt sich gut auf ein Datenflussdiagramm anwenden: Für jede Komponente und jede Verbindung wird gefragt, welche Kategorie dort denkbar ist. Bei einem KI-Befundungssystem gehören dazu typischerweise das bildgebende Gerät (in der Radiologie „Modalität“ genannt), das Bildarchiv, der Inferenzdienst – lokal oder in der Cloud –, die Ergebnisanzeige, das Klinikinformationssystem und der Updatekanal des Herstellers.

KategorieLeitfrageTypischer Angriffspunkt im KI-Betrieb
Spoofing – vorgetäuschte IdentitätKann sich jemand als berechtigtes System oder berechtigte Person ausgeben?Bildgebende Geräte, Dienstkonten, Programmierschnittstellen des Inferenzdienstes
Tampering – ManipulationKönnen Eingaben, Modell oder Ergebnisse unbemerkt verändert werden?Labor- und Bildschnittstellen, Modelldateien, Updatekanal
Repudiation – AbstreitbarkeitLässt sich im Nachhinein belegen, wer was ausgelöst und entschieden hat?Protokolle, Zeitstempel, Versionsstände
Information Disclosure – PreisgabeKönnen Gesundheitsdaten oder Modellinterna abfließen?Cloud-Übertragung, Abrufsysteme von Sprachmodellen, Herstellerprotokolle
Denial of Service – DienstverweigerungWas passiert bei Überlast oder Ausfall?Cloud-Inferenz, Netzwerk, Lizenzserver
Elevation of Privilege – RechteausweitungKann ein Nutzer oder Agent mehr tun als vorgesehen?Administrationsoberflächen, Agenten mit Schreibrechten

Konkrete Szenarien mit Folgen und Gegenmaßnahmen zeigt der STRIDE-Explorer im Überblick oben.

KI-spezifische Bedrohungen

Der AI Act nennt selbst typische Angriffe auf KI: Vergiftung von Daten und Modellen, gezielt veränderte Eingaben, die ein Modell täuschen, sowie Angriffe auf die Vertraulichkeit und Ausnutzung von Modellschwächen. Für Anwendungen mit Sprachmodellen bieten die OWASP Top 10 for LLM Applications in der Fassung 2026 eine aktuelle Gliederung. Für Einrichtungen sind vor allem diese Muster relevant:

Data and Model Poisoning

Manipulierte Trainings- oder Feinabstimmungsdaten verschieben das Modellverhalten – etwa so, dass bestimmte Befunde systematisch übersehen werden.

Täuschende Eingaben

Minimal veränderte Bilder oder Signale führen zu falschen Klassifikationen, ohne dass Menschen den Unterschied sehen.

Prompt Injection

Versteckte Anweisungen in Dokumenten, Bildern oder Audiodateien bringen ein Sprachmodell dazu, seine Vorgaben zu ignorieren.

Sensitive Information Disclosure

Ein Modell gibt in Antworten personenbezogene Daten oder vertrauliche Inhalte aus seinem Kontext preis.

Excessive Agency

Agenten mit zu vielen Rechten oder zu wenig Kontrolle führen folgenreiche Aktionen in Fachsystemen aus.

Misinformation

Plausibel klingende, aber falsche Aussagen werden ungeprüft in Dokumentation oder Entscheidungen übernommen.

Supply Chain

Kompromittierte Modelle, Bibliotheken oder Datensätze aus Drittquellen gelangen über den Hersteller in die Klinik.

Unbounded Consumption

Übermäßige Anfragen erschöpfen Rechenressourcen oder Budgets; dazu zählt auch der Versuch, ein Modell durch massenhafte Abfragen nachzubauen.

06Bewertung

Auswirkungen bewerten: Wahrscheinlichkeit, Schwere und Bias

Erst die Bewertung macht aus einer Liste von Bedrohungen eine Prioritätenliste. Dabei zählen klinische Folgen ebenso wie Datenschutz und Gerechtigkeit.

Bewährt hat sich eine Matrix mit zwei Achsen. Auf der einen steht die Wahrscheinlichkeit, gespeist aus technischen Faktoren wie Angriffsfläche und Modellrobustheit, aus organisatorischen Faktoren wie Schulungsstand und Prozessreife und aus menschlichen Faktoren wie Zeitdruck und Automatisierungsbias. Auf der anderen steht die Schwere der Folgen – medizinisch, datenschutzrechtlich, betrieblich und mit Blick auf das Vertrauen in die Einrichtung.

EbeneLeitfrageBeispiel
Einzelner PatientKann ein Fehler unmittelbar Gesundheit oder Leben gefährden?Ein Frühwarnscore schlägt bei einer Patientin zu spät an, die Therapie beginnt verzögert.
Personal und BetriebWie verändert das System Arbeitslast, Abläufe und Aufmerksamkeit?Zu viele Fehlalarme führen zu Alarmmüdigkeit; echte Warnungen gehen unter.
Patientengruppen und GesellschaftWerden bestimmte Gruppen systematisch schlechter versorgt?Ein Modell, das überwiegend mit Daten einer Altersgruppe trainiert wurde, erkennt Befunde bei anderen Gruppen seltener.

Bias gezielt prüfen

Verzerrungen entstehen, wenn Trainingsdaten die eigene Patientenschaft nicht abbilden oder wenn sich Abläufe und Geräte ändern. Betreiber sollten deshalb Leistungskennzahlen nicht nur insgesamt, sondern nach relevanten Untergruppen auswerten, soweit Daten und Rechtsgrundlage das zulassen. Seit dem Omnibus erlaubt der AI Act Betreibern von Hochrisiko-Systemen, zur Erkennung von Verzerrungen ausnahmsweise auch besondere Kategorien personenbezogener Daten wie Gesundheitsdaten zu verarbeiten – unter strengen Schutzauflagen und ohne dass daraus eine Pflicht folgt.

Grundrechte-Folgenabschätzung: wann sie Pflicht ist

Eine Grundrechte-Folgenabschätzung verlangt der AI Act nur für die Hochrisiko-Zwecke, die er selbst auflistet, und nur von öffentlichen Stellen und privaten Erbringern öffentlicher Dienste sowie von Betreibern, die Kreditwürdigkeit prüfen oder Lebens- und Krankenversicherungen bepreisen. Öffentliche Kliniken und private Häuser mit Versorgungsauftrag können damit etwa beim Einsatz eines Triage-Systems in der Notaufnahme betroffen sein; ist dieses zugleich ein Medizinprodukt mit Benannter Stelle, sollte wegen des Vorrangs der Produktgesetzgebung im Einzelfall geprüft werden, ob die Pflicht greift. Für KI-Medizinprodukte, die allein über die MDR hochriskant sind, gilt diese Pflicht nicht. Der Omnibus erlaubt, auf eine bereits erstellte Datenschutz-Folgenabschätzung zu verweisen.

07Behandlung

Maßnahmen: Prävention, Erkennung, Korrektur, Nachweis

Wirksame Risikobehandlung ruht auf vier Säulen. Keine davon trägt allein.

  1. Prävention

    Sicherheit beginnt bei der Auswahl: Secure by Design beim Anbieter einfordern, Validierung mit repräsentativen eigenen Testdaten durchführen, Netzsegmentierung, Mehrfaktor-Anmeldung und rollenbasierte Rechte umsetzen. Wer vor dem Echtbetrieb einen zweiten, unabhängigen Blick einholt – aus einer externen Sicherheitsprüfung oder einer Partnerklinik mit Erfahrung im selben Einsatzfeld –, findet blinde Flecken, bevor sie Patienten betreffen.

  2. Erkennung

    Abweichungen früh bemerken: Leistungskennzahlen und Eingabedaten auf Drift überwachen, Protokolle auswerten, Alarme für ungewöhnliches Verhalten definieren und Übersteuerungen durch das Personal als Frühindikator nutzen. Auf Intensivstation und in der Notaufnahme zählt, wie schnell eine Auffälligkeit beim zuständigen Team ankommt.

  3. Korrektur

    Wenn etwas schiefgeht: Menschen behalten an kritischen Punkten das letzte Wort und können das System anhalten. Rückfallprozesse ohne KI, die Möglichkeit zur Rückkehr auf eine frühere Modellversion, klare Eskalationswege und ein eingeübter Ablauf zur Vorfallbehandlung begrenzen den Schaden.

  4. Nachweis

    Dokumentation verbindet alles: Einordnung, Risikobewertung, Testergebnisse, Freigaben, Schulungen, Übersteuerungen, Vorfälle und Korrekturen. Sie belegt die Erfüllung der Pflichten gegenüber Aufsicht und Auditoren und ist Grundlage der kontinuierlichen Verbesserung.

Melden, wenn es ernst wird

Hat die Einrichtung Grund zur Annahme, dass die Nutzung ein Risiko birgt, informiert sie unverzüglich den Anbieter oder Händler sowie die Marktüberwachungsbehörde und setzt die Nutzung aus. Bei einem schwerwiegenden Vorfall verlangt der AI Act, unverzüglich zuerst den Anbieter zu informieren. Bei KI-Medizinprodukten laufen gesundheitsbezogene Vorfälle über das Vigilanzsystem der MDR – der Hersteller meldet je nach Schwere spätestens nach 15, 10 oder 2 Tagen. In Deutschland müssen zudem Betreiber und Anwender mutmaßliche schwerwiegende Vorkommnisse unverzüglich der zuständigen Bundesoberbehörde melden, in der Regel dem BfArM. Über den AI Act zu melden sind dort nur Verletzungen grundrechtsschützender Pflichten. Parallel können Meldungen nach BSI-Gesetz und Datenschutzrecht anfallen.

Konkrete Maßnahmen im Überblick

  • Inventar aller KI-Systeme mit Zweck, Einordnung, Verantwortlichen und Datenflüssen.
  • Benannte Aufsichtspersonen je System mit dokumentierter Schulung und Befugnis zum Übersteuern.
  • Protokollierung mit Modellversion und Nutzeraktion, Aufbewahrung mindestens sechs Monate.
  • Freigabeverfahren für Updates mit Test in einer Referenzumgebung.
  • Regelmäßige Sicherheitstests und KI-Red-Teaming, insbesondere bei Sprachmodellen und Agenten.
  • Abgestimmte Meldematrix für Anbieter, Medizinprodukte-Vigilanz, BSI und Datenschutzaufsicht.
08Einbettung

Einbettung in ISMS und KI-Managementsystem

Ein KI-Risikomanagement wirkt am besten, wenn es in bestehende Managementsysteme eingebettet ist, statt daneben zu stehen.

Viele Einrichtungen betreiben bereits ein Informationssicherheitsmanagementsystem, ein Qualitätsmanagement und ein Datenschutzmanagement. KI-Risiken lassen sich dort einhängen: als eigene Risikokategorie, mit eigenen Kontrollen und mit einer klaren Rolle für die Freigabe neuer Systeme. Welche Norm welchen Beitrag leistet, zeigt die folgende Übersicht.

ISO/IEC 27001

Rahmen für das Informationssicherheitsmanagement: Asset-Inventar, Zugriffsschutz, Lieferantenmanagement, Protokollierung und Vorfallbehandlung – die Basis für jede KI-Absicherung.

ISO/IEC 42001

Zertifizierbares KI-Managementsystem mit Rollen, Richtlinien und Folgenabschätzung. Die Norm ist freiwillig; eine Konformitätsvermutung für den AI Act ergibt sich daraus nicht.

ISO/IEC 23894

Leitfaden zum Risikomanagement für KI, ausdrücklich auch für Organisationen, die KI einsetzen oder nutzen – damit gut geeignet für Betreiber.

IEC 80001-1

Betreibernorm für vernetzte Medizinprodukte und Gesundheitssoftware: Sicherheit, Wirksamkeit und Informationssicherheit bei Einbindung und Nutzung in der Klinik-IT.

ISO 14971

Unter der MDR harmonisierte Grundnorm für das Produktrisikomanagement des Herstellers. Betreiber sollten ihre Bewertung an deren Begriffen ausrichten, damit Informationen anschlussfähig sind.

BS/AAMI 34971

Leitfaden von 2023, der die Logik der ISO 14971 auf maschinelles Lernen überträgt, etwa auf Daten- und Leistungsprobleme – hilfreich für Gespräche mit Herstellern.

Für Kliniken, die unter das BSI-Gesetz fallen, ist die Einbettung auch rechtlich naheliegend: Die geforderten Risikomanagementmaßnahmen umfassen unter anderem Vorfallbewältigung, Lieferkettensicherheit sowie Sicherheit bei Erwerb, Entwicklung und Wartung einschließlich des Umgangs mit Schwachstellen. KI-Dienste und ihre Anbieter gehören damit in das Lieferanten- und Schwachstellenmanagement des ISMS.

09Umsetzung

90-Tage-Startplan für Kliniken

Bis Dezember 2027 beziehungsweise August 2028 ist Zeit – aber nicht zu viel. Ein strukturierter Einstieg in drei Monaten schafft Überblick, schließt die größten Lücken und bereitet den Ausbau vor.

  1. Tage 1–15: Verantwortung festlegen

    Eine verantwortliche Stelle für KI benennen, Medizintechnik, IT-Sicherheit, Datenschutz, Qualitätsmanagement und ärztliche Leitung in ein Gremium holen und die Freigabe neuer KI-Systeme an dieses Gremium binden.

  2. Tage 16–30: Inventar erstellen

    Alle KI-Systeme erfassen, auch eingebettete Funktionen in Geräten und Cloud-Diensten. Für jedes System Zweck, Anbieter, Datenflüsse, Nutzergruppen und regulatorische Einordnung festhalten.

  3. Tage 31–45: Risiken priorisieren

    Für die Systeme mit dem größten Patientenbezug ein Bedrohungsmodell nach STRIDE erstellen und die Auswirkungen bewerten. Ergebnis ist eine Liste der dringendsten Maßnahmen.

  4. Tage 46–60: Verträge und Anbieter

    Bestehende Verträge auf Updatepolitik, Protokollzugang, Datenherkunft, Meldewege und Supportende prüfen; fehlende Zusagen nachverhandeln und Einkaufsanforderungen für künftige Beschaffungen festlegen.

  5. Tage 61–75: Aufsicht und Kompetenz

    Aufsichtspersonen je System benennen, zielgruppengerechte Schulungen zu Leistungsgrenzen und Automatisierungsbias durchführen, Beschäftigte und ihre Vertretung informieren.

  6. Tage 76–90: Betrieb verankern

    Überwachung und Protokollaufbewahrung einrichten, Änderungsverfahren und Meldematrix in Kraft setzen, eine Übung zur Vorfallbehandlung durchführen und den Plan für die folgenden zwölf Monate verabschieden.

Der Plan ist eine Orientierung und ersetzt keine Einzelfallprüfung. Umfang und Reihenfolge hängen von Größe, Versorgungsauftrag und KI-Bestand der Einrichtung ab.

Fachbeitrag · mt|medizintechnik

Risikomanagement für KI-Systeme im Medizinbetrieb

Im Heftbeitrag beschreibt Valeri Milke, CEO der VamiSec GmbH, Lead Auditor für ISO/IEC 27001 und ISO/IEC 42001, wie Betreiber den Einsatz von KI in der Versorgung mit einem strukturierten Risikomanagement absichern – zwischen AI Act, MDR und Cyber Resilience Act. Diese Seite fasst den Beitrag zusammen, gliedert ihn neu und ergänzt ihn um den Stand Oktober 2026, insbesondere die durch den Digital Omnibus festgelegten Stichtage.

Ausgabe2.2026
VerlagTÜV Media
SchwerpunktPersonalisierte Medizin
UmfangS. 8–12, 3 Bilder, 1 Tabelle
  • Je stärker KI in klinische Entscheidungen eingreift, desto mehr wird Risikomanagement zur Führungsaufgabe der Einrichtung.
  • Anbieter und Betreiber tragen gemeinsam Verantwortung; entscheidend sind die Schnittstellen zwischen beiden.
  • Ein Bedrohungsmodell nach STRIDE, ergänzt um KI-spezifische Angriffe, macht Schwachstellen früh sichtbar.
  • Prävention, Erkennung, Korrektur und Nachweis bilden zusammen die Grundlage für Vertrauen.

Der vollständige Beitrag ist in der Printausgabe bzw. im E-Paper für Abonnenten erschienen.

FAQ

Häufige Fragen zum KI-Risikomanagement im Medizinbetrieb

Kurze Antworten für Klinikleitung, Medizintechnik, Klinik-IT, Qualitäts- und Regulatory-Verantwortliche – Stand Oktober 2026.

Bei Hochrisiko-Systemen müssen Betreiber das System gemäß Gebrauchsanweisung einsetzen, die menschliche Aufsicht kompetenten, geschulten und befugten Personen übertragen, den Betrieb überwachen, selbst gelieferte Eingabedaten auf Eignung prüfen, automatisch erzeugte Protokolle mindestens sechs Monate aufbewahren und Beschäftigte vor dem Einsatz informieren. Bei einem Risiko setzen sie die Nutzung aus und informieren Anbieter und Marktüberwachung, bei einem schwerwiegenden Vorfall zuerst den Anbieter. Unabhängig von der Risikoklasse gilt die Pflicht, die KI-Kompetenz der Beschäftigten zu fördern.

Ab dem 2. August 2028. Dieses Datum hat der Digital Omnibus festgelegt, der seit dem 27. Juli 2026 in Kraft ist. Es gilt für Anbieter und Betreiber von KI in Medizinprodukten und In-vitro-Diagnostika, an deren Konformitätsbewertung eine Benannte Stelle mitwirkt. Für Zwecke, die der AI Act selbst als hochriskant führt, etwa die Notfall-Triage, gilt der 2. Dezember 2027, sofern es nicht zugleich ein Medizinprodukt mit Benannter Stelle ist. Verbote, KI-Kompetenz und Transparenzpflichten gelten bereits. Ein noch nicht beschlossener Vorschlag zur MDR-Revision könnte das Zusammenspiel erneut ändern. Für Systeme, die schon vor dem jeweiligen Stichtag rechtmäßig in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen wurden, greifen die Hochrisiko-Pflichten nur, wenn ihr Design danach wesentlich geändert wird; Systeme, die für den Einsatz durch Behörden bestimmt sind, müssen spätestens bis zum 2. August 2030 nachziehen.

Nein. Hochriskant ist medizinische KI in der Regel dann, wenn sie Medizinprodukt oder Sicherheitsbauteil ist und eine Benannte Stelle an der Konformitätsbewertung mitwirken muss. Das trifft auf die meisten Diagnose- und Therapieanwendungen zu, weil die MDR solche Software meist mindestens der Klasse IIa zuordnet. Ein Dokumentationsassistent ohne medizinische Zweckbestimmung ist dagegen in der Regel kein Hochrisiko-System, sofern er nicht für einen ausdrücklich gelisteten Zweck eingesetzt wird.

Nein, Medizinprodukte und In-vitro-Diagnostika sind vom Cyber Resilience Act ausgenommen, weil MDR und IVDR eigene Sicherheitsanforderungen stellen. Er erfasst aber nicht-medizinische Produkte mit digitalen Elementen im Umfeld, etwa Netzwerkkomponenten oder Integrationssoftware. Die Pflichten treffen deren Hersteller: Meldungen seit dem 11. September 2026, volle Anwendung ab dem 11. Dezember 2027. Kliniken können das in Ausschreibungen und Verträgen nutzen.

Nur in bestimmten Fällen. Der AI Act verlangt sie von öffentlichen Stellen und privaten Erbringern öffentlicher Dienste für die Hochrisiko-Zwecke, die er selbst auflistet, etwa ein Triage-System in der Notaufnahme. Für KI-Medizinprodukte, die allein über die MDR hochriskant sind, gilt die Pflicht nicht. Eine strukturierte Auswirkungsbewertung ist trotzdem sinnvoll und lässt sich mit der Datenschutz-Folgenabschätzung verbinden.

Wenn sie ein Hochrisiko-System unter eigenem Namen oder eigener Marke anbietet, es wesentlich verändert oder ein bisher nicht hochriskantes System für einen hochriskanten Zweck einsetzt. Dann übernimmt sie die Anbieterpflichten, einschließlich Konformitätsbewertung – laut MDCG 2025-6 auch dann, wenn sie das System nur selbst nutzt. Vom Hersteller vorab festgelegte Änderungen gelten nicht als wesentlich.

Modelldrift ist der schleichende Leistungsverlust eines KI-Modells, weil sich Patientenpopulation, Geräte, Datenformate oder klinische Abläufe gegenüber der Validierung verändert haben. Erkennbar wird sie durch laufende Überwachung von Leistungskennzahlen, Eingabedatenverteilungen und Übersteuerungsquoten – idealerweise getrennt nach relevanten Untergruppen. Auffälligkeiten sollten dokumentiert, mit dem Anbieter geklärt und bei Risiko mit einer Aussetzung der Nutzung beantwortet werden.

Sie hilft organisatorisch, ersetzt aber keine Pflicht. ISO/IEC 42001 ist ein freiwilliges, zertifizierbares KI-Managementsystem mit Rollen, Richtlinien, Risiko- und Folgenabschätzung. Eine Konformitätsvermutung für den AI Act ergibt sich daraus nicht. In Kliniken lässt sich die Norm gut mit einem ISMS nach ISO/IEC 27001 und mit IEC 80001-1 für vernetzte Medizinprodukte kombinieren.

Standards & Quellen

Die Inhalte dieser Seite basieren auf den folgenden öffentlich verfügbaren Leitfäden und Studien.

mt|medizintechnik · TÜV Media GmbH · 2026

Valeri Milke: Risikomanagement für KI-Systeme im Medizinbetrieb, Ausgabe 2.2026

Ausgangsbeitrag (Heftschwerpunkt Personalisierte Medizin), den diese Seite zusammenfasst, aktualisiert und vertieft.

Amtsblatt der EU / EUR-Lex · 2024

Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung / AI Act)

Art. 6(1) und Anhang I (MDR/IVDR), Anhang III Nr. 5 (Notfall-Triage, Gesundheitsleistungen), Betreiberpflichten Art. 26, Grundrechte-Folgenabschätzung Art. 27, Rollenwechsel Art. 25, Vorfälle Art. 73; allgemeine Anwendung ab 02.08.2026 (Art. 113).

Amtsblatt der EU / EUR-Lex · 2026

Verordnung (EU) 2026/1744 (Digital Omnibus on AI)

Vom 08.07.2026, in Kraft seit 27.07.2026: Hochrisiko-Pflichten Anhang III ab 02.12.2027, Anhang I (u. a. Medizinprodukte) ab 02.08.2028; Neufassung Art. 4; Art. 4a (Bias-Erkennung); Art. 2(13) (delegierte Rechtsakte).

Europäische Kommission / EUR-Lex · 2025

COM(2025) 1023 final – Vorschlag zur Vereinfachung von MDR und IVDR (mit Änderung der KI-Verordnung)

Vom 16.12.2025, noch im Gesetzgebungsverfahren: MDR/IVDR sollen von Anhang I Abschnitt A in Abschnitt B der KI-Verordnung wechseln.

AI Board / Medical Device Coordination Group · 2025

AIB 2025-1 / MDCG 2025-6 – Interplay between the MDR & IVDR and the Artificial Intelligence Act

36 Fragen zum Zusammenspiel; Tabelle 1 zur Hochrisiko-Einstufung nach Produktklasse; Betreiber ≠ MDR-Anwender; wesentliche Änderung (Q29/Q30); In-house-Produkte (Q35). Stichtag 2027 in Frage 31 durch den Omnibus überholt.

Amtsblatt der EU / EUR-Lex · 2017

Verordnung (EU) 2017/745 über Medizinprodukte (MDR)

Klassifizierungsregel 11 für Software (Anhang VIII), Vigilanz Art. 87 (15/10/2 Tage), In-house-Produkte Art. 5(5). Ergänzend in Deutschland: Meldepflicht für Betreiber und Anwender nach § 3 MPAMIV.

Amtsblatt der EU / EUR-Lex · 2024

Verordnung (EU) 2024/2847 (Cyber Resilience Act)

Ausnahme für MDR/IVDR-Produkte (Art. 2(2)); Meldepflichten seit 11.09.2026 (Art. 14), volle Anwendung ab 11.12.2027 (Art. 71).

Bundesrepublik Deutschland · 2025

BSI-Gesetz (BSIG) in der Fassung des NIS2UmsuCG

In Kraft seit 06.12.2025; besonders wichtige und wichtige Einrichtungen (§ 28, Anlage 1), Risikomanagementmaßnahmen (§ 30), Meldestufen 24 h / 72 h / 1 Monat (§ 32).

Medical Device Coordination Group / Europäische Kommission · 2020

MDCG 2019-16 Rev. 1 – Guidance on Cybersecurity for medical devices

Geteilte Verantwortung von Hersteller und Betreiber; Security-Risikomanagement im Lebenszyklus.

ISO · 2019

ISO 14971:2019 – Medical devices — Application of risk management to medical devices

Harmonisierte Grundnorm (EN ISO 14971:2019/A11:2021) für das Produktrisikomanagement.

ISO/IEC · 2023

ISO/IEC 23894:2023 – Artificial intelligence — Guidance on risk management

KI-spezifischer Risikomanagement-Leitfaden für Organisationen, die KI entwickeln, bereitstellen oder nutzen.

ISO/IEC · 2023

ISO/IEC 42001:2023 – AI management systems

Zertifizierbares KI-Managementsystem; freiwillig, keine Konformitätsvermutung nach AI Act.

IEC · 2021

IEC 80001-1:2021 – Safety, effectiveness and security in the implementation and use of connected medical devices or connected health software

Betreibernorm: Risikomanagement vor, während und nach der Einbindung vernetzter Medizinprodukte in die Klinik-IT.

BSI / AAMI · 2023

BS/AAMI 34971:2023 – Application of ISO 14971 to machine learning in artificial intelligence: Guide

Überträgt die ISO-14971-Logik auf ML-spezifische Gefährdungen wie Daten- und Leistungsprobleme.

OWASP GenAI Security Project · 2026

OWASP Top 10 for LLM Applications 2026

Aktuelle Risikoliste für Anwendungen mit Sprachmodellen (veröffentlicht 03.08.2026), u. a. Prompt Injection, Data and Model Poisoning, Excessive Agency.

Microsoft · 2026

Threats – Microsoft Threat Modeling Tool (STRIDE)

Definition der sechs STRIDE-Kategorien; Methode geht auf Kohnfelder und Garg (Microsoft, 1999) zurück.

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