Die Verordnung reguliert KI-Systeme nach ihrem Risiko. Praktiken mit unannehmbarem Risiko sind nach Art. 5 verboten – darunter Social Scoring, gezielt manipulative Techniken, Emotionserkennung am Arbeitsplatz und bestimmte biometrische Echtzeit-Fernidentifizierung zu Strafverfolgungszwecken. Hochrisiko-Systeme (Art. 6 i. V. m. Anhang I und III) – etwa in kritischer Infrastruktur, Bildung, Beschäftigung oder Strafverfolgung – unterliegen umfassenden Anforderungen an Risikomanagement, Datenqualität, technische Dokumentation, menschliche Aufsicht und Konformitätsbewertung. Für bestimmte Systeme wie Chatbots und generative KI gelten Transparenzpflichten nach Art. 50, die wir in einer eigenen Wissensseite im Detail behandeln. Der Großteil der eingesetzten KI-Systeme fällt in die Kategorie mit minimalem Risiko und bleibt ohne spezifische Pflichten.
EU AI Act: Europas Regelwerk für Künstliche Intelligenz
Risikoklassen, Fristen nach dem Digital Omnibus, Rollen und Sanktionen: was die Verordnung (EU) 2024/1689 für Unternehmen bedeutet – Stand Juli 2026.
Mit der Verordnung (EU) 2024/1689 – dem AI Act – hat die EU erstmals einen horizontalen Rechtsrahmen für Künstliche Intelligenz geschaffen. Die Verordnung ist am 1. August 2024 in Kraft getreten und wird seither gestuft anwendbar; sie folgt einem risikobasierten Ansatz vom vollständigen Verbot bis zur weitgehenden Regelungsfreiheit. Mit der Änderungsverordnung (EU) 2026/1744 („Digital Omnibus on AI“) hat der EU-Gesetzgeber im Sommer 2026 zentrale Fristen für Hochrisiko-Systeme verschoben – der risikobasierte Grundansatz der Verordnung bleibt davon unberührt. Für CISOs, IT-Leiter und Compliance-Verantwortliche stellt sich damit weniger die Frage, ob der AI Act sie betrifft, sondern in welcher Rolle und ab wann.
Gestufter Anwendungszeitplan
Von den ersten Verboten bis zu den verschobenen Hochrisiko-Fristen — Meilenstein antippen für Details.
Verbote und KI-Kompetenz
Die Verbote des Art. 5 und die Pflicht zur KI-Kompetenz (Art. 4) gelten seit diesem Datum.
GPAI, Governance, Sanktionen
Die Regeln für Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck (GPAI) sowie die Governance- und Sanktionsvorschriften gelten.
Verordnung im Übrigen anwendbar
Ab diesem Stichtag ist die Verordnung im Übrigen anwendbar, einschließlich der Transparenzpflichten nach Art. 50.
Hochrisiko nach Anhang III
Eigenständige Hochrisiko-Systeme nach Anhang III müssen erst ab diesem Datum die Anforderungen erfüllen — ursprünglich war der 2. August 2026 vorgesehen.
Hochrisiko nach Anhang I
In regulierte Produkte eingebettete Systeme nach Anhang I müssen erst ab diesem Datum die Anforderungen erfüllen — ursprünglich 2027.
Das Wichtigste im Überblick
Sechs Themenblöcke — zum Aufklappen antippen.
Die vier Risikostufen
Vom vollständigen Verbot bis zur weitgehenden Regelungsfreiheit — Stufe antippen.
- Praktiken mit unannehmbarem Risiko sind verboten — darunter Social Scoring, gezielt manipulative Techniken und Emotionserkennung am Arbeitsplatz.
- Ebenfalls untersagt: bestimmte biometrische Echtzeit-Fernidentifizierung zu Strafverfolgungszwecken.
- Umfassende Anforderungen an Risikomanagement, Datenqualität, technische Dokumentation, menschliche Aufsicht und Konformitätsbewertung.
- Betroffen sind etwa Systeme in kritischer Infrastruktur, Bildung, Beschäftigung oder Strafverfolgung.
- Für bestimmte Systeme wie Chatbots und generative KI gelten Transparenzpflichten nach Art. 50.
- Der Großteil der eingesetzten KI-Systeme fällt in diese Kategorie und bleibt ohne spezifische Pflichten.
AI Act Reality Check — Fristen, GPAI-Enforcement & Agentic AI
Wo der AI Act nach dem 2. August 2026 wirklich steht: die per Digital Omnibus fixierten Hochrisiko-Fristen, der Start der Durchsetzung, die deutsche Aufsicht — und die Pflichten, die für KI-Agenten schon heute gelten.
Die echte Timeline
VO (EU) 2026/1744: Anhang III fix ab 02.12.2027, Anhang I ab 02.08.2028 — Art. 50 & GPAI blieben unverschoben.
Enforcement ist da
AI-Office-Bußgelder seit 02.08.2026, KI-MIG mit BNetzA als zentraler Aufsicht und voller Art.-99-Durchsetzung.
Agentic AI heute
Duale Offenlegung nach Art. 50, KI-Kompetenz nach Art. 4 und die Anbieter-Falle des Art. 25.
12-Move-Playbook
Zwölf konkrete Schritte plus AI-Act-Kalender bis August 2028.
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Standards & Quellen
Die Inhalte dieser Seite basieren auf den folgenden öffentlich verfügbaren Leitfäden und Studien.
Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung / AI Act)
Grundverordnung: risikobasierter Ansatz (Art. 5, 6, 50), Anbieter- und Betreiberpflichten (Art. 16, 26), Sanktionen (Art. 99) und Anwendungszeitplan (Art. 113).
Verordnung (EU) 2026/1744 („Digital Omnibus on AI“)
Änderungsverordnung (veröffentlicht 24.07.2026, in Kraft seit 27.07.2026): neue Hochrisiko-Fristen, Übergangsfrist für Art. 50 Abs. 2 und zwei neue Verbote in Art. 5.
AI Act | Shaping Europe's digital future
Offizielle Übersicht der Kommission zu Risikostufen, GPAI-Pflichten und dem aktuellen Anwendungszeitplan nach dem Digital Omnibus.
EU AI Act Omnibus Agreement — Postponed High-Risk Deadlines and Other Key Changes
Juristische Analyse der Omnibus-Einigung, u. a. zur unverändert ab dem 02.08.2026 geltenden Transparenzpflicht nach Art. 50.
EU AI Act Compliance: prEN 18286 and ISO 42001
Research Note zum Verhältnis von ISO/IEC 42001 zur entstehenden harmonisierten Norm EN 18286 (Art. 17) und zur Konformitätsvermutung nach Art. 40.
Implementation Timeline
Übersicht des ursprünglichen Anwendungszeitplans einschließlich der Übergangsregel für Bestands-GPAI-Modelle nach Art. 111 Abs. 3 (Stand vor dem Digital Omnibus).
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