Die MDR verwendet den Begriff „Cybersecurity“ nicht wörtlich, stellt aber in Anhang I klare Anforderungen: Abschnitt 17.1 verlangt für Produkte mit programmierbaren Elektroniksystemen Wiederholbarkeit, Zuverlässigkeit und Leistung entsprechend der Zweckbestimmung; Abschnitt 17.2 fordert Software-Entwicklung nach dem Stand der Technik unter Berücksichtigung von Lebenszyklus, Risikomanagement – einschließlich Informationssicherheit – sowie Verifizierung und Validierung. Nach Abschnitt 17.4 müssen Hersteller Mindestanforderungen an Hardware, IT-Netzwerkeigenschaften und IT-Sicherheitsmaßnahmen inklusive Schutz vor unberechtigtem Zugriff festlegen; Abschnitt 18.8 und Abschnitt 23.4 Buchstabe ab ergänzen den Schutz vor unbefugtem Zugriff und die Pflicht, diese Mindestanforderungen in der Gebrauchsanweisung zu kommunizieren. Der Cyber Resilience Act (Verordnung (EU) 2024/2847) nimmt Medizinprodukte in Art. 2 ausdrücklich aus seinem Anwendungsbereich aus, weil die MDR bereits lebenszyklusweite IT-Sicherheitsanforderungen stellt.
Cybersecurity für Medizinprodukte
Welche Cybersecurity-Anforderungen die MDR an Hersteller stellt – und wie MDCG 2019-16, IEC 81001-5-1 und die KI-Verordnung den Rahmen für den gesamten Produktlebenszyklus setzen.
Vernetzte Medizinprodukte sind Angriffsfläche und Patientensicherheitsrisiko zugleich: Eine ausgenutzte Schwachstelle kann unmittelbar die klinische Funktion eines Geräts beeinträchtigen. Die Verordnung (EU) 2017/745 (MDR) verankert deshalb Informationssicherheit als grundlegende Sicherheits- und Leistungsanforderung in Anhang I – konkretisiert durch die Guidance MDCG 2019-16 und die Lebenszyklus-Norm IEC 81001-5-1. Der horizontale Cyber Resilience Act gilt für MDR-Produkte ausdrücklich nicht; die Cybersecurity-Pflichten ergeben sich vollständig aus dem Medizinprodukterecht. Bei KI-Medizinprodukten kommt seit 2024 die KI-Verordnung als zweites Regelwerk hinzu.
Meilensteine der MDR-Cybersecurity
Von der Guidance bis zur KI-Frist – Meilenstein antippen für Details.
MDCG 2019-16 Rev. 1
Die Medical Device Coordination Group veröffentlicht die überarbeitete Cybersecurity-Guidance: Secure by Design, Security Capabilities und geteilte Verantwortung über den gesamten Lebenszyklus.
KI-Verordnung in Kraft
Die Verordnung (EU) 2024/1689 tritt in Kraft. KI-Medizinprodukte mit Benannter-Stelle-Pflicht gelten nach Art. 6(1) als Hochrisiko-KI – unter der MDR regelmäßig ab Klasse IIa.
Vorschlag zur MDR-Revision
Die Kommission legt COM(2025) 1023 vor: ergänzend CRA-artige Meldungen aktiv ausgenutzter Schwachstellen an CSIRTs und ENISA – derzeit noch nicht beschlossen.
Normenlisten ohne IEC 81001-5-1
Der Durchführungsbeschluss (EU) 2026/1231 aktualisiert die Normenlisten unter MDR und IVDR; die EN IEC 81001-5-1:2022 bleibt im EU-Amtsblatt unzitiert – eine Konformitätsvermutung besteht nicht.
Hochrisiko-Pflichten für eingebettete KI
Ab diesem Stichtag gelten die Hochrisiko-Pflichten für in regulierte Produkte eingebettete KI-Systeme – per Digital Omnibus vom 2. August 2027 verschoben; wirksam mit Veröffentlichung im EU-Amtsblatt.
Das Wichtigste im Überblick
Sechs Themenblöcke — zum Aufklappen antippen.
Vier Regelungsebenen, ein Lebenszyklus
Von der Verordnung über Guidance und Norm bis zur KI-VO – Ebene wählen.
- Abschnitt 17.1 verlangt Wiederholbarkeit, Zuverlässigkeit und Leistung; Abschnitt 17.2 fordert Software-Entwicklung nach dem Stand der Technik – einschließlich Informationssicherheit, Verifizierung und Validierung.
- Nach Abschnitt 17.4 sind Mindestanforderungen an Hardware, IT-Netzwerkeigenschaften und IT-Sicherheitsmaßnahmen festzulegen; Abschnitt 18.8 und 23.4 Buchstabe ab ergänzen Zugriffsschutz und Gebrauchsanweisung.
- Der Cyber Resilience Act (Verordnung (EU) 2024/2847) nimmt Medizinprodukte in Art. 2 ausdrücklich aus – die Cybersecurity-Pflichten ergeben sich vollständig aus dem Medizinprodukterecht.
- Secure by Design, ein eigenes Security-Risikomanagement verzahnt mit dem Safety-Risikomanagement sowie ein Katalog von Security Capabilities – von Authentifizierung bis Audit-Logging.
- Das Prinzip der geteilten Verantwortung („joint responsibility“) nimmt neben dem Hersteller auch Integratoren, Betreiber und Anwender in die Pflicht.
- Eine Mapping-Tabelle verknüpft MDR- und IVDR-Anhang I; Fallbeispiele grenzen Cybersecurity-Vorkommnisse von meldepflichtigen schwerwiegenden Vorkommnissen ab.
- Definiert Security-Risikomanagement mit Bedrohungsmodellierung, Sicherheitstests, Konfigurationsmanagement sowie Prozesse für Schwachstellen-Monitoring und Problembehebung.
- Erweitert die Lebenszyklus-Struktur der IEC 62304 um Security-Aktivitäten und ist an die IEC 62443-4-1 angelehnt.
- Die EN-Fassung ist auch nach dem Normenlisten-Update im Juni 2026 nicht im EU-Amtsblatt zitiert – keine Konformitätsvermutung; Benannte Stellen behandeln die Norm dennoch als Stand der Technik.
- Nach Art. 6(1) gilt ein KI-System als Hochrisiko-KI, wenn seine Konformitätsbewertung eine Benannte Stelle erfordert – unter der MDR regelmäßig ab Klasse IIa.
- Die FAQ MDCG 2025-6 (Juni 2025) beantwortet 36 Praxisfragen, etwa zur Rollenzuordnung und zur Kombination der Konformitätsbewertungen.
- Der Digital Omnibus (Mai 2026) verschiebt die Hochrisiko-Pflichten für eingebettete KI-Systeme vom 2. August 2027 auf den 2. August 2028 – wirksam mit Veröffentlichung im EU-Amtsblatt.
Standards & Quellen
Die Inhalte dieser Seite basieren auf den folgenden öffentlich verfügbaren Leitfäden und Studien.
Verordnung (EU) 2017/745 über Medizinprodukte (MDR)
Anhang I Abschnitte 17.1, 17.2, 17.4, 18.8 und 23.4 als Cybersecurity-relevante grundlegende Anforderungen; Art. 83–88 zu Post-Market Surveillance und Vigilanz.
MDCG 2019-16 Rev. 1 – Guidance on Cybersecurity for medical devices
Zentrale Guidance zur Umsetzung der Anhang-I-Anforderungen: Secure by Design, Security Capabilities, geteilte Verantwortung, PMS/Vigilanz inklusive IMDRF-Codes.
IEC 81001-5-1:2021 – Health software and health IT systems safety, effectiveness and security – Part 5-1: Security – Activities in the product life cycle
Prozessnorm für den sicheren Lebenszyklus von Health Software (Erweiterung der IEC 62304, angelehnt an IEC 62443-4-1); EN-Fassung 2022, noch nicht im EU-Amtsblatt harmonisiert.
MDCG 2025-6 – FAQ on Interplay between the Medical Devices Regulation & In vitro Diagnostic Medical Devices Regulation and the Artificial Intelligence Act
36 Fragen und Antworten zum Zusammenspiel von MDR/IVDR und KI-VO, u. a. zu Hochrisiko-Einstufung, Rollen und kombinierter Konformitätsbewertung.
Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung)
Art. 6(1) stuft KI-Medizinprodukte mit Benannter-Stelle-Pflicht als Hochrisiko-KI ein; Anwendungsfrist für eingebettete Hochrisiko-KI durch den Digital Omnibus 2026 auf den 2. August 2028 verschoben.
Team-NB Position Paper „Cyber Security“ V1
Gemeinsame Position der Benannten Stellen zur Konformitätsbewertung der Cybersecurity unter MDR/IVDR; ergänzt durch ein Team-NB-Schreiben vom Februar 2026 zur Normen-Harmonisierung.
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