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Der EU Cyber Resilience Act

Was die Verordnung (EU) 2024/2847 von Herstellern, Einführern und Händlern von Produkten mit digitalen Elementen verlangt – von Security by Design und SBOM bis zu den Meldefristen ab dem 11. September 2026.

Stand: Juli 2026 · Valeri Milke, ISO 27001 & ISO 42001 Lead Auditor

24 hFrühwarnung an CSIRT & ENISA ab Kenntnis
15 Mio. €Maximales Bußgeld — oder 2,5 % des weltweiten Jahresumsatzes
5 JahreMindest-Unterstützungszeitraum im Regelfall (Art. 13)
22ENISA-Prinzipien für Secure by Design & Default

Mit dem Cyber Resilience Act (CRA, Verordnung (EU) 2024/2847) regelt die EU erstmals horizontale Cybersicherheitsanforderungen für Produkte mit digitalen Elementen – von Consumer-Geräten über Betriebssysteme bis zu Industriekomponenten. Die Verordnung ist am 10. Dezember 2024 in Kraft getreten und gilt gestaffelt: Die Meldepflichten für aktiv ausgenutzte Schwachstellen und schwerwiegende Vorfälle greifen ab dem 11. September 2026, die übrigen Pflichten einschließlich CE-Kennzeichnung ab dem 11. Dezember 2027. Anders als NIS2, die Organisationen adressiert, setzt der CRA direkt am Produkt an: Wer Hard- oder Software auf dem EU-Markt bereitstellt, muss Sicherheit über den gesamten Produktlebenszyklus nachweisen. Für Hersteller bedeutet das neue Prozesse in Entwicklung, Schwachstellenmanagement und Dokumentation – mit Vorlaufzeiten, die jetzt konkret werden.

Die CRA-Fristen auf einen Blick

Vier Stichtage bestimmen die Umsetzung — Meilenstein antippen für Details.

Das Wichtigste im Überblick

Sieben Themenblöcke — zum Aufklappen antippen.

Welche Produktklasse trifft Sie?

Der CRA stuft Produkte nach Risiko — mit unterschiedlichen Wegen zum Konformitätsnachweis.

Selbstbewertung (Modul A)
  • Der Hersteller bewertet die Konformität selbst (interne Kontrolle, Modul A) — ohne benannte Stelle.
  • Alle Anforderungen aus Anhang I gelten trotzdem in vollem Umfang.
  • Maßgeblich für die Einstufung ist die Kernfunktionalität des Produkts.
Vertiefendes Whitepaper

CRA Reality Check — Zero-Days, Supply Chain & AI

Wie Hersteller den Cyber Resilience Act wirklich umsetzen: die neuen ENISA-Playbooks, die 24-Stunden-Meldeuhr, SBOM/Lieferkette und KI — als belastbarer Fahrplan für Produktsicherheits- und CISO-Teams.

ENISA-Playbooks als Release-Gates

Die 22 Prinzipien des Secure-by-Design-Playbooks samt Mapping auf CRA Anhang I.

Zero-Days & die 24-Stunden-Uhr

Art. 14 (24/72/14), die Single Reporting Platform und maschinenschnelle Ausnutzung.

Supply Chain & SBOM

SBOM nach Anhang I, Komponenten-Sorgfalt (Art. 13) und Open-Source-Stewards (Art. 24).

KI unter dem CRA

Die CRA-AI-Act-Schnittstelle (Art. 12) und KI als Bedrohungsbeschleuniger.

Whitepaper kostenlos herunterladen

Englischsprachiges Whitepaper · Direkt-Download nach kurzer Anfrage.

Neu · ab 11.09.2026

Die Meldepflicht wird scharf: 24 Stunden, eine Plattform — die ENISA SRP

Ab dem 11. September 2026 melden Hersteller aktiv ausgenutzte Schwachstellen und schwerwiegende Vorfälle über die zentrale Single Reporting Platform (SRP) der ENISA — einmal melden statt bis zu 27-mal. Das offizielle Factsheet, die FAQ und die User-Guides zur Plattform hat die ENISA am 31. Juli 2026 veröffentlicht; die Leitlinien der EU-Kommission vom 27. Juli 2026 ergänzen die Details zu den Meldepflichten.

24 hFrühwarnung ab Kenntnis
72 hvollständige Meldung
14 T / 1 MAbschlussbericht
0 APIszum Start: Webformular
  • Gilt produktbezogen — auch für Produkte, die längst im Markt sind
  • Der Versuch genügt: „aktiv ausgenutzt“ setzt keinen erfolgreichen Angriff voraus
  • Zugang per EU-Login; das CSIRT validiert parallel zur ersten Meldung
  • Verzögerte Weitergabe nur als CSIRT-Entscheidung (Delegierte Verordnung (EU) 2026/881)

Quellen: ENISA „CRA Single Reporting Platform Factsheet“ v1.0 (31.07.2026); ENISA SRP-FAQ; Leitlinien der Europäischen Kommission C(2026) 5252 (27.07.2026).

Standards & Quellen

Die Inhalte dieser Seite basieren auf den folgenden öffentlich verfügbaren Leitfäden und Studien.

ENISA · 2026

CRA Single Reporting Platform Factsheet (v1.0)

Offizielles Factsheet vom 31. Juli 2026 zur SRP: Meldepflichtige, die drei Meldestufen mit Fristen, Nutzung der Plattform und Verteilung der Meldungen an CSIRTs, ENISA und Marktüberwachung.

Europäische Kommission / Amtsblatt der EU · 2026

Delegierte Verordnung (EU) 2026/881

Präzisiert die Bedingungen, unter denen die Weiterverteilung von Meldungen aus Cybersicherheitsgründen ausnahmsweise aufgeschoben werden kann (Art. 16 Abs. 2 CRA).

Amtsblatt der EU / EUR-Lex · 2024

Verordnung (EU) 2024/2847 (Cyber Resilience Act)

Rechtsverbindlicher Volltext; Grundlage der Angaben zu Anhang I, den Anhängen III/IV, den Meldepflichten (Art. 14, 16), der Konformitätsbewertung (Art. 32), den Sanktionen (Art. 64) und den Geltungsbeginnen (Art. 71).

Europäische Kommission / Amtsblatt der EU · 2025

Durchführungsverordnung (EU) 2025/2392

Technische Beschreibungen der Kategorien wichtiger und kritischer Produkte mit digitalen Elementen; erlassen am 28. November 2025.

Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) · 2026

Cyber Resilience Act (Themenseite)

Deutsche Einordnung zu Produktklassen, SBOM, dem Meldeweg über die zentrale ENISA-Plattform und den Ausnahmen vom Geltungsbereich.

Europäische Kommission · 2026

Cyber Resilience Act – Shaping Europe's digital future

Offizielle Policy-Seite mit dem Zeitplan der Geltungsbeginne und den im Juli 2026 veröffentlichten Leitlinien zur Umsetzung.

Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) · 2025

BSI TR-03183: Cyber Resilience Requirements for Manufacturers and Products

Mehrteilige Technische Richtlinie als Umsetzungshilfe zum CRA, u. a. mit konkreten SBOM-Vorgaben (Teil 2) und Vorgaben zu Schwachstellenmeldungen (Teil 3).

Herbert Smith Freehills Kramer · 2026

Cyber Resilience Act: Commission clarifies “important” and “critical” product categories

Juristische Analyse zur Einstufung der Produktkategorien nach der Durchführungsverordnung (EU) 2025/2392 und zur Rolle der Kernfunktionalität.

ENISA · 2026

ENISA Secure by Design and Default Playbook

Praktische Umsetzungshilfe (v1.0, 30.07.2026): 22 Secure-by-Design-/Default-Prinzipien mit Checklisten und Release-Gates; Annex C mappt sie indikativ auf die Anforderungen aus Anhang I CRA.

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