Der CRA erfasst Hard- und Software, deren bestimmungsgemäße Verwendung eine direkte oder indirekte Datenverbindung zu einem Gerät oder Netz umfasst – einschließlich separat in Verkehr gebrachter Komponenten. Die Pflichten treffen in erster Linie die Hersteller, sobald ein Produkt auf dem EU-Markt bereitgestellt wird; für Einführer und Händler gelten abgestufte Prüf- und Mitwirkungspflichten. Ausgenommen sind Produktbereiche mit eigenen sektoralen Regelungen – etwa Medizinprodukte, Kraftfahrzeuge, Luftfahrt und Schifffahrt – sowie freie und quelloffene Software außerhalb einer kommerziellen Tätigkeit.
Der EU Cyber Resilience Act
Was die Verordnung (EU) 2024/2847 von Herstellern, Einführern und Händlern von Produkten mit digitalen Elementen verlangt – von Security by Design und SBOM bis zu den Meldefristen ab dem 11. September 2026.
24 hFrühwarnung an CSIRT & ENISA ab Kenntnis
15 Mio. €Maximales Bußgeld — oder 2,5 % des weltweiten Jahresumsatzes
5 JahreMindest-Unterstützungszeitraum im Regelfall (Art. 13)
22ENISA-Prinzipien für Secure by Design & Default
Mit dem Cyber Resilience Act (CRA, Verordnung (EU) 2024/2847) regelt die EU erstmals horizontale Cybersicherheitsanforderungen für Produkte mit digitalen Elementen – von Consumer-Geräten über Betriebssysteme bis zu Industriekomponenten. Die Verordnung ist am 10. Dezember 2024 in Kraft getreten und gilt gestaffelt: Die Meldepflichten für aktiv ausgenutzte Schwachstellen und schwerwiegende Vorfälle greifen ab dem 11. September 2026, die übrigen Pflichten einschließlich CE-Kennzeichnung ab dem 11. Dezember 2027. Anders als NIS2, die Organisationen adressiert, setzt der CRA direkt am Produkt an: Wer Hard- oder Software auf dem EU-Markt bereitstellt, muss Sicherheit über den gesamten Produktlebenszyklus nachweisen. Für Hersteller bedeutet das neue Prozesse in Entwicklung, Schwachstellenmanagement und Dokumentation – mit Vorlaufzeiten, die jetzt konkret werden.
Die CRA-Fristen auf einen Blick
Vier Stichtage bestimmen die Umsetzung — Meilenstein antippen für Details.
10.12.2024
In Kraft getreten
Der CRA (Verordnung (EU) 2024/2847) ist in Kraft. Die Pflichten gelten gestaffelt — die Vorlaufzeit für Hersteller, Einführer und Händler läuft seit diesem Tag.
11.06.2026
Kapitel IV: Benannte Stellen
Die Vorschriften zur Notifizierung der Konformitätsbewertungsstellen gelten. Die Infrastruktur für die EU-Baumusterprüfung mit anschließender Fertigungskontrolle (Module B und C) und die umfassende Qualitätssicherung (Modul H) entsteht.
11.09.2026
Meldepflichten (Art. 14)
Aktiv ausgenutzte Schwachstellen und schwerwiegende Vorfälle müssen gemeldet werden: Frühwarnung in 24 Stunden, Detailmeldung in 72 Stunden — an das CSIRT und die ENISA über die Single Reporting Platform.
11.12.2027
Hauptpflichten + CE
Alle übrigen Pflichten gelten: Produkte mit digitalen Elementen brauchen die CE-Kennzeichnung, die dann auch die CRA-Konformität bestätigt — nachzuweisen über EU-Konformitätserklärung und technische Dokumentation.
Das Wichtigste im Überblick
Sieben Themenblöcke — zum Aufklappen antippen.
Welche Produktklasse trifft Sie?
Der CRA stuft Produkte nach Risiko — mit unterschiedlichen Wegen zum Konformitätsnachweis.
- Der Hersteller bewertet die Konformität selbst (interne Kontrolle, Modul A) — ohne benannte Stelle.
- Alle Anforderungen aus Anhang I gelten trotzdem in vollem Umfang.
- Maßgeblich für die Einstufung ist die Kernfunktionalität des Produkts.
- Selbstbewertung nur, wenn einschlägige harmonisierte Normen oder Schemata vollständig angewendet werden — sonst Drittprüfung.
- Die technischen Beschreibungen präzisiert die Durchführungsverordnung (EU) 2025/2392.
Passwort-ManagerBrowserVPN-ProdukteBetriebssystemeRouterSIEM-Systeme
- Die Einbindung einer benannten Stelle ist Pflicht: EU-Baumusterprüfung mit anschließender Fertigungskontrolle (Module B und C) oder umfassende Qualitätssicherung (Modul H).
Hypervisoren & Container-RuntimesFirewallsIntrusion-Detection-/Prevention-SystemeManipulationssichere Mikroprozessoren & -controller
- Für kritische Produkte kann eine verpflichtende europäische Cybersicherheitszertifizierung vorgegeben werden (Schema nach Art. 32).
Smart-Meter-GatewaysSmartcards & sichere Elemente
Vertiefendes Whitepaper
CRA Reality Check — Zero-Days, Supply Chain & AI
Wie Hersteller den Cyber Resilience Act wirklich umsetzen: die neuen ENISA-Playbooks, die 24-Stunden-Meldeuhr, SBOM/Lieferkette und KI — als belastbarer Fahrplan für Produktsicherheits- und CISO-Teams.
ENISA-Playbooks als Release-Gates
Die 22 Prinzipien des Secure-by-Design-Playbooks samt Mapping auf CRA Anhang I.
Zero-Days & die 24-Stunden-Uhr
Art. 14 (24/72/14), die Single Reporting Platform und maschinenschnelle Ausnutzung.
Supply Chain & SBOM
SBOM nach Anhang I, Komponenten-Sorgfalt (Art. 13) und Open-Source-Stewards (Art. 24).
KI unter dem CRA
Die CRA-AI-Act-Schnittstelle (Art. 12) und KI als Bedrohungsbeschleuniger.
Whitepaper kostenlos herunterladen
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Neu · ab 11.09.2026
Die Meldepflicht wird scharf: 24 Stunden, eine Plattform — die ENISA SRP
Ab dem 11. September 2026 melden Hersteller aktiv ausgenutzte Schwachstellen und schwerwiegende Vorfälle über die zentrale Single Reporting Platform (SRP) der ENISA — einmal melden statt bis zu 27-mal. Das offizielle Factsheet, die FAQ und die User-Guides zur Plattform hat die ENISA am 31. Juli 2026 veröffentlicht; die Leitlinien der EU-Kommission vom 27. Juli 2026 ergänzen die Details zu den Meldepflichten.
24 hFrühwarnung ab Kenntnis
72 hvollständige Meldung
14 T / 1 MAbschlussbericht
0 APIszum Start: Webformular
- Gilt produktbezogen — auch für Produkte, die längst im Markt sind
- Der Versuch genügt: „aktiv ausgenutzt“ setzt keinen erfolgreichen Angriff voraus
- Zugang per EU-Login; das CSIRT validiert parallel zur ersten Meldung
- Verzögerte Weitergabe nur als CSIRT-Entscheidung (Delegierte Verordnung (EU) 2026/881)
Quellen: ENISA „CRA Single Reporting Platform Factsheet“ v1.0 (31.07.2026); ENISA SRP-FAQ; Leitlinien der Europäischen Kommission C(2026) 5252 (27.07.2026).
Standards & Quellen
Die Inhalte dieser Seite basieren auf den folgenden öffentlich verfügbaren Leitfäden und Studien.
CRA Single Reporting Platform Factsheet (v1.0)
Offizielles Factsheet vom 31. Juli 2026 zur SRP: Meldepflichtige, die drei Meldestufen mit Fristen, Nutzung der Plattform und Verteilung der Meldungen an CSIRTs, ENISA und Marktüberwachung.
Delegierte Verordnung (EU) 2026/881
Präzisiert die Bedingungen, unter denen die Weiterverteilung von Meldungen aus Cybersicherheitsgründen ausnahmsweise aufgeschoben werden kann (Art. 16 Abs. 2 CRA).
Verordnung (EU) 2024/2847 (Cyber Resilience Act)
Rechtsverbindlicher Volltext; Grundlage der Angaben zu Anhang I, den Anhängen III/IV, den Meldepflichten (Art. 14, 16), der Konformitätsbewertung (Art. 32), den Sanktionen (Art. 64) und den Geltungsbeginnen (Art. 71).
Durchführungsverordnung (EU) 2025/2392
Technische Beschreibungen der Kategorien wichtiger und kritischer Produkte mit digitalen Elementen; erlassen am 28. November 2025.
Cyber Resilience Act (Themenseite)
Deutsche Einordnung zu Produktklassen, SBOM, dem Meldeweg über die zentrale ENISA-Plattform und den Ausnahmen vom Geltungsbereich.
Cyber Resilience Act – Shaping Europe's digital future
Offizielle Policy-Seite mit dem Zeitplan der Geltungsbeginne und den im Juli 2026 veröffentlichten Leitlinien zur Umsetzung.
BSI TR-03183: Cyber Resilience Requirements for Manufacturers and Products
Mehrteilige Technische Richtlinie als Umsetzungshilfe zum CRA, u. a. mit konkreten SBOM-Vorgaben (Teil 2) und Vorgaben zu Schwachstellenmeldungen (Teil 3).
Cyber Resilience Act: Commission clarifies “important” and “critical” product categories
Juristische Analyse zur Einstufung der Produktkategorien nach der Durchführungsverordnung (EU) 2025/2392 und zur Rolle der Kernfunktionalität.
ENISA Secure by Design and Default Playbook
Praktische Umsetzungshilfe (v1.0, 30.07.2026): 22 Secure-by-Design-/Default-Prinzipien mit Checklisten und Release-Gates; Annex C mappt sie indikativ auf die Anforderungen aus Anhang I CRA.
Bereit für die CRA-Fristen 2026 und 2027?
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