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KRITIS-Beratung · §39 BSIG · KRITIS-Dachgesetz

Als Betreiber einer kritischen Anlage identifiziert? Wir bringen Sie sicher durch den Nachweis.

Von der Betroffenheitsanalyse über Geltungsbereich, Gap-Analyse, Roadmap und Umsetzung bis zur begleiteten §39-Nachweisprüfung – KI-gestützt, deutschsprachig und prüfungssicher. Auf Wunsch als vollständig gemanagter Service.

BSIG / NIS2UmsuCGKRITIS-Dachgesetz§39 GAiN 2.2BSI-KritisVISO 27001ISO 22301B3SBSI IT-Grundschutz
Ihr Weg zum Nachweis

Acht Schritte. Ein Ergebnis.

Strukturiert von der Betroffenheit bis zur bestandenen externen Prüfung.

1Betroffenheit & GeltungsbereichKritische Anlage und Prüfumfang sauber abgrenzen
2Gap-Analyse & RoadmapLücken, Prioritäten, Maßnahmenplan
3Umsetzung & ISMSOptional mit vCISO und VamiGRC-Plattform
4Internes Audit & NachweisprüfungVorbereitung und Begleitung der prüfenden Stelle
~0
betroffene Einrichtungen unter NIS2/BSIG in Deutschland – statt zuvor rund 4.500.
0
versorgte Personen als Regel-Schwellenwert für eine kritische Anlage.
0
regulierte Sektoren – KRITIS-Betreiber gelten automatisch als besonders wichtige Einrichtung.
0 Mio €
maximales Bußgeld – persönliche Haftung der Geschäftsleitung inklusive.
Live-Aufzeichnung

KRITIS in der Praxis

Einblicke aus regulierten Branchen – aktuelle Rechtslage, Prüfungserfahrung und konkretes Vorgehen.

Regulatorischer Kontext 2026

KRITIS steht heute auf zwei Säulen – und beide treffen Sie gleichzeitig.

Die frühere KRITIS-Welt wurde 2025/2026 grundlegend neu geordnet. Cybersicherheit und physische Resilienz werden inzwischen über zwei eigenständige Gesetze reguliert. Wer eine kritische Anlage betreibt, fällt in der Regel unter beide.

NIS2UmsuCG · BSIG

Cybersicherheit & Nachweis

Das NIS2-Umsetzungsgesetz hat das BSIG reformiert und ist seit dem 6. Dezember 2025 in Kraft – ohne Übergangsfrist. Es regelt Risikomanagement, Meldepflichten und das §39-Nachweisverfahren.

  • Betreiber kritischer Anlagen sind automatisch „besonders wichtige Einrichtung" (§28 BSIG).
  • Nachweis der Maßnahmen gegenüber dem BSI alle drei Jahre (§39 BSIG).
  • Meldekorridor 24 h / 72 h / Abschlussbericht bei Sicherheitsvorfällen.
  • Registrierung beim BSI über das neue Portal (§33/§34 BSIG).
KRITIS-Dachgesetz · CER (EU) 2022/2557

Physische Resilienz

Das KRITIS-Dachgesetz setzt die EU-CER-Richtlinie um und adressiert nach dem All-Gefahren-Ansatz die physische Sicherheit – vom Bundestag am 29.01.2026 beschlossen, 2026 in Kraft.

  • Registrierung der Anlagen beim BBK über die gemeinsame BBK/BSI-Plattform.
  • Risikoanalysen, Resilienzmaßnahmen und Krisenmanagement (§13).
  • 24/7-Kontaktstelle und Meldeketten bei Störungen.
  • Mapping zu ISO 27001 und ISO 22301 schafft Synergien zur Umsetzung.
Schritt 0 · Klarheit zuerst

Sind Sie wirklich Betreiber einer kritischen Anlage?

Die wichtigste Frage zuerst – und sie ist 2026 komplexer geworden. Maßgeblich ist nicht mehr nur die einzelne Anlage, sondern das Zusammenspiel aus BSI-KritisV, NIS2-Umsetzung und KRITIS-Dachgesetz. Wir prüfen Ihre Betroffenheit belastbar und rechtssicher.

Schwellenwert-Prüfung

Erreicht Ihre Anlage den Regel-Schwellenwert von 500.000 versorgten Personen? Wir bewerten quantitative und qualitative Kriterien wie Marktanteil, Reichweite und Interdependenzen je Sektor.

Doppelte Einordnung

Wer eine kritische Anlage betreibt, ist automatisch besonders wichtige Einrichtung nach §28 BSIG – das bedeutet doppelte Pflichten, keine Wahlmöglichkeit. Wir machen sichtbar, was für Sie gilt.

Schnittstelle zur NIS2-Analyse

Die KRITIS-Betroffenheit wird analog zur NIS2-Betroffenheit ermittelt und sauber miteinander verzahnt – eine konsistente Datenbasis statt zweier paralleler Prüfungen.

Zur NIS2-Beratung
Anwendungsbereich

Welche Branchen unter KRITIS fallen

Kritische Dienstleistungen zur Versorgung der Allgemeinheit – über alle regulierten Sektoren hinweg. Betreiber kritischer Anlagen in diesen Bereichen unterliegen den Pflichten aus BSIG und KRITIS-Dachgesetz.

Energie

Strom, Gas, Kraftstoff & Mineralöl, Fernwärme

Wasser

Trinkwasserversorgung & Abwasserentsorgung

Ernährung

Lebensmittelversorgung & -logistik

IT & Telekommunikation

Netze, Rechenzentren, digitale Dienste

Gesundheit

Krankenhäuser, Arzneimittel, Labore

Finanz & Versicherung

Zahlungsverkehr, Börsen, Versicherer

Transport & Verkehr

Luft, Schiene, Straße, See, Logistik

Siedlungsabfall

Entsorgung & Abfallbewirtschaftung

Ergänzt um Weltraum, öffentliche Verwaltung sowie weitere Sektoren nach NIS2 – die konkrete Zuordnung klären wir in der Betroffenheitsanalyse.

Unser Vorgehen · End-to-End

Von der Betroffenheit bis zum bestandenen Nachweis – in acht Schritten.

Ein durchgängiger, prüfungssicherer Pfad. Jeder Schritt ist einzeln buchbar oder als gemanagter Gesamtprozess – KI-gestützt mit VamiGRC und begleitet durch erfahrene Lead Auditoren.

01

Betroffenheitsanalyse nach KRITIS

Wir klären rechtssicher, ob und mit welchen Anlagen Sie als Betreiber kritischer Anlagen gelten – analog zur NIS2-Betroffenheit und sauber damit verzahnt. Ergebnis ist eine belastbare Einordnung inklusive der daraus folgenden Pflichten nach BSIG und KRITIS-Dachgesetz.

Schnittstelle: NIS2-Betroffenheit
02

Definition des Geltungsbereichs

Präzise Abgrenzung der kritischen Anlage im Unternehmen – mit zugehörigen Prozessen, IT und OT. Wir definieren den Geltungsbereich und den Netzstrukturplan so, dass die Angriffserkennung vollständig sichtbar ist und unüberwachte Bereiche klar markiert sind – exakt nach den Anforderungen des §39-Nachweisverfahrens (GAiN 2.2).

03

Gap-Analyse nach KRITIS

Strukturierter Soll-Ist-Abgleich gegen die geltende Prüfgrundlage – branchenspezifischer B3S, sektorübergreifende Anforderungen und KRITIS-Spezifika. Wir berücksichtigen ISO 27001 und ISO 22301, um vorhandene Strukturen wiederzuverwenden und Doppelarbeit zu vermeiden.

04

Roadmap & detaillierter Maßnahmenplan

Aus den Lücken wird ein priorisierter, terminierter Umsetzungsplan mit klaren Verantwortlichkeiten, Aufwänden und Meilensteinen – ausgerichtet auf die nächste Nachweisprüfung und die Fristen aus BSIG und Dachgesetz.

05

Umsetzungsbegleitungoptional vCISO / vISB

Wir begleiten die Umsetzung operativ – auf Wunsch mit einem externen vCISO bzw. virtuellen Informationssicherheitsbeauftragten (vISB), der die ISB-Funktion regulatorisch vollständig erfüllt (BSIG, NIS2, ISO 27001). Steering, Reporting an die Geschäftsleitung und Audit-Vorbereitung aus einer Hand.

06

ISMS-Plattformoptional VamiGRC

Auf Wunsch implementieren und betreiben wir Ihre ISMS-Plattform – entweder Ihre bestehende Lösung oder unsere eigene KI-gestützte Plattform VamiGRC. Risiken, Controls, Policies, Maßnahmen und Evidenzen auf einer einzigen, auditfähigen Datenbasis.

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07

Formales internes Audit

Vor der externen Prüfung führen wir ein formales internes Audit nach anerkannten Standards durch – inklusive Mängelliste, Bewertung (schwerwiegend / geringfügig) und konkretem Umsetzungsplan. So gehen Sie ohne Überraschungen in die Nachweisprüfung.

08

Begleitung der externen Nachweisprüfung

Wir koordinieren die unternehmensfremde prüfende Stelle, bereiten alle Nachweisdokumente und Anlagen vor (Geltungsbereich, Mängelliste, Prüfgrundlage) und begleiten Sie durch das gesamte §39-Verfahren bis zum erfolgreichen Nachweis gegenüber dem BSI.

2027§39 BSIG · Nachweisverfahren · GAiN 2.2

Der Nachweis ist kein Projekt zum Schluss – er ist der Maßstab von Anfang an.

Betreiber kritischer Anlagen müssen ihre Maßnahmen alle drei Jahre gegenüber dem BSI nachweisen. Die prüfende Stelle und das Prüfteam müssen unternehmensfremd sowie rechtlich und wirtschaftlich unabhängig sein; ein B3S allein genügt nicht. Ab dem 01.01.2027 gelten zusätzliche Anforderungen für die Anerkennung von Zertifikaten im Nachweis. Wir denken den Nachweis vom ersten Schritt an mit – damit aus Anforderungen kein Engpass wird.

Integriert in Ihr GRC-Ökosystem

KRITIS steht nie allein – wir verbinden es mit Ihrer Compliance-Landschaft.

KRITIS, NIS2 und Ihr Managementsystem teilen sich Risiken, Controls und Evidenzen. Statt isolierter Projekte schaffen wir eine konsistente, wiederverwendbare Basis.

Schnittstelle

NIS2-Beratung

Betreiber kritischer Anlagen sind automatisch besonders wichtige Einrichtung. Wir führen die KRITIS- und NIS2-Pflichten konsistent zusammen – eine Betroffenheit, ein integriertes Vorgehen.

Zur NIS2-Beratung
Plattform

VamiGRC

Unsere KI-gestützte ISMS- und GRC-Plattform: Risiken, Controls, Policies, Maßnahmen und Evidenzen auf einer auditfähigen Datenbasis – kontinuierliches Monitoring inklusive.

VamiGRC entdecken
Managed Service

GRC as a Service

Sie wollen kein Team aufbauen? Wir übernehmen das gesamte KRITIS- und GRC-Tagesgeschäft als externer Stack – vCISO, Plattform und Audit-Begleitung, auditfähig ab Tag 1.

GRC as a Service
KRITIS als Managed Service

„GRC as a Service" – Ihr KRITIS-Nachweis, vollständig gemanagt.

Von der Betroffenheit über die laufende Pflege des ISMS bis zur dreijährlichen Nachweisprüfung: Wir übernehmen den kompletten Zyklus als externer GRC-Stack – mit dediziertem vCISO/vISB, VamiGRC-Plattform und Koordination der prüfenden Stelle. Kein Aufbau einer eigenen Abteilung, kein Vendor-Lock-In.

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Leistungen im Überblick

Alles, was Ihr KRITIS-Programm braucht

KRITIS-Betroffenheitsanalyse
Geltungsbereich & Netzstrukturplan
Gap-Analyse & Reifegradbewertung
Roadmap & Maßnahmenplan
ISMS-Aufbau (ISO 27001 / B3S)
Risikomanagement & Asset-Inventar
vCISO / vISB on Demand
VamiGRC-Implementierung & Betrieb
Angriffserkennung & Monitoring
Formales internes Audit
Nachweisprüfung & Koordination
Meldepflichten & Behördenkontakt
FAQ

Häufige Fragen zur KRITIS-Beratung

Woher weiß ich, ob ich Betreiber einer kritischen Anlage bin?
Maßgeblich ist, ob Ihre Anlage eine kritische Dienstleistung erbringt und den Schwellenwert (Regelwert 500.000 versorgte Personen) erreicht. Hinzu kommen qualitative Kriterien und das Zusammenspiel von BSI-KritisV, NIS2-Umsetzung und KRITIS-Dachgesetz. Genau das klären wir in der Betroffenheitsanalyse – belastbar und dokumentiert.
Was ist der Unterschied zwischen KRITIS, NIS2 und dem KRITIS-Dachgesetz?
NIS2 (umgesetzt im BSIG) regelt die Cybersicherheit, das KRITIS-Dachgesetz die physische Resilienz nach der EU-CER-Richtlinie. Wer eine kritische Anlage betreibt, fällt regelmäßig unter beide und gilt automatisch als besonders wichtige Einrichtung. Wir betrachten beide Säulen integriert.
Wie oft muss der Nachweis nach §39 BSIG erbracht werden?
Betreiber kritischer Anlagen müssen ihre Maßnahmen alle drei Jahre gegenüber dem BSI nachweisen. Die Prüfung erfolgt durch eine unternehmensfremde, unabhängige prüfende Stelle. Wir bereiten den Nachweis vor und begleiten die gesamte Prüfung.
Brauchen wir trotzdem einen internen Informationssicherheitsbeauftragten?
Nicht zwingend. Unser vCISO/vISB erfüllt die ISB-Funktion regulatorisch vollständig. Eine schlanke interne Schnittstelle für das Tagesgeschäft genügt in der Regel. Auf Wunsch begleiten wir auch den Aufbau einer eigenen Funktion.
Müssen wir die VamiGRC-Plattform nutzen?
Nein. Wir arbeiten mit Ihrer bestehenden ISMS-/GRC-Plattform oder implementieren und betreiben auf Wunsch unsere eigene KI-gestützte Lösung VamiGRC. Alle Inhalte bleiben exportierbar – kein Vendor-Lock-In.
Können wir die gesamte KRITIS-Compliance auslagern?
Ja. Als „GRC as a Service" übernehmen wir den kompletten Zyklus von der Betroffenheit über den laufenden ISMS-Betrieb bis zur dreijährlichen Nachweisprüfung – mit dediziertem vCISO und Plattform.
Kundenstimmen

Vertrauen aus regulierten Branchen

Was Kunden über die Zusammenarbeit mit VamiSec sagen.

★★★★★
„VamiSec hat gemeinsam mit uns für einen KRITIS-Kunden eine Gap-Analyse zur NIS2-Richtlinie durchgeführt. Die Kompetenz des gesamten Teams & das tiefgründige Wissen ist mir besonders aufgefallen. Wir empfehlen VamiSec zu 100% uneingeschränkt weiter."
MAMehmet AltunayCEO · Comava
★★★★★
„Ich arbeite seit mehreren Jahren mit Herrn Milke zusammen. Er hat sowohl strategische Konzepte entwickelt als auch technische Prüfungen durchgeführt und als Trainer Workshops veranstaltet. Seine ruhige und souveräne Art macht ihn zu einem wahren trusted advisor."
GWGunnar WoelkeCISO
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Keine Verkaufspräsentation, sondern eine ehrliche Einschätzung Ihrer Situation und der nächsten sinnvollen Schritte.

Valeri Milke, CEO von VamiSec
Valeri Milke
CEO · VamiSec GmbH
ISO 27001 & 42001 Lead Auditor
+49 155 609 62044