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KI-Verordnung im Gesundheitswesen

Vom Medizinprodukt zum Hochrisiko-KI-System

Die KI-Verordnung (EU AI Act) trifft auf die MDR. 16 Kernbereiche, ein Regelwerk-Zusammenspiel — interaktiv aufgeschlüsselt: Was kommt hinzu, was lässt sich aus bestehenden Prozessen nutzen, was ist neu zu tun.

Rechtsgrundlagen & Quellen
AI Act · VO (EU) 2024/1689MDR · VO (EU) 2017/745MDCG 2025-6DSGVO · VO (EU) 2016/679BNetzA · BfDI · HMD
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Kernbereiche der KI-VO mit MDR-Bezug
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Stufen der Überschneidung mit der MDR
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Bereiche größtenteils durch MDR abgedeckt
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integriertes QMS statt Doppelstrukturen
IM VIDEO

KI-VO trifft MDR — kompakt erklärt

Die komplette Einordnung der KI-Verordnung im Zusammenspiel mit der MDR: was hinzukommt, was sich aus bestehenden Prozessen nutzen lässt und was neu aufzusetzen ist.

Externes Video — wird beim Abspielen von YouTube geladen.

WORUM ES GEHT

Ein zugelassenes Produkt wird durch KI zum Hochrisiko-System

Medizinprodukte, die ein KI-System sind oder eines integrieren, gelten in der Regel als Hochrisiko-KI. Dann gelten zusätzlich zur MDR die KI-spezifischen Anforderungen der KI-VO.

Ausgangslage

MDR-konformes Medizinprodukt

Bereits zugelassen und nach der Medizinprodukteverordnung zertifiziert.

+ KI-Komponente
Veränderung

KI integriert oder KI-System

Eine lernende oder schlussfolgernde Komponente verändert das Risikoprofil.

Ergebnis

Hochrisiko-KI-System

KI-VO + MDR gelten gemeinsam — die KI-spezifischen Pflichten kommen hinzu.

Frage 01

Was kommt hinzu?

Welche KI-VO-Anforderungen gelten zusätzlich zu den bestehenden MDR-Pflichten?

Frage 02

Was lässt sich nutzen?

Wo können vorhandene MDR-Prozesse weiterverwendet und erweitert werden?

Frage 03

Was ist neu zu tun?

Wo sind eigenständige, KI-spezifische Maßnahmen unverzichtbar?

HOCHRISIKO-CHECK · MDCG 2025-6

Ist mein Produkt ein Hochrisiko-KI-System?

Ob die KI-VO-Hochrisiko-Pflichten greifen, hängt nicht von der KI selbst ab — sondern davon, ob Ihr Produkt einer Konformitätsbewertung durch eine Benannte Stelle unterliegt.

Klasse Ihres Produkts (MDR / IVDR)
Ergebnis · MDR Klasse IIa–III
Hochrisiko-KI — ja

Ihr Produkt erfüllt beide Bedingungen aus Art. 6(1) AI Act. Die KI-VO-Hochrisiko-Pflichten gelten zusätzlich zur MDR/IVDR.

1 · Medizinprodukt oder Sicherheitsbauteil. Erfüllt — das Produkt ist ein Medizinprodukt bzw. enthält ein KI-Sicherheitsbauteil.
2 · Konformitätsbewertung durch Benannte Stelle. Erfüllt — eine Benannte Stelle ist eingebunden.

Vereinfachte Orientierung nach MDCG 2025-6, Tabelle 1. Die KI-VO ändert nicht die MDR/IVDR-Risikoklasse selbst. Maßgeblich bleibt die Einzelfallbewertung.

DIE ÜBERSICHT

16 Kernbereiche der KI-VO — wie weit die MDR sie abdeckt

Jeder Bereich zeigt links die KI-spezifische Pflicht, rechts den MDR-Anknüpfungspunkt und mittig den Grad der Überschneidung. Tippen Sie eine Kachel an.

Äquivalent
Anforderungen decken sich weitgehend
Größtenteils
Prozesse nutzbar, KI-Aspekte ergänzen
Teils
Anknüpfung vorhanden, KI-spezifisch erweitern
Kaum
Wenig Bezug, weitgehend eigenständig
Keine
Keine Entsprechung in der MDR
Filtern
Größtenteils
Art. 9 · KI-VO
Risikomanagementsystem

KI-VO · Anforderung

  • Kontinuierlicher, iterativer Prozess über den gesamten Lebenszyklus
  • KI-spezifische Risiken ermitteln, bewerten und mindern
  • Testverfahren ggf. unter Realbedingungen (Art. 60)

MDR · Anknüpfungspunkt

  • RMS nach Anhang I Abschnitt 3 bereits etabliert
  • KI-Risiken in bestehende Prozesse integrierbar (Abs. 10)
  • Neue Risiken müssen ergänzt und belegt werden
FundstellenArt. 9 KI-VO · Art. 10 Abs. 2/3 MDR · Anhang I/3
PRAXIS-FAZIT

Vier Hebel für eine effiziente Umsetzung

Die KI-VO erlaubt vielfach, vorhandene Strukturen zu nutzen — verlangt aber gezielte KI-spezifische Ergänzungen.

Hebel 01

Ein integriertes System

QMS und Risikomanagement gemeinsam für KI-VO & MDR aufbauen — keine Doppelstrukturen.

Hebel 02

KI-spezifisch nachrüsten

Datenqualität, Transparenz, Robustheit, Cybersicherheit und Protokollierung gezielt ergänzen.

Hebel 03

Neue Pflicht: KI-Kompetenz

Art. 4 verlangt nachweisbare Kompetenz bei Anbietern und Betreibern.

Hebel 04

Recht bleibt dynamisch

Digital-Omnibus zur KI und das EU-Gesundheitspaket im Blick behalten.

Normen (CEN/CENELEC JTC 21)

  • prEN ISO/IEC 42001 — KI-Managementsystem
  • prEN 18286 — QMS für KI-VO
  • EN ISO/IEC 23894 — Risikomanagement
  • EN ISO/IEC 5259-Reihe — Datenqualität
  • prEN 18282 — Cybersicherheit

EU-Leitlinien (MDCG)

  • MDCG 2025-6 — Interplay KI-VO / MDR
  • MDCG 2019-16 — Cybersicherheit
  • MDCG 2020-1 — Klinische Bewertung
  • MDCG 2019-13 — Sampling
  • MDCG 2019-11 — Software-Klassifizierung

Rechtsgrundlagen

  • AI Act — VO (EU) 2024/1689
  • MDR — VO (EU) 2017/745
  • IVDR — VO (EU) 2017/746
  • DSGVO — VO (EU) 2016/679
  • Digital-Omnibus zur KI (Entwurf)
Valeri Milke, Gründer & CEO von VamiSec
Ihr Ansprechpartner

Valeri Milke

Gründer & CEO von VamiSec · CEO von Softscheck

Valeri verbindet tiefe Auditpraxis mit unternehmerischer Perspektive und begleitet Organisationen von ISO 27001 über NIS2 bis zur KI-VO — vom Konzept bis zur Zertifizierung. Er macht komplexe Security- & Compliance-Themen praxisnah greifbar.

  • ISO 27001 & ISO 42001 Lead Auditor
  • Experte für KI-VO, MDR & NIS2-Compliance
  • Aufbau von ISMS-, QMS- & GRC-Programmen
  • Buchautor & gefragter Speaker
HÄUFIGE FRAGEN

Bevor Sie starten.

Was Hersteller medizinischer KI am häufigsten zum Zusammenspiel von KI-VO und MDR fragen.

Ein medizinisches KI-System ist nach Art. 6(1) AI Act Hochrisiko-KI, wenn beide Bedingungen erfüllt sind: Es ist ein Medizinprodukt bzw. ein Sicherheitsbauteil, und es unterliegt einer Konformitätsbewertung durch eine Benannte Stelle nach MDR/IVDR. Das betrifft praktisch MDR Klasse IIa–III sowie IVDR Klasse B–D.

Nein. Die Einstufung als Hochrisiko-KI ändert nichts an der MDR/IVDR-Risikoklasse. Umgekehrt bestimmt die MDR/IVDR-Klasse, ob die KI-VO-Hochrisiko-Pflichten greifen (MDCG 2025-6, Erwägungsgrund 51).

Nein. Art. 17 Abs. 3 KI-VO erlaubt EIN integriertes QMS, das beide Rechtsakte abdeckt. Risikomanagement, technische Dokumentation und die Beobachtung nach Inverkehrbringen lassen sich in die bestehenden MDR-Prozesse einbetten — ergänzt um die KI-spezifischen Aspekte.

Am wenigsten überschneiden sich die Aufzeichnungspflichten (Art. 12, keine MDR-Entsprechung), die Daten-Governance (Art. 10), Tests in KI-Reallaboren (Art. 57/58) und die KI-Kompetenz (Art. 4). Diese müssen weitgehend eigenständig aufgesetzt werden.

Die KI-VO (Verordnung (EU) 2024/1689) ist seit dem 1. August 2024 in Kraft; die Anforderungen an Hochrisiko-KI-Systeme greifen gestaffelt. Maßgeblich für medizinische KI bleibt zusätzlich die MDR (VO (EU) 2017/745).

Nächster Schritt

Hochrisiko-KI souverän umgesetzt

Ein integriertes System für KI-VO und MDR, gezielt KI-spezifisch ergänzt. Wir bringen Ihr KI-Medizinprodukt von der Einordnung bis zur Konformität — pragmatisch und auditfähig.

Nicht abschließende Übersicht · Rechtsstand Ende 2025 · Die vollständige Erfüllung von KI-VO und MDR bleibt in der Verantwortung der Hersteller.