Sicherheitslücken & Angriffe · Lagebild

Cyberangriffe auf Kühlanlagen:Was hinter den Sabotage-Wellen steckt – und was NIS2, CRA und Ihre Lieferkette damit zu tun haben

Zweimal binnen drei Wochen haben Unbekannte nachts die Steuerungen von Kühlanlagen aus der Ferne manipuliert: zuerst in Hunderten französischen Supermärkten, dann in mehr als einem Dutzend europäischer Länder, darunter Deutschland und die Schweiz. Kühlregale und Kühlräume liefen im Abtau-Modus warm, Ware verdarb. Schadsoftware war dafür nicht nötig. Es reichten Steuerungen, die offen aus dem Internet erreichbar waren, oft mit Standardpasswort oder veralteter Firmware. Unser Lagebild zeigt, was gesichert ist, was NIS2 und der Cyber Resilience Act von Betreibern und Herstellern verlangen und warum die Lieferkette den Ausschlag gibt.

  • Welle 1: Nacht auf den 12. Oktober
  • Welle 2: Nacht auf den 2. November
  • Mehr als ein Dutzend Länder
  • Keine Schadsoftware

Auf einen Blick

Das Wichtigste in Kürze

Die Angriffe auf Kühlanlagen waren kein Hightech-Hack, sondern die Folge bekannter, vermeidbarer Versäumnisse: Steuerungen hingen offen am Internet, Zugänge blieben auf Werkseinstellung, Updates fehlten oder waren für Altgeräte gar nicht mehr verfügbar. Wer Kühlketten betreibt, Kältetechnik herstellt oder Anlagen fernwartet, sollte jetzt prüfen, ob seine Systeme erreichbar sind, und das Ergebnis nachweisbar in sein Risikomanagement nach NIS2 und CRA übernehmen.

  1. Zwei Wellen, gleiches Muster: In den Nächten auf den 12. Oktober und den 2. November 2026 wurden Kühlstellen zeitgleich in den Abtau-Modus geschaltet und Sollwerte hochgesetzt.
  2. Keine Schadsoftware: Die Angreifer nutzten reguläre Funktionen der Steuerungen. Die französische Cyberbehörde spricht von elementaren Mängeln wie offener Erreichbarkeit und schwachen Passwörtern.
  3. Breit gestreut: Getroffen wurden Supermärkte, Metzgereien, Großhändler, ein Pharmahändler und Kühlräume des französischen Blutspendedienstes EFS.
  4. Täter offen: Prorussische Gruppen reklamieren die Angriffe, Fachleute halten das für unbelegt. Eine behördliche Zuordnung gibt es nicht.
  5. NIS2 und CRA greifen: Lebensmittelgroßhandel und -industrie, Gesundheitswesen und Hersteller von Kältetechnik fallen ab mittlerer Größe unter NIS2. Hersteller müssen aktiv ausgenutzte Schwachstellen seit dem 11. September 2026 nach dem CRA melden.
  6. Die Lieferkette entscheidet: Steuerungshersteller, Kälteanlagenbauer und Fernwartung bestimmen, wie sicher eine Anlage beim Betreiber ankommt und bleibt.

Was gesichert ist

  • Betroffen waren vor allem Danfoss-Systemmanager der Serien AK-SM und AK-SC sowie Copeland- und Dixell-XWEB-Supervisoren.
  • Die Angreifer schalteten Kühlstellen in den Abtau-Modus, setzten Sollwerte auf 50 °C und mehr und verstellten Alarmgrenzen.
  • Viele betroffene Geräte waren Altgeräte ohne Updates oder liefen mit veralteter Firmware.
  • Laut Censys sank die Zahl offen erreichbarer Steuerungen der betroffenen Produktfamilien vom 9. Oktober bis 5. November weltweit von 6.695 auf 3.124. In den angegriffenen Ländern waren laut Bitsight in der Nacht der zweiten Welle noch sechs von zehn Steuerungen erreichbar, die seit Mitte September unter derselben Adresse liefen.
  • BSI, ANSSI, ENISA und die US-Behörden raten übereinstimmend: Steuerungen vom Internet nehmen, Zugänge härten, Firmware aktualisieren.

Was offen ist

  • Wer hinter den Angriffen steckt und ob beide Wellen auf dieselben Täter zurückgehen
  • Über welchen Weg die Angreifer in Frankreich konkret hineinkamen
  • Wie viele Anlagen insgesamt betroffen sind und wie hoch der Gesamtschaden ist
  • Wie viele Steuerungen in Deutschland und der Schweiz noch offen erreichbar sind
  • Ob die Kühlausfälle in Supermärkten auf US-Stützpunkten im August damit zusammenhängen
Chronik

Chronik der Angriffe

Von der Claroty-Analyse im August bis zur gemeinsamen Warnung der US-Behörden. Sollwerte sind keine gemessenen Temperaturen: Wie warm es tatsächlich wurde, hing davon ab, wie schnell jemand eingriff.

  1. Forschung

    Claroty-Analyse zu Lücken im Danfoss-Systemmanager

    Claroty Team82 zeigt, wie sich der AK-SM 800A über einen datumsbasierten „Code des Tages“ und eine Befehlsinjektion übernehmen lässt. Die Lücken sind seit 2025 in aktueller Firmware behoben, ältere Geräte bleiben verwundbar. [18][19]

  2. Angriff

    Kühlausfälle in Supermärkten auf US-Stützpunkten

    In mindestens sechs Commissaries, den Lebensmittelmärkten auf US-Militärstützpunkten, fallen Kühlungen aus. Laut Reuters behandelt das Pentagon die Fälle als mutmaßlichen Cyberangriff; bestätigt ist das nicht, ein Zusammenhang mit Europa ebenso wenig. [34]

  3. Angriff

    Erste Welle: Hunderte Supermärkte in Frankreich

    Kühlsteuerungen französischer Supermärkte werden aus der Ferne in Dauer-Abtauen versetzt, Sollwerte stehen auf bis zu 50 °C. Betroffen sind unter anderem Märkte von Intermarché, Carrefour, Super U, Monoprix und E.Leclerc. Finanzminister Roland Lescure spricht von rund 700 Märkten; die Staatsanwaltschaft prüft auch gemeldete Brände. [7][8][9][10]

  4. Behörde

    Warnungen von CERT-FR und Herstellern

    Die CERT-FR meldet zahlreiche kompromittierte Danfoss-Steuerungen der Serien AK-SM und AK-SC, ab dem 13. Oktober auch Copeland- und Dixell-XWEB-Supervisoren. Danfoss verweist auf Altgeräte und veraltete Firmware, Copeland räumt eine Lücke in einer ausgelaufenen XWEB-Generation ein. Die Pariser Staatsanwaltschaft ermittelt. [3][8][9][21][63]

  5. Behörde

    BSI und CERT.at warnen

    Das BSI ruft Betreiber kleiner Anlagen, etwa zur Lebensmittelkühlung, dringend auf, aus dem Internet erreichbare Steuerungen abzusichern. CERT.at findet in Österreich nur vier offen erreichbare Oberflächen. [5][43]

  6. Forschung

    Mutmaßliche Erkundung vor der zweiten Welle

    Köderanlagen von Lupovis und Previdian registrieren Zugriffs- und Anmeldeversuche auf nachgebildete Danfoss-Steuerungen, bei Previdian mit dem Werkspasswort eines älteren Modells. Laut Lupovis schlugen nur Köder in Europa an; ob die Täter dahinterstehen, ist offen. [26][27][62]

  7. Behörde

    ANSSI: elementare Mängel statt raffinierter Lücken

    ANSSI-Chef Vincent Strubel erklärt im französischen Senat, die Angriffe hätten elementare Sicherheitsmängel ausgenutzt: direkt erreichbare, ungeschützt administrierte Geräte und schwache Passwörter. [10]

  8. Angriff

    Zweite Welle: mehr als ein Dutzend Länder

    Mehr als 100 Geschäfte sind betroffen. Die Nachrichtenagentur AFP zählt zwölf Länder, darunter Deutschland, Belgien, die Niederlande, Schweden, Irland, Italien, Großbritannien und Estland; Belgien gehört zu den am stärksten betroffenen. Später werden auch Fälle in der Schweiz bekannt. Am selben Tag werden in Frankreich über die Fernüberwachung eines Kältedienstleisters Kühlräume des Blutspendedienstes EFS manipuliert, Blutprodukte gehen nicht verloren. [11][12][13][14][15][17][61]

  9. Behörde

    BSI bestätigt Fälle, EU aktiviert Krisennetz

    Das BSI bestätigt Vorfälle bei einzelnen Supermärkten in Deutschland. Die EU-Kommission hält Krisensitzungen mit ENISA, Europol und dem Krisennetzwerk EU-CyCLONe ab; ENISA und Partner rufen Organisationen auf, ihre Exposition sofort zu verringern. [4][5][13][33]

  10. Bekennung

    Bekennung ohne Belege, Dementi aus Moskau

    Ein Telegram-Kanal von NoName057(16) reklamiert die Angriffe gemeinsam mit Z-Pentest in einem KI-generierten Video. Die angeblichen Beweise stammen laut schwedischen Faktenprüfern aus älteren Datenlecks, Fachleute halten die Bekennung für unbelegt. Der Kreml weist jede Beteiligung zurück. [28][29][32]

  11. Angriff

    Schweiz: Metzgerei und Volg-Filialen betroffen

    Lüthi’s Fleischwaren in Köniz meldet einen Angriff auf die Steuerung ihrer Kühl- und Tiefkühlanlagen, Volg meldet veränderte Parameter in drei Filialen. Beim BACS ist bislang eine Pflichtmeldung zu gewerblichen Kühlanlagen eingegangen; zu Einzelfällen äußert es sich nicht. [14][15]

  12. Behörde

    Gemeinsame Warnung von fünf US-Behörden

    CISA, FBI, das Gesundheitsministerium HHS, das Landwirtschaftsministerium USDA und das Verkehrsministerium DOT rufen dazu auf, Kühlanlagen und Kühlketten-Überwachung zu härten, und nennen acht Sofortmaßnahmen. [2]

Angriffsweg

Wie die Angriffe abliefen: fünf Schritte ohne Schadsoftware

Nach den bisher veröffentlichten Analysen folgten die Angriffe einem einfachen, gut skalierbaren Muster. Hinweise auf unbekannte Schwachstellen gibt es nicht; entscheidend waren Steuerungen, die direkt aus dem Internet erreichbar waren.

  1. Suchen

    Weboberflächen von Kühlsteuerungen werden über Suchdienste für vernetzte Geräte und automatisierte Scans gefunden.

  2. Erkunden

    Unbekannte fragen Versionen ab und probieren Werkspasswörter; laut Lupovis schlugen nur Köder in Europa an. Ob das die Täter waren, ist offen.

  3. Anmelden

    Zugang verschaffen sie sich mit unveränderten Standardzugängen; bei veralteter Firmware kommen bekannte Lücken wie die Umgehung der Anmeldung infrage.

  4. Manipulieren

    Mit regulären Funktionen schalten sie Kühlstellen in den Abtau-Modus und verstellen Sollwerte und Alarmgrenzen; in einem forensisch untersuchten Fall sind auch Befehle zum Stummschalten von Alarmen und zur Tastensperre protokolliert.

  5. Nachts zuschlagen

    Die Änderungen laufen offenbar skriptgesteuert und zeitgleich in der Nacht auf einen Montag, wenn kein Personal vor Ort ist. Bemerkt wird der Schaden über Alarme oder erst am Morgen.

Keine Schadsoftware, keine Verschlüsselung, keine Lösegeldforderung

Für die Manipulation genügten Funktionen, die der Hersteller vorgesehen hat. Böswillige Änderungen sehen deshalb aus wie normale Bedienung. Virenschutz, der nach Schadcode sucht, greift hier nicht. Entscheidend sind Erreichbarkeit, Zugangsschutz und die Überwachung von Sollwerten, Konfigurationsänderungen und Anmeldungen.

Warum ausgerechnet Kühlanlagen?

  • Kältesteuerungen laufen oft als Haustechnik außerhalb der IT, fehlen im Inventar und werden vom Wartungsdienstleister betreut.
  • Für die Ferndiagnose werden sie per Portweiterleitung, eigenem Mobilfunkmodem oder offener Weboberfläche erreichbar gemacht.
  • Viele Geräte laufen weit über das Support-Ende hinaus; für ausgelaufene Modelle gibt es keine Sicherheitsupdates mehr.
  • Der Schaden entsteht schnell und sichtbar: Verderbliche Ware ist nach einigen Stunden ohne Kühlung verloren.

Einordnung nach MITRE ATT&CK for ICS

Die öffentlich beschriebenen Schritte lassen sich Techniken des ATT&CK-Frameworks für industrielle Steuerungen zuordnen. Die Zuordnung ist unsere Einordnung auf Basis der bisher veröffentlichten Analysen.

TechnikBezeichnungBezug zu den Angriffen
T0883Internet Accessible DeviceDie Steuerungen waren direkt aus dem Internet erreichbar, oft über Portweiterleitungen oder Mobilfunkmodems.
T0859Valid AccountsGültige Administratorkonten, häufig mit unveränderten Standardpasswörtern, ermöglichten Änderungen, die wie normale Bedienung aussehen.
T0836Modify ParameterSollwerte, Abtauintervalle und Abtau-Endwerte wurden verändert; in Frankreich wurden Abtauzyklen laut Le Monde von einer auf bis zu acht Stunden verlängert.
T0838Modify Alarm SettingsAlarmgrenzen und Alarmverzögerungen wurden auf Extremwerte gesetzt.
T0878Alarm SuppressionBefehle zum Stummschalten von Alarmen sollten verhindern, dass jemand rechtzeitig reagiert.
T0813Denial of ControlIn mindestens einem dokumentierten Fall wurden Befehle zur Tastensperre gesendet, die das Eingreifen vor Ort erschweren sollten.
T0879Damage to PropertyVerdorbene Ware und belastete Anlagen; die US-Behörden warnen zusätzlich vor Brandgefahr.
Akteure

Wer steckt dahinter? Bekennungen, Einschätzungen, offene Fragen

Eine gesicherte Zuordnung gibt es bislang nicht: Keine Regierung und keine Behörde hat einen Täter benannt. Es gibt eine Bekennung, Einschätzungen von Sicherheitsforschern und ein Dementi aus Moskau.

Bekennung

NoName057(16) und Z-Pentest

Ein Telegram-Kanal von NoName057(16) reklamierte die Angriffe am 3. November in einem KI-generierten Video gemeinsam mit Z-Pentest. Die angeblichen Beweise stammen laut schwedischen Faktenprüfern aus älteren Datenlecks, technische Belege fehlen.

Hintergrund

Wer Z-Pentest ist

Laut US-Behörden 2024 aus dem Umfeld prorussischer Hacktivisten entstanden und auf Angriffe gegen Industriesteuerungen spezialisiert. Die EU sanktionierte die Gruppe im Juli 2026 wegen Angriffen auf kritische Infrastruktur, etwa auf einen dänischen Wasserversorger, nicht wegen der Kühlanlagen.

Einschätzung

Sicherheitsforscher sind skeptisch

Sekoia sieht bislang keine technischen Belege für russischsprachige Gruppen. Lupovis erkennt Überschneidungen mit Infrastruktur, die russischen Akteuren zugeordnet wird, kann die Täter aber nicht sicher identifizieren. Rumäniens Cyberbehörde nennt das Vorgehen halb-amateurhaft.

Hypothese

Iran, Nachahmer, Trittbrettfahrer

Iran-nahe Akteure haben schon früher offen erreichbare Industriesteuerungen angegriffen; für die aktuellen Wellen gibt es dafür keinen Beleg. Sekoia hält auch verschiedene Gruppen oder Nachahmer für möglich.

Präzedenzfall

Kühlung als Ziel ist nicht neu

Laut einer US-Anklage legten prorussische Hacktivisten 2024 die Kühlung eines Fleischverarbeiters in Kalifornien lahm. Ein Danfoss-Bulletin vom Oktober 2025 nennt Angriffe auf Märkte in Russland und Israel im Jahr 2022; den israelischen Anlagen fehlte ausreichender Firewall- oder VPN-Schutz.

Behörden

Keine offizielle Zuordnung

Die EU-Kommission spricht von einem gezielten Versuch, die Lebensmittelversorgung zu stören, nennt aber keinen Täter. Das US-Faktenblatt nennt weder Täter noch Hersteller. Der Kreml weist jede Beteiligung als absurd zurück.

Unsere Einordnung

Für die Abwehr ist die Täterfrage zweitrangig. Ob staatlich gelenkt, Hacktivisten oder Nachahmer: Alle nutzen dieselbe Lücke, nämlich erreichbare Steuerungen mit schwachen Zugängen. Wer diese Lücke schließt, ist gegen alle Varianten gewappnet. Bekennungen solcher Gruppen sollten Sie nicht ungeprüft übernehmen; US- und europäische Behörden warnen ausdrücklich vor übertriebenen oder falschen Angaben.

NIS2

NIS2: Wer in der Kühlkette in der Pflicht steht

Die NIS-2-Richtlinie erfasst nicht jeden Betreiber einer Kühltheke, wohl aber große Teile der Kühlkette. Maßgeblich sind Tätigkeit und Größe: in der Regel ab 50 Beschäftigten oder mehr als 10 Millionen Euro Jahresumsatz und Jahresbilanzsumme. In Deutschland gilt NIS2 seit dem 6. Dezember 2025 über das neue BSI-Gesetz.

Kühlkette und NIS2: vereinfachte Einordnung auf EU-Ebene
BereichWer in der KühlketteNIS2Hinweis
Lebensmittel: Großhandel und IndustrieGroßhändler, Hersteller und Verarbeiter von LebensmittelnerfasstErfasst als wichtige Einrichtung ab mittlerer Größe. Ob Zentrallager von Handelsketten als Großhandel gelten, ist nicht eindeutig.
Lebensmittel: EinzelhandelSupermärkte, Filialen, Metzgereiennicht direktEinzelhandel, Lagerung und Transport sind nicht erfasst. In Deutschland können große Händler über die KRITIS-Schwellen dennoch besonders wichtige Einrichtungen sein.
GesundheitKrankenhäuser, Labore, ArzneimittelherstellererfasstErfasst ab mittlerer Größe, große Einrichtungen in der strengeren Kategorie. Blutspendedienste nennt NIS2 nicht ausdrücklich; in Deutschland sind große über die KRITIS-Schwellen erfasst.
Hersteller von Kälte- und SteuerungstechnikMaschinenbau, Elektrotechnik, ElektronikerfasstErfasst als wichtige Einrichtung ab mittlerer Größe. Reine Installations- und Servicebetriebe sind als solche nicht erfasst.
Fernwartung und FernüberwachungAnbieter, die Systeme ihrer Kunden aus der Ferne verwaltenteilweiseAls Managed Service Provider können sie erfasst sein, wenn sie Netz- und Informationssysteme ihrer Kunden verwalten oder warten, auch aus der Ferne. Für die Fernüberwachung von Kälteanlagen ist das bislang nicht geklärt.
Transport und LogistikKühltransporte auf der Straßenicht direktStraßengüterverkehr ist kein NIS2-Sektor, Güterverkehr per Bahn, Schiff oder Flugzeug dagegen schon. Kritische Lebensmittellogistik kann zudem über die Regeln zur Resilienz kritischer Einrichtungen erfasst sein.

Vereinfachte Darstellung, keine Rechtsberatung. Ob ein Unternehmen erfasst ist, hängt von Tätigkeit, Größe und nationalem Recht ab. Auch nicht erfasste Unternehmen sind mittelbar betroffen, wenn ihre Kunden NIS2-pflichtig sind und Sicherheitsanforderungen an ihre Lieferanten weitergeben.

Was NIS2 verlangt, übertragen auf Kühlanlagen

  • Inventar und Risikoanalyse

    Kühlsteuerungen, Gebäudeleittechnik und Fernwartungszugänge gehören ins Asset-Inventar und in die Risikoanalyse, nicht nur Server und Arbeitsplätze.

  • Zugriffsschutz

    Standardpasswörter ersetzen, Konten personalisieren, Fernzugriffe mit Multi-Faktor-Authentisierung absichern.

  • Schwachstellen und Updates

    Firmware aktuell halten, Herstellerhinweise verfolgen, Geräte ohne Support ersetzen oder abschotten.

  • Netzsicherheit

    Steuerungen nicht direkt ans Internet; Zugriff nur über abgesicherte Fernwartung und getrennte Netzzonen.

  • Erkennung und Bewältigung

    Temperatur- und Konfigurationsänderungen überwachen, Alarme auch nachts an eine Bereitschaft leiten, Vorfälle geordnet bewältigen.

  • Meldung in Stufen

    Erhebliche Sicherheitsvorfälle melden: Frühwarnung binnen 24 Stunden, Meldung binnen 72 Stunden, Abschlussbericht einen Monat danach.

  • Betrieb aufrechterhalten

    Ersatzkühlung, manuelle Übersteuerung und Warenschutz für den Ernstfall planen und üben.

  • Lieferkette

    Sicherheitsanforderungen an Hersteller, Kälteanlagenbauer und Fernwartungsdienstleister festlegen, vertraglich absichern und prüfen.

  • Verantwortung der Leitung

    Die Geschäftsleitung muss die Maßnahmen umsetzen, ihre Umsetzung überwachen und regelmäßig an Schulungen teilnehmen; bei schuldhaften Pflichtverletzungen haftet sie. Bußgelder reichen bis 10 Millionen Euro oder 2 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes, für wichtige Einrichtungen bis 7 Millionen Euro oder 1,4 Prozent, jeweils je nachdem, welcher Betrag höher ist.

Der Blick auf Deutschland, die Schweiz und Österreich

DE

Deutschland: neues BSI-Gesetz seit Dezember 2025

Das NIS2-Umsetzungsgesetz gilt seit dem 6. Dezember 2025. Das BSI rechnet mit rund 29.500 betroffenen Einrichtungen, bis Ende September 2026 hatten sich gut 20.000 registriert. Große Handels- und Logistikunternehmen sowie Blutspendedienste können über die KRITIS-Schwellen besonders wichtige Einrichtungen sein.

CH

Schweiz: Meldepflicht seit April 2025

Die Schweiz ist nicht an NIS2 gebunden. Betreiber kritischer Infrastrukturen müssen Cyberangriffe auf ihre eigenen Systeme aber seit dem 1. April 2025 binnen 24 Stunden nach Entdeckung dem BACS melden und fehlende Angaben binnen 14 Tagen nachreichen, darunter Spitäler, Versorger mit unentbehrlichen Gütern des täglichen Bedarfs und Hersteller von Fernwartungs- und OT-Produkten. Kleinere Versorger sind ausgenommen, freiwillige Meldungen ausdrücklich erwünscht. Wer in die EU liefert, unterliegt als Hersteller bereits den Meldepflichten des CRA; ein eigenes Schweizer Cybersicherheitsgesetz ist in Vorbereitung.

AT

Österreich: NISG 2026 seit Oktober

Österreich setzt NIS2 mit dem NISG 2026 um, das seit dem 1. Oktober 2026 gilt; die Erstregistrierung läuft bis zum 1. Januar 2027. Laut Wirtschaftskammer sind rund 4.000 Unternehmen betroffen. CERT.at fand im Oktober nur vier offen erreichbare Kühlanlagen-Oberflächen.

Cyber Resilience Act

CRA: Was Hersteller von Steuerungen melden müssen und künftig liefern

Der Cyber Resilience Act regelt die Cybersicherheit von Produkten mit digitalen Elementen. In ihren FAQ nennen die Dienststellen der EU-Kommission als Beispiele ausdrücklich auch smarte Kühlgeräte, industrielle IoT-Geräte und Maschinen. Der CRA verpflichtet Hersteller, Importeure und Händler, nicht die Betreiber. Kühlsteuerungen fallen voraussichtlich in die Standardkategorie, in der Hersteller die Konformität selbst bewerten dürfen. Nach Einschätzung des BSI waren die Zugänge der betroffenen Steuerungen nach aktuellem Kenntnisstand offenbar schon bei Auslieferung unzureichend gesichert; das sollte künftig idealerweise bei der Konformitätsbewertung auffallen.

  1. In Kraft

    Die Verordnung ist in Kraft getreten, ihre Pflichten greifen gestaffelt.

  2. Prüfstellen

    Die Regeln für die Notifizierung der Konformitätsbewertungsstellen gelten.

  3. Meldepflichten gelten

    Hersteller müssen aktiv ausgenutzte Schwachstellen und schwerwiegende Sicherheitsvorfälle melden und betroffene Nutzer informieren, auch für ältere Produkte und über das Supportende hinaus.

  4. Volle Anwendung

    Alle grundlegenden Anforderungen gelten für jedes ab dann in Verkehr gebrachte Produkt, auch wenn das Modell älter ist. Ab dann drohen Bußgelder bis 15 Millionen Euro oder 2,5 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes.

Wer als Hersteller gilt

Herstellerpflichten treffen nicht nur Steuerungshersteller. Wer Komponenten zu einem neuen vernetzten Produkt zusammenbaut und in Verkehr bringt, ein Produkt unter eigenem Namen vertreibt oder es wesentlich verändert, gilt nach dem CRA selbst als Hersteller. Kälteanlagenbauer und Hersteller von Kühlmöbeln sollten ihre Rolle deshalb klären.

Melden binnen Stunden

Frühwarnung binnen 24 Stunden, Meldung binnen 72 Stunden, Abschlussbericht 14 Tage nach Bereitstellung einer Korrektur, bei Vorfällen einen Monat nach der Meldung. Die Frist läuft ab Kenntnis nach einer unverzüglichen Erstprüfung, auch auf Hinweise von Kunden, Behörden oder Medien hin. Gemeldet wird über die zentrale Meldeplattform der ENISA an das zuständige CSIRT, in Deutschland das BSI; Hersteller ohne Niederlassung in der EU, etwa aus der Schweiz, melden an das CSIRT im Land ihres Bevollmächtigten, ersatzweise ihres Einführers oder Händlers.

Sicher ab Werk

Sichere Standardkonfiguration, Schutz vor unbefugtem Zugriff etwa durch Authentisierung und eine möglichst kleine Angriffsfläche. Ein ausdrückliches Verbot von Standardpasswörtern enthält der CRA nicht; Konstruktionsmängel dürfen laut den Leitlinien der EU-Kommission aber nicht dadurch ausgeglichen werden, dass Risiken auf die Nutzer abgewälzt werden.

Updates über den Supportzeitraum

Sicherheitsupdates ohne Verzögerung und grundsätzlich kostenlos. Der Supportzeitraum richtet sich nach der erwarteten Nutzungsdauer und beträgt mindestens fünf Jahre; sein Ende ist beim Kauf anzugeben.

Schwachstellen managen

Komponenten in einer Software-Stückliste dokumentieren, regelmäßig testen, Schwachstellen koordiniert offenlegen und unverzüglich beheben.

Geräte vor Dezember 2027

Für Geräte, die vor dem 11. Dezember 2027 in Verkehr gebracht werden, gilt nur die Meldepflicht, keine Pflicht zur Nachbesserung; das betrifft auch Geräte, die heute noch gekauft werden. Wer solche Geräte betreibt, muss das Risiko selbst beherrschen: härten, abschotten oder ersetzen.

Was als ausgenutzte Schwachstelle zählt

Meldepflichtig ist eine Schwachstelle, wenn verlässliche Nachweise einer böswilligen Ausnutzung vorliegen. Schwächen bei Identifizierung und Authentisierung nennen die Erwägungsgründe der Verordnung als Beispiel; ob der Missbrauch von Standardpasswörtern im Einzelfall darunter fällt, ist rechtlich zu prüfen.

Was Betreiber davon haben

Der CRA verpflichtet Hersteller, nicht Betreiber. Für Betreiber ist er trotzdem ein Hebel: Wer Kühltechnik beschafft, kann CRA-Konformität, eine Software-Stückliste, einen festen Supportzeitraum und Zusagen zur Schwachstellenbehandlung vertraglich verlangen und deckt damit einen Teil der NIS2-Anforderungen an die Lieferkette ab.

Angrenzendes Produktrecht

  • Funkanlagen: Seit dem 1. August 2025 gelten für internetfähige Funkgeräte, etwa Steuerungen mit WLAN oder Mobilfunk, eigene Cybersicherheitsanforderungen. Lösungen, bei denen Nutzer ganz auf ein Passwort verzichten können, deckt die zugehörige Norm nicht ab. Ab dem 11. Dezember 2027 übernimmt der CRA.
  • Router und Modems: Die für die Fernwartung genutzten Router und Mobilfunkmodems gelten nach dem CRA als wichtige Produkte mit strengerer Konformitätsbewertung als die Kühlsteuerung selbst.
  • Maschinen: Ab dem 20. Januar 2027 verlangt die Maschinenverordnung für neue Maschinen, dass Steuerungen und sicherheitsrelevante Software gegen Eingriffe geschützt sind, die zu Gefährdungen führen können, und dass Eingriffe nachweisbar sind.
  • Produkthaftung: Die neue Produkthaftungsrichtlinie berücksichtigt für Produkte ab Dezember 2026 auch Cybersicherheitsmängel, ersetzt aber keine Schäden an rein beruflich genutzten Sachen wie Supermarktware.
Lieferkette

Die Lieferkette entscheidet: vom Steuerungshersteller bis zur Fernwartung

Eine Kühlanlage ist selten ein Produkt aus einer Hand. Die Steuerung stammt vom Hersteller, eingebaut und gewartet wird sie vom Kälteanlagenbauer, der sie oft dauerhaft aus der Ferne betreut. Viele betroffene Märkte waren gar nicht direkt Kunden des Herstellers, sondern der Kältefachbetriebe. Genau hier setzt NIS2 an: Erfasste Einrichtungen müssen die Sicherheitsrisiken bei direkten Lieferanten und Dienstleistern berücksichtigen.

  1. Steuerungs- und Komponentenhersteller

    Controller, Firmware, Weboberfläche

    Typische Schwachstelle
    Standardzugänge ab Werk, lange Update-Zyklen, Altgeräte ohne Support
    Was Sie verlangen sollten
    CRA-Konformität, Supportzeitraum, Software-Stückliste, aktive Information über Schwachstellen
  2. Kälteanlagenbauer und Integratoren

    Planung, Errichtung, Inbetriebnahme

    Typische Schwachstelle
    Standardpasswörter bleiben gesetzt, Steuerungen werden für den Fernzugriff direkt ins Internet gestellt
    Was Sie verlangen sollten
    Härtung bei der Inbetriebnahme, dokumentierte Zugänge, Übergabeprotokoll
  3. Fernwartung und Monitoring

    Service, Störungsdienst, Cloud-Portale

    Typische Schwachstelle
    Geteilte Konten, Portweiterleitungen, fehlende Protokollierung
    Was Sie verlangen sollten
    Fernzugriff nur über abgesicherte Zugänge mit Multi-Faktor-Authentisierung, Protokollierung, Meldepflicht bei Vorfällen
  4. Betreiber

    Markt, Lager, Klinik, Produktion

    Typische Schwachstelle
    Kühltechnik fehlt im Inventar und in der Risikoanalyse, Alarme laufen nachts ins Leere
    Was Sie verlangen sollten
    Kühltechnik im ISMS: Inventar, Netzsegmente, Alarmierung, Notfallpläne
  5. Kunden, Patienten, Aufsicht

    Endkunden, Behörden

    Typische Schwachstelle
    Verdorbene Ware, gefährdete Arzneimittel und Blutkonserven, Versorgungsengpässe
    Was Sie verlangen sollten
    Transparente Meldung und belastbare Nachweise gegenüber Aufsicht und Kunden

Vier Fälle aus den Angriffswellen

Blutspendedienst EFS: Angriff über den Dienstleister

Kühlräume an drei Standorten wurden über die Fernüberwachung eines Kältedienstleisters manipuliert. Der Dienstleister macht eine Komponente eines Drittanbieters verantwortlich, also ein Risiko beim Lieferanten des Lieferanten. [12]

Niederlande: Warnung erhalten, nicht überall umgesetzt

Danfoss hatte niederländischen Kunden am 13. Oktober geraten, die Systeme vom Internet zu trennen. Nach dem Angriff in Frankreich hatten die meisten Betriebe reagiert, einige wenige nicht. Laut Hersteller hingen die getroffenen Systeme nicht in einem gesicherten Netz und nutzten ein Standardpasswort. [44]

Frankreich: Kunde des Kältebetriebs, nicht des Herstellers

Betroffene Märkte waren laut Coopérative U keine Danfoss-Direktkunden, sondern Kunden von Kältefachbetrieben, die das System geliefert hatten. Wartung und Fernzugriff liegen in solchen Fällen oft bei Dritten, die Ersatzentscheidung häufig beim einzelnen Markt. [45]

Deutschland: Angriff über den Fernwartungsdienstleister

Bei einem AWO-Supermarkt in Wetter-Volmarstein richtete sich der Angriff laut dpa gegen die Firma, die die Kühlanlagen aus der Ferne wartet. In Lilienthal bei Bremen musste ein betroffener Markt Waren im Wert von über 360.000 Euro wegwerfen. [13]

Lieferantensteuerung nach NIS2 in fünf Schritten

  1. Erfassen: alle Lieferanten und Dienstleister mit Zugang zu Kühl- und Gebäudetechnik identifizieren, einschließlich der Fernwartungswege.
  2. Einstufen: nach Bedeutung für Kühlkette, Lebensmittel- und Patientensicherheit.
  3. Bewerten: mit Fragebogen, Nachweisen und Außensicht prüfen, ob Standardzugänge, Updates und Fernzugriffe im Griff sind.
  4. Vertraglich absichern: Mindestanforderungen, Update-Zusagen bis zum Support-Ende, Meldefristen und Prüfrechte festschreiben, ebenso Regeln für Unterauftragnehmer und Drittkomponenten, befristete persönliche Konten für Techniker und das Abschalten aller Zugänge bei Vertragsende; dazu klären, wer Sollwerte und Abtauung aus der Ferne ändern darf und wer Updates einspielt.
  5. Laufend überwachen: Änderungen, Vorfälle und neue Schwachstellen bei Lieferanten verfolgen und die Bewertung anpassen.

Was Gesetz und BSI verlangen

NIS2 verlangt ausdrücklich Maßnahmen für die Sicherheit der Lieferkette, einschließlich der Beziehungen zu direkten Anbietern und Dienstleistern. Zu berücksichtigen sind die Schwachstellen jedes direkten Anbieters, die Qualität seiner Produkte und seine Sicherheitspraktiken. Wer OT-Systeme ohne ausreichenden Schutz offen aus dem Internet erreichbar macht, handelt laut BSI grundsätzlich pflichtwidrig; das BSI empfiehlt Betreibern, Maßnahmen bei Integratoren und Dienstleistern aktiv einzufordern.

Selbsttest

Wie exponiert ist Ihre Kühltechnik? Sechs Fragen, eine erste Einschätzung

Beantworten Sie die Fragen für Ihre Standorte. Die Auswertung läuft nur in Ihrem Browser und ersetzt keine Prüfung, zeigt aber, wo Sie zuerst ansetzen sollten.

  1. Sind Kühlsteuerungen, Gebäudeleittechnik und Fernwartungsportale ausschließlich intern erreichbar, also nicht direkt aus dem Internet?
  2. Sind auf allen Steuerungen die Standardpasswörter geändert und ungenutzte Konten gelöscht?
  3. Laufen alle Steuerungen mit aktueller, vom Hersteller unterstützter Firmware?
  4. Läuft die Fernwartung ausschließlich über VPN mit Multi-Faktor-Authentisierung und persönlichen, protokollierten Konten?
  5. Erreichen Temperatur- und Störungsalarme nachts und am Wochenende zuverlässig eine Bereitschaft?
  6. Sind Kühltechnik und die zugehörigen Dienstleister in Asset-Inventar, Risikoanalyse und Lieferantensteuerung erfasst?
Ihre Einschätzung

Beantwortet: 0 von 6 Fragen. Die Auswertung erscheint, sobald alle Fragen beantwortet sind.

Ihre Antworten werden weder gespeichert noch übertragen.

Maßnahmenplan

Was Sie jetzt tun sollten

Die Schritte bündeln die Empfehlungen der US-Behörden, der CERT-FR, des BSI und des BACS und ergänzen sie um unsere Erfahrung aus OT-Prüfungen und GRC-Projekten.

Sofort

Diese Woche

  • Prüfen, ob Kühlsteuerungen, Gebäudeleittechnik oder Fernwartungsportale aus dem Internet erreichbar sind, und den Zugang sperren; vorher mit dem Kältedienstleister Vertrag und Versicherungsbedingungen klären.
  • Standardpasswörter auf allen Steuerungen ändern, ungenutzte Konten löschen.
  • Abtau-Zeitpläne, Sollwerte, Alarmgrenzen und Benutzer prüfen und mit einer gesicherten Konfiguration vergleichen.
  • Firmware prüfen: Danfoss AK-SM 800A mindestens auf Version 4.3.1 bringen und bei Danfoss-Geräten laut CERT-FR die Sicherheitsstufe „Strict“ setzen, Copeland XWEB Pro auf die aktuelle Version aktualisieren. Ausgelaufene Geräte wie AK-SM 800 und AK-SC 355 erhalten keine Sicherheitsupdates mehr: vom Internet trennen und Ersatz planen.
  • Temperaturalarme testen: Erreichen sie nachts und am Wochenende eine Bereitschaft, idealerweise unabhängig von der Steuerung?
30 Tage

Absichern

  • Fernzugriff nur noch über VPN mit Multi-Faktor-Authentisierung und benannte, protokollierte Konten.
  • Steuerungen in ein eigenes Netzsegment ohne direkten Internetzugang verlegen und nur freigegebene Geräte und Adressen zulassen.
  • Kühltechnik mit Modell, Firmware, Support-Ende und Verantwortlichen ins Asset-Inventar und in die Risikoanalyse aufnehmen.
  • Schaltschränke nach Mobilfunkmodems und Gateways absuchen und mit den Dienstleistern alle aktiven und ungenutzten Fernzugänge klären.
  • Offline-Sicherungen der Konfiguration anlegen, die Wiederherstellung testen, Notfallplan und Meldewege aktualisieren.
  • Versicherungsschutz prüfen: Sind Warenverderb, Sachschäden und Betriebsunterbrechung nach einem Cyberangriff gedeckt, und gibt es Ausschlüsse, etwa für veraltete Technik?
90 Tage

Verankern

  • Geräte ohne Herstellersupport ersetzen oder dauerhaft abschotten.
  • Sicherheitsanforderungen in Beschaffung und Wartungsverträge aufnehmen: Patch-Zusagen, keine Standardpasswörter, Meldung von Vorfällen, Prüfrechte, CRA-Nachweise.
  • Die eigene Angriffsfläche kontinuierlich von außen überwachen, statt nur einmal im Jahr zu testen.
  • Protokollierung aktivieren und Änderungen an Sollwerten, Zeitplänen und Konten auswerten.
  • Wirksamkeit messen, der Geschäftsleitung berichten und den Ernstfall mit den Dienstleistern üben.

Für Hersteller von Steuerungen und Kältetechnik

  • Keine gemeinsamen Standardpasswörter ab Werk; bei der Inbetriebnahme eine Änderung erzwingen.
  • Kunden aktiv über betroffene Firmware-Stände und Updates informieren.
  • Den CRA-Meldeprozess für aktiv ausgenutzte Schwachstellen einsatzbereit halten.
  • Supportzeiträume festlegen und Altgeräte klar abkündigen.

Für Kälteanlagenbauer und Fernwartungsdienstleister

  • Anlagen bei der Inbetriebnahme härten und Zugänge dokumentiert übergeben.
  • Keine Portweiterleitungen auf Steuerungen; Fernzugriff nur über abgesicherte Zugänge.
  • Kundenbestände jetzt auf erreichbare Steuerungen prüfen und die Betreiber informieren.
  • Eigene Konten personalisieren und Zugriffe protokollieren.
Akut betroffen?

Wurden Ihre Kühlanlagen manipuliert: Fernzugriff trennen, Zustand und Zeitpunkte mit Bildschirmfotos dokumentieren, Produkttemperaturen direkt messen und die Ware bewerten, Sollwerte aus einer gesicherten Konfiguration wiederherstellen und das Gerät erst nach der Härtung wieder anbinden; ein Zurücksetzen auf Werkseinstellungen allein genügt nicht. Prüfen Sie Meldepflichten, etwa nach NIS2 gegenüber dem BSI oder in der Schweiz gegenüber dem BACS, erstatten Sie Anzeige, in Deutschland bei der Zentralen Ansprechstelle Cybercrime der Polizei Ihres Landes, und informieren Sie früh Ihren Versicherer. Unser CSIRT unterstützt Sie rund um die Uhr.

CSIRT kontaktieren csirt@vamisec.com
So unterstützt VamiSec

Von der Lücke zum Nachweis: VamiGRC, VamiAppSec und VamiRedteam

Die Angriffe zeigen, woran es hakt: Kühltechnik fehlt oft im Inventar, in der Lieferantensteuerung und in der Außensicht. VamiGRC verankert NIS2 und CRA im laufenden Betrieb, VamiAppSec unterstützt Hersteller bei Software- und Produktsicherheit, VamiRedteam behält Ihre autorisierte Angriffsfläche rund um die Uhr im Blick.

VamiGRCAgentische GRC-Plattform

VamiGRC: NIS2 und CRA effizient umsetzen und überwachen, die Lieferkette inklusive

VamiGRC ist die agentische GRC-Plattform der VamiSec. Betreiber setzen damit NIS2 um und behalten ihre Lieferanten im Blick, Hersteller steuern ihre CRA-Pflichten – beide auf denselben Assets, Lieferanten und Nachweisen. KI-Agenten erledigen die Routine nach Ihren Freigaberegeln, Ihr Team entscheidet.

VamiGRC ist ein agentisches integriertes Managementsystem für Hersteller und Betreiber: NIS2 fürs Unternehmen und CRA für Ihre Produkte in einem System. ISMS, PIMS, AIMS, CSMS und BCMS nutzen auf einem GRC-Graphen dieselben Assets, Lieferanten, Risiken und Nachweise; Risiken und Maßnahmen werden in Euro bewertet. KI-Agenten erledigen die Routine nach Ihren Freigaberegeln.

Bis zum Go-live kostenlos: ein Monat Proof of Value mit Demodaten oder Ihren echten Daten, nach verbindlicher Bestellung die begleitete Implementierung – die Lizenz läuft erst ab dem Go-live. Alle Pakete enthalten unbegrenzte Benutzerkonten.

Was das für Ihre Kühlkette heißt
  • Ein Control, mehrere Regelwerke: einmal umgesetzt, auf NIS2, ISO 27001 und weitere Standards abgebildet; derselbe Nachweis speist Risikoregister und Auditpaket.
  • Regelwerke vorgeladen und nach Sektor, Geografie und KRITIS-Status zugeschnitten, darunter NIS2, CRA und DSGVO.
  • Lieferantenmanagement mit KI-Agenten: Bewertung per OSINT, über Trust Center und für besonders wichtige Lieferanten mit teilautomatisierten Fragebögen; Ihr Team prüft und gibt frei.
  • OT-Lieferanten, Notfallpläne und Meldefristen in einem Graphen, dazu Release-Gates und SBOMs für Steuerungen und Software.
  • Nachweise aus angebundenen Systemen aktualisieren sich mit ihrer Quelle statt zum Auditzeitpunkt; CISA KEV, NVD und EPSS werden mit Ihren Assets, Produkten und SBOMs abgeglichen.
  • Meldefristen im Griff: Mit der Erfassung eines Vorfalls startet ein Fristen-Timer für NIS2 und CRA, VamiAI erstellt Meldeentwürfe, Ihr Team prüft und reicht ein.
  • Autonomiestufen L0 bis L3 legen fest, was automatisch läuft und was eine Freigabe braucht.
Souverän betrieben
  • T Cloud Public der Deutschen Telekom, ausschließlich deutsche Rechenzentren
  • Sprachmodell wählbar: US-Anbieter je Mandant abschaltbar, Bring your own LLM möglich
  • On-Premises als Zusatzoption
  • Kein KI-Training mit Kundendaten
  • ISMS der VamiSec nach ISO/IEC 27001 zertifiziert

VamiAppSec

Software- und Produktsicherheit

Für Hersteller von Steuerungen, Firmware und vernetzter Kältetechnik: VamiAppSec bringt die Sicherheitsprüfungen in die CI/CD-Pipeline, die Sie bereits nutzen, und macht die Schwachstellenbehandlung nach dem CRA handhabbar. Das Sprachmodell unterstützt, die Entscheidungen trifft Ihr Team.

  • SBOM für jedes Release; jede ausgelieferte Komponente wird rund um die Uhr mit Ausnutzungssignalen aus CISA KEV und der europäischen Schwachstellendatenbank EUVD abgeglichen, priorisiert mit EPSS.
  • Gibt es Hinweise auf aktive Ausnutzung einer ausgelieferten Komponente, startet ein Fristen-Timer; Frühwarnung, Meldung und Abschlussbericht nach dem CRA werden als Entwürfe vorbefüllt, Ihr PSIRT prüft die Meldepflicht und reicht ein.
  • Sieben Scan-Typen in einer Pipeline – SAST, SCA, SBOM, Secrets, IaC, Container und DAST mit VamiDAST – mit Gates vor jedem Release.
  • Nachweise pro Release für CRA, IEC 62443 und EN 18031 für Funkanlagen; VamiAppSec zertifiziert nicht, die Konformitätsbewertung bleibt bei Ihnen als Hersteller, wo vorgeschrieben mit einer Benannten Stelle.

VamiRedteam

24/7 Zero-Day Vulnerability Management

Für Betreiber: Der Kern-Use-Case von VamiRedteam ist das 24/7 Zero-Day Vulnerability Management. Drei KI-Agenten überwachen Ihre autorisierte Angriffsfläche rund um die Uhr, gleichen neu bekannt gewordene Schwachstellen damit ab und prüfen, was tatsächlich ausnutzbar ist. So fallen offen erreichbare Systeme und neue Lücken zeitnah auf und nicht erst beim nächsten Pentest.

  • Neue Hosts, Dienste und Endpunkte in Ihren autorisierten Domains und IP-Bereichen werden erfasst, sobald sie auftauchen; Steuerungen hinter separaten Mobilfunkmodems gehören oft nicht dazu und brauchen eine eigene Bestandsaufnahme.
  • Wird eine Schwachstelle bekannt, insbesondere ein Zero-Day, prüfen die Agenten zügig, welche Ihrer Systeme betroffen und erreichbar sind.
  • Ausnutzbarkeit mit Beweis, Reproduktion und CVSS 4.0 belegt; getestet wird nur im autorisierten Scope, neue Ziele erst nach Ihrer Freigabe.
  • Auf Wunsch betreibt VamiSec VamiRedteam als Managed 24/7 Zero-Day-Monitoring mit menschlicher Triage; Befunde übernehmen Sie per Klick ins Schwachstelleninventar von VamiGRC.
Valeri Milke, Gründer und Geschäftsführer der VamiSec GmbH
Gespräch vereinbaren

Lassen Sie uns über Ihre Kühlkette sprechen

Ob Außensicht auf Ihre Kühltechnik, NIS2-Einordnung, CRA-Fahrplan oder Lieferantensteuerung: Valeri Milke und das VamiSec-Team helfen Ihnen, aus diesem Lagebild konkrete nächste Schritte abzuleiten.

„IT-Sicherheit und Compliance ohne KI ist eine Schwachstelle.“

Valeri MilkeGründer & Geschäftsführer · VamiSec GmbHISO/IEC 27001 & ISO/IEC 42001 Lead Auditor
20Jahre GRC-Erfahrung des Gründers
ISO 27001VamiSec ist selbst zertifiziert
T Cloud PublicBetrieb in deutschen Rechenzentren
24/7CSIRT für Sicherheitsvorfälle
FAQ

Häufige Fragen zu den Angriffen auf Kühlanlagen

Was ist bei den Cyberangriffen auf Kühlanlagen passiert?

In der Nacht auf den 12. Oktober 2026 manipulierten Unbekannte die Kühlsteuerungen Hunderter französischer Supermärkte, die Regierung nannte rund 700 Märkte. In der Nacht auf den 2. November folgte eine zweite Welle mit mehr als 100 betroffenen Geschäften in mehr als einem Dutzend europäischer Länder, darunter Deutschland und die Schweiz. Kühlstellen wurden in den Abtau-Modus versetzt und Sollwerte hochgesetzt, Ware verdarb.

Wie sind die Angreifer in die Kühlanlagen gelangt?

Nach bisherigem Stand über Steuerungen, die direkt aus dem Internet erreichbar waren, vor allem Danfoss-Systemmanager der Serien AK-SM und AK-SC sowie Copeland- und Dixell-XWEB-Supervisoren. In mehreren Fällen belegt sind unveränderte Standardpasswörter; bei veralteter Firmware kommen bekannte Lücken infrage. Schadsoftware wurde nicht eingesetzt.

Wer steckt hinter den Angriffen?

Das ist offen. Ein Kanal der prorussischen Gruppe NoName057(16) hat die Angriffe gemeinsam mit Z-Pentest reklamiert, Belege dafür gibt es nicht. Keine Regierung und keine Behörde hat einen Täter benannt, der Kreml dementiert.

Waren auch Deutschland und die Schweiz betroffen?

Ja. In Deutschland ermittelt die Polizei in mehreren Fällen, unter anderem in Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Bayern und Rheinland-Pfalz; das BSI hat Vorfälle bei einzelnen Supermärkten bestätigt. In der Schweiz traf es eine Metzgerei in Köniz und drei Volg-Filialen.

Fallen Supermärkte unter NIS2?

Der reine Lebensmitteleinzelhandel nicht. NIS2 erfasst im Lebensmittelsektor den Großhandel sowie die industrielle Herstellung und Verarbeitung, außerdem das Gesundheitswesen und viele Industriezweige, darunter Hersteller von Kälte- und Steuerungstechnik. In Deutschland können große Handelsunternehmen über die KRITIS-Schwellen dennoch erfasst sein.

Was hat der Cyber Resilience Act mit den Angriffen zu tun?

Der CRA verpflichtet Hersteller vernetzter Produkte, also auch von Kühlsteuerungen, zu sicherer Standardkonfiguration, Schutz vor unbefugtem Zugriff, Sicherheitsupdates über den Supportzeitraum und einem geordneten Schwachstellenmanagement. Diese Anforderungen gelten ab dem 11. Dezember 2027. Die Meldepflichten für aktiv ausgenutzte Schwachstellen gelten schon seit dem 11. September 2026, auch für ältere Produkte.

Müssen Hersteller solche Vorfälle melden?

Nach dem CRA müssen Hersteller aktiv ausgenutzte Schwachstellen und schwerwiegende Sicherheitsvorfälle melden: Frühwarnung binnen 24 Stunden, Meldung binnen 72 Stunden, Abschlussbericht 14 Tage nach Bereitstellung einer Korrektur, bei Vorfällen einen Monat nach der Meldung. Ob der Missbrauch von Standardpasswörtern im Einzelfall als aktiv ausgenutzte Schwachstelle gilt, ist rechtlich zu prüfen.

Wem muss ich einen Angriff auf meine Kühlanlage melden?

Das hängt von Ihrer Rolle ab. NIS2-pflichtige Unternehmen in Deutschland melden erhebliche Sicherheitsvorfälle über das Meldeportal des BSI: Frühwarnung binnen 24 Stunden, Meldung binnen 72 Stunden, Abschlussbericht einen Monat danach. Nicht erfasste Betriebe wie einzelne Supermärkte oder Metzgereien sind nicht meldepflichtig; sie können das BSI freiwillig informieren und sollten Anzeige bei der Zentralen Ansprechstelle Cybercrime der Polizei ihres Landes erstatten. In der Schweiz melden Betreiber kritischer Infrastrukturen binnen 24 Stunden an das BACS, alle anderen können freiwillig melden. Hersteller melden aktiv ausgenutzte Schwachstellen nach dem CRA über die Meldeplattform der ENISA.

Welche Rolle spielt die Lieferkette?

Eine entscheidende. Die Steuerungen kommen vom Hersteller, Errichtung, Wartung und Fernzugriff liegen meist bei Kälteanlagenbauern und Dienstleistern. Beim französischen Blutspendedienst EFS lief der Angriff über die Fernüberwachung eines Dienstleisters. NIS2 verlangt deshalb, Lieferanten und Dienstleister in das Risikomanagement einzubeziehen.

Wie prüfe ich, ob meine Kühlanlagen gefährdet sind?

Prüfen Sie im Router, ob Portweiterleitungen, NAT- oder UPnP-Regeln auf Steuerungen zeigen, und rufen Sie von außen, etwa per Smartphone ohne WLAN, die öffentliche IP-Adresse des Standorts auf: Dort darf keine Anmeldeseite einer Steuerung erscheinen. Ob die Adresse bei Suchdiensten wie Shodan oder Censys gelistet ist, lässt sich ebenfalls prüfen. Mobilfunkmodems im Schaltschrank haben oft eine eigene Internetanbindung; fragen Sie Ihren Kältedienstleister deshalb nach allen Fernzugängen. Prüfen Sie außerdem Passwörter, Firmware und Support-Ende und testen Sie, ob Temperaturalarme nachts eine Bereitschaft erreichen. VamiSec unterstützt mit einer Prüfung von außen und einer Bestandsaufnahme Ihrer Lieferanten.

Wie unterstützt VamiSec?

Mit VamiGRC setzen Sie NIS2 und CRA in einem System um und steuern Ihre Lieferanten. Mit VamiAppSec verankern Hersteller Sicherheitsprüfungen in ihrer Entwicklung und bereiten CRA-Meldungen vor. Mit VamiRedteam behalten Sie Ihre autorisierte, von außen erreichbare Angriffsfläche rund um die Uhr im Blick. Dazu kommen OT- und IoT-Pentests, NIS2- und CRA-Beratung und unser CSIRT für den Ernstfall.

Quellen

Quellen und weiterführende Informationen

Die Angaben beruhen auf Veröffentlichungen von Behörden, Herstellern, Sicherheitsforschern und Medien bis zum 8. November 2026. Bekennungen und Einschätzungen sind als solche gekennzeichnet; Sollwerte sind keine gemessenen Temperaturen.

  1. [1]watson.ch: Cyberangriffe auf Kühlanlagen: Das steckt hinter den Sabotage-Wellen,
  2. [2]CISA, FBI, HHS, USDA, DOT: US Government Partners Urge Hardening Industrial Refrigeration and Cold Chain Monitoring Systems,
  3. [3]CERT-FR (ANSSI): CERTFR-2026-ALE-012: Incident de sécurité ciblant les contrôleurs à distance des installations de réfrigération,
  4. [4]ENISA, DG CNECT, Europol EC3, CSIRTs Network, EU-CyCLONe: Joint statement on cyber incidents in refrigeration systems across the EU,
  5. [5]BSI: BSI rät dringend zur Absicherung vernetzter Steuerungssysteme (mit Update vom 3. November 2026),
  6. [6]BSI / Allianz für Cyber-Sicherheit: BSI-CS 154: Gefährdung durch internet-verbundene OT-Systeme,
  7. [7]AP (Spectrum News NY1): Cyberattacks hit European supermarket chains and disrupt refrigeration systems,
  8. [8]Reuters (TimesLIVE): Hackers heat French supermarket fridges, sparking fires and food losses,
  9. [9]Cooling Post: Danfoss moves to mitigate cyberattack,
  10. [10]Public Sénat: Des défauts de sécurisation élémentaire et des mots de passe faibles ont permis la cyberattaque contre les frigos de supermarchés,
  11. [11]AFP (DH): Nouvelle cyberattaque visant des réfrigérateurs : une douzaine de pays européens concernés,
  12. [12]Le Quotidien du Médecin (AFP): Des chambres froides de l’Établissement français du sang victimes d’une cyberattaque d’un prestataire,
  13. [13]dpa (inFranken.de): Cyberangriffe auch auf Kühlanlagen deutscher Supermärkte,
  14. [14]watson.ch (sda): Metzgerei Lüthi’s Fleischwaren aus der Schweiz meldet Cyberangriff,
  15. [15]nau.ch (Keystone-SDA): Hackerattacken auf Gewerbe: Bund begrüsst freiwillige Meldungen,
  16. [16]BACS: Informationen zur Meldepflicht
  17. [17]The Record: British businesses caught in Europe-wide supermarket fridge attacks,
  18. [18]Claroty Team82: Freeze the Controller, Defrost the Food: Uncovering Vulnerabilities in Danfoss Refrigeration Controllers,
  19. [19]CISA: ICS Advisory ICSA-25-140-03: Danfoss AK-SM 8xxA Series,
  20. [20]CISA: ICS Advisory ICSA-26-057-10: Copeland XWEB and XWEB Pro,
  21. [21]Copeland Controls / Dixell France: Avis de sécurité relatif aux systèmes de supervision XWEB,
  22. [22]Censys: European Refrigeration Controller Exposure: A Second Attack Wave,
  23. [23]Forescout Vedere Labs: Cold Chain, Open Control: Exposed Refrigeration Systems Reveal Global Risk,
  24. [24]Bitsight: On Supermarket Fridges and the Art of Counting,
  25. [25]Ransom-ISAC: The Copeland Incident,
  26. [26]Previdian: Who’s Trying to Get Into Our Fridge Freezer? There’s nowt in it!,
  27. [27]Help Net Security: Second wave of refrigeration cyberattacks hits European supermarkets,
  28. [28]Packets from Cyberia: Did Russian Hacktivists Claim Freezer Cyber Attacks?,
  29. [29]SVT Verifierar: Hackergruppernas mystiska ”bevis” för frysattackerna sågas,
  30. [30]CISA, FBI, NSA u. a.: AA25-343A: Pro-Russia Hacktivists Conduct Opportunistic Attacks Against US and Global Critical Infrastructure,
  31. [31]Rat der EU (EUR-Lex): Beschluss (GASP) 2026/1713 des Rates vom 13. Juli 2026,
  32. [32]The Moscow Times: Moscow Denies It’s Behind Freezer Attacks at European Supermarkets,
  33. [33]The Local (AFP): ‘Whole food supply chain’: European countries snared in freezer cyberattacks,
  34. [34]Military Times (Reuters): Pentagon treating military base freezer malfunctions as suspected cyberattack, officials say,
  35. [35]heise online: BSI also warns operators of small networked systems,
  36. [36]EUR-Lex: Richtlinie (EU) 2022/2555 (NIS-2-Richtlinie),
  37. [37]Bundesgesetzblatt: Gesetz zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung (BGBl. 2025 I Nr. 301),
  38. [38]EUR-Lex: Verordnung (EU) 2024/2847 (Cyberresilienz-Verordnung),
  39. [39]EUR-Lex: Durchführungsverordnung (EU) 2024/2690,
  40. [40]Verizon: 2026 Data Breach Investigations Report – Executive Summary,
  41. [41]ENISA: ENISA Threat Landscape 2026,
  42. [42]NCSC-NL: In het nieuws: cyberaanvallen op koelinstallaties in Europa,
  43. [43]CERT.at: In Frankreich wurden Kühlanlagen manipuliert – geht das auch bei uns?,
  44. [44]The Hacker News: New Wave of Refrigeration Cyberattacks Hits Supermarkets Across Europe, Forcing Stores to Pull Food,
  45. [45]The Hacker News: Attackers Heat French Supermarket Fridges Up to 50°C by Hijacking Danfoss Controllers,
  46. [46]BSI: Cybersicherheitsrecht: NIS-2-Umsetzungsgesetz ab morgen in Kraft,
  47. [47]BSI: NIS-2 in Zahlen,
  48. [48]Unternehmensserviceportal (Österreich): NIS-2 – Umsetzung startet,
  49. [49]Europäische Kommission: Commission guidance on the application of Regulation (EU) 2024/2847 (Cyber Resilience Act), Annex to C(2026) 5252 final,
  50. [50]ENISA: The CRA Single Reporting Platform is launched,
  51. [51]Deutscher Bundestag: Bundestag stimmt Gesetzentwurf zur Cybersicherheit zu,
  52. [52]Der Bundesrat (Schweiz): Bundesrat will neues Cybersicherheitsgesetz schaffen,
  53. [53]EUR-Lex: Delegierte Verordnung (EU) 2022/30 zur Funkanlagenrichtlinie,
  54. [54]EUR-Lex: Verordnung (EU) 2023/1230 (Maschinenverordnung),
  55. [55]gesetze-im-internet.de: BSI-Kritisverordnung, Anhang 3: Sektor Ernährung
  56. [56]EUR-Lex: Richtlinie (EU) 2024/2853 über die Haftung für fehlerhafte Produkte,
  57. [57]Europäische Kommission (Dienststellen): FAQs on the Cyber Resilience Act, Version 1.4,
  58. [58]Wirtschaftskammer Österreich: NISG 2026 – neue Pflichten zur Cybersicherheit für Unternehmen,
  59. [59]gesetze-im-internet.de: BSI-Kritisverordnung, Anhang 5: Sektor Gesundheit
  60. [60]CORRECTIV: Hackerangriffe auf Kühlsysteme: Auch Pharmahändler in Deutschland betroffen,
  61. [61]Al Jazeera (Reuters): Very cold war: Who’s attacking Europe’s supermarket freezers?,
  62. [62]BBC World Service (Yahoo News): French blood storage impacted by freezer hacks as theories swirl about culprits,
  63. [63]SecurityWeek: Supermarket Refrigeration Attack Widens to Copeland, Dixell Controllers,

Dieses Lagebild ersetzt keine Rechtsberatung. Ob und welche Pflichten für Ihr Unternehmen gelten, hängt vom Einzelfall ab.

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