Was ist bei den Cyberangriffen auf Kühlanlagen passiert?+
In der Nacht auf den 12. Oktober 2026 manipulierten Unbekannte die Kühlsteuerungen Hunderter französischer Supermärkte, die Regierung nannte rund 700 Märkte. In der Nacht auf den 2. November folgte eine zweite Welle mit mehr als 100 betroffenen Geschäften in mehr als einem Dutzend europäischer Länder, darunter Deutschland und die Schweiz. Kühlstellen wurden in den Abtau-Modus versetzt und Sollwerte hochgesetzt, Ware verdarb.
Wie sind die Angreifer in die Kühlanlagen gelangt?+
Nach bisherigem Stand über Steuerungen, die direkt aus dem Internet erreichbar waren, vor allem Danfoss-Systemmanager der Serien AK-SM und AK-SC sowie Copeland- und Dixell-XWEB-Supervisoren. In mehreren Fällen belegt sind unveränderte Standardpasswörter; bei veralteter Firmware kommen bekannte Lücken infrage. Schadsoftware wurde nicht eingesetzt.
Wer steckt hinter den Angriffen?+
Das ist offen. Ein Kanal der prorussischen Gruppe NoName057(16) hat die Angriffe gemeinsam mit Z-Pentest reklamiert, Belege dafür gibt es nicht. Keine Regierung und keine Behörde hat einen Täter benannt, der Kreml dementiert.
Waren auch Deutschland und die Schweiz betroffen?+
Ja. In Deutschland ermittelt die Polizei in mehreren Fällen, unter anderem in Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Bayern und Rheinland-Pfalz; das BSI hat Vorfälle bei einzelnen Supermärkten bestätigt. In der Schweiz traf es eine Metzgerei in Köniz und drei Volg-Filialen.
Fallen Supermärkte unter NIS2?+
Der reine Lebensmitteleinzelhandel nicht. NIS2 erfasst im Lebensmittelsektor den Großhandel sowie die industrielle Herstellung und Verarbeitung, außerdem das Gesundheitswesen und viele Industriezweige, darunter Hersteller von Kälte- und Steuerungstechnik. In Deutschland können große Handelsunternehmen über die KRITIS-Schwellen dennoch erfasst sein.
Was hat der Cyber Resilience Act mit den Angriffen zu tun?+
Der CRA verpflichtet Hersteller vernetzter Produkte, also auch von Kühlsteuerungen, zu sicherer Standardkonfiguration, Schutz vor unbefugtem Zugriff, Sicherheitsupdates über den Supportzeitraum und einem geordneten Schwachstellenmanagement. Diese Anforderungen gelten ab dem 11. Dezember 2027. Die Meldepflichten für aktiv ausgenutzte Schwachstellen gelten schon seit dem 11. September 2026, auch für ältere Produkte.
Müssen Hersteller solche Vorfälle melden?+
Nach dem CRA müssen Hersteller aktiv ausgenutzte Schwachstellen und schwerwiegende Sicherheitsvorfälle melden: Frühwarnung binnen 24 Stunden, Meldung binnen 72 Stunden, Abschlussbericht 14 Tage nach Bereitstellung einer Korrektur, bei Vorfällen einen Monat nach der Meldung. Ob der Missbrauch von Standardpasswörtern im Einzelfall als aktiv ausgenutzte Schwachstelle gilt, ist rechtlich zu prüfen.
Wem muss ich einen Angriff auf meine Kühlanlage melden?+
Das hängt von Ihrer Rolle ab. NIS2-pflichtige Unternehmen in Deutschland melden erhebliche Sicherheitsvorfälle über das Meldeportal des BSI: Frühwarnung binnen 24 Stunden, Meldung binnen 72 Stunden, Abschlussbericht einen Monat danach. Nicht erfasste Betriebe wie einzelne Supermärkte oder Metzgereien sind nicht meldepflichtig; sie können das BSI freiwillig informieren und sollten Anzeige bei der Zentralen Ansprechstelle Cybercrime der Polizei ihres Landes erstatten. In der Schweiz melden Betreiber kritischer Infrastrukturen binnen 24 Stunden an das BACS, alle anderen können freiwillig melden. Hersteller melden aktiv ausgenutzte Schwachstellen nach dem CRA über die Meldeplattform der ENISA.
Welche Rolle spielt die Lieferkette?+
Eine entscheidende. Die Steuerungen kommen vom Hersteller, Errichtung, Wartung und Fernzugriff liegen meist bei Kälteanlagenbauern und Dienstleistern. Beim französischen Blutspendedienst EFS lief der Angriff über die Fernüberwachung eines Dienstleisters. NIS2 verlangt deshalb, Lieferanten und Dienstleister in das Risikomanagement einzubeziehen.
Wie prüfe ich, ob meine Kühlanlagen gefährdet sind?+
Prüfen Sie im Router, ob Portweiterleitungen, NAT- oder UPnP-Regeln auf Steuerungen zeigen, und rufen Sie von außen, etwa per Smartphone ohne WLAN, die öffentliche IP-Adresse des Standorts auf: Dort darf keine Anmeldeseite einer Steuerung erscheinen. Ob die Adresse bei Suchdiensten wie Shodan oder Censys gelistet ist, lässt sich ebenfalls prüfen. Mobilfunkmodems im Schaltschrank haben oft eine eigene Internetanbindung; fragen Sie Ihren Kältedienstleister deshalb nach allen Fernzugängen. Prüfen Sie außerdem Passwörter, Firmware und Support-Ende und testen Sie, ob Temperaturalarme nachts eine Bereitschaft erreichen. VamiSec unterstützt mit einer Prüfung von außen und einer Bestandsaufnahme Ihrer Lieferanten.
Wie unterstützt VamiSec?+
Mit VamiGRC setzen Sie NIS2 und CRA in einem System um und steuern Ihre Lieferanten. Mit VamiAppSec verankern Hersteller Sicherheitsprüfungen in ihrer Entwicklung und bereiten CRA-Meldungen vor. Mit VamiRedteam behalten Sie Ihre autorisierte, von außen erreichbare Angriffsfläche rund um die Uhr im Blick. Dazu kommen OT- und IoT-Pentests, NIS2- und CRA-Beratung und unser CSIRT für den Ernstfall.