NIS2 erfasst 18 Sektoren: elf Sektoren mit hoher Kritikalität in Anhang I (u. a. Energie, Verkehr, Bankwesen, Finanzmarktinfrastrukturen, Gesundheit, Trink- und Abwasser, digitale Infrastruktur, IKT-Dienstemanagement im B2B, öffentliche Verwaltung, Weltraum) und sieben sonstige kritische Sektoren in Anhang II (u. a. Post- und Kurierdienste, Abfallwirtschaft, Chemie, Lebensmittel, verarbeitendes Gewerbe, digitale Dienste, Forschung). Nach der Size-Cap-Regel fallen Unternehmen dieser Sektoren grundsätzlich ab mittlerer Größe in den Anwendungsbereich – ab 50 Beschäftigten oder mehr als 10 Mio. Euro Jahresumsatz und Jahresbilanzsumme, berechnet nach der Empfehlung 2003/361/EG. Große Unternehmen der Anhang-I-Sektoren (ab 250 Beschäftigten oder über 50 Mio. Euro Umsatz und über 43 Mio. Euro Bilanzsumme) gelten in der Regel als wesentliche Einrichtungen, die übrigen als wichtige. Bestimmte Anbieter, etwa qualifizierte Vertrauensdiensteanbieter, sind unabhängig von ihrer Größe erfasst.
NIS2: Der EU-Rechtsrahmen für Cybersicherheit
Was die Richtlinie (EU) 2022/2555 von wesentlichen und wichtigen Einrichtungen verlangt – und wie Deutschland sie mit dem NIS2UmsuCG im BSIG umgesetzt hat.
Mit der Richtlinie (EU) 2022/2555 (NIS2) hat die EU ihren Rechtsrahmen für Cybersicherheit grundlegend erweitert: Statt eines engen Kreises von Betreibern kritischer Infrastrukturen adressiert sie 18 Sektoren und macht Cybersicherheit ausdrücklich zur Aufgabe der Leitungsebene. Kern sind ein Katalog von zehn Mindestmaßnahmen, gestufte Meldepflichten für erhebliche Sicherheitsvorfälle und empfindliche Sanktionen. Deutschland hat die Richtlinie mit dem NIS2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz (NIS2UmsuCG) umgesetzt, das seit dem 6. Dezember 2025 in Kraft ist und die Pflichten im novellierten BSIG verankert. Für die geschätzt rund 30.000 betroffenen Einrichtungen stellen sich damit vor allem drei Fragen: Bin ich betroffen, welche Pflichten gelten – und wie weise ich deren Erfüllung nach?
Von der Richtlinie zum BSIG: die Meilensteine
Jeden Meilenstein antippen für Details.
EU-Umsetzungsfrist läuft ab
Die EU-Umsetzungsfrist für die Richtlinie (EU) 2022/2555 läuft ab — die deutsche Umsetzung folgt gut ein Jahr später.
Bundestag beschließt NIS2UmsuCG
Der Bundestag beschließt das NIS2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz; Kernstück ist das novellierte BSIG.
NIS2UmsuCG tritt in Kraft
Die Pflichten sind im novellierten BSIG verankert — der Gesetzgeber geht von rund 30.000 betroffenen Einrichtungen aus.
Gesetzliche Registrierungsfrist endet
Für Einrichtungen, die bereits bei Inkrafttreten in den Anwendungsbereich fielen, läuft die dreimonatige Frist zur Selbstregistrierung beim BSI ab (§ 33 BSIG).
BSI-Nachfrist endet
Eine vom BSI kommunizierte Nachfrist für die Registrierung endet; die Betroffenheit ist eigenverantwortlich zu prüfen, eine behördliche Benachrichtigung ist nicht vorgesehen.
Das Wichtigste im Überblick
Sechs Themenblöcke — zum Aufklappen antippen.
Bin ich betroffen? Sektoren und Schwellen
Anhang I, Anhang II und die Size-Cap-Regel im Überblick.
- Elf Sektoren mit hoher Kritikalität — von Energie über Gesundheit bis Weltraum.
- Große Unternehmen dieser Sektoren gelten in der Regel als wesentliche Einrichtungen.
- Sieben sonstige kritische Sektoren — von Post- und Kurierdiensten bis Forschung.
- Auch hier gilt die Size-Cap-Regel: grundsätzlich betroffen ab mittlerer Größe.
- Grundsätzlich betroffen ab 50 Beschäftigten oder mehr als 10 Mio. Euro Jahresumsatz und Jahresbilanzsumme.
- Große Unternehmen der Anhang-I-Sektoren (ab 250 Beschäftigten oder über 50 Mio. Euro Umsatz und über 43 Mio. Euro Bilanzsumme) gelten in der Regel als wesentliche Einrichtungen.
- Bestimmte Anbieter, etwa qualifizierte Vertrauensdiensteanbieter, sind unabhängig von ihrer Größe erfasst.
NIS2 Reality Check — Registrierung, Lieferkette & Haftung
Das erste Jahr NIS2 in einem CISO-Whitepaper: die Umsetzungslücke bei der Registrierung, die Lieferkette als Kernpflicht und die persönliche Haftung der Geschäftsleitung — als umsetzbarer Fahrplan nach Fristablauf.
Registrierung nach Fristablauf
Das BSI-Portal, die versäumte Frist und warum Nachholen den laufenden Verstoß beendet, aber nicht die Vergangenheit heilt.
Lieferkettensicherheit
Warum § 30 BSIG die Lieferkette zur eigenständigen Pflicht macht und Zertifikate allein nicht reichen.
Geschäftsleitungshaftung
Die persönliche Haftung nach § 38 BSIG, die Schulungspflicht und der Bußgeldrahmen.
12-Schritte-Fahrplan
Zwölf konkrete Schritte aus der Lücke in die Konformität — plus NIS2-Kalender.
Deutschsprachiges Whitepaper · Direkt-Download nach kurzer Anfrage.
Standards & Quellen
Die Inhalte dieser Seite basieren auf den folgenden öffentlich verfügbaren Leitfäden und Studien.
Richtlinie (EU) 2022/2555 (NIS-2-Richtlinie)
Primärquelle für Art. 20 (Governance und Schulungspflicht), Art. 21 Abs. 2 (zehn Mindestmaßnahmen), Art. 23 (Meldefristen) sowie die Anhänge I und II mit den 18 Sektoren.
Gesetz über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSIG)
Deutsche Umsetzung: §§ 28, 30, 32, 33 und 38 BSIG regeln Einrichtungskategorien, Risikomanagement, Meldepflichten, Registrierung und Geschäftsleitungspflichten.
NIS-2-regulierte Unternehmen (Themenseite)
Offizielle Informationen zur Registrierung über das BSI-Portal, zur Online-Betroffenheitsprüfung und zu den Pflichten besonders wichtiger und wichtiger Einrichtungen.
NIS2-Umsetzungsgesetz (Themenseite)
Zeitstrahl der deutschen Umsetzung, Einrichtungskategorien nach § 28 BSIG und die Schätzung von rund 30.000 betroffenen Unternehmen.
NIS2-Betroffenheit klären und Pflichten strukturiert umsetzen?
In einem unverbindlichen Erstgespräch ordnen wir Ihre Einrichtung ein und zeigen, wie Sie Registrierung, Risikomanagement und Meldeprozesse pragmatisch aufsetzen – integriert mit ISO/IEC 27001.