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NIS2: Der EU-Rechtsrahmen für Cybersicherheit

Was die Richtlinie (EU) 2022/2555 von wesentlichen und wichtigen Einrichtungen verlangt – und wie Deutschland sie mit dem NIS2UmsuCG im BSIG umgesetzt hat.

Stand: Juli 2026 · Valeri Milke, ISO 27001 & ISO 42001 Lead Auditor

18Sektoren im Anwendungsbereich
10Mindestmaßnahmen nach Art. 21 Abs. 2
24Stunden bis zur Frühwarnung (spätestens)
~30.000betroffene Einrichtungen (Schätzung des Gesetzgebers)

Mit der Richtlinie (EU) 2022/2555 (NIS2) hat die EU ihren Rechtsrahmen für Cybersicherheit grundlegend erweitert: Statt eines engen Kreises von Betreibern kritischer Infrastrukturen adressiert sie 18 Sektoren und macht Cybersicherheit ausdrücklich zur Aufgabe der Leitungsebene. Kern sind ein Katalog von zehn Mindestmaßnahmen, gestufte Meldepflichten für erhebliche Sicherheitsvorfälle und empfindliche Sanktionen. Deutschland hat die Richtlinie mit dem NIS2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz (NIS2UmsuCG) umgesetzt, das seit dem 6. Dezember 2025 in Kraft ist und die Pflichten im novellierten BSIG verankert. Für die geschätzt rund 30.000 betroffenen Einrichtungen stellen sich damit vor allem drei Fragen: Bin ich betroffen, welche Pflichten gelten – und wie weise ich deren Erfüllung nach?

Von der Richtlinie zum BSIG: die Meilensteine

Jeden Meilenstein antippen für Details.

Das Wichtigste im Überblick

Sechs Themenblöcke — zum Aufklappen antippen.

Bin ich betroffen? Sektoren und Schwellen

Anhang I, Anhang II und die Size-Cap-Regel im Überblick.

11 Sektoren
  • Elf Sektoren mit hoher Kritikalität — von Energie über Gesundheit bis Weltraum.
  • Große Unternehmen dieser Sektoren gelten in der Regel als wesentliche Einrichtungen.
EnergieVerkehrBankwesenGesundheitTrink- und AbwasserDigitale InfrastrukturÖffentliche VerwaltungWeltraum
Vertiefendes Whitepaper

NIS2 Reality Check — Registrierung, Lieferkette & Haftung

Das erste Jahr NIS2 in einem CISO-Whitepaper: die Umsetzungslücke bei der Registrierung, die Lieferkette als Kernpflicht und die persönliche Haftung der Geschäftsleitung — als umsetzbarer Fahrplan nach Fristablauf.

Registrierung nach Fristablauf

Das BSI-Portal, die versäumte Frist und warum Nachholen den laufenden Verstoß beendet, aber nicht die Vergangenheit heilt.

Lieferkettensicherheit

Warum § 30 BSIG die Lieferkette zur eigenständigen Pflicht macht und Zertifikate allein nicht reichen.

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Die persönliche Haftung nach § 38 BSIG, die Schulungspflicht und der Bußgeldrahmen.

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Standards & Quellen

Die Inhalte dieser Seite basieren auf den folgenden öffentlich verfügbaren Leitfäden und Studien.

Amtsblatt der Europäischen Union / EUR-Lex · 2022

Richtlinie (EU) 2022/2555 (NIS-2-Richtlinie)

Primärquelle für Art. 20 (Governance und Schulungspflicht), Art. 21 Abs. 2 (zehn Mindestmaßnahmen), Art. 23 (Meldefristen) sowie die Anhänge I und II mit den 18 Sektoren.

Bundesministerium der Justiz / gesetze-im-internet.de · 2025

Gesetz über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSIG)

Deutsche Umsetzung: §§ 28, 30, 32, 33 und 38 BSIG regeln Einrichtungskategorien, Risikomanagement, Meldepflichten, Registrierung und Geschäftsleitungspflichten.

Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) · 2026

NIS-2-regulierte Unternehmen (Themenseite)

Offizielle Informationen zur Registrierung über das BSI-Portal, zur Online-Betroffenheitsprüfung und zu den Pflichten besonders wichtiger und wichtiger Einrichtungen.

OpenKRITIS · 2026

NIS2-Umsetzungsgesetz (Themenseite)

Zeitstrahl der deutschen Umsetzung, Einrichtungskategorien nach § 28 BSIG und die Schätzung von rund 30.000 betroffenen Unternehmen.

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