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Förderung · Land NRW · NRW.BANK

50 % Zuschuss für Ihr digitales KI-Produkt

Das Landesprogramm „Mittelstand Innovativ & Digital (MID)“ fördert im Teilprogramm Digitalisierung die Entwicklung marktgängiger digitaler Produkte mit Schlüsseltechnologien wie KI, Machine Learning, Data-Mining oder AR/VR. 50 % der Fremdleistungen übernimmt das Land, bis zu 15.000 €. Wir entwickeln Ihr Produkt als Auftragnehmer — mit Security-by-Design und CRA-/AI-Act-Konformität ab dem ersten Sprint.

15.000 €maximaler Zuschuss
50 %der förderfähigen Ausgaben
5anerkannte Schlüsseltechnologien
Losverfahren — laufend geöffnet16 Lose je MonatInteressensbekundung jederzeit im NRW.BANK-Kundenportal; die Ziehung erfolgt monatlich. Wird Ihr Los gezogen, haben Sie 28 Tage für den Antrag — Produktkonzept und Angebot deshalb jetzt vorbereiten.

Was ist MID-Digitalisierung?

„Mittelstand Innovativ & Digital (MID)“ ist ein Förderprogramm des Wirtschaftsministeriums NRW (MWIKE); Bewilligungsbehörde ist die NRW.BANK. Das Teilprogramm MID-Digitalisierung bezuschusst die Entwicklung oder Weiterentwicklung marktgängiger digitaler Produkte mit hohem Innovationspotenzial. Bedingung: Das Produkt setzt mindestens eine Schlüsseltechnologie ein — Künstliche Intelligenz, Algorithmen des maschinellen Lernens, Data-Mining-Verfahren, Echtzeit- bzw. Hochgeschwindigkeitsverarbeitung oder AR/VR-Technologien —, adressiert eine konkrete Zielgruppe und lässt eine realistische Marktverwertung erwarten.

Gefördert werden projektbezogene Ausgaben für Fremdleistungen — also genau die Entwicklungsarbeit, die ein externes Team wie unseres für Sie erbringt. Die Förderung ist eine Anteilsfinanzierung: 50 % der förderfähigen Ausgaben, mindestens 4.000 € und höchstens 15.000 € als nicht rückzahlbarer Zuschuss. Unser Ansatz: Ihr Produkt entsteht von Anfang an sicher — Security-by-Design, sauberer Umgang mit KI-Risiken und die CRA- und AI-Act-Anforderungen gleich mitgedacht statt teuer nachgerüstet.

Sie wollen interne Prozesse digitalisieren? Zum Teilprogramm MID-Digitale Prozesse

Sie wollen Ihre IT-Sicherheit stärken? Zum Teilprogramm MID-Digitale Sicherheit

Die vier Bausteine im Detail

Jeder Baustein ist Teil der geförderten Fremdleistung — jeder Block hier ist direkt verlinkbar (Anker-Link).

01 · Produktkonzept

Use-Case & Antragsreife

Die Bewilligung steht und fällt mit der Begründung: hohes Innovationspotenzial, konkrete Zielgruppe, realistische Marktverwertung und der Einsatz einer anerkannten Schlüsseltechnologie. Wir schärfen Ihre Produktidee genau entlang dieser Kriterien.

  • Ausarbeitung des Use-Cases: Welches Problem löst das Produkt, für wen, und warum jetzt?
  • Technologie-Zuordnung: KI, Machine Learning, Data-Mining, Echtzeitverarbeitung oder AR/VR — belegbar beschrieben statt als Buzzword
  • Marktverwertungsperspektive: Zielgruppe, Wettbewerb, Erlösmodell — antragstauglich dokumentiert
  • Machbarkeitseinschätzung inklusive Datenlage, Schnittstellen und Abhängigkeiten
  • Ergebnis: Vorhabensbeschreibung und Angebot, mit denen Sie binnen der 28-Tage-Frist einreichen können
02 · Entwicklung

Sichere Produktentwicklung

Der Kern der Förderung: die Entwicklung selbst, erbracht als Fremdleistung. Wir entwickeln KI-gestützte Produkte mit dem Blick eines Security-Teams — damit aus Ihrem Innovationsprojekt kein Sicherheitsrisiko wird.

  • Architektur und Technologie-Stack passend zu Use-Case, Datenlage und Betriebsmodell
  • KI-Integration mit Augenmaß: Modellauswahl, RAG-/Agenten-Architekturen, Schutz vor Prompt-Injection und Datenabfluss
  • Entwicklung nach Secure-SDLC-Prinzipien: Threat Modeling, Code-Reviews, abgesicherte CI/CD
  • Iterative Lieferung mit testbaren Zwischenständen — passend zum gewählten Durchführungszeitraum von 3 bis 12 Monaten
  • Saubere Übergabe: Quellcode, Dokumentation und Betriebsanleitung gehören Ihnen
03 · Konformität

CRA & AI Act ab Sprint 1

Ein neues digitales Produkt entsteht heute mitten in zwei Regulierungswellen: Der Cyber Resilience Act verlangt Security-Nachweise für Produkte mit digitalen Elementen, der AI Act Transparenz und Risikomanagement für KI-Funktionen. Nachrüsten ist teuer — wir bauen es von Anfang an ein.

  • CRA-Readiness: Security-by-Design, SBOM, Schwachstellen-Management und Update-Prozesse als Teil der Architektur
  • AI-Act-Einordnung: Risikoklasse Ihrer KI-Funktion, Transparenzpflichten und die nötige technische Dokumentation
  • Datenschutz im Produkt: Privacy-by-Design, Rechtsgrundlagen für Trainings- und Nutzungsdaten
  • Meldeprozesse und Doku so vorbereitet, dass spätere CE-Konformität und Kunden-Audits darauf aufsetzen
  • Ergebnis: ein Produkt, das Sie regulatorisch sauber verkaufen können — auch an Enterprise-Kunden
04 · Testing & Markteintritt

Härtung & Nachweise

Vor dem Markteintritt prüfen wir das Produkt so, wie es später Angreifer und Einkäufer tun werden: technisch per Security-Testing, formal über die Nachweise, die Ihre Kunden sehen wollen.

  • Security-Testing des neuen Produkts: Anwendungs-Pentest, API- und KI-spezifische Testfälle
  • Härtung und Behebungsbegleitung direkt im Entwicklungsteam — kurze Wege statt Findings-Pingpong
  • Belastbare Sicherheits- und Architektur-Dokumentation als Beilage für Vertrieb und Due-Diligence-Anfragen
  • Unterstützung beim Sachbericht: Projektergebnis, Mehrwert und Verwertungsperspektive nachvollziehbar dargestellt
  • Auf Wunsch danach: Betrieb, Monitoring und Weiterentwicklung außerhalb der Förderung

Alle vier Bausteine bilden zusammen die geförderte Fremdleistung — 50 % der Ausgaben trägt das Land, mit mindestens 4.000 € und höchstens 15.000 € Zuschuss. Im kostenlosen Fördercheck prüfen wir, ob Ihre Produktidee die Kriterien erfüllt.

Kostenlosen Fördercheck buchen

Diese Kompetenzen bringen wir in Ihr Produkt ein

Jedes Thema mit eigener Seite — direkt verlinkbar (Anker).

KI & Machine Learning

Von RAG bis Agenten-Architektur: Wir entwickeln KI-Funktionen, die produktreif sind — nicht nur Demo-reif. Unsere eigenen Vami-Lösungen sind der Beleg.

Mehr zum Thema

Security-by-Design & SSDLC

Threat Modeling, sichere Architektur und abgesicherte Entwicklungs-Pipelines — Sicherheit als Eigenschaft des Produkts, nicht als Anhang.

Mehr zum Thema

CRA-Konformität

Ihr Produkt hat digitale Elemente? Dann gelten CRA-Pflichten: SBOM, Schwachstellen-Management, Meldeprozesse — von Anfang an eingeplant.

Mehr zum Thema

AI-Act-Konformität

Risikoklassen, Transparenzpflichten und technische Dokumentation für KI-Funktionen — damit Ihr Produkt auch 2027 noch verkäuflich ist.

Mehr zum Thema

Produkt-Pentest

Anwendungs- und API-Pentests plus KI-spezifische Testfälle — das neue Produkt wird geprüft, bevor es Ihre Kunden und Angreifer tun.

Mehr zum Thema

Datenschutz im Produkt

Privacy-by-Design für Trainings- und Nutzungsdaten: Rechtsgrundlagen, Datenminimierung und Löschkonzepte direkt im Design.

Mehr zum Thema

Das 50-%-Modell: die Hälfte übernimmt das Land

Die Zuwendung ist eine Anteilsfinanzierung auf Fremdleistungen — planbar, aber mit Eigenanteil und Vorleistung. So rechnet sich das Programm.

50 % Anteilsfinanzierung

Bezuschusst werden 50 % der förderfähigen Ausgaben. Bemessungsgrundlage ist das Angebot zum Zeitpunkt der Antragstellung — Ihr Eigenanteil bleibt kalkulierbar.

4.000 bis 15.000 € Zuschuss

Die Bagatellgrenze liegt bei 4.000 € Zuschuss — das entspricht mindestens 8.000 € Projektvolumen. Nach oben sind es 15.000 € bei 30.000 € förderfähigem Volumen; höhere Ausgaben sind erlaubt, gefördert wird bis zur Obergrenze.

Fremdleistungen, keine Eigenleistung

Förderfähig sind projektbezogene Ausgaben für Fremdleistungen — die Arbeit Ihres externen Entwicklungspartners. Eigenes Personal, eigene Hardware oder interne Aufwände zählen nicht.

Erstattung nach Abschluss

Das Programm arbeitet im Ausgabenerstattungsverfahren: Sie treten in Vorleistung, die Auszahlung erfolgt in einer Summe nach Projektabschluss, Rechnungsbegleichung und Verwendungsnachweis.

Rechenbeispiel: Ein Entwicklungsprojekt mit 30.000 € förderfähigen Fremdleistungen bringt den maximalen Zuschuss von 15.000 €. Der Durchführungszeitraum ist wählbar: 3, 6, 9 oder 12 Monate — plus Zeit für den Verwendungsnachweis.

Umsatzsteuer ist nicht förderfähig und für vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmen neutral. Kein Rechtsanspruch: Die NRW.BANK entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel; es gilt die Richtlinie MID-Digitalisierung (MBl. NRW. 2026 Nr. 10) in der jeweils gültigen Fassung.

Wer ist antragsberechtigt?

Die wichtigsten Voraussetzungen und Ausschlüsse aus Richtlinie und FAQ — wir prüfen Ihre Förderfähigkeit kostenlos im Erstgespräch.

KMU nach EU-Definition

Kleinst- und kleine Unternehmen (unter 50 Beschäftigte, max. 10 Mio. € Umsatz oder Bilanzsumme) sowie mittlere Unternehmen (unter 250 Beschäftigte, max. 50 Mio. € Umsatz oder 43 Mio. € Bilanzsumme) mit Sitz in NRW.

Produkt mit Innovationspotenzial

Gefördert wird die Entwicklung oder Weiterentwicklung eines marktgängigen digitalen Produkts mit hohem Innovationspotenzial, konkreter Zielgruppe und realistischer Marktverwertung — der Antrag muss das begründen.

Schlüsseltechnologie ist Pflicht

Das Produkt muss mindestens eine der fünf Technologien einsetzen: KI, Algorithmen des maschinellen Lernens, Data-Mining, Echtzeit-/Hochgeschwindigkeitsverarbeitung oder AR/VR.

Maßnahme noch nicht begonnen

Gefördert werden nur Vorhaben, die zum Zeitpunkt der Bewilligung noch nicht begonnen wurden — schon eine rechtsverbindliche Beauftragung gilt als Maßnahmenbeginn.

Kompetenter Auftragnehmer

Das beauftragte Unternehmen muss einschlägige Referenzen bzw. Kompetenzen nachweisen. Verflechtungen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer sind ausgeschlossen.

Sperrfrist: einmal je zwei Jahre

Das Teilprogramm kann je Unternehmen nur einmal in zwei Jahren genutzt werden — maßgeblich ist der Eingang des Verwendungsnachweises; verbundene und Partnerunternehmen zählen mit.

De-minimis & keine Doppelförderung

De-minimis-Beihilfe nach VO (EU) 2023/2831 (max. 300.000 € je Unternehmen in drei Jahren); für dieselbe Maßnahme dürfen keine weiteren öffentlichen Zuschüsse fließen.

Ausgeschlossene Branchen

Nicht antragsberechtigt sind u. a. Krankenhäuser, Kliniken, MVZ und Arztpraxen sowie Land- und Forstwirtschaft (außer Verarbeitung/Vermarktung).

In sechs Schritten zum geförderten Produkt

Wir kennen den Ablauf aus geförderten Projekten — und bereiten Produktkonzept, Angebot und Nachweise antragsfertig vor.

01

Fördercheck & Produktidee

Kostenlos und unverbindlich: Wir prüfen KMU-Status, De-minimis-Rahmen und ob Ihre Produktidee die Kriterien erfüllt — Innovationspotenzial, Zielgruppe, Schlüsseltechnologie.

02

Interessensbekundung im Kundenportal

Sie registrieren sich im NRW.BANK-Kundenportal und bekunden Ihr Interesse am Losverfahren — das geht laufend, ohne Frist und ohne Unterlagen.

03

Losziehung & Antrag binnen 28 Tagen

Die Ziehung erfolgt monatlich. Wird Ihr Los gezogen, wird der Antrag freigeschaltet — Sie haben 28 Tage. Mit vorbereitetem Konzept und Angebot reichen Sie sofort ein; wer nicht gezogen wird, nimmt im Folgemonat wieder teil.

04

Bewilligung abwarten

Erst mit dem Zuwendungsbescheid dürfen Sie beauftragen — jede rechtsverbindliche Bestellung vorher gefährdet die gesamte Förderung.

05

Produktentwicklung

3, 6, 9 oder 12 Monate — je nach gewähltem Durchführungszeitraum: Konzeption, sichere Entwicklung, Konformität und Testing, iterativ geliefert. Die Rechnungen begleichen Sie zunächst selbst.

06

Verwendungsnachweis & Auszahlung

Projektabschluss im Portal, Sachbericht mit Ergebnis und Verwertungsperspektive, Rechnungen und Zahlungsnachweise — danach wird der Zuschuss in einer Summe erstattet.

Häufige Fragen zu MID-Digitalisierung

Kompakt beantwortet — verbindlich sind Richtlinie und FAQ der NRW.BANK.

Welche Produkte sind förderfähig?

Marktgängige digitale Produkte mit hohem Innovationspotenzial — neu entwickelt oder substanziell weiterentwickelt. Das Produkt muss eine konkrete Zielgruppe adressieren, eine realistische Marktverwertung erwarten lassen und mindestens eine Schlüsseltechnologie einsetzen: KI, Machine-Learning-Algorithmen, Data-Mining, Echtzeit-/Hochgeschwindigkeitsverarbeitung oder AR/VR. Der Antrag muss diese Kriterien nachvollziehbar begründen — genau diese Begründung erarbeiten wir mit Ihnen.

Ist unsere interne Entwicklung förderfähig?

Nein — gefördert werden projektbezogene Ausgaben für Fremdleistungen, also die Arbeit eines externen Auftragnehmers. Eigenes Personal, interne Aufwände oder eigene Hardware zählen nicht. Das macht das Programm ideal, um ein erfahrenes externes Entwicklungsteam einzubinden, ohne das volle Kostenrisiko zu tragen.

Wie funktioniert das Losverfahren?

Zweistufig: Sie bekunden Ihr Interesse im NRW.BANK-Kundenportal; monatlich werden für MID-Digitalisierung 16 Lose gezogen. Wird Ihr Los gezogen, wird der Antrag automatisch freigeschaltet und Sie haben 28 Tage Zeit für die Einreichung. Wer leer ausgeht, nimmt im Folgemonat ohne neue Registrierung wieder teil — deshalb sollten Produktkonzept und Angebot vor der Ziehung fertig sein.

Wie viel Zuschuss bekommen wir wirklich?

50 % der förderfähigen Ausgaben, mindestens 4.000 € und höchstens 15.000 € Zuschuss. Ihr Vorhaben braucht also mindestens 8.000 € förderfähiges Volumen; ab 30.000 € ist die Obergrenze erreicht — höhere Ausgaben sind zulässig, gefördert wird bis 15.000 €. Die Umsatzsteuer ist nicht förderfähig.

Wann fließt das Geld?

Nach dem Projekt: Das Programm arbeitet im Ausgabenerstattungsverfahren. Sie beauftragen nach Bewilligung, zahlen die Rechnungen zunächst selbst und reichen nach Abschluss Verwendungsnachweis, Sachbericht, Rechnungen und Zahlungsnachweise ein — dann wird der Zuschuss in einer Summe ausgezahlt. Planen Sie diese Vorfinanzierung ein.

Können wir MID-Digitalisierung mit anderen MID-Teilprogrammen kombinieren?

Die Teilprogramme sind getrennt: Jedes kann je Unternehmen einmal in zwei Jahren genutzt werden — bei MID-Digitalisierung zählt die Frist ab Eingang des Verwendungsnachweises. Dieselbe Maßnahme darf nie doppelt gefördert werden; ein Produktentwicklungs-Vorhaben und etwa ein separates Sicherheits- oder Prozess-Vorhaben schließen sich aber nicht grundsätzlich aus. Zuschnitt und De-minimis-Rahmen prüfen wir im Fördercheck.

Warum ein Security-Unternehmen als Entwicklungspartner?

Weil Ihr neues Produkt in eine regulierte Welt hineinverkauft wird: Der Cyber Resilience Act verlangt Security-Nachweise für Produkte mit digitalen Elementen, der AI Act Transparenz und Risikomanagement für KI-Funktionen — und Ihre Enterprise-Kunden fragen beides im Einkauf ab. Wir entwickeln KI-gestützte Produkte selbst (unsere Vami-Lösungen) und bauen Security- und Konformitätsanforderungen von Sprint 1 an ein, statt sie nach dem Launch teuer nachzurüsten.

Fördercheck: Ist Ihre Produktidee MID-fähig?

30 Minuten, kostenlos: Wir prüfen Förderfähigkeit, Schlüsseltechnologie-Kriterium und De-minimis-Rahmen — und bereiten Produktkonzept und Angebot so vor, dass Sie direkt nach der Losziehung einreichen können.

Hinweis: Diese Seite ist eine Information der VamiSec GmbH und keine Veröffentlichung der NRW.BANK oder des Landes NRW. Die Förderentscheidung trifft die NRW.BANK als Bewilligungsbehörde; kein Rechtsanspruch.