Welche Produkte sind förderfähig?
Marktgängige digitale Produkte mit hohem Innovationspotenzial — neu entwickelt oder substanziell weiterentwickelt. Das Produkt muss eine konkrete Zielgruppe adressieren, eine realistische Marktverwertung erwarten lassen und mindestens eine Schlüsseltechnologie einsetzen: KI, Machine-Learning-Algorithmen, Data-Mining, Echtzeit-/Hochgeschwindigkeitsverarbeitung oder AR/VR. Der Antrag muss diese Kriterien nachvollziehbar begründen — genau diese Begründung erarbeiten wir mit Ihnen.
Ist unsere interne Entwicklung förderfähig?
Nein — gefördert werden projektbezogene Ausgaben für Fremdleistungen, also die Arbeit eines externen Auftragnehmers. Eigenes Personal, interne Aufwände oder eigene Hardware zählen nicht. Das macht das Programm ideal, um ein erfahrenes externes Entwicklungsteam einzubinden, ohne das volle Kostenrisiko zu tragen.
Wie funktioniert das Losverfahren?
Zweistufig: Sie bekunden Ihr Interesse im NRW.BANK-Kundenportal; monatlich werden für MID-Digitalisierung 16 Lose gezogen. Wird Ihr Los gezogen, wird der Antrag automatisch freigeschaltet und Sie haben 28 Tage Zeit für die Einreichung. Wer leer ausgeht, nimmt im Folgemonat ohne neue Registrierung wieder teil — deshalb sollten Produktkonzept und Angebot vor der Ziehung fertig sein.
Wie viel Zuschuss bekommen wir wirklich?
50 % der förderfähigen Ausgaben, mindestens 4.000 € und höchstens 15.000 € Zuschuss. Ihr Vorhaben braucht also mindestens 8.000 € förderfähiges Volumen; ab 30.000 € ist die Obergrenze erreicht — höhere Ausgaben sind zulässig, gefördert wird bis 15.000 €. Die Umsatzsteuer ist nicht förderfähig.
Wann fließt das Geld?
Nach dem Projekt: Das Programm arbeitet im Ausgabenerstattungsverfahren. Sie beauftragen nach Bewilligung, zahlen die Rechnungen zunächst selbst und reichen nach Abschluss Verwendungsnachweis, Sachbericht, Rechnungen und Zahlungsnachweise ein — dann wird der Zuschuss in einer Summe ausgezahlt. Planen Sie diese Vorfinanzierung ein.
Können wir MID-Digitalisierung mit anderen MID-Teilprogrammen kombinieren?
Die Teilprogramme sind getrennt: Jedes kann je Unternehmen einmal in zwei Jahren genutzt werden — bei MID-Digitalisierung zählt die Frist ab Eingang des Verwendungsnachweises. Dieselbe Maßnahme darf nie doppelt gefördert werden; ein Produktentwicklungs-Vorhaben und etwa ein separates Sicherheits- oder Prozess-Vorhaben schließen sich aber nicht grundsätzlich aus. Zuschnitt und De-minimis-Rahmen prüfen wir im Fördercheck.
Warum ein Security-Unternehmen als Entwicklungspartner?
Weil Ihr neues Produkt in eine regulierte Welt hineinverkauft wird: Der Cyber Resilience Act verlangt Security-Nachweise für Produkte mit digitalen Elementen, der AI Act Transparenz und Risikomanagement für KI-Funktionen — und Ihre Enterprise-Kunden fragen beides im Einkauf ab. Wir entwickeln KI-gestützte Produkte selbst (unsere Vami-Lösungen) und bauen Security- und Konformitätsanforderungen von Sprint 1 an ein, statt sie nach dem Launch teuer nachzurüsten.