Sind Gap-Analysen zu NIS2, CRA oder ISO 27001 wirklich förderfähig?
Ja — als IST-Analyse innerhalb eines Digitalisierungsvorhabens. Entscheidend ist der Zuschnitt: Das Vorhaben zielt auf die Digitalisierung Ihrer Sicherheits- und Compliance-Prozesse und bereitet die Einführung einer Softwarelösung (z. B. VamiGRC) vor. Maßnahmen, die ausschließlich gesetzliche Vorgaben umsetzen, sind nicht förderfähig — wir formulieren Angebot und Projektbeschreibung entsprechend antragsfähig.
Ist die Beratung für uns wirklich kostenlos?
Der Festbetragszuschuss von bis zu 500 € je Tagewerk kann die Beratungskosten vollständig abdecken — Ihr Eigenanteil für die Beratungsleistung sinkt entsprechend, bis auf 0 €. Es verbleiben die gesetzliche Umsatzsteuer (für vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmen neutral) sowie ggf. Lizenzkosten einer Software wie VamiGRC — Software und Lizenzen sind nie förderfähig.
Wer entscheidet über die Förderung — und wie schnell?
Bewilligungsbehörde ist die NRW.BANK. Sie entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen (kein Rechtsanspruch) in der Reihenfolge des Antragseingangs — Windhundprinzip — und strebt die Bewilligung binnen sechs Wochen an. Der Aufruf 2026 läuft vom 07.09. bis 01.12.2026 mit 1,415 Mio. € Volumen; er kann vorzeitig enden, sobald die Mittel gebunden sind.
Müssen wir einen zertifizierten Berater wählen?
Nein. Sie wählen das Beratungsunternehmen frei; eine Zertifizierung ist nicht erforderlich, der Sitz muss in der EU liegen. Unteraufträge sind unzulässig, und es darf keine personelle oder gesellschaftsrechtliche Verflechtung zwischen Ihnen und dem Berater bestehen. Förderfähig ist genau ein Angebot eines Auftragnehmers.
Was passiert nach der Bewilligung?
Sie haben drei Monate ab Zuwendungsbescheid für die Durchführung (Zahlungen bis fünf Wochen danach). Die Auszahlung erfolgt als Festbetrag in einer Summe mit Bestandskraft des Bescheids — per Rechtsmittelverzicht sofort. Zum Abschluss reichen Sie Schlussrechnung, Sachbericht und Monitoringbogen ein.
Welche Pflichten kommen mit der Förderung?
Der Sachbericht muss die Wirkung belegen (z. B. Zeitersparnis, Fehlerreduktion, Prozessvereinfachung); die Bewilligungsbehörde kann Unterlagen wie IST-Analyse, SOLL-Konzept oder Lastenheft stichprobenartig anfordern — wir erstellen alle Artefakte revisionssicher. Bei eigener Öffentlichkeitsarbeit zum Projekt sind das unveränderte MID-Logo und der vorgegebene Förderhinweis zu verwenden.
Wir nutzen bereits andere Förderungen — geht MID trotzdem?
Für dieselbe Maßnahme darf kein weiterer öffentlicher Zuschuss fließen (Doppelförderungsverbot); andere Vorhaben bleiben unberührt, öffentliche Darlehen und Bürgschaften sind ausgenommen. Zusätzlich gilt die De-minimis-Grenze von 300.000 € je drei Jahre über alle De-minimis-Beihilfen — das prüfen wir im Fördercheck.