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Förderung · Land NRW · NRW.BANK

Bis zu 15.000 € Zuschuss für Ihre GRC-Digitalisierung

Das Landesprogramm „Mittelstand Innovativ & Digital (MID)“ fördert im Teilprogramm Digitale Prozesse externe Beratung zur Digitalisierung interner Abläufe — von Gap-Analysen zu NIS2, CRA, EU AI Act und ISO 27001 über Roadmap und Software-Auswahl bis zur VamiGRC-Einführung. Wir kennen den Prozess aus NRW.BANK-geförderten Projekten und begleiten Sie vom Antrag bis zum Verwendungsnachweis.

15.000 €maximaler Zuschuss
500 €je Tagewerk (netto)
10–30förderfähige Tagewerke
0 €Eigenanteil bei 500-€-Tagessatz
Förderaufruf 202607.09. – 01.12.2026Fördervolumen 1,415 Mio. € · Bewilligung in der Reihenfolge des Antragseingangs (Windhundprinzip) — Angebot und Unterlagen jetzt vorbereiten, ab dem 07.09. einreichen.

Was ist MID-Digitale Prozesse?

„Mittelstand Innovativ & Digital (MID)“ ist ein Förderprogramm des Wirtschaftsministeriums NRW (MWIKE); Bewilligungsbehörde ist die NRW.BANK. Das Teilprogramm MID-Digitale Prozesse bezuschusst externe Beratung zur Analyse und Optimierung interner Geschäfts- und Produktionsprozesse. Die Richtlinie ist eindeutig: Die Zuwendung soll gezielt den Beratungsanteil einer Softwareeinführung abdecken — Analyse bestehender Abläufe, digitale Soll-Konzepte und die fachliche Begleitung der Systemumstellung.

Genau das ist GRC-Digitalisierung: Informationssicherheits-, Risiko- und Compliance-Prozesse sind interne Geschäftsprozesse — und ihre Überführung in eine Plattform wie VamiGRC ist ein klassisches MID-Vorhaben. Gefördert wird die Beratung, nicht die Software: KMU mit Sitz in NRW erhalten bis zu 500 € je Tagewerk für 10 bis 30 Beratungstage — maximal 15.000 € als nicht rückzahlbaren Zuschuss (Festbetragsfinanzierung).

Vier förderfähige Leistungen — 1:1 unser GRC-Portfolio

Die Richtlinie definiert abschließend vier Beratungsleistungen. Jede davon bilden wir ab — bis hin zur Einführung von VamiGRC für ISMS, AIMS, PIMS, BCMS und CSMS.

01 · IST-Analyse

Gap-Analysen & Workshops

Aufnahme und Dokumentation bestehender Prozessabläufe: Gap-Analysen und Workshops zu NIS2, CRA, EU AI Act und ISO 27001 — Status quo von Prozessen, Rollen, Controls und Dokumentation.

02 · SOLL-Konzeption

Roadmap & Maßnahmenplan

Optimierte digitale Arbeitsabläufe plus priorisierter Maßnahmenplan bis zur Compliance- und Zertifizierungsreife — etwa für die ISO-27001-Zertifizierung.

03 · Software-Auswahl

GRC-Plattform-Auswahl

Anforderungskatalog, Marktüberblick und dokumentierte Auswahlentscheidung bis zum Lastenheft — herstellerneutral, mit VamiGRC als AI-nativer Referenz.

04 · Implementierungsbegleitung

VamiGRC-Einführung

Fachliche Beratung während der Einführung: Aufbau von ISMS, AIMS, PIMS, BCMS und CSMS in VamiGRC — die gesamte Umsetzungsbegleitung ist förderfähig.

Das 0-€-Modell: Beratung vollständig gefördert

Die Zuwendung ist ein Festbetrag je Tagewerk — keine Prozentquote. Das macht die Kalkulation planbar und den Eigenanteil steuerbar.

Festbetrag statt Förderquote

Bezuschusst werden bis zu 500 € je Tagewerk (netto). Bemessungsgrundlage ist das Angebot des Beratungsunternehmens zum Zeitpunkt der Antragstellung — mit ausgewiesener Zahl der Tagewerke.

0 € Eigenanteil für die Beratung

Kalkulieren wir Ihr MID-Projekt mit 500 € Nettotagessatz, deckt der Zuschuss die Beratungskosten zu 100 % — es entsteht kein Eigenanteil für die Beratungsleistung.

Auszahlung in einer Summe

Die Zuwendung fließt als Festbetrag in einer Summe, sobald der Zuwendungsbescheid bestandskräftig ist. Tipp aus der Richtlinie: Ein Rechtsmittelverzicht in Textform macht den Bescheid sofort bestandskräftig — die Auszahlung kommt früher.

Nur die Lizenz bleibt bei Ihnen

Software-, Hardware- und Lizenzkosten sind nicht förderfähig. Bei einer VamiGRC-Einführung verbleiben ausschließlich die Plattform-Lizenzkosten — die komplette Einführungsberatung ist gefördert.

Rechenbeispiel: 20 Tagewerke × 500 € Nettotagessatz = 10.000 € Beratungsvolumen → 10.000 € Zuschuss → 0 € Eigenanteil. Beim Maximum: 30 Tagewerke × 500 € = 15.000 € — vollständig gefördert. Die Mittel sind innerhalb des Durchführungszeitraums (3 Monate) zuzüglich 5 Wochen für fällige Zahlungen zu verwenden.

Umsatzsteuer ist nicht förderfähig und für vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmen neutral. Kein Rechtsanspruch: Die NRW.BANK entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel; es gilt die Richtlinie MID-Digitale Prozesse (MBl. NRW. 2026 Nr. 211) in der jeweils gültigen Fassung.

Wer ist antragsberechtigt?

Die wichtigsten Voraussetzungen und Ausschlüsse aus der Richtlinie — wir prüfen Ihre Förderfähigkeit kostenlos im Erstgespräch.

KMU nach EU-Definition

Kleinst- und kleine Unternehmen (unter 50 Beschäftigte, max. 10 Mio. € Umsatz oder Bilanzsumme) sowie mittlere Unternehmen (unter 250 Beschäftigte, max. 50 Mio. € Umsatz oder 43 Mio. € Bilanzsumme).

Sitz in Nordrhein-Westfalen

Maßgeblich ist die Geschäftsanschrift laut Handelsregister oder Gewerbeanmeldung am Tag der Antragstellung. Das Beratungsunternehmen braucht nur einen Sitz in der EU — keine Zertifizierung.

Maßnahme noch nicht begonnen

Der Antrag muss vor der rechtsverbindlichen Beauftragung gestellt werden. Beizufügen ist ein gültiges Angebot über mindestens zehn Tagewerke — deutschsprachig, Beträge in Euro, nur ein Auftragnehmer.

Sperrfrist: einmal je zwei Jahre

Das Teilprogramm kann je Unternehmen nur einmal in zwei Jahren genutzt werden — laufende und beantragte Vorhaben sowie verbundene und Partnerunternehmen zählen mit.

De-minimis-Spielraum

Die Förderung ist eine De-minimis-Beihilfe nach VO (EU) 2023/2831: max. 300.000 € De-minimis-Beihilfen je Unternehmen in drei Jahren; Einzelbeihilfen werden im EU-Zentralregister veröffentlicht.

Keine Doppelförderung

Für dieselbe Maßnahme dürfen keine weiteren öffentlichen Zuschüsse aus Landes-, Bundes- oder EU-Mitteln fließen — öffentliche Darlehen und Bürgschaften sind ausgenommen.

Keine Verflechtung mit dem Berater

Ausgeschlossen sind Angehörigenverhältnisse, identische Geschäftsführung oder Anteilseigner sowie gegenseitige Beteiligungen zwischen auftraggebendem und auftragnehmendem Unternehmen.

Ausgeschlossene Branchen

Nicht antragsberechtigt sind u. a. Krankenhäuser, Kliniken, MVZ, Arztpraxen und Sanatorien sowie Land- und Forstwirtschaft, Aquakultur und Fischerei (außer Verarbeitung/Vermarktung).

In sechs Schritten zum geförderten Projekt

Wir kennen den Ablauf aus NRW.BANK-geförderten Projekten — und bereiten Angebot, Projektbeschreibung und Nachweise antragsfertig vor.

01

Fördercheck & Erstgespräch

Kostenlos und unverbindlich: Wir prüfen KMU-Status, Ausschlusskriterien, De-minimis-Rahmen und den passenden Projektzuschnitt (10–30 Tagewerke).

02

Antragsfähiges Angebot

Sie erhalten ein gültiges Angebot mit ausgewiesenen Tagewerken und 500 € Nettotagessatz — deutschsprachig, in Euro, als Bemessungsgrundlage für den Zuschuss.

03

Antrag im Online-Förderportal

Ab dem 07.09.2026 stellen Sie den Antrag digital über das Förderportal der NRW.BANK; wir liefern Projektbeschreibung und Unterlagen zu. Wichtig: vor der Beauftragung.

04

Bewilligung & Auszahlung

Die NRW.BANK strebt die Bewilligung binnen sechs Wochen an. Mit Rechtsmittelverzicht wird der Bescheid sofort bestandskräftig — der Zuschuss fließt in einer Summe.

05

Projektdurchführung

Drei Monate ab Zuwendungsbescheid (Zahlungen bis fünf Wochen danach): Gap-Analysen, Roadmap, Software-Auswahl und VamiGRC-Einführungsbegleitung — strukturiert dokumentiert.

06

Verwendungsnachweis

Schlussrechnung, Sachbericht mit Wirkungsaussagen und Monitoringbogen über das Förderportal — wir liefern IST-Analyse, SOLL-Konzept und Lastenheft revisionssicher zu.

Häufige Fragen zur MID-Förderung

Kompakt beantwortet — verbindlich sind Richtlinie und Förderaufruf der NRW.BANK.

Sind Gap-Analysen zu NIS2, CRA oder ISO 27001 wirklich förderfähig?

Ja — als IST-Analyse innerhalb eines Digitalisierungsvorhabens. Entscheidend ist der Zuschnitt: Das Vorhaben zielt auf die Digitalisierung Ihrer Sicherheits- und Compliance-Prozesse und bereitet die Einführung einer Softwarelösung (z. B. VamiGRC) vor. Maßnahmen, die ausschließlich gesetzliche Vorgaben umsetzen, sind nicht förderfähig — wir formulieren Angebot und Projektbeschreibung entsprechend antragsfähig.

Ist die Beratung für uns wirklich kostenlos?

Bei 500 € Nettotagessatz deckt der Festbetragszuschuss die Beratungskosten vollständig — Ihr Eigenanteil für die Beratungsleistung beträgt 0 €. Es verbleiben die gesetzliche Umsatzsteuer (für vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmen neutral) sowie ggf. Lizenzkosten einer Software wie VamiGRC — Software und Lizenzen sind nie förderfähig.

Wer entscheidet über die Förderung — und wie schnell?

Bewilligungsbehörde ist die NRW.BANK. Sie entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen (kein Rechtsanspruch) in der Reihenfolge des Antragseingangs — Windhundprinzip — und strebt die Bewilligung binnen sechs Wochen an. Der Aufruf 2026 läuft vom 07.09. bis 01.12.2026 mit 1,415 Mio. € Volumen; er kann vorzeitig enden, sobald die Mittel gebunden sind.

Müssen wir einen zertifizierten Berater wählen?

Nein. Sie wählen das Beratungsunternehmen frei; eine Zertifizierung ist nicht erforderlich, der Sitz muss in der EU liegen. Unteraufträge sind unzulässig, und es darf keine personelle oder gesellschaftsrechtliche Verflechtung zwischen Ihnen und dem Berater bestehen. Förderfähig ist genau ein Angebot eines Auftragnehmers.

Was passiert nach der Bewilligung?

Sie haben drei Monate ab Zuwendungsbescheid für die Durchführung (Zahlungen bis fünf Wochen danach). Die Auszahlung erfolgt als Festbetrag in einer Summe mit Bestandskraft des Bescheids — per Rechtsmittelverzicht sofort. Zum Abschluss reichen Sie Schlussrechnung, Sachbericht und Monitoringbogen ein.

Welche Pflichten kommen mit der Förderung?

Der Sachbericht muss die Wirkung belegen (z. B. Zeitersparnis, Fehlerreduktion, Prozessvereinfachung); die Bewilligungsbehörde kann Unterlagen wie IST-Analyse, SOLL-Konzept oder Lastenheft stichprobenartig anfordern — wir erstellen alle Artefakte revisionssicher. Bei eigener Öffentlichkeitsarbeit zum Projekt sind das unveränderte MID-Logo und der vorgegebene Förderhinweis zu verwenden.

Wir nutzen bereits andere Förderungen — geht MID trotzdem?

Für dieselbe Maßnahme darf kein weiterer öffentlicher Zuschuss fließen (Doppelförderungsverbot); andere Vorhaben bleiben unberührt, öffentliche Darlehen und Bürgschaften sind ausgenommen. Zusätzlich gilt die De-minimis-Grenze von 300.000 € je drei Jahre über alle De-minimis-Beihilfen — das prüfen wir im Fördercheck.

Fördercheck: Ist Ihr Projekt MID-fähig?

30 Minuten, kostenlos: Wir prüfen Förderfähigkeit, De-minimis-Rahmen und Projektzuschnitt — und bereiten Angebot und Antragsunterlagen so vor, dass Sie am 07.09.2026 einreichen können.

Hinweis: Diese Seite ist eine Information der VamiSec GmbH und keine Veröffentlichung der NRW.BANK oder des Landes NRW. Die Förderentscheidung trifft die NRW.BANK als Bewilligungsbehörde; kein Rechtsanspruch.