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Förderung · Land NRW · NRW.BANK

Bis zu 15.000 € Zuschuss für Ihre GRC-Digitalisierung

Das Landesprogramm „Mittelstand Innovativ & Digital (MID)“ fördert im Teilprogramm Digitale Prozesse externe Beratung zur Digitalisierung interner Abläufe — von Gap-Analysen zu NIS2, CRA, EU AI Act und ISO 27001 über Roadmap und Software-Auswahl bis zur VamiGRC-Einführung. Wir kennen den Prozess aus NRW.BANK-geförderten Projekten und begleiten Sie vom Antrag bis zum Verwendungsnachweis.

15.000 €maximaler Zuschuss
500 €Zuschuss je Tagewerk
10–30förderfähige Tagewerke
Förderaufruf 202607.09. – 01.12.2026Fördervolumen 1,415 Mio. € · Bewilligung in der Reihenfolge des Antragseingangs (Windhundprinzip) — Angebot und Unterlagen jetzt vorbereiten, ab dem 07.09. einreichen.

Was ist MID-Digitale Prozesse?

„Mittelstand Innovativ & Digital (MID)“ ist ein Förderprogramm des Wirtschaftsministeriums NRW (MWIKE); Bewilligungsbehörde ist die NRW.BANK. Das Teilprogramm MID-Digitale Prozesse bezuschusst externe Beratung zur Analyse und Optimierung interner Geschäfts- und Produktionsprozesse. Die Richtlinie ist eindeutig: Die Zuwendung soll gezielt den Beratungsanteil einer Softwareeinführung abdecken — Analyse bestehender Abläufe, digitale Soll-Konzepte und die fachliche Begleitung der Systemumstellung.

Genau das ist GRC-Digitalisierung: Informationssicherheits-, Risiko- und Compliance-Prozesse sind interne Geschäftsprozesse — und ihre Überführung in eine Plattform wie VamiGRC ist ein klassisches MID-Vorhaben. Gefördert wird die Beratung, nicht die Software: KMU mit Sitz in NRW erhalten bis zu 500 € je Tagewerk für 10 bis 30 Beratungstage — maximal 15.000 € als nicht rückzahlbaren Zuschuss (Festbetragsfinanzierung).

Die vier Bausteine im Detail

Jeder Baustein ist einzeln buchbar und frei kombinierbar — jeder Block hier ist direkt verlinkbar (Anker-Link).

01 · IST-Analyse

Gap-Analysen & Workshops

Jedes MID-Vorhaben beginnt mit einem ehrlichen Blick auf den Status quo. In moderierten Workshops und strukturierten Interviews nehmen wir Ihre Sicherheits- und Compliance-Prozesse auf, dokumentieren sie revisionssicher und bewerten sie gegen die Anforderungen, die für Sie gelten — die belastbare Basis für SOLL-Konzept, Managementsystem und Förder-Nachweis.

  • Gap-Analysen gegen NIS2, CRA, EU AI Act und ISO 27001 — einzeln oder kombiniert; auf Wunsch auch DSGVO/ISO 27701, TISAX oder DORA-Anforderungen Ihrer Finanzkunden
  • Aufnahme und Dokumentation der Prozesslandschaft: Rollen, Verantwortlichkeiten, Informationsflüsse, bestehende Controls
  • Reifegradbewertung je Anforderung — mit Evidenzen statt Bauchgefühl
  • Workshop-Formate für Geschäftsführung und Fachbereiche, remote oder vor Ort
  • Ergebnis: dokumentierter IST-Stand plus Gap-Register — zugleich Ihr Nachweis für die Erfolgskontrolle der Richtlinie (Zielwert: mindestens 90 % dokumentierte Prozessabläufe)
02 · SOLL-Konzeption

Roadmap & Maßnahmenplan

Aus dem Gap-Register wird ein Fahrplan: Wir entwerfen Ihre optimierten, digitalen Abläufe und priorisieren jede Maßnahme nach Risiko, Aufwand und Abhängigkeiten — bis zur Compliance- und Zertifizierungsreife.

  • Digitale SOLL-Prozesse für Ihr Managementsystem: Risikomanagement, Incident- und Meldewege, Lieferantenbewertung, Dokumentenlenkung
  • Priorisierter Maßnahmenplan mit Quick Wins, Meilensteinen und klaren Verantwortlichkeiten
  • Zertifizierungsfahrplan — etwa für ISO 27001, inklusive Planung interner Audits und Management-Reviews
  • Aufwands- und Ressourcenschätzung je Maßnahme — budgetierbar für die Geschäftsführung
  • Ergebnis: digitales SOLL-Konzept plus Roadmap (Richtlinien-Zielwert: mindestens 80 %)
03 · Software-Auswahl

GRC-Plattform-Auswahl

Die Richtlinie fördert ausdrücklich die Unterstützung bei der Auswahl geeigneter Systeme. Wir übersetzen Ihre SOLL-Prozesse in einen Anforderungskatalog und führen Sie zu einer dokumentierten, belastbaren Tool-Entscheidung — herstellerneutral.

  • Anforderungskatalog aus den SOLL-Prozessen: fachlich, technisch, Betrieb und Datensouveränität
  • Marktüberblick und Shortlist relevanter GRC-Plattformen — mit VamiGRC als AI-nativer Referenz im Vergleich
  • Bewertungsmatrix, Demo-/PoC-Begleitung und dokumentierte Auswahlentscheidung
  • Lastenheft als Grundlage für Einführung und Vertragsgestaltung
  • Ergebnis: dokumentierte Software-Auswahl bzw. Lastenheft (Richtlinien-Zielwert: mindestens 60 %)
04 · Implementierungsbegleitung

VamiGRC-Einführung

Der größte Baustein: die fachliche Beratung während der Einführungsphase Ihrer GRC-Plattform. Wir bauen Ihre Managementsysteme in VamiGRC auf — die gesamte Einführungsberatung ist förderfähig, nur die Lizenz bleibt bei Ihnen.

  • Aufbau von ISMS, AIMS, PIMS, BCMS und CSMS in VamiGRC — einzeln oder als integriertes Managementsystem
  • Migration bestehender Inhalte: Risiken, Maßnahmen, Assets, Richtlinien, Nachweise
  • Konfiguration Ihrer Workflows: Incident- und Meldewege, Lieferantenbewertung, Audit-Management, Reporting
  • Befähigung Ihres Teams entlang der eingeführten Prozesse — prozessbezogene Begleitung, kein reines Produkttraining
  • Ergebnis: produktives System plus Sachbericht-Nachweise inklusive Wirkungsaussagen (z. B. Zeitersparnis, Fehlerreduktion, Prozessvereinfachung)

Alle vier Bausteine sind frei kombinierbar — förderfähig sind zusammen 10 bis 30 Tagewerke. Im kostenlosen Fördercheck schneiden wir das Paket auf Ihre Ausgangslage zu.

Kostenlosen Fördercheck buchen

Diese Regulatorik & Standards decken wir mit der Förderung ab

Jedes Thema als geförderter Gap-Analyse- bis Umsetzungspfad — mit eigener Themenseite. Direkt verlinkbar (Anker).

NIS2

Betroffenheit, Pflichten & Nachweise nach dem NIS2-Umsetzungsgesetz — vom Gap bis zum laufenden ISMS.

Mehr zum Thema

CRA (Cyber Resilience Act)

Produkte mit digitalen Elementen: Security-by-Design, SBOM, Schwachstellen- & Meldeprozesse bis zur CE-Konformität.

Mehr zum Thema

EU AI Act

KI-Inventar, Rollen & Risikoklassen, Transparenzpflichten und ein AIMS nach ISO/IEC 42001.

Mehr zum Thema

ISO/IEC 27001

ISMS-Aufbau bis zur Zertifizierungsreife: SoA, Risikomanagement, interne Audits — auditbereit.

Mehr zum Thema

TISAX

Automotive-Informationssicherheit: ISA-Reifegrade und Assessment-Reife inkl. ISA-2027-Delta.

Mehr zum Thema

DORA (Lieferkette)

Nachweisfähig gegenüber DORA-regulierten Finanzkunden: Verträge, Kontrollen, Trust Center.

Mehr zum Thema

Datenschutz / DSGVO

Nachweisbare Rechenschaft: VVT, TOMs, DSFA und ein PIMS — auf Wunsch nach ISO 27701.

Mehr zum Thema

BCM / Business Continuity

Business Impact Analyse, Notfallkonzept und Übungen nach ISO 22301 / BSI 200-4 — als BCMS.

Mehr zum Thema

Das 0-€-Modell: Beratung vollständig gefördert

Die Zuwendung ist ein Festbetrag je Tagewerk — keine Prozentquote. Das macht die Kalkulation planbar und den Eigenanteil steuerbar.

Festbetrag statt Förderquote

Bezuschusst werden bis zu 500 € je Tagewerk (netto). Bemessungsgrundlage ist das Angebot des Beratungsunternehmens zum Zeitpunkt der Antragstellung — mit ausgewiesener Zahl der Tagewerke.

0 € Eigenanteil für die Beratung

Schöpft Ihr Vorhaben die förderfähigen Tagewerke aus, kann der Zuschuss die Beratungskosten vollständig abdecken — bis zu 15.000 € ohne Eigenanteil für die Beratungsleistung.

Auszahlung in einer Summe

Die Zuwendung fließt als Festbetrag in einer Summe, sobald der Zuwendungsbescheid bestandskräftig ist. Tipp aus der Richtlinie: Ein Rechtsmittelverzicht in Textform macht den Bescheid sofort bestandskräftig — die Auszahlung kommt früher.

Nur die Lizenz bleibt bei Ihnen

Software-, Hardware- und Lizenzkosten sind nicht förderfähig. Bei einer VamiGRC-Einführung verbleiben ausschließlich die Plattform-Lizenzkosten — die komplette Einführungsberatung ist gefördert.

Rechenbeispiel: Der Zuschuss beträgt bis zu 500 € je gefördertem Tagewerk — bei 30 Tagewerken also die vollen 15.000 €, die die Beratung vollständig abdecken können. Software und Lizenzen bleiben außen vor. Die Mittel sind innerhalb des Durchführungszeitraums (3 Monate) zuzüglich 5 Wochen für fällige Zahlungen zu verwenden.

Umsatzsteuer ist nicht förderfähig und für vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmen neutral. Kein Rechtsanspruch: Die NRW.BANK entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel; es gilt die Richtlinie MID-Digitale Prozesse (MBl. NRW. 2026 Nr. 211) in der jeweils gültigen Fassung.

Wer ist antragsberechtigt?

Die wichtigsten Voraussetzungen und Ausschlüsse aus der Richtlinie — wir prüfen Ihre Förderfähigkeit kostenlos im Erstgespräch.

KMU nach EU-Definition

Kleinst- und kleine Unternehmen (unter 50 Beschäftigte, max. 10 Mio. € Umsatz oder Bilanzsumme) sowie mittlere Unternehmen (unter 250 Beschäftigte, max. 50 Mio. € Umsatz oder 43 Mio. € Bilanzsumme).

Sitz in Nordrhein-Westfalen

Maßgeblich ist die Geschäftsanschrift laut Handelsregister oder Gewerbeanmeldung am Tag der Antragstellung. Das Beratungsunternehmen braucht nur einen Sitz in der EU — keine Zertifizierung.

Maßnahme noch nicht begonnen

Der Antrag muss vor der rechtsverbindlichen Beauftragung gestellt werden. Beizufügen ist ein gültiges Angebot über mindestens zehn Tagewerke — deutschsprachig, Beträge in Euro, nur ein Auftragnehmer.

Sperrfrist: einmal je zwei Jahre

Das Teilprogramm kann je Unternehmen nur einmal in zwei Jahren genutzt werden — laufende und beantragte Vorhaben sowie verbundene und Partnerunternehmen zählen mit.

De-minimis-Spielraum

Die Förderung ist eine De-minimis-Beihilfe nach VO (EU) 2023/2831: max. 300.000 € De-minimis-Beihilfen je Unternehmen in drei Jahren; Einzelbeihilfen werden im EU-Zentralregister veröffentlicht.

Keine Doppelförderung

Für dieselbe Maßnahme dürfen keine weiteren öffentlichen Zuschüsse aus Landes-, Bundes- oder EU-Mitteln fließen — öffentliche Darlehen und Bürgschaften sind ausgenommen.

Keine Verflechtung mit dem Berater

Ausgeschlossen sind Angehörigenverhältnisse, identische Geschäftsführung oder Anteilseigner sowie gegenseitige Beteiligungen zwischen auftraggebendem und auftragnehmendem Unternehmen.

Ausgeschlossene Branchen

Nicht antragsberechtigt sind u. a. Krankenhäuser, Kliniken, MVZ, Arztpraxen und Sanatorien sowie Land- und Forstwirtschaft, Aquakultur und Fischerei (außer Verarbeitung/Vermarktung).

In sechs Schritten zum geförderten Projekt

Wir kennen den Ablauf aus NRW.BANK-geförderten Projekten — und bereiten Angebot, Projektbeschreibung und Nachweise antragsfertig vor.

01

Fördercheck & Erstgespräch

Kostenlos und unverbindlich: Wir prüfen KMU-Status, Ausschlusskriterien, De-minimis-Rahmen und den passenden Projektzuschnitt (10–30 Tagewerke).

02

Antragsfähiges Angebot

Sie erhalten ein gültiges Angebot mit ausgewiesenen Tagewerken — deutschsprachig, in Euro, als Bemessungsgrundlage für den Zuschuss.

03

Antrag im Online-Förderportal

Ab dem 07.09.2026 stellen Sie den Antrag digital über das Förderportal der NRW.BANK; wir liefern Projektbeschreibung und Unterlagen zu. Wichtig: vor der Beauftragung.

04

Bewilligung & Auszahlung

Die NRW.BANK strebt die Bewilligung binnen sechs Wochen an. Mit Rechtsmittelverzicht wird der Bescheid sofort bestandskräftig — der Zuschuss fließt in einer Summe.

05

Projektdurchführung

Drei Monate ab Zuwendungsbescheid (Zahlungen bis fünf Wochen danach): Gap-Analysen, Roadmap, Software-Auswahl und VamiGRC-Einführungsbegleitung — strukturiert dokumentiert.

06

Verwendungsnachweis

Schlussrechnung, Sachbericht mit Wirkungsaussagen und Monitoringbogen über das Förderportal — wir liefern IST-Analyse, SOLL-Konzept und Lastenheft revisionssicher zu.

Häufige Fragen zur MID-Förderung

Kompakt beantwortet — verbindlich sind Richtlinie und Förderaufruf der NRW.BANK.

Sind Gap-Analysen zu NIS2, CRA oder ISO 27001 wirklich förderfähig?

Ja — als IST-Analyse innerhalb eines Digitalisierungsvorhabens. Entscheidend ist der Zuschnitt: Das Vorhaben zielt auf die Digitalisierung Ihrer Sicherheits- und Compliance-Prozesse und bereitet die Einführung einer Softwarelösung (z. B. VamiGRC) vor. Maßnahmen, die ausschließlich gesetzliche Vorgaben umsetzen, sind nicht förderfähig — wir formulieren Angebot und Projektbeschreibung entsprechend antragsfähig.

Ist die Beratung für uns wirklich kostenlos?

Der Festbetragszuschuss von bis zu 500 € je Tagewerk kann die Beratungskosten vollständig abdecken — Ihr Eigenanteil für die Beratungsleistung sinkt entsprechend, bis auf 0 €. Es verbleiben die gesetzliche Umsatzsteuer (für vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmen neutral) sowie ggf. Lizenzkosten einer Software wie VamiGRC — Software und Lizenzen sind nie förderfähig.

Wer entscheidet über die Förderung — und wie schnell?

Bewilligungsbehörde ist die NRW.BANK. Sie entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen (kein Rechtsanspruch) in der Reihenfolge des Antragseingangs — Windhundprinzip — und strebt die Bewilligung binnen sechs Wochen an. Der Aufruf 2026 läuft vom 07.09. bis 01.12.2026 mit 1,415 Mio. € Volumen; er kann vorzeitig enden, sobald die Mittel gebunden sind.

Müssen wir einen zertifizierten Berater wählen?

Nein. Sie wählen das Beratungsunternehmen frei; eine Zertifizierung ist nicht erforderlich, der Sitz muss in der EU liegen. Unteraufträge sind unzulässig, und es darf keine personelle oder gesellschaftsrechtliche Verflechtung zwischen Ihnen und dem Berater bestehen. Förderfähig ist genau ein Angebot eines Auftragnehmers.

Was passiert nach der Bewilligung?

Sie haben drei Monate ab Zuwendungsbescheid für die Durchführung (Zahlungen bis fünf Wochen danach). Die Auszahlung erfolgt als Festbetrag in einer Summe mit Bestandskraft des Bescheids — per Rechtsmittelverzicht sofort. Zum Abschluss reichen Sie Schlussrechnung, Sachbericht und Monitoringbogen ein.

Welche Pflichten kommen mit der Förderung?

Der Sachbericht muss die Wirkung belegen (z. B. Zeitersparnis, Fehlerreduktion, Prozessvereinfachung); die Bewilligungsbehörde kann Unterlagen wie IST-Analyse, SOLL-Konzept oder Lastenheft stichprobenartig anfordern — wir erstellen alle Artefakte revisionssicher. Bei eigener Öffentlichkeitsarbeit zum Projekt sind das unveränderte MID-Logo und der vorgegebene Förderhinweis zu verwenden.

Wir nutzen bereits andere Förderungen — geht MID trotzdem?

Für dieselbe Maßnahme darf kein weiterer öffentlicher Zuschuss fließen (Doppelförderungsverbot); andere Vorhaben bleiben unberührt, öffentliche Darlehen und Bürgschaften sind ausgenommen. Zusätzlich gilt die De-minimis-Grenze von 300.000 € je drei Jahre über alle De-minimis-Beihilfen — das prüfen wir im Fördercheck.

Fördercheck: Ist Ihr Projekt MID-fähig?

30 Minuten, kostenlos: Wir prüfen Förderfähigkeit, De-minimis-Rahmen und Projektzuschnitt — und bereiten Angebot und Antragsunterlagen so vor, dass Sie am 07.09.2026 einreichen können.

Hinweis: Diese Seite ist eine Information der VamiSec GmbH und keine Veröffentlichung der NRW.BANK oder des Landes NRW. Die Förderentscheidung trifft die NRW.BANK als Bewilligungsbehörde; kein Rechtsanspruch.