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Förderung · Land NRW · NRW.BANK

50 % Zuschuss für Ihre IT-Sicherheit

Das Landesprogramm „Mittelstand Innovativ & Digital (MID)“ fördert im Teilprogramm Digitale Sicherheit Maßnahmen zur Stärkung Ihrer Cyber-Resilienz — von Penetrationstests über Notfallpläne und Awareness-Schulungen bis zum IT-Basisschutz inklusive Hard- und Software. 50 % der Ausgaben übernimmt das Land, bis zu 15.000 €. Wir begleiten Sie von der Interessensbekundung bis zum Verwendungsnachweis.

15.000 €maximaler Zuschuss
50 %der förderfähigen Ausgaben
3kombinierbare Schwerpunkte
Losverfahren — laufend geöffnet16 Lose je MonatInteressensbekundung jederzeit im NRW.BANK-Kundenportal; die Ziehung erfolgt monatlich, in der Regel am ersten Werktag. Wird Ihr Los gezogen, haben Sie 28 Tage für den Antrag — Angebot und Unterlagen deshalb jetzt vorbereiten.

Was ist MID-Digitale Sicherheit?

„Mittelstand Innovativ & Digital (MID)“ ist ein Förderprogramm des Wirtschaftsministeriums NRW (MWIKE); Bewilligungsbehörde ist seit dem 01.01.2026 die NRW.BANK (zuvor Projektträger Jülich). Das Teilprogramm MID-Digitale Sicherheit bezuschusst Maßnahmen, die die digitale Sicherheit Ihres Unternehmens messbar erhöhen — in drei frei kombinierbaren Schwerpunkten: Analyse des IST-Zustands (A), Sensibilisierung und Schulung der Mitarbeitenden (B) und IT-Basisschutz durch Software und Hardware (C).

Anders als bei reinen Beratungsförderungen sind hier auch Penetrationstests, die Behebung gefundener Schwachstellen, Notfallpläne, Schulungen und sogar Schutzsoftware samt Installation förderfähig — Lizenzen und Wartung für bis zu zwölf Monate eingeschlossen. Die Förderung ist eine Anteilsfinanzierung: 50 % der förderfähigen Ausgaben, mindestens 4.000 € und höchstens 15.000 € Zuschuss als nicht rückzahlbarer Zuschuss.

Sie wollen Prozesse digitalisieren statt absichern? Zum Schwesterprogramm MID-Digitale Prozesse

Die drei Schwerpunkte im Detail

Jeder Schwerpunkt ist einzeln förderfähig und frei kombinierbar — jeder Block hier ist direkt verlinkbar (Anker-Link).

A · IST-Analyse

Pentest, Schwachstellen & Notfallplan

Der Schwerpunkt A finanziert den ehrlichen Blick von außen: Wo steht Ihre IT-Sicherheit wirklich? Genau die Leistungen, die die Richtlinie nennt, sind unser Tagesgeschäft — vom Penetrationstest bis zum getesteten Notfallplan.

  • Penetrationstests auf Infrastruktur, Web-Anwendungen und Cloud — mit priorisiertem Maßnahmenbericht statt roher Findings-Liste
  • Analyse der IT-Infrastruktur: Angriffsfläche, Konfigurationen, Berechtigungen, Backup- und Update-Stände
  • Begleitung bei der Behebung gefundener Schwachstellen — förderfähig im selben Vorhaben
  • Simulation von Sicherheitsvorfällen (Tabletop-Übungen) mit Geschäftsführung und IT — inklusive Lessons Learned
  • Erstellung und Test von Notfall- und Wiederanlaufplänen, abgestimmt auf Ihre kritischen Prozesse
B · Faktor Mensch

Awareness & Schulungen

Die meisten erfolgreichen Angriffe beginnen beim Menschen. Schwerpunkt B fördert Sensibilisierung und Qualifizierung Ihrer Mitarbeitenden — von der Awareness-Kampagne bis zur Fortbildung der Person, die IT-Sicherheit künftig intern verantwortet.

  • Security-Awareness-Schulungen für alle Mitarbeitenden — praxisnah, auf Ihre Angriffsfläche zugeschnitten
  • Phishing-Simulationen und Sensibilisierungskampagnen als messbarer Baustein der Schulungsmaßnahme
  • Gezielte Schulungen für exponierte Gruppen: Geschäftsführung, Assistenz, Finanzbuchhaltung, IT
  • Organisatorische Verankerung der IT-Sicherheit: Rollen, Meldewege, Verhaltensregeln im Alltag
  • Fortbildung zu IT-Sicherheitsbeauftragten — als Lehrgang mit anerkannter Abschlussprüfung (z. B. IHK, TÜV, DEKRA), auf Wunsch über einen zweiten, dafür zugelassenen Auftragnehmer
C · IT-Basisschutz

Schutzsoftware & Hardware

Die Besonderheit dieses Teilprogramms: Auch Technik ist förderfähig. Schwerpunkt C bezuschusst die Erstbeschaffung und Installation von Basisschutz-Lösungen — wir beraten herstellerneutral, welche Lösung zu Ihrer Umgebung passt, und begleiten die sichere Einführung.

  • Herstellerneutrale Auswahl: Anforderungen, Marktüberblick und dokumentierte Entscheidung für Ihre Umgebung
  • Antiviren-, Anti-Ransomware- und Patch-Management-Lösungen — inklusive Erstinstallation und Konfiguration
  • Firewall- und Backup-Lösungen: Beschaffung, Härtung und Test der Wiederherstellung
  • Lizenzen und Wartung sind für bis zu zwölf Monate förderfähig — inklusive Software-Updates
  • Wichtig: Software, vor der das BSI nach § 13 BSIG warnt, ist von der Förderung ausgeschlossen — wir prüfen das bei der Auswahl mit

Alle drei Schwerpunkte sind frei kombinierbar — gefördert werden 50 % der Ausgaben, mit mindestens 4.000 € und höchstens 15.000 € Zuschuss. Im kostenlosen Fördercheck schneiden wir das Paket auf Ihre Ausgangslage zu.

Kostenlosen Fördercheck buchen

Diese Sicherheitsleistungen decken wir mit der Förderung ab

Jede Leistung als gefördertes Vorhaben — mit eigener Service-Seite. Direkt verlinkbar (Anker).

Penetrationstest

Infrastruktur, Web-Apps und Cloud im kontrollierten Angriff — mit priorisiertem Maßnahmenplan und förderfähiger Behebungsbegleitung.

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IT-Security-Audit

Systematische Analyse von Angriffsfläche, Konfigurationen und Prozessen — der dokumentierte IST-Stand aus Schwerpunkt A.

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Notfallplan & BCM

Notfall- und Wiederanlaufpläne, Tabletop-Übungen und Vorfallsimulationen — getestet statt nur dokumentiert.

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Security Awareness

Awareness-Trainings und Phishing-Simulationen, die die Klickrate messbar senken — als geförderte Schulungsmaßnahme.

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Schulungen & Fortbildung

Von der Mitarbeiter-Sensibilisierung bis zur Fortbildung der künftigen IT-Sicherheitsbeauftragten mit anerkannter Prüfung.

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IT-Basisschutz & Betrieb

EDR, Firewall, Backup: herstellerneutrale Auswahl, geförderte Erstbeschaffung — und auf Wunsch Managed Detection & Response im Anschluss.

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Das 50-%-Modell: die Hälfte übernimmt das Land

Die Zuwendung ist eine Anteilsfinanzierung — planbar, aber mit Eigenanteil und Vorleistung. So rechnet sich das Programm.

50 % Anteilsfinanzierung

Bezuschusst werden 50 % der förderfähigen Ausgaben. Bemessungsgrundlage sind die Angebote zum Zeitpunkt der Antragstellung — Ihr Eigenanteil bleibt kalkulierbar.

4.000 bis 15.000 € Zuschuss

Die Bagatellgrenze liegt bei 4.000 € Zuschuss — das entspricht mindestens 8.000 € Projektvolumen. Nach oben sind es 15.000 € Zuschuss bei 30.000 € förderfähigem Volumen; höhere Ausgaben sind erlaubt, gefördert wird bis zur Obergrenze.

Erstattung nach Abschluss

Das Programm arbeitet im Ausgabenerstattungsverfahren: Sie treten in Vorleistung, die Auszahlung erfolgt in einer Summe nach Projektabschluss, Rechnungsbegleichung und Verwendungsnachweis.

Auch Technik ist förderfähig

Anders als bei reinen Beratungsprogrammen sind im Schwerpunkt C auch Software und Hardware förderfähig — inklusive Installation sowie Lizenzen und Wartung für bis zu zwölf Monate.

Rechenbeispiel: Ein Sicherheitspaket aus Penetrationstest, Awareness-Schulung und Firewall-Erneuerung mit 20.000 € förderfähigen Ausgaben bringt 10.000 € Zuschuss. Der Durchführungszeitraum ist wählbar: 3, 6, 9 oder 12 Monate — plus rund zwei Monate für den Verwendungsnachweis.

Umsatzsteuer ist nicht förderfähig und für vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmen neutral. Kein Rechtsanspruch: Die NRW.BANK entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel; es gilt die Richtlinie MID-Digitale Sicherheit (MBl. NRW. 2026 Nr. 12) in der jeweils gültigen Fassung.

Wer ist antragsberechtigt?

Die wichtigsten Voraussetzungen und Ausschlüsse aus Richtlinie und FAQ — wir prüfen Ihre Förderfähigkeit kostenlos im Erstgespräch.

KMU nach EU-Definition

Kleinst- und kleine Unternehmen (unter 50 Beschäftigte, max. 10 Mio. € Umsatz oder Bilanzsumme) sowie mittlere Unternehmen (unter 250 Beschäftigte, max. 50 Mio. € Umsatz oder 43 Mio. € Bilanzsumme).

Sitz in Nordrhein-Westfalen

Maßgeblich ist die Geschäftsanschrift laut Handelsregister oder Gewerbeanmeldung. Das beauftragte Unternehmen braucht nur einen Sitz in der EU — eine Zertifizierung ist nicht erforderlich.

Maßnahme noch nicht begonnen

Gefördert werden nur Vorhaben, die zum Zeitpunkt der Bewilligung noch nicht begonnen wurden — schon eine rechtsverbindliche Bestellung gilt als Maßnahmenbeginn.

Kompetenter Auftragnehmer

Der Auftragnehmer muss einschlägige Kompetenz nachweisen (Berufs-/Studienabschlüsse oder Fortbildungen). Unteraufträge und Freiberufler sind unzulässig; maximal zwei Auftragnehmer — der zweite nur für Fortbildungsmaßnahmen.

Sperrfrist: einmal je zwei Jahre

Das Teilprogramm kann je Unternehmen nur einmal innerhalb von zwei Jahren genutzt werden — verbundene und Partnerunternehmen zählen mit.

De-minimis-Spielraum

Die Förderung ist eine De-minimis-Beihilfe nach VO (EU) 2023/2831: max. 300.000 € De-minimis-Beihilfen je Unternehmen innerhalb von drei Jahren.

Keine Doppelförderung, keine Verflechtung

Für dieselbe Maßnahme dürfen keine weiteren öffentlichen Zuschüsse fließen. Ausgeschlossen sind zudem Angehörigenverhältnisse, identische Geschäftsführung oder Beteiligungen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer.

Ausgeschlossene Branchen & Software

Nicht antragsberechtigt sind u. a. Krankenhäuser, Kliniken und Arztpraxen sowie Land- und Forstwirtschaft (außer Verarbeitung/Vermarktung). Software, vor der das BSI nach § 13 BSIG warnt, ist nicht förderfähig.

In sechs Schritten zum geförderten Projekt

Wir kennen den Ablauf aus geförderten Projekten — und bereiten Angebot, Vorhabensbeschreibung und Nachweise antragsfertig vor.

01

Fördercheck & Erstgespräch

Kostenlos und unverbindlich: Wir prüfen KMU-Status, Ausschlusskriterien, De-minimis-Rahmen und schneiden das Sicherheitspaket auf die Schwerpunkte A, B und C zu.

02

Interessensbekundung im Kundenportal

Sie registrieren sich im NRW.BANK-Kundenportal und bekunden Ihr Interesse am Losverfahren — das geht laufend, ohne Frist und ohne Unterlagen.

03

Losziehung & Antrag binnen 28 Tagen

Die Ziehung erfolgt monatlich. Wird Ihr Los gezogen, wird der Antrag freigeschaltet — Sie haben 28 Tage. Mit unserem vorbereiteten Angebot reichen Sie sofort ein; wer nicht gezogen wird, nimmt im Folgemonat automatisch wieder teil.

04

Bewilligung abwarten

Erst mit dem Zuwendungsbescheid dürfen Sie beauftragen und bestellen — jede rechtsverbindliche Bestellung vorher gefährdet die gesamte Förderung.

05

Projektdurchführung

3, 6, 9 oder 12 Monate — je nach gewähltem Durchführungszeitraum: Pentest, Schwachstellenbehebung, Schulungen und Basisschutz-Einführung, strukturiert dokumentiert. Die Rechnungen begleichen Sie zunächst selbst.

06

Verwendungsnachweis & Auszahlung

Projektabschluss im Portal, Sachbericht, Rechnungen und Zahlungsnachweise — danach wird der Zuschuss in einer Summe erstattet. Wir liefern alle Berichte und Nachweise revisionssicher zu.

Häufige Fragen zu MID-Digitale Sicherheit

Kompakt beantwortet — verbindlich sind Richtlinie und FAQ der NRW.BANK.

Sind Penetrationstests wirklich förderfähig?

Ja — der Schwerpunkt A nennt ausdrücklich Analysen der IT-Infrastruktur, Penetrationstests, die Behebung gefundener Schwachstellen, die Simulation von Sicherheitsvorfällen und die Erstellung von Notfallplänen. Damit ist genau das förderfähig, was ein belastbares Bild Ihrer Sicherheitslage liefert — inklusive der Umsetzung danach.

Wie funktioniert das Losverfahren?

Zweistufig: Sie bekunden Ihr Interesse im NRW.BANK-Kundenportal; monatlich — in der Regel am ersten Werktag — werden 16 Lose gezogen. Wird Ihr Los gezogen, wird der Antrag automatisch freigeschaltet und Sie haben 28 Tage Zeit für die Einreichung. Wer leer ausgeht, nimmt im Folgemonat ohne neue Registrierung wieder teil. Deshalb lohnt es sich, Angebot und Unterlagen vor der Ziehung fertig zu haben.

Wie viel Zuschuss bekommen wir wirklich?

50 % der förderfähigen Ausgaben, mindestens 4.000 € und höchstens 15.000 € Zuschuss. Das heißt: Ihr Vorhaben braucht mindestens 8.000 € förderfähiges Volumen; ab 30.000 € ist die Obergrenze erreicht — höhere Ausgaben sind zulässig, gefördert wird bis 15.000 €. Die Umsatzsteuer ist nicht förderfähig.

Wann fließt das Geld?

Nach dem Projekt: Das Programm arbeitet im Ausgabenerstattungsverfahren. Sie beauftragen nach Bewilligung, zahlen die Rechnungen zunächst selbst und reichen nach Abschluss Verwendungsnachweis, Sachbericht, Rechnungen und Zahlungsnachweise ein — dann wird der Zuschuss in einer Summe ausgezahlt. Planen Sie diese Vorfinanzierung ein.

Wer darf die Leistungen erbringen?

Ein Auftragnehmer mit nachgewiesener einschlägiger Kompetenz (Abschlüsse oder Fortbildungen) und Sitz in der EU; eine bestimmte Zertifizierung ist nicht vorgeschrieben. Unteraufträge und Freiberufler sind unzulässig, und es darf keine personelle oder gesellschaftsrechtliche Verflechtung bestehen. Zulässig sind maximal zwei Auftragnehmer — der zweite ausschließlich für Fortbildungsmaßnahmen, etwa den Lehrgang zum IT-Sicherheitsbeauftragten.

Können wir MID-Digitale Sicherheit mit MID-Digitale Prozesse kombinieren?

Die Teilprogramme sind getrennt: Jedes kann je Unternehmen einmal in zwei Jahren genutzt werden, und dieselbe Maßnahme darf nie doppelt gefördert werden. Ein sauber geschnittenes Sicherheitsvorhaben und ein separates Prozessdigitalisierungs-Vorhaben schließen sich damit nicht grundsätzlich aus — den richtigen Zuschnitt und den De-minimis-Rahmen prüfen wir im Fördercheck.

Gibt es ausgeschlossene Branchen oder Produkte?

Ja: Krankenhäuser, Kliniken und Arztpraxen sowie Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft (außer Verarbeitung/Vermarktung) sind nicht antragsberechtigt. Außerdem ist Software, vor deren Einsatz das BSI nach § 13 BSIG warnt, von der Förderung ausgeschlossen — bei der herstellerneutralen Auswahl im Schwerpunkt C berücksichtigen wir das von Anfang an.

Fördercheck: Passt MID-Digitale Sicherheit zu Ihnen?

30 Minuten, kostenlos: Wir prüfen Förderfähigkeit, De-minimis-Rahmen und den Zuschnitt über die Schwerpunkte A, B und C — und bereiten Angebot und Unterlagen so vor, dass Sie direkt nach der Losziehung einreichen können.

Hinweis: Diese Seite ist eine Information der VamiSec GmbH und keine Veröffentlichung der NRW.BANK oder des Landes NRW. Die Förderentscheidung trifft die NRW.BANK als Bewilligungsbehörde; kein Rechtsanspruch.