Sind Penetrationstests wirklich förderfähig?
Ja — der Schwerpunkt A nennt ausdrücklich Analysen der IT-Infrastruktur, Penetrationstests, die Behebung gefundener Schwachstellen, die Simulation von Sicherheitsvorfällen und die Erstellung von Notfallplänen. Damit ist genau das förderfähig, was ein belastbares Bild Ihrer Sicherheitslage liefert — inklusive der Umsetzung danach.
Wie funktioniert das Losverfahren?
Zweistufig: Sie bekunden Ihr Interesse im NRW.BANK-Kundenportal; monatlich — in der Regel am ersten Werktag — werden 16 Lose gezogen. Wird Ihr Los gezogen, wird der Antrag automatisch freigeschaltet und Sie haben 28 Tage Zeit für die Einreichung. Wer leer ausgeht, nimmt im Folgemonat ohne neue Registrierung wieder teil. Deshalb lohnt es sich, Angebot und Unterlagen vor der Ziehung fertig zu haben.
Wie viel Zuschuss bekommen wir wirklich?
50 % der förderfähigen Ausgaben, mindestens 4.000 € und höchstens 15.000 € Zuschuss. Das heißt: Ihr Vorhaben braucht mindestens 8.000 € förderfähiges Volumen; ab 30.000 € ist die Obergrenze erreicht — höhere Ausgaben sind zulässig, gefördert wird bis 15.000 €. Die Umsatzsteuer ist nicht förderfähig.
Wann fließt das Geld?
Nach dem Projekt: Das Programm arbeitet im Ausgabenerstattungsverfahren. Sie beauftragen nach Bewilligung, zahlen die Rechnungen zunächst selbst und reichen nach Abschluss Verwendungsnachweis, Sachbericht, Rechnungen und Zahlungsnachweise ein — dann wird der Zuschuss in einer Summe ausgezahlt. Planen Sie diese Vorfinanzierung ein.
Wer darf die Leistungen erbringen?
Ein Auftragnehmer mit nachgewiesener einschlägiger Kompetenz (Abschlüsse oder Fortbildungen) und Sitz in der EU; eine bestimmte Zertifizierung ist nicht vorgeschrieben. Unteraufträge und Freiberufler sind unzulässig, und es darf keine personelle oder gesellschaftsrechtliche Verflechtung bestehen. Zulässig sind maximal zwei Auftragnehmer — der zweite ausschließlich für Fortbildungsmaßnahmen, etwa den Lehrgang zum IT-Sicherheitsbeauftragten.
Können wir MID-Digitale Sicherheit mit MID-Digitale Prozesse kombinieren?
Die Teilprogramme sind getrennt: Jedes kann je Unternehmen einmal in zwei Jahren genutzt werden, und dieselbe Maßnahme darf nie doppelt gefördert werden. Ein sauber geschnittenes Sicherheitsvorhaben und ein separates Prozessdigitalisierungs-Vorhaben schließen sich damit nicht grundsätzlich aus — den richtigen Zuschnitt und den De-minimis-Rahmen prüfen wir im Fördercheck.
Gibt es ausgeschlossene Branchen oder Produkte?
Ja: Krankenhäuser, Kliniken und Arztpraxen sowie Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft (außer Verarbeitung/Vermarktung) sind nicht antragsberechtigt. Außerdem ist Software, vor deren Einsatz das BSI nach § 13 BSIG warnt, von der Förderung ausgeschlossen — bei der herstellerneutralen Auswahl im Schwerpunkt C berücksichtigen wir das von Anfang an.