Die Pflicht zum Einsatz von Systemen zur Angriffserkennung wurde mit dem IT-Sicherheitsgesetz 2.0 eingeführt und galt für KRITIS-Betreiber ab dem 1. Mai 2023 (§ 8a Absatz 1a BSIG a. F.). Mit dem NIS2-Umsetzungsgesetz, in Kraft seit dem 6. Dezember 2025, steht sie nun in § 31 Absatz 2 BSIG: Betreiber kritischer Anlagen müssen Systeme einsetzen, die „geeignete Parameter und Merkmale aus dem laufenden Betrieb kontinuierlich und automatisch erfassen und auswerten“ – unter Einhaltung des Stands der Technik. § 2 BSIG definiert SzA als durch technische Werkzeuge und organisatorische Einbindung unterstützte Prozesse, also ausdrücklich nicht als bloßes Produkt, sondern als Zusammenspiel von Technik und Organisation. Die Umsetzung ist nach § 39 BSIG durch Sicherheitsaudits, Prüfungen oder Zertifizierungen nachzuweisen – im neuen Recht alle drei Jahre (zuvor alle zwei Jahre nach § 8a Absatz 3 BSIG a. F.).
Systeme zur Angriffserkennung (SzA)
Wie Sie die Pflicht zum Einsatz von Systemen zur Angriffserkennung nach § 31 BSIG strukturiert umsetzen – von der BSI-Orientierungshilfe über Log-Quellen und Detection Engineering bis zum Nachweis.
Betreiber kritischer Anlagen sind in Deutschland gesetzlich verpflichtet, Systeme zur Angriffserkennung (SzA) einzusetzen – seit der NIS2-Umsetzung geregelt in § 31 Absatz 2 BSIG. Was dabei als angemessen gilt, konkretisiert das BSI in seiner Orientierungshilfe mit MUSS-, SOLLTE- und KANN-Anforderungen und einem Umsetzungsgradmodell von 0 bis 5. Ob die Angriffserkennung tatsächlich wirkt, entscheidet sich jedoch nicht am Papier, sondern an der Abdeckung der Log-Quellen, der Qualität der Detektionsregeln und an gelebten Reaktionsprozessen. Dieser Beitrag ordnet Rechtslage, BSI-Vorgaben und die technischen Bausteine ein – von Sigma-Regeln und ATT&CK-Mapping bis zum Use-Case-Lebenszyklus.
Von der Pflicht zum Nachweis
Fünf Stationen von der Erstfassung der Orientierungshilfe bis ATT&CK v19 – Meilenstein antippen für Details.
Orientierungshilfe: Erstfassung
Das BSI veröffentlicht die Erstfassung seiner Orientierungshilfe zum Einsatz von Systemen zur Angriffserkennung.
SzA-Pflicht für KRITIS gilt
Die mit dem IT-Sicherheitsgesetz 2.0 eingeführte Pflicht zum Einsatz von Systemen zur Angriffserkennung gilt für KRITIS-Betreiber (§ 8a Absatz 1a BSIG a. F.).
Orientierungshilfe Version 1.1
Das BSI legt die gegenüber der Erstfassung redaktionell angepasste Version 1.1 vor; sie nimmt noch auf die alte Rechtslage Bezug.
NIS2-Umsetzungsgesetz in Kraft
Die Einsatzpflicht steht nun in § 31 Absatz 2 BSIG. Der Nachweis nach § 39 BSIG ist alle drei Jahre zu erbringen (zuvor alle zwei Jahre).
MITRE ATT&CK v19
Version 19 der Enterprise-Matrix beschreibt 15 Taktiken, 222 Techniken und 475 Sub-Techniken. Ein Mapping der eigenen Regeln auf ATT&CK macht nachvollziehbar, welche Angriffstechniken erkannt werden – und wo Lücken bestehen.
Das Wichtigste im Überblick
Sechs Themenblöcke — zum Aufklappen antippen.
Technologiebausteine im Zusammenspiel
SIEM, EDR und NDR im Vergleich – kein einzelnes Werkzeug erfüllt die Anforderungen allein; entscheidend ist die dokumentierte Abdeckung des gesamten Geltungsbereichs.
- Sammelt und korreliert Protokolldaten aus heterogenen Quellen zentral.
- Bildet die geforderte kontinuierliche, automatisierte Auswertung mit Alarmierung bei Schwellenwertüberschreitungen ab.
- Liefert detaillierte Telemetrie und Reaktionsmöglichkeiten auf Endpunkten und Servern.
- Die Orientierungshilfe fordert darüber hinaus konkret zentral verwaltete Schadcodedetektion.
- Erkennt Auffälligkeiten im Netzverkehr und deckt damit auch Bereiche ab, in denen sich keine Agents installieren lassen – etwa OT-Umgebungen oder Embedded Systems.
- An den Übergängen zwischen internen und externen Netzen fordert die Orientierungshilfe netzbasierte Intrusion-Detection-Systeme (NIDS).
Standards & Quellen
Die Inhalte dieser Seite basieren auf den folgenden öffentlich verfügbaren Leitfäden und Studien.
Gesetz über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik und über die Sicherheit in der Informationstechnik von Einrichtungen (BSIG)
Neufassung durch das NIS2-Umsetzungsgesetz, in Kraft seit 06.12.2025; maßgeblich sind § 2 (Legaldefinition SzA), § 31 Abs. 2 (Einsatzpflicht für Betreiber kritischer Anlagen) und § 39 (Nachweise alle drei Jahre).
Orientierungshilfe zum Einsatz von Systemen zur Angriffserkennung, Version 1.1
Konkretisiert die MUSS-, SOLLTE- und KANN-Anforderungen zu Protokollierung, Detektion und Reaktion und definiert das Umsetzungsgradmodell 0–5 für die Nachweiserbringung.
MITRE ATT&CK v19 (Updates – April 2026)
Aktuelle Version der Wissensbasis; Enterprise-Matrix mit 15 Taktiken, 222 Techniken und 475 Sub-Techniken als Referenz-Taxonomie für das Coverage-Mapping der Detektion.
About Sigma – Sigma Detection Format
Dokumentation des offenen, YAML-basierten Signaturformats für Log-Ereignisse einschließlich der Konvertierung in SIEM-Abfragesprachen über sigma-cli und pySigma.
SigmaHQ/sigma – Main Sigma Rule Repository
Gemeinschaftlich gepflegtes Regel-Repository, dessen Detektionsregeln sich in produktspezifische SIEM-Abfragen übersetzen lassen.
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