Kritische Anlagen sind Anlagen von hoher Bedeutung für die Versorgung der Allgemeinheit, deren Ausfall oder Beeinträchtigung zu erheblichen Versorgungsengpässen oder Gefährdungen der öffentlichen Sicherheit führen würde. Das KRITIS-Dachgesetz, auf das § 2 Nummer 22 BSIG für den Anlagenbegriff verweist, ordnet sie zehn Sektoren zu: Energie, Transport und Verkehr, Finanzwesen, Sozialversicherung und Grundsicherung für Arbeitsuchende, Gesundheitswesen, Wasser, Ernährung, Informationstechnik und Telekommunikation, Weltraum sowie Siedlungsabfallentsorgung. Ob eine konkrete Anlage kritisch ist, bestimmt die BSI-KritisV anhand von Anlagenkategorien und Schwellenwerten; als Regelschwelle gelten 500.000 versorgte Personen. Die bisherige Verordnung gilt zunächst fort – für die neue KritisV nach dem KRITIS-Dachgesetz liegt seit dem 26. Mai 2026 ein Referentenentwurf des BMI vor, der noch keine Rechtskraft hat.
Kritische Infrastrukturen im neuen Rechtsrahmen
Was Betreiber kritischer Anlagen nach dem novellierten BSI-Gesetz und dem KRITIS-Dachgesetz umsetzen müssen – von Schwellenwerten über Angriffserkennung bis zur Nachweispflicht.
Kritische Infrastrukturen – etwa in den Sektoren Energie, Wasser, Gesundheit oder Transport – tragen die Versorgung der Allgemeinheit in Deutschland. Ihr Rechtsrahmen wurde 2025/2026 grundlegend neu geordnet: Seit dem 6. Dezember 2025 gilt das durch das NIS2-Umsetzungsgesetz novellierte BSI-Gesetz, seit dem 17. März 2026 regelt das KRITIS-Dachgesetz zusätzlich die physische Resilienz nach der europäischen CER-Richtlinie. Betreiber kritischer Anlagen gelten damit automatisch als besonders wichtige Einrichtungen im Sinne von NIS2 und tragen darüber hinaus Zusatzpflichten wie Systeme zur Angriffserkennung und regelmäßige Nachweise gegenüber dem BSI. Dieser Beitrag ordnet Sektoren, Schwellenwerte und Pflichten beider Regelwerke ein.
Der neue KRITIS-Rechtsrahmen im Zeitverlauf
Von der SzA-Pflicht bis zur Registrierung bei BBK und BSI — Meilenstein antippen für Details.
SzA-Pflicht greift
Seit Mai 2023 müssen Betreiber kritischer Anlagen Systeme zur Angriffserkennung (SzA) einsetzen — heute in § 31 BSIG verankert, nach dem Stand der Technik und unter Verhältnismäßigkeitsvorbehalt.
Novelliertes BSIG in Kraft
Das durch das NIS2-Umsetzungsgesetz neu gefasste BSI-Gesetz gilt — ohne allgemeine Übergangsfristen. Betreiber kritischer Anlagen gelten nach § 28 BSIG stets als besonders wichtige Einrichtungen.
KRITIS-Dachgesetz in Kraft
Das Dachgesetz setzt die CER-Richtlinie (EU) 2022/2557 um und schafft erstmals einen bundeseinheitlichen Rechtsrahmen für den physischen Schutz kritischer Anlagen in zehn Sektoren.
Referentenentwurf zur neuen KritisV
Für die neue KritisV nach dem KRITIS-Dachgesetz liegt ein Referentenentwurf des BMI vor, der noch keine Rechtskraft hat; die bisherige Verordnung gilt zunächst fort.
Registrierung frühestens möglich
Frühestens ab diesem Datum registrieren sich Betreiber — binnen drei Monaten, nachdem ihre Anlage als kritisch gilt — über die gemeinsame Registrierungsmöglichkeit von BBK und BSI (§ 8 KRITIS-DachG).
Das Wichtigste im Überblick
Sechs Themenblöcke — zum Aufklappen antippen.
Die Regelwerks-Ebenen im Überblick
BSIG-Grundpflichten, Nachweis nach § 39, KRITIS-Dachgesetz und das Zusammenspiel mit NIS2 — je Ebene die Kernpunkte.
- Alle NIS2-Grundpflichten greifen: Risikomanagementmaßnahmen nach § 30 BSIG und Registrierung innerhalb von drei Monaten nach der Einstufung (§ 33 BSIG).
- Erhebliche Sicherheitsvorfälle sind an das BSI zu melden — Erstmeldung unverzüglich, spätestens binnen 24 Stunden nach Kenntnis, Folgemeldung binnen 72 Stunden, Abschlussmeldung spätestens einen Monat nach der Meldung (§ 32 BSIG).
- Hinzu kommen Zusatzpflichten, die über die allgemeinen NIS2-Anforderungen hinausgehen: Systeme zur Angriffserkennung und regelmäßige Nachweise.
- Die Umsetzung der Maßnahmen nach §§ 30 und 31 BSIG ist dem BSI durch Sicherheitsaudits, Prüfungen oder Zertifizierungen nachzuweisen — erstmals drei Jahre nach der erstmaligen oder erneuten Einstufung, danach alle drei Jahre.
- Den konkreten Zeitpunkt des ersten Nachweises bestimmt das BSI.
- Die Ergebnisse einschließlich aufgedeckter Sicherheitsmängel sind zu übermitteln; bei Mängeln kann das BSI einen Beseitigungsplan und den Nachweis der Beseitigung verlangen.
- Registrierung binnen drei Monaten, nachdem die Anlage als kritisch gilt — frühestens ab dem 17. Juli 2026 — über die gemeinsame Registrierungsmöglichkeit von BBK und BSI (§ 8 KRITIS-DachG).
- Eigene Risikoanalysen im Bedarfsfall, mindestens jedoch alle vier Jahre (§ 12); geeignete und verhältnismäßige Resilienzmaßnahmen sind umzusetzen und zu dokumentieren (§ 13).
- Erhebliche Störungen sind innerhalb von 24 Stunden zu melden (§ 18) — neben der IT rücken bauliche Sicherung, Zutrittsschutz, Redundanzen und Krisenorganisation in den Pflichtenkatalog.
- Das BSIG setzt die NIS2-Richtlinie (EU) 2022/2555 um und adressiert die Cybersicherheit, das Dachgesetz die physische Resilienz nach CER.
- Die Registrierung kritischer Anlagen erfolgt einheitlich nach § 8 KRITIS-DachG, worauf § 33 Absatz 2 BSIG ausdrücklich verweist.
- Betreiber bilden eine Teilmenge der NIS2-regulierten Einrichtungen mit Zusatzpflichten — in der Praxis bietet sich ein integriertes Managementsystem an, das ISMS, Business Continuity und physischen Schutz gemeinsam steuert.
Standards & Quellen
Die Inhalte dieser Seite basieren auf den folgenden öffentlich verfügbaren Leitfäden und Studien.
Gesetz über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI-Gesetz – BSIG)
Neufassung durch das NIS2-Umsetzungsgesetz, in Kraft seit 06.12.2025; maßgeblich §§ 28, 30–33 und 39 für Betreiber kritischer Anlagen.
Verordnung zur Bestimmung kritischer Anlagen nach dem BSI-Gesetz (BSI-KritisV)
Bestimmt kritische Anlagen über Anlagenkategorien und Schwellenwerte (Regelschwelle 500.000 versorgte Personen); gilt fort, bis die neue KritisV nach dem KRITIS-Dachgesetz erlassen ist (Referentenentwurf vom 26.05.2026).
Orientierungshilfe zum Einsatz von Systemen zur Angriffserkennung
Version 1.1 vom 18.11.2024; Anforderungen an Protokollierung, Detektion und Reaktion samt Umsetzungsgradmodell für die SzA-Nachweise.
KRITIS-Dachgesetz (KRITIS-DachG)
Umsetzung der CER-Richtlinie, in Kraft seit 17.03.2026; regelt Sektoren, Regelschwelle, Registrierung beim BBK, Risikoanalysen, Resilienzmaßnahmen und Meldepflichten.
Richtlinie (EU) 2022/2557 über die Resilienz kritischer Einrichtungen (CER)
Europäische Vorgabe für die physische Resilienz kritischer Einrichtungen und Grundlage des KRITIS-Dachgesetzes.
Richtlinie (EU) 2022/2555 (NIS2)
Europäischer Rahmen für die Cybersicherheitspflichten wesentlicher und wichtiger Einrichtungen; Grundlage der BSIG-Novelle.
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