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Kritische Infrastrukturen im neuen Rechtsrahmen

Was Betreiber kritischer Anlagen nach dem novellierten BSI-Gesetz und dem KRITIS-Dachgesetz umsetzen müssen – von Schwellenwerten über Angriffserkennung bis zur Nachweispflicht.

Stand: Juli 2026 · Valeri Milke, ISO 27001 & ISO 42001 Lead Auditor

10Sektoren kritischer Anlagen nach dem KRITIS-Dachgesetz
500.000versorgte Personen als Regelschwelle der BSI-KritisV
24Stunden bis zur Erstmeldung erheblicher Sicherheitsvorfälle (spätestens)
3Jahre Nachweiszyklus nach § 39 BSIG (zuvor alle zwei Jahre)

Kritische Infrastrukturen – etwa in den Sektoren Energie, Wasser, Gesundheit oder Transport – tragen die Versorgung der Allgemeinheit in Deutschland. Ihr Rechtsrahmen wurde 2025/2026 grundlegend neu geordnet: Seit dem 6. Dezember 2025 gilt das durch das NIS2-Umsetzungsgesetz novellierte BSI-Gesetz, seit dem 17. März 2026 regelt das KRITIS-Dachgesetz zusätzlich die physische Resilienz nach der europäischen CER-Richtlinie. Betreiber kritischer Anlagen gelten damit automatisch als besonders wichtige Einrichtungen im Sinne von NIS2 und tragen darüber hinaus Zusatzpflichten wie Systeme zur Angriffserkennung und regelmäßige Nachweise gegenüber dem BSI. Dieser Beitrag ordnet Sektoren, Schwellenwerte und Pflichten beider Regelwerke ein.

Der neue KRITIS-Rechtsrahmen im Zeitverlauf

Von der SzA-Pflicht bis zur Registrierung bei BBK und BSI — Meilenstein antippen für Details.

Das Wichtigste im Überblick

Sechs Themenblöcke — zum Aufklappen antippen.

Die Regelwerks-Ebenen im Überblick

BSIG-Grundpflichten, Nachweis nach § 39, KRITIS-Dachgesetz und das Zusammenspiel mit NIS2 — je Ebene die Kernpunkte.

seit 06.12.2025
  • Alle NIS2-Grundpflichten greifen: Risikomanagementmaßnahmen nach § 30 BSIG und Registrierung innerhalb von drei Monaten nach der Einstufung (§ 33 BSIG).
  • Erhebliche Sicherheitsvorfälle sind an das BSI zu melden — Erstmeldung unverzüglich, spätestens binnen 24 Stunden nach Kenntnis, Folgemeldung binnen 72 Stunden, Abschlussmeldung spätestens einen Monat nach der Meldung (§ 32 BSIG).
  • Hinzu kommen Zusatzpflichten, die über die allgemeinen NIS2-Anforderungen hinausgehen: Systeme zur Angriffserkennung und regelmäßige Nachweise.
§ 28 BSIG§ 30 BSIG§ 32 BSIG§ 33 BSIGErstmeldungFolgemeldungAbschlussmeldung

Standards & Quellen

Die Inhalte dieser Seite basieren auf den folgenden öffentlich verfügbaren Leitfäden und Studien.

Bundesministerium der Justiz / gesetze-im-internet.de · 2025

Gesetz über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI-Gesetz – BSIG)

Neufassung durch das NIS2-Umsetzungsgesetz, in Kraft seit 06.12.2025; maßgeblich §§ 28, 30–33 und 39 für Betreiber kritischer Anlagen.

Bundesministerium des Innern / gesetze-im-internet.de · 2016

Verordnung zur Bestimmung kritischer Anlagen nach dem BSI-Gesetz (BSI-KritisV)

Bestimmt kritische Anlagen über Anlagenkategorien und Schwellenwerte (Regelschwelle 500.000 versorgte Personen); gilt fort, bis die neue KritisV nach dem KRITIS-Dachgesetz erlassen ist (Referentenentwurf vom 26.05.2026).

Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) · 2024

Orientierungshilfe zum Einsatz von Systemen zur Angriffserkennung

Version 1.1 vom 18.11.2024; Anforderungen an Protokollierung, Detektion und Reaktion samt Umsetzungsgradmodell für die SzA-Nachweise.

Bundesgesetzblatt 2026 I · 2026

KRITIS-Dachgesetz (KRITIS-DachG)

Umsetzung der CER-Richtlinie, in Kraft seit 17.03.2026; regelt Sektoren, Regelschwelle, Registrierung beim BBK, Risikoanalysen, Resilienzmaßnahmen und Meldepflichten.

Amtsblatt der EU / EUR-Lex · 2022

Richtlinie (EU) 2022/2557 über die Resilienz kritischer Einrichtungen (CER)

Europäische Vorgabe für die physische Resilienz kritischer Einrichtungen und Grundlage des KRITIS-Dachgesetzes.

Amtsblatt der EU / EUR-Lex · 2022

Richtlinie (EU) 2022/2555 (NIS2)

Europäischer Rahmen für die Cybersicherheitspflichten wesentlicher und wichtiger Einrichtungen; Grundlage der BSIG-Novelle.

KRITIS-Pflichten strukturiert umsetzen?

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