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BaFin-Orientierungshilfe KI: Was Banken und Versicherer bei IKT-Risiken unter DORA jetzt umsetzen sollten

6. Oktober 2026

Was die BaFin veröffentlicht hat

Am 18. Dezember 2025 hat die BaFin die „Orientierungshilfe zu IKT-Risiken beim Einsatz von KI in Finanzunternehmen“ veröffentlicht — 38 Seiten, herausgegeben vom Referat CTF 5 der Abteilung Cyberrisiken und Technologie im Finanzsektor. Die englische Fassung „Guidance on ICT Risks in the Use of AI at Financial Entities“ (Version date 23.01.2026) folgte am 30. Januar 2026. Die Orientierungshilfe ist ausdrücklich eine nicht verpflichtende Hilfestellung: Sie definiert keine aufsichtlichen Erwartungen und ist keine verbindliche Auslegung der DORA. Sie richtet sich vor allem an CRR-Institute und Solvency-II-Versicherer, die das IKT-Risikomanagement nach Art. 5 bis 15 DORA anwenden; der vereinfachte Rahmen nach Art. 16 DORA ist nicht Gegenstand. Gegliedert ist sie in sechs Kapitel und eine Fallstudie zum Betrieb eines LLM-basierten KI-Assistenten.

Warum das gerade jetzt zählt

DORA gilt seit dem 17. Januar 2025; KAIT, VAIT und ZAIT sind seitdem aufgehoben, und für DORA-Unternehmen gelten auch die BAIT nicht mehr — vollständig entfallen sie mit Ablauf des 31. Dezember 2026. Maßstab für die IT dieser Unternehmen ist damit DORA — auch für KI. Parallel ist die BaFin seit dem 29. Juli 2026 nach dem KI-MIG Marktüberwachungsbehörde für KI-Systeme, die in direktem Zusammenhang mit regulierter Finanztätigkeit stehen (§ 2 Abs. 3 KI-MIG); die Hochrisiko-Pflichten nach Anhang III der KI-Verordnung — etwa für die Kreditwürdigkeitsprüfung natürlicher Personen — gelten nach der Verschiebung durch die Verordnung (EU) 2026/1744 ab dem 2. Dezember 2027. Die Orientierungshilfe befasst sich dabei nicht mit den Pflichten der KI-Verordnung, sondern ausschließlich mit IKT-Risiken unter DORA: Sie zeigt, wie sich die bestehenden DORA-Anforderungen auf KI-Systeme anwenden lassen, die Finanzunternehmen laut BaFin schon heute entlang der gesamten Wertschöpfungskette einsetzen.

Der Kern: Ein KI-System ist IKT — entlang des Lebenszyklus

Die BaFin übernimmt den KI-System-Begriff aus Art. 3 Nr. 1 der KI-Verordnung und ordnet KI-Systeme als Unterfall der Netzwerk- und Informationssysteme nach Art. 3 Nr. 2 DORA ein; das Modell selbst gilt als IKT-Asset. Daraus folgt: KI-Systeme gehören in den bestehenden IKT-Risikomanagementrahmen (Art. 6 DORA), ins Asset-Inventar (Art. 8 Abs. 4 DORA) und — soweit Dritte sie bereitstellen — ins IKT-Drittparteienrisikomanagement (Art. 28 DORA). Betrachtet werden die Risiken nicht entlang der Wertschöpfungskette, sondern entlang des KI-Lebenszyklus, weil sie aus der Integration in die IKT-Landschaft entstehen. Leitprinzip ist die Proportionalität nach Art. 4 DORA: KI in kritischen oder wichtigen Funktionen braucht mehr Sicherheits- und Kontrollmaßnahmen als ein Self-Service-Assistent unter vollständiger menschlicher Aufsicht ohne Entscheidungsbeteiligung. Ein praktischer Hinweis aus Kapitel III: Bindet eine Anwendung externe KI-Modelle per API ein, kann sie selbst zum KI-System werden.

Governance, Risikomanagementrahmen, Entwicklung und Test

Die Letztverantwortung für IKT-Risiken trägt das Leitungsorgan (Art. 5 Abs. 2 lit. a DORA); seine Mitglieder halten ausreichende Kenntnisse und Fähigkeiten aktiv aktuell (Art. 5 Abs. 4), Beschäftigte werden ihrer Aufgabe entsprechend geschult (Art. 13 Abs. 6). Als verbreitete Praxis beschreibt die BaFin eine vom Leitungsorgan genehmigte KI-Strategie. KI-spezifische Schwachstellen in Training, Datenpipelines und Inferenz gehören in die Risikoidentifikation (Art. 8 DORA), der Rahmen ist mindestens jährlich zu überprüfen (Art. 6 Abs. 5 DORA). Für Entwicklung und Test stützt sich die Orientierungshilfe fast vollständig auf den RTS RMF: Projektmanagement, Spezifikationen mit Schutz vor Manipulation, Änderungsmanagement sowie Tests vor der Produktivsetzung, deren Umfang der Kritikalität entspricht (Art. 15 bis 17 RTS RMF). Für End-User-Computing (IDV) gelten die Anforderungen risikobasiert ebenso (Art. 16 Abs. 9 RTS RMF), und KI-generierter Code folgt laut BaFin denselben Regeln wie menschlicher. Je nach Kritikalität nennt die BaFin Adversarial Testing, adversariale Penetrationstests und Stresstests als sinnvolle Praxis — und unangekündigte Modelländerungen bei von Dritten bezogenen Modellen als besondere Herausforderung für das Testen.

Betrieb, Cloud und Drittparteien

Im Betrieb verlangt DORA Richtlinie und Verfahren für das Management der IKT-Assets (Art. 8 Abs. 4 DORA i. V. m. Art. 4 und 5 RTS RMF); die Orientierungshilfe bezieht Trainingsdaten, Modellimplementierungen, Bibliotheken und Hardware ausdrücklich ein. Pflicht nach Art. 10 RTS RMF sind automatisierte Schwachstellenscans und Fristen für Patches; für kritische oder wichtige Funktionen empfiehlt die BaFin Schwellenwerte und Indikatoren für Fehlverhalten. Weil KI-Systeme häufig in der Cloud betrieben werden, überträgt Kapitel IV.2 Aspekte der Aufsichtsmitteilung zu Auslagerungen an Cloud-Anbieter vom 1. Februar 2024 auf KI: Risikobewertung und Due Diligence vor Vertragsschluss (Art. 28 Abs. 4 DORA) — einschließlich Modelländerungen durch den Anbieter —, Transparenz über Unterauftragnehmer wie GPU-Farmen oder ML-Bibliotheken (Art. 29 und 30 DORA), SLAs zu Latenz und Rechenkapazität sowie eine Exit-Strategie mit exportierbaren Modellen, Trainingsdaten und Konfigurationen. Für die Stilllegung hält die BaFin Vorgaben für zielführend, Modelle unwiederbringlich zu entfernen und veraltete Versionen zu deaktivieren.

Cyber- und Datensicherheit, Vorfallmeldung

KI-Systeme gehören in die IKT-Sicherheitsrichtlinien (Art. 9 Abs. 2 DORA). Pflicht sind unter anderem eine nach Kritikalität segmentierte Netzarchitektur (Art. 13 RTS RMF) sowie Verschlüsselung und Schlüsselmanagement auf Basis der Datenklassifizierung (Art. 6 und 7 RTS RMF). Als bewährt nennt die BaFin zusätzlich Web Application Firewalls und API-Gateways, Zero Trust für den Zugriff auf KI-Dienste, Data Loss Prevention, das Signieren von Modellen sowie Schutz gegen Injection-Angriffe und Überlast. Wichtigste Grundlage für die sichere Verarbeitung von Daten ist laut BaFin ihre Klassifizierung nach Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit. Vorfälle in KI-Systemen sind als IKT-bezogene Vorfälle zu erfassen und ihre Ursachen zu ermitteln (Art. 17 DORA); schwerwiegende Vorfälle sind zu melden (Art. 19 DORA). Die BaFin empfiehlt zusätzlich, KI-bezogene Vorfälle zu kennzeichnen und nach solchen Vorfällen eine detaillierte Ursachenanalyse durchzuführen, um systematische Schwachstellen in KI-Modellen und -Prozessen zu beheben. Wie relevant Dritte generell sind, zeigt die BaFin-Auswertung der DORA-Meldungen: Rund die Hälfte der 733 im Jahr 2025 gemeldeten IKT-Vorfälle ging auf Probleme bei Dritten zurück — KI-spezifische Zahlen gibt es nicht.

Die Fallstudie: ein KI-Assistent, drei Infrastrukturvarianten

Die Fallstudie spielt einen LLM-basierten KI-Assistenten für Texte, E-Mails und Präsentationen durch — in sechs Phasen von der Datenbeschaffung bis zur Stilllegung und in drei Varianten: On-Premise mit voller Kontrolle, aber allen Risiken aus Entwicklung, Betrieb und Wartung, Cloud im eigenen Tenant mit dem Hauptrisiko der Abhängigkeit vom Modellbetreiber, sofern kein Open-Source-Modell genutzt wird, und Cloud außerhalb des eigenen Tenants, etwa ein LLM per API oder ein KI-Assistent aus Standardsoftware. In der dritten Variante verlassen Daten den Tenant und fließen zum Modellanbieter — dem soll laut Fallstudie vertraglich und technisch entgegengewirkt werden, etwa mit Upload-Beschränkungen, einem Governance Shield, der Eingaben auf vertrauliche Inhalte prüft, oder einer geringeren Datenfreigabe. Wichtig: Die Maßnahmen der Fallstudie sind ausdrücklich beispielhaft und keine aufsichtlichen Erwartungen. Unsere Empfehlung: KI-Funktionen in Standardsoftware wie Microsoft 365 Copilot zuerst inventarisieren, denn laut Fallstudie werden solche Assistenten mitunter ohne Kenntnis der Nutzer aufgerufen — die Orientierungshilfe selbst nennt keine Produkte.

Was wir dazu veröffentlicht haben

Unsere neue Wissensseite macht die 38 Seiten operativ und trennt durchgängig zwischen Pflicht aus DORA und RTS, Praxis laut Orientierungshilfe und VamiSec-Empfehlung. Ein Geltungs-Check zeigt, welche Kontrolltiefe für Ihr KI-System angemessen ist. Der Lebenszyklus-Navigator führt durch sechs Phasen und zwei Querschnittsthemen mit Risiken, Rechtsankern, Prüffragen und Nachweisen. Das Varianten-Labor stellt die drei Infrastrukturvarianten als Datenfluss dar und zeigt per Ampel, wie wir die Varianten je Datenklasse einordnen. Der Fundstellen-Navigator erschließt alle 97 Fundstellen nach unserer Zählung. Der KI-Resilienz-Check bestimmt mit bis zu 31 Fragen in sieben Handlungsfeldern Ihr Zielniveau nach Profil, zeigt die größten Lücken und einen 30/90/180-Tage-Fahrplan. Dazu gibt es das 50-seitige Whitepaper „KI unter DORA für CISOs“ mit 30 Prüffragen, Nachweis-Matrix und 12-Monats-Fahrplan.

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