Unternehmens-IT-Security schützt die eigene Infrastruktur und wird typischerweise über ein ISMS nach ISO/IEC 27001 gesteuert. Product Security schützt dagegen das Produkt im Feld – in der Umgebung des Kunden, oft mit physischem Zugriff durch Angreifer und über Laufzeiten, die übliche IT-Supportzyklen deutlich überschreiten. Eine Schwachstelle betrifft dabei nicht ein einzelnes System, sondern die gesamte installierte Basis und kann Safety-Folgen, Rückrufe oder den Verlust der Typgenehmigung nach sich ziehen. Organisatorisch verschiebt sich die Verantwortung damit vom IT-Betrieb in die Produktentwicklung – mit eigenen Managementsystemen (CSMS), Entwicklungsprozessen (Secure Development Lifecycle) und Reaktionsstrukturen (PSIRT).
Product Security über den Produktlebenszyklus
Warum die Sicherheit vernetzter Produkte eigene Normen, Prozesse und Organisationsstrukturen erfordert – von ISO/SAE 21434 über IEC 62443 und EN 18031 bis zum PSIRT.
8Practices im sicheren Entwicklungslebenszyklus nach IEC 62443-4-1
4Security Level (SL 1 bis SL 4) nach IEC 62443-4-2
6Service-Bereiche im PSIRT Services Framework v1.1 von FIRST
5Jahre Unterstützungszeitraum — in der Regel mindestens (CRA, Art. 13 Abs. 8)
Product Security bezeichnet die Sicherheit der Produkte, die ein Unternehmen entwickelt und verkauft – nicht die Sicherheit seiner eigenen IT. Vernetzte Fahrzeuge, Industriekomponenten und Funkanlagen stehen dabei unter wachsendem regulatorischem Druck: UN R155/R156 koppeln die Typgenehmigung an ein Cybersecurity-Management-System, der RED Delegated Act macht Cybersicherheit seit August 2025 zur Marktzugangsvoraussetzung für internetfähige Funkanlagen, und der Cyber Resilience Act weitet diese Logik ab 2026/2027 auf nahezu alle Produkte mit digitalen Elementen aus. Wer Produkte mit Software entwickelt, braucht deshalb neben dem ISMS eigene Strukturen: einen sicheren Entwicklungslebenszyklus, ein PSIRT für den Umgang mit Schwachstellen und einen belastbaren Plan für Support-Zeiträume bis zum End-of-Life.
Regulatorische Meilensteine
Von der Typgenehmigung bis zu den CRA-Meldepflichten — Meilenstein antippen für Details.
Juli 2022
UN R155/R156 für neue Fahrzeugtypen
Über die General Safety Regulation (EU) 2019/2144 gelten UN R155 und UN R156 in der EU seit Juli 2022 für neue Fahrzeugtypen.
Juli 2024
Pflicht für alle Neufahrzeuge
Seit Juli 2024 gelten die UNECE-Regelungen für alle Neufahrzeuge — das zertifizierte CSMS ist Voraussetzung der Typgenehmigung.
Januar 2025
EN 18031 im Amtsblatt gelistet
Die EU-Kommission listet EN 18031-1, -2 und -3 (Ausgabe 2024) als harmonisierte Normen — allerdings mit Einschränkungen, etwa beim Verzicht auf ein Passwort oder bei fehlender zugesicherter Kindersicherung.
1. Aug. 2025
RED Delegated Act verbindlich
Die Cybersicherheitsanforderungen des Art. 3 Abs. 3 Buchst. d–f RED sind seit dem 1. August 2025 verbindliche Voraussetzung für das Inverkehrbringen internetfähiger Funkanlagen.
11. Sep. 2026
CRA-Meldepflichten nach Art. 14
Ab dem 11. September 2026 müssen Hersteller aktiv ausgenutzte Schwachstellen gestaffelt binnen 24 Stunden, 72 Stunden und 14 Tagen an den als Koordinator benannten CSIRT und die ENISA melden.
Das Wichtigste im Überblick
Sechs Themenblöcke — zum Aufklappen antippen.
Branchen-Regulatorik im Vergleich
Automotive, Industriekomponenten und Funkanlagen — Tab antippen für Normen und Pflichten.
- ISO/SAE 21434:2021 definiert das Cybersecurity-Engineering für Straßenfahrzeuge über den gesamten Lebenszyklus — Kernstück ist die TARA nach Kapitel 15.
- UN R155 verlangt ein zertifiziertes Cybersecurity-Management-System (CSMS) als Voraussetzung der Typgenehmigung, UN R156 ein Software-Update-Management-System (SUMS).
- In der EU gelten beide über die General Safety Regulation (EU) 2019/2144 — seit Juli 2022 für neue Fahrzeugtypen, seit Juli 2024 für alle Neufahrzeuge.
TARACSMSSUMSUN R155UN R156(EU) 2019/2144
- IEC 62443-4-1:2018 beschreibt den sicheren Produktentwicklungslebenszyklus in acht Practices — ausdrücklich bis zum Produkt-End-of-Life, bewertet über vier Reifegrade.
- IEC 62443-4-2:2019 spezifiziert Component Requirements für vier Komponententypen, abgeleitet aus sieben Foundational Requirements und gestaffelt in die Security Level SL 1 bis SL 4.
- Beide Teile werden zunehmend zum Beschaffungskriterium, weil Betreiber Nachweise und Security Level konkret nachfragen.
Embedded DevicesHost DevicesNetzwerkkomponentenSoftware-ApplikationenFoundational RequirementsSL 1 bis SL 4Reifegrade
- Die Delegierte Verordnung (EU) 2022/30 aktiviert Art. 3 Abs. 3 Buchst. d–f RED — seit dem 1. August 2025 verbindliche Voraussetzung für das Inverkehrbringen internetfähiger Funkanlagen.
- EN 18031-1, -2 und -3 (Ausgabe 2024) dienen als harmonisierte Normen für Netzschutz, Schutz personenbezogener Daten und Betrugsschutz — im Amtsblatt gelistet, allerdings mit Einschränkungen.
- Greift die Konformitätsvermutung nicht — etwa bei erlaubtem Passwort-Verzicht oder fehlender zugesicherter Kindersicherung —, muss eine Benannte Stelle einbezogen werden.
(EU) 2022/30EN 18031-1EN 18031-2EN 18031-3KonformitätsvermutungBenannte Stelle
Standards & Quellen
Die Inhalte dieser Seite basieren auf den folgenden öffentlich verfügbaren Leitfäden und Studien.
ISO/SAE 21434:2021 – Road vehicles – Cybersecurity engineering
Engineering-Standard für Cybersicherheit über den Fahrzeuglebenszyklus; definiert die TARA-Methodik (Kapitel 15) und gilt als Stand der Technik für das CSMS nach UN R155.
UN Regulation No. 155 – Cyber security and cyber security management system
Verbindliche Typgenehmigungsvorschrift für das CSMS; in der EU über die Regulation (EU) 2019/2144 seit Juli 2022 für neue Typen und seit Juli 2024 für alle Neufahrzeuge anwendbar.
IEC 62443-4-1:2018 / IEC 62443-4-2:2019
Prozessanforderungen (acht Practices des sicheren Entwicklungslebenszyklus) und technische Komponentenanforderungen (SL 1–4) für industrielle Automatisierungskomponenten.
Delegierte Verordnung (EU) 2022/30 (RED Delegated Act)
Aktiviert Art. 3 Abs. 3 Buchst. d–f RED, verbindlich seit 01.08.2025; Konformitätsvermutung über die EN-18031-Reihe (2024), im Amtsblatt gelistet mit Einschränkungen seit Januar 2025.
PSIRT Services Framework Version 1.1
Referenzrahmen für Aufbau und Betrieb eines PSIRT mit sechs Service-Bereichen und drei Organisationsmodellen (verteilt, zentralisiert, hybrid).
Verordnung (EU) 2024/2847 (Cyber Resilience Act)
Meldepflichten für aktiv ausgenutzte Schwachstellen ab 11.09.2026 (Art. 14), Hauptpflichten ab 11.12.2027, Unterstützungszeitraum in der Regel mindestens fünf Jahre (Art. 13 Abs. 8).
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