Ein vernetztes Produkt ist selten ein einzelnes Prüfobjekt. Zu betrachten sind die Hardware (Debug- und Speicherschnittstellen, Bauteilbestückung), die Firmware (Bootkette, Dateisystem, hinterlegte Geheimnisse), die Funkschnittstellen (u. a. Wi-Fi, Bluetooth Low Energy, Zigbee, Thread, LoRaWAN, Mobilfunk und proprietäre Sub-GHz-Protokolle), das Cloud-Backend mit seinen APIs sowie die begleitende Mobile- oder Web-App. Genau diese Aufteilung spiegelt sich in den fünf Anforderungskategorien des OWASP ISVS – IoT Ecosystem, User Space Application, Software Platform, Communication und Hardware Platform. Eine isolierte Prüfung einzelner Ebenen übersieht typischerweise die Übergänge, etwa das Onboarding eines Geräts in ein Nutzerkonto.
IoT-Pentesting: Angriffsflächen vernetzter Geräte
Vernetzte Produkte sind keine reinen Softwaresysteme: Sie bestehen aus Platine, Firmware, Funkstrecke, Cloud-Backend und App. Ein IoT-Pentest prüft diese Ebenen zusammenhängend – dort, wo Angreifende ansetzen.
5Angriffsflächen: Platine, Firmware, Funkstrecke, Cloud-Backend, App
13Themenbereiche der Consumer-IoT-Baseline ETSI EN 303 645
9Phasen der OWASP FSTM – von Informationsbeschaffung bis Verifikation
1Gerät genügt: extrahierte Schlüssel wirken häufig flottenweit
Bei vernetzten Geräten liegt die Angriffsfläche nicht nur im Netzwerk, sondern auch in der Hardware: Wer ein Gerät physisch in der Hand hält, kann Debug-Schnittstellen ansprechen, Flash-Speicher auslesen und die Firmware analysieren. Aus einem einzigen Gerät extrahierte Zugangsdaten oder Signaturschlüssel wirken dabei häufig über die gesamte Flotte hinweg. Für die fachliche Strukturierung solcher Prüfungen existieren etablierte Kataloge – der OWASP IoT Security Verification Standard (ISVS) für Anforderungen, der OWASP IoT Security Testing Guide (ISTG) für die Testdurchführung und ETSI EN 303 645 als Baseline für Consumer-IoT. Regulatorisch ist das Thema seit dem 1. August 2025 über den Delegated Act zur Funkanlagenrichtlinie verbindlich und geht ab dem 11. Dezember 2027 im Cyber Resilience Act auf.
Vom Prüfkatalog zur Pflicht
Fünf Daten setzen den Rahmen — Meilenstein antippen für Details.
März 2024
OWASP ISTG 1.0 veröffentlicht
Der IoT Security Testing Guide ergänzt eine Pentest-Methodik mit Geräte- und Angreifermodell sowie einem Testfallkatalog – von Funkschnittstellen bis zum Update-Mechanismus.
Jan. 2025
EN 18031 im Amtsblatt gelistet
Der Durchführungsbeschluss (EU) 2025/138 listet EN 18031-1, -2 und -3 als harmonisierte Normen – mit Einschränkungen, unter anderem wo Nutzende auf die Vergabe eines Passworts verzichten können; in diesen Punkten entfällt die Konformitätsvermutung.
Aug. 2025
RED-Delegated-Act gilt
Die Cybersicherheitsanforderungen aus Artikel 3 Absatz 3 der Funkanlagenrichtlinie gelten – nachdem die Delegierte Verordnung (EU) 2023/2444 den ursprünglichen Termin um zwölf Monate verschoben hatte.
Sep. 2026
CRA-Meldepflichten
Ab diesem Datum gelten die Meldepflichten des Cyber Resilience Act für aktiv ausgenutzte Schwachstellen und schwerwiegende Vorfälle.
Dez. 2027
CRA vollständig, RED-DA aufgehoben
Die übrigen CRA-Pflichten gelten; zu diesem Datum hat die Kommission die Aufhebung der Delegierten Verordnung (EU) 2022/30 beschlossen, um Doppelregulierung zu vermeiden.
Das Wichtigste im Überblick
Sechs Themenblöcke — zum Aufklappen antippen.
Fünf Angriffsflächen, ein Ökosystem
Jede Ebene entspricht einer Anforderungskategorie des OWASP ISVS — Tab wählen.
- Serielle Konsolen (UART) geben in der Praxis häufig Bootlogs, Bootloader-Zugriff oder eine unzureichend geschützte Shell frei.
- Debug-Schnittstellen wie JTAG oder SWD erlauben je nach Sperrzustand des Controllers das Anhalten der CPU sowie Lese- und Schreibzugriffe auf den Speicher.
- Geprüft wird, ob Debug-Ports produktiv deaktiviert bzw. authentifiziert sind, ob Secure Boot greift und ob sensible Parameter verschlüsselt oder in einem geschützten Element abgelegt sind.
UARTJTAGSWDSPII2CSecure Boot
- Beschaffung über Hersteller-Downloads, mitgeschnittene Update-Vorgänge oder einen Speicher-Dump – danach statische und dynamische Analyse.
- Gesucht wird nach fest eingebauten Zugangsdaten, privaten Schlüsseln und veralteten Komponenten, abgeglichen über eine Stückliste (SBOM).
- Die OWASP FSTM strukturiert das Vorgehen in neun Phasen; zentrale Prüffrage bleibt die Update-Fähigkeit inklusive Downgrade-Schutz.
SBOMFSTMEmulationDowngrade
- Zu prüfen sind u. a. Wi-Fi, Bluetooth Low Energy, Zigbee, Thread, LoRaWAN, Mobilfunk und proprietäre Sub-GHz-Protokolle.
- Eine isolierte Prüfung einzelner Ebenen übersieht typischerweise die Übergänge zwischen den Ebenen.
Wi-FiBluetooth Low EnergyZigbeeThreadLoRaWANMobilfunkSub-GHz
- Das Cloud-Backend mit seinen APIs ist eigenständiger Teil des Prüfobjekts – ein vernetztes Produkt ist selten ein einzelnes Prüfobjekt.
- Typischerweise übersehen: Übergänge wie das Onboarding eines Geräts in ein Nutzerkonto.
APIsOnboarding
- Die begleitende Mobile- oder Web-App gehört zum Ökosystem und damit in den Prüfumfang.
- Genau diese Aufteilung spiegelt sich in den fünf Anforderungskategorien des OWASP ISVS.
Mobile-AppWeb-App
Standards & Quellen
Die Inhalte dieser Seite basieren auf den folgenden öffentlich verfügbaren Leitfäden und Studien.
ETSI EN 303 645 V3.1.3 (2024-09), CYBER; Cyber Security for Consumer Internet of Things: Baseline Requirements
Aktuelle Baseline für Consumer-IoT mit 13 Themenbereichen und ergänzendem Kapitel zu Datenschutzbestimmungen; Referenz für Geräteanforderungen im Pentest.
ETSI TS 103 701 V2.1.1 (2025-05), Cyber Security (CYBER); Cyber Security for Consumer Internet of Things: Conformance Assessment of Baseline Requirements
Bewertungsmethodik mit Testfällen je Provision der EN 303 645; vom BSI zusammen mit der Norm dem IT-Sicherheitskennzeichen zugrunde gelegt.
OWASP IoT Security Verification Standard (ISVS), Pre-Release 1.0RC
Anforderungskatalog in fünf Kategorien (IoT Ecosystem, User Space Application, Software Platform, Communication, Hardware Platform); Grundlage für Prüfumfang und Self-Assessment.
OWASP IoT Security Testing Guide (ISTG) 1.0
Pentest-Methodik mit Geräte- und Angreifermodell sowie Testfallkatalog je Gerätekomponente; veröffentlicht am 1. März 2024.
Delegierte Verordnung (EU) 2022/30 zur Ergänzung der Richtlinie 2014/53/EU
Macht Artikel 3 Absatz 3 Buchstaben d, e und f der Funkanlagenrichtlinie anwendbar; Geltung seit 1. August 2025 nach Verschiebung durch Delegierte Verordnung (EU) 2023/2444.
Verordnung (EU) 2024/2847 (Cyber Resilience Act)
Anhang I fordert u. a. regelmäßige Sicherheitstests und eine Stückliste; Meldepflichten ab 11. September 2026, übrige Pflichten ab 11. Dezember 2027.
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