Ausgangspunkt jedes Governance-Programms ist ein vollständiges Inventar: Welche KI-Systeme und -Funktionen sind im Einsatz – als Eigenentwicklung, als eingekaufter Dienst oder als Funktion in Standardsoftware – und welche Fachbereiche nutzen sie wofür? Jeder Use Case wird anschließend entlang der Risikoklassen der KI-Verordnung eingeordnet: verbotene Praktiken (Art. 5, anwendbar seit 02.02.2025), Hochrisiko-Systeme (Art. 6 i. V. m. Anhang III), Systeme mit Transparenzpflichten (Art. 50) und Systeme mit minimalem Risiko. Für die Planung relevant: Die Verordnung (EU) 2026/1744 („Digital Omnibus“, in Kraft seit 27.07.2026) hat die Anwendung der Hochrisiko-Pflichten auf den 02.12.2027 (Anhang III) bzw. den 02.08.2028 (in Produkte eingebettete Systeme nach Anhang I) verschoben. Die Klassifizierung entscheidet über Kontrolltiefe, Dokumentationsumfang und Freigabewege – und muss bei wesentlichen Änderungen eines Use Case wiederholt werden.
KI-Compliance & AI Governance
Wie Sie ein AI-Governance-Programm strukturiert aufbauen – vom KI-Inventar über Risikoklassifizierung und KI-Kompetenz bis zu Lifecycle-Kontrollen entlang von AI Act, ISO/IEC 42001, NIST AI RMF und BSI AIC4.
Kaum ein Unternehmen führt heute nur ein einzelnes KI-System ein – typisch ist ein wachsendes Portfolio aus KI-Funktionen in Standardsoftware, Anwendungsfällen auf Basis generativer Modelle und einzelnen Eigenentwicklungen. Die KI-Verordnung (EU) 2024/1689 setzt dafür einen gestaffelten Rahmen: Seit dem 02.02.2025 gelten die Pflicht zur KI-Kompetenz und die Verbote bestimmter Praktiken, seit dem 02.08.2025 die Pflichten für Anbieter von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck, ab dem 02.08.2026 die Transparenzpflichten des Art. 50; die Hochrisiko-Pflichten folgen nach der „Digital-Omnibus“-Verordnung (EU) 2026/1744 gestaffelt ab dem 02.12.2027. AI Governance ist die Antwort auf diese Gemengelage: ein Programm, das den KI-Einsatz systematisch erfasst, je Use Case nach Risiko klassifiziert und über den gesamten Lebenszyklus steuert. Diese Überblicksseite ordnet die Bausteine ein – Details zu ISO/IEC 42001, den Transparenzpflichten nach Art. 50 und den NIST-AI-Frameworks finden Sie in den jeweiligen Deep-Dives dieser Wissensdatenbank.
Gestaffelter Fahrplan der KI-Verordnung
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KI-Kompetenz & Verbote
Seit diesem Stichtag gelten die Pflicht zur KI-Kompetenz (Art. 4) und die Verbote bestimmter Praktiken (Art. 5).
KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck
Seit diesem Stichtag gelten die Pflichten für Anbieter von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck.
Transparenzpflichten (Art. 50)
Seit diesem Stichtag gelten die Transparenzpflichten des Art. 50 der KI-Verordnung.
Hochrisiko-Pflichten (Anhang III)
Nach der „Digital-Omnibus“-Verordnung (EU) 2026/1744 (in Kraft seit 27.07.2026) greifen die Hochrisiko-Pflichten für Anhang-III-Systeme ab diesem Stichtag.
Eingebettete Systeme (Anhang I)
Für in Produkte eingebettete Hochrisiko-Systeme nach Anhang I gelten die Pflichten ab diesem späteren Stichtag.
Das Wichtigste im Überblick
Sechs Themenblöcke — zum Aufklappen antippen.
Standards-Landkarte
Vier Bausteine, die sich ergänzen statt zu konkurrieren — Tab wählen.
- Die KI-Verordnung setzt als Gesetz den verbindlichen Rahmen für den KI-Einsatz.
- Im Governance-Programm bildet sie die Ebene der Pflicht.
- ISO/IEC 42001:2023 ist die erste zertifizierbare Norm für KI-Managementsysteme (AIMS).
- Sie beschreibt die organisatorische Umsetzung — nach derselben Managementsystem-Logik wie ISO/IEC 27001.
- Das NIST AI RMF (AI RMF 1.0, 2023) ist ein freiwilliges Rahmenwerk für das Risikomanagement einzelner KI-Systeme.
- Ergänzt wird es um das Generative-AI-Profil NIST AI 600-1 (2024).
- Der BSI AIC4 (2021) adressiert als Erweiterung des C5-Katalogs die Prüfbarkeit von KI-Cloud-Diensten.
- Im Governance-Programm dient er als Assurance-Instrument für Zulieferer.
Standards & Quellen
Die Inhalte dieser Seite basieren auf den folgenden öffentlich verfügbaren Leitfäden und Studien.
Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung / AI Act)
Risikobasierter Rechtsrahmen mit gestaffelter Anwendung; hier relevant: Art. 4 (KI-Kompetenz), Art. 5 (Verbote), Art. 6/Anhang III (Hochrisiko), Art. 27 (Grundrechte-Folgenabschätzung), Art. 50 (Transparenz).
Verordnung (EU) 2026/1744 („Digital Omnibus on AI“)
In Kraft seit 27.07.2026; verschiebt die Hochrisiko-Pflichten auf den 02.12.2027 (Anhang III) bzw. 02.08.2028 (Anhang I) und schwächt die KI-Kompetenzpflicht des Art. 4 zu einer Förderpflicht ab.
ISO/IEC 42001:2023 – Information technology – Artificial intelligence – Management system
Erste zertifizierbare Norm für KI-Managementsysteme (AIMS); ergänzt durch ISO/IEC 42005:2025 als Leitfaden für KI-Impact-Assessments.
Artificial Intelligence Risk Management Framework (AI RMF 1.0), NIST AI 100-1
Freiwilliges Rahmenwerk mit den vier Funktionen Govern, Map, Measure, Manage; für generative KI ergänzt um das Profil NIST AI 600-1 (2024).
AI Cloud Service Compliance Criteria Catalogue (AIC4)
Prüfbare Kriterien für KI-Cloud-Dienste über den gesamten Lebenszyklus (u. a. Robustheit, Datenqualität, Erklärbarkeit, Bias) als Erweiterung des C5-Katalogs.
Orientierungshilfe „Künstliche Intelligenz und Datenschutz“ (Version 1.0)
Datenschutzrechtliche Anforderungen an KI-Anwendungen inkl. DSFA; ergänzt durch die DSK-Orientierungshilfe zu technischen und organisatorischen Maßnahmen bei Entwicklung und Betrieb von KI-Systemen (Juni 2025).
Passende Leistungen
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In einem unverbindlichen Erstgespräch ordnen wir gemeinsam ein, welche Bausteine – vom KI-Inventar bis zur ISO/IEC-42001-Readiness – für Ihr Unternehmen Priorität haben.