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AI-Act-Transparenzpflichten nach Art. 50 — die EC-Guidelines in der Praxis

Ab dem 2. August 2026 gelten die Transparenzpflichten des Art. 50 AI Act für interaktive KI-Systeme, generative Inhalte, Emotionserkennung und Deepfakes. Der Guidelines-Entwurf der EU-Kommission vom 8. Mai 2026 konkretisiert, wie Anbieter und Betreiber diese Pflichten umsetzen sollen.

Stand: Juli 2026 · Valeri Milke, ISO 27001 & ISO 42001 Lead Auditor

4Pflichten bündelt Art. 50 AI Act
40Seiten umfasst der Guidelines-Entwurf vom 8. Mai 2026
143Randziffern mit praktischen Beispielen
bis zu 15 Mio. EURBußgeld — oder 3 % des weltweiten Jahresumsatzes

Die Verordnung (EU) 2024/1689 (AI Act) verfolgt einen risikobasierten Ansatz und definiert neben verbotenen Praktiken und Hochrisiko-Systemen eine eigene Kategorie: KI-Systeme mit Transparenzrisiken nach Art. 50. Die Vorschrift bündelt vier Pflichten — Information über KI-Interaktion, maschinenlesbare Markierung synthetischer Inhalte, Information über Emotionserkennung und biometrische Kategorisierung sowie Offenlegung von Deepfakes und bestimmten KI-Texten. Am 8. Mai 2026 hat die Europäische Kommission (GD CNECT, AI Office) hierzu die Draft Guidelines zur Stakeholder-Konsultation veröffentlicht: 40 Seiten und 143 Randziffern mit praktischen Beispielen zu Anwendungsbereich, Ausnahmen und Durchsetzung. Die Guidelines sind rechtlich nicht bindend und liegen bislang nur als Entwurf vor — sie sind aber die erste ausführliche Auslegung der Kommission und damit der Maßstab, an dem sich Umsetzungsprojekte orientieren sollten. Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 15 Mio. EUR oder 3 % des gesamten weltweiten Jahresumsatzes, je nachdem, welcher Betrag höher ist.

Das Wichtigste im Überblick

Sechs Themenblöcke — zum Aufklappen antippen.

Art. 50 im Detail

Drei Transparenzpflichten und die Ausnahmen aus dem Guidelines-Entwurf — Tab antippen.

Art. 50(1)
  • Anbieter müssen KI-Systeme für die direkte Interaktion mit natürlichen Personen so konzipieren, dass die Betroffenen erkennen, dass sie mit einer KI interagieren — nach Art. 50(5) klar, unterscheidbar und spätestens bei der ersten Interaktion.
  • Ein Hinweis, der nur in einem Handbuch steht oder in Menüebenen versteckt ist, genügt nach dem Guidelines-Entwurf ausdrücklich nicht.
ChatbotsVoice-AssistentenKI-AgentenArt. 50(5)

Standards & Quellen

Die Inhalte dieser Seite basieren auf den folgenden öffentlich verfügbaren Leitfäden und Studien.

Europäische Kommission, DG CNECT / AI Office · 2026

Draft Guidelines on the implementation of the transparency obligations for certain AI systems under Article 50 of Regulation (EU) 2024/1689 (the 'AI Act')

Entwurf zur Stakeholder-Konsultation vom 8. Mai 2026 (40 Seiten, 143 Randziffern); rechtlich nicht bindend.

Europäisches Parlament und Rat der Europäischen Union · 2024

Regulation (EU) 2024/1689 laying down harmonised rules on artificial intelligence (Artificial Intelligence Act)

In Kraft seit 1. August 2024; Art. 50 gilt nach Art. 113 ab dem 2. August 2026.

Europäische Kommission · 2025

Commission Guidelines on prohibited artificial intelligence practices established by Regulation (EU) 2024/1689 (AI Act), C(2025) 5052 final

Klärt die allgemeinen Ausnahmen vom Anwendungsbereich des AI Act, auf die der Art.-50-Entwurf verweist.

VamiSec GmbH · 2026

VamiSec-Webinar "Article 50 AI Act" mit Provider- und Deployer-Checklisten

Live-Webinar vom 21. Mai 2026 zur Umsetzung des Guidelines-Entwurfs mit Fallbeispielen und Umsetzungs-Roadmap.

Art.-50-Readiness strukturiert herstellen

VamiSec unterstützt Sie mit KI-Inventarisierung, Gap-Analysen gegen Art. 50(1)–(4), Schulungen und Auditbegleitung — als selbst nach ISO/IEC 27001 zertifizierte Beratung mit ISO 27001 & 42001 Lead Auditor Valeri Milke.