Das BSI hat den C5 2016 erstmals veröffentlicht und 2020 grundlegend überarbeitet. Der C5:2020 definiert 121 Kriterien in 17 Themengebieten – von der Organisation der Informationssicherheit über Personal und physische Sicherheit bis zur Kryptographie. Basiskriterien beschreiben das verpflichtende Mindestniveau und müssen vollständig erfüllt werden; Zusatzkriterien adressieren erhöhten Schutzbedarf. Daneben verlangt der Katalog Transparenz: Die Systembeschreibung des Anbieters legt Umfeldparameter wie Gerichtsstand, Verarbeitungsstandorte und Offenlegungspflichten gegenüber Behörden offen, damit Kunden die Eignung des Dienstes selbst beurteilen können.
Cloud-Compliance mit dem BSI-Kriterienkatalog C5
Was der Cloud Computing Compliance Criteria Catalogue des BSI regelt, wie Typ-1- und Typ-2-Testate funktionieren – und welche Pflichten beim Cloud-Kunden selbst liegen.
121Kriterien in 17 Themengebieten (C5:2020)
168Kriterien in der Neufassung C5:2026
100+Testate nach Angaben des BSI
3–12Monate Prüfungszeitraum bei Typ 2 (in der Regel)
Der Cloud Computing Compliance Criteria Catalogue (C5) des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat sich seit seiner Erstveröffentlichung 2016 zum Referenzmaßstab für die Sicherheitsbewertung von Cloud-Diensten in Deutschland entwickelt; nach Angaben des BSI wurden inzwischen über 100 Testate erstellt. Anders als eine Zertifizierung setzt C5 auf eine prüfungsbasierte Herangehensweise: Unabhängige Prüfer testieren nach internationalen Prüfungsstandards, das Ergebnis ist ein detaillierter Prüfbericht statt eines Siegels. Spätestens seit § 393 SGB V die Cloud-Nutzung im Gesundheitswesen an ein C5-Testat knüpft, ist der Katalog weit über die öffentliche Verwaltung hinaus compliance-relevant. Mit dem C5:2026 liegt zudem seit Ende März 2026 eine grundlegend überarbeitete Fassung vor.
Vom SGB-V-Stichtag zur Neufassung
Vier Termine rund um C5-Testate und C5:2026 – Meilenstein antippen für Details.
1. Juli 2024
§ 393 SGB V greift
Leistungserbringer, Kranken- und Pflegekassen sowie ihre Auftragsverarbeiter dürfen Gesundheits- und Sozialdaten nur dann per Cloud verarbeiten, wenn unter anderem ein aktuelles C5-Testat über die Basiskriterien vorliegt.
1. Juli 2025
Typ-2-Pflicht nach § 393 SGB V
§ 393 SGB V akzeptiert grundsätzlich nur noch Typ-2-Testate. Für nach dem 30. Juni 2025 erstmalig in Verkehr gebrachte Systeme genügt für die ersten 18 Monate ein Typ-1-Testat.
Ende März 2026
C5:2026 final
Nach öffentlicher Kommentierung des Community Drafts liegt die grundlegend überarbeitete Neufassung vor: 168 Kriterien in weiterhin 17 Bereichen, erstmals maschinenlesbar im YAML-Format.
1. Juni 2027
C5:2026 wird verbindlich
Der C5:2026 ist verbindlich anzuwenden für Testate mit Stichtagen beziehungsweise Prüfungszeiträumen ab dem 1. Juni 2027; eine frühere Anwendung ist zulässig.
Das Wichtigste im Überblick
Sechs Themenblöcke — zum Aufklappen antippen.
Typ 1 oder Typ 2: Was der Bericht belegt
Zwei Berichtsarten im Vergleich – Tab wählen.
- Bestätigt, dass die Kontrollen des Anbieters zu einem Stichtag angemessen ausgestaltet und eingerichtet sind – eine reine Design-Prüfung.
- In der Praxis ein üblicher Zwischenschritt zur Erst-Testierung, weil der Prüfungszeitraum für Typ 2 erst durchlaufen werden muss.
StichtagDesign-PrüfungZwischenschrittErst-Testierung
- Prüft zusätzlich die Wirksamkeit der Kontrollen über einen Prüfungszeitraum von in der Regel drei bis zwölf Monaten.
- Erst die Wirksamkeitsprüfung nach Typ 2 liefert belastbare Aussagen über den laufenden Betrieb.
- § 393 SGB V akzeptiert seit dem 1. Juli 2025 grundsätzlich nur noch Typ-2-Testate.
WirksamkeitPrüfungszeitraumlaufender Betrieb§ 393 SGB V
Standards & Quellen
Die Inhalte dieser Seite basieren auf den folgenden öffentlich verfügbaren Leitfäden und Studien.
Kriterienkatalog Cloud Computing C5:2020
Aktuell noch maßgebliche Fassung des Katalogs mit 121 Kriterien in 17 Themengebieten samt Kreuzreferenztabellen, u. a. zu ISO/IEC 27001:2022.
Kriterienkatalog Cloud Computing C5:2026
Grundlegend überarbeitete Neufassung (final seit Ende März 2026) mit 168 Kriterien, neuen Themen wie Post-Quanten-Kryptographie und Confidential Computing; anzuwenden für Testate ab dem 1. Juni 2027.
C5 – Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Offizielle Einordnung zu Typ-1-/Typ-2-Berichten, Prüfungsstandards (ISAE 3000, IDW PS 860), Abgrenzung zu ISO 27001 sowie zum Übergang von C5:2020 auf C5:2026.
§ 393 SGB V – Cloud-Einsatz im Gesundheitswesen
Gesetzliche Verankerung des C5-Testats für die Verarbeitung von Gesundheits- und Sozialdaten inklusive Typ-2-Pflicht ab dem 1. Juli 2025 und der Pflicht zur Umsetzung der korrespondierenden Kriterien für Kunden.
Cloud Computing Compliance Criteria Catalog (C5) – Microsoft Compliance
Beschreibt aus Anbietersicht die Kombinierbarkeit von C5- mit SOC-2-Prüfungen und die geforderte Transparenz über Umfeldparameter in der Systembeschreibung.
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