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Cloud-Compliance mit dem BSI-Kriterienkatalog C5

Was der Cloud Computing Compliance Criteria Catalogue des BSI regelt, wie Typ-1- und Typ-2-Testate funktionieren – und welche Pflichten beim Cloud-Kunden selbst liegen.

Der Cloud Computing Compliance Criteria Catalogue (C5) des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat sich seit seiner Erstveröffentlichung 2016 zum Referenzmaßstab für die Sicherheitsbewertung von Cloud-Diensten in Deutschland entwickelt; nach Angaben des BSI wurden inzwischen über 100 Testate erstellt. Anders als eine Zertifizierung setzt C5 auf eine prüfungsbasierte Herangehensweise: Unabhängige Prüfer testieren nach internationalen Prüfungsstandards, das Ergebnis ist ein detaillierter Prüfbericht statt eines Siegels. Spätestens seit § 393 SGB V die Cloud-Nutzung im Gesundheitswesen an ein C5-Testat knüpft, ist der Katalog weit über die öffentliche Verwaltung hinaus compliance-relevant. Mit dem C5:2026 liegt zudem seit Ende März 2026 eine grundlegend überarbeitete Fassung vor.

Das Wichtigste im Überblick

01

Aufbau des Katalogs: 121 Kriterien in 17 Themengebieten

Das BSI hat den C5 2016 erstmals veröffentlicht und 2020 grundlegend überarbeitet. Der C5:2020 definiert 121 Kriterien in 17 Themengebieten – von der Organisation der Informationssicherheit über Personal und physische Sicherheit bis zur Kryptographie. Basiskriterien beschreiben das verpflichtende Mindestniveau und müssen vollständig erfüllt werden; Zusatzkriterien adressieren erhöhten Schutzbedarf. Daneben verlangt der Katalog Transparenz: Die Systembeschreibung des Anbieters legt Umfeldparameter wie Gerichtsstand, Verarbeitungsstandorte und Offenlegungspflichten gegenüber Behörden offen, damit Kunden die Eignung des Dienstes selbst beurteilen können.

02

Prüfungsbasierte Herangehensweise: Testat statt Zertifikat

C5 ist kein Zertifizierungsschema, sondern ein Prüfungsmaßstab: Unabhängige Prüfer – in Deutschland regelmäßig Wirtschaftsprüfer – testieren die Erfüllung der Kriterien nach dem International Standard on Assurance Engagements 3000 (ISAE 3000), national nach IDW PS 860. Das Ergebnis ist kein binäres Siegel, sondern ein ausführlicher Prüfbericht mit Systembeschreibung, Kontrollen und Prüfungsergebnissen. Diese aus der Abschlussprüfung stammende Logik liefert deutlich mehr Detailtiefe als ein Zertifikat – verlagert die Bewertungsarbeit aber zum Leser: Der Bericht muss inhaltlich ausgewertet werden.

03

Typ-1- vs. Typ-2-Bericht

Ein Typ-1-Bericht bestätigt, dass die Kontrollen des Anbieters zu einem Stichtag angemessen ausgestaltet und eingerichtet sind – eine reine Design-Prüfung. Ein Typ-2-Bericht prüft zusätzlich die Wirksamkeit dieser Kontrollen über einen Prüfungszeitraum von in der Regel drei bis zwölf Monaten. Belastbare Aussagen über den laufenden Betrieb liefert erst die Wirksamkeitsprüfung nach Typ 2; auch § 393 SGB V akzeptiert seit dem 1. Juli 2025 grundsätzlich nur noch Typ-2-Testate. In der Praxis ist ein Typ-1-Testat dennoch ein üblicher Zwischenschritt zur Erst-Testierung, weil der Prüfungszeitraum für Typ 2 erst durchlaufen werden muss.

04

Wer C5 verlangt: öffentliche Hand und Gesundheitswesen

Entwickelt wurde der C5 für die sichere Cloud-Nutzung der öffentlichen Verwaltung; für die Bundesverwaltung ist er über den BSI-Mindeststandard zur Nutzung externer Cloud-Dienste verankert, und auch in Vergabeverfahren wird er regelmäßig als Nachweis gefordert. Seit dem 1. Juli 2024 verlangt zudem § 393 SGB V: Leistungserbringer, Kranken- und Pflegekassen sowie ihre Auftragsverarbeiter dürfen Gesundheits- und Sozialdaten nur dann per Cloud verarbeiten, wenn unter anderem die Verarbeitung im Inland, der EU oder einem gleichwertigen Staat erfolgt, die datenverarbeitende Stelle über eine Niederlassung im Inland verfügt und ein aktuelles C5-Testat über die Basiskriterien vorliegt. Seit dem 1. Juli 2025 muss dies ein Typ-2-Testat sein; für nach dem 30. Juni 2025 erstmalig in Verkehr gebrachte Systeme genügt für die ersten 18 Monate ein Typ-1-Testat.

05

Korrespondierende Kundenkontrollen: der eigene Anteil

Cloud-Sicherheit ist geteilte Verantwortung: C5-Prüfberichte enthalten korrespondierende Kriterien für Kunden – Kontrollen, die der Nutzer selbst umsetzen muss, damit die testierten Kontrollen des Anbieters ihre Wirkung entfalten, etwa im Identitäts- und Berechtigungsmanagement. § 393 SGB V macht daraus eine ausdrückliche Rechtspflicht: Die Cloud-Nutzung ist nur zulässig, wenn „die im Prüfbericht des Testats enthaltenen, korrespondierenden Kriterien für Kunden umgesetzt sind“. Für die Praxis bedeutet das: Prüfbericht anfordern und auswerten, Kundenpflichten extrahieren, den eigenen Kontrollen zuordnen und die Umsetzung nachweisbar dokumentieren. Das Testat des Anbieters allein macht die Nutzung noch nicht konform.

06

ISO 27001, SOC 2 und die Neufassung C5:2026

ISO/IEC 27001 zertifiziert das Managementsystem einer Organisation, C5 testiert den konkreten Cloud-Dienst – beide ergänzen sich, ersetzen einander aber nicht; das BSI stellt Kreuzreferenztabellen unter anderem zu ISO/IEC 27001:2022 bereit. SOC 2 folgt derselben prüfungsbasierten Logik, und laut BSI lassen sich C5- und SOC-2-Prüfungen kombinieren, sodass Systembeschreibung und Prüfungsergebnisse für überlappende Kontrollen wiederverwendet werden können. Die Neufassung C5:2026 ist nach öffentlicher Kommentierung des Community Drafts seit Ende März 2026 final: Sie umfasst 168 Kriterien in weiterhin 17 Bereichen, ergänzt Themen wie Container-Management, Lieferkettensicherheit, Post-Quanten-Kryptographie, Confidential Computing und technische Souveränität und erscheint erstmals maschinenlesbar im YAML-Format. Verbindlich anzuwenden ist sie für Testate mit Stichtagen beziehungsweise Prüfungszeiträumen ab dem 1. Juni 2027; eine frühere Anwendung ist zulässig.

Standards & Quellen

Die Inhalte dieser Seite basieren auf den folgenden öffentlich verfügbaren Leitfäden und Studien.

Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) · 2020

Kriterienkatalog Cloud Computing C5:2020

Aktuell noch maßgebliche Fassung des Katalogs mit 121 Kriterien in 17 Themengebieten samt Kreuzreferenztabellen, u. a. zu ISO/IEC 27001:2022.

Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) · 2026

Kriterienkatalog Cloud Computing C5:2026

Grundlegend überarbeitete Neufassung (final seit Ende März 2026) mit 168 Kriterien, neuen Themen wie Post-Quanten-Kryptographie und Confidential Computing; anzuwenden für Testate ab dem 1. Juni 2027.

Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) · 2026

C5 – Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Offizielle Einordnung zu Typ-1-/Typ-2-Berichten, Prüfungsstandards (ISAE 3000, IDW PS 860), Abgrenzung zu ISO 27001 sowie zum Übergang von C5:2020 auf C5:2026.

Bundesministerium der Justiz / gesetze-im-internet.de · 2024

§ 393 SGB V – Cloud-Einsatz im Gesundheitswesen

Gesetzliche Verankerung des C5-Testats für die Verarbeitung von Gesundheits- und Sozialdaten inklusive Typ-2-Pflicht ab dem 1. Juli 2025 und der Pflicht zur Umsetzung der korrespondierenden Kriterien für Kunden.

Microsoft Learn · 2025

Cloud Computing Compliance Criteria Catalog (C5) – Microsoft Compliance

Beschreibt aus Anbietersicht die Kombinierbarkeit von C5- mit SOC-2-Prüfungen und die geforderte Transparenz über Umfeldparameter in der Systembeschreibung.

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