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Grundschutz++ und BSI-Standard 300-1: Methodik, Anwenderkatalog und der Weg zur Zertifizierung

Grundschutz++ (GS++) ist die Weiterentwicklung des IT-Grundschutz: Der BSI-Standard 300-1 beschreibt die Methodik in fünf Prozessschritten entlang des PDCA-Zyklus, der Anwenderkatalog Grundschutz++ bündelt 1.000 maschinenlesbare Anforderungen in 20 Praktiken und ist Teil der Stand-der-Technik-Bibliothek, die das IT-Grundschutz-Kompendium ablöst. Anträge auf Zertifizierung nach ISO 27001 auf Basis von GS++ sind laut BSI ab 01.01.2027 möglich. Diese Seite erklärt Standard und Katalog und bietet Einstiegs-, Prozessschritte- und Mapping-Navigator sowie einen Readiness-Check.

Stand: Oktober 2026 · Valeri Milke, ISO 27001 & ISO 42001 Lead Auditor

BSI-Standard 300-1 v1.0 · Anwenderkatalog Stand 22.10.2026
  1. 01Erhebung
  2. 02Analyse
  3. 03Realisierung
  4. 04Überwachung
  5. 05Verbesserung
42 S.Version 1.0 vom 20.10.20261.000Anforderungen in 20 Praktiken01.01.2027Zertifizierungsanträge möglich
PDCA-Orbit des Grundschutz++: Die fünf Prozessschritte des BSI-Standards 300-1 — Erhebung und Planung, Anforderungsanalyse, Realisierung, Überwachung und kontinuierliche Verbesserung — kreisen um die Methodik. Der innere Ring steht für die Risikobetrachtung nach den Mindestkriterien, die alle Schritte begleitet, der äußere für die Verantwortung der Institutionsleitung und die Nachweise; die Ringe sind eine Darstellung von VamiSec. Das Laufband nennt je Schritt eine Kernaussage des Standards.
1000Anforderungen im Anwenderkatalog Grundschutz++, Stand 22.10.2026 — davon 149 MUSS, 627 SOLLTE und 224 KANN
20Praktiken in drei Kategorien: sechs Methodik, acht organisatorisch, sechs technisch
39Zielobjektkategorien mit sieben Wurzelknoten in bis zu vier Hierarchieebenen
35verbindliche Mindestkriterien für die Risikobetrachtung, dazu 47 elementare Gefährdungen

Mit dem BSI-Standard 300-1 „Methodik Grundschutz++“ hat das BSI die neue Vorgehensweise für Informationssicherheitsmanagementsysteme als Standard veröffentlicht: Die Änderungshistorie beschreibt Version 1.0 vom 20.10.2026 als „Initiale Veröffentlichung der ersten anwendbaren Version“, vorgestellt wurde sie am 27.10.2026 auf der it-sa. Grundschutz++ setzt bei den Geschäftsprozessen an, kennt zwei Schutzbedarfskategorien, normal und hoch, und ordnet die Anforderungen in Praktiken statt in Bausteinen; über Zielobjektkategorien gelangen sie zu den Assets. Für normalen Schutzbedarf hat das BSI die Risikobewertung bereits implizit vorgenommen, eine eigene Risikobetrachtung ist bei hohem Schutzbedarf, nicht abgedeckten Assets oder dauerhaft nicht erfüllten SOLLTE-Anforderungen nötig. Verbindlich wird die Methodik über den Anwenderkatalog: Von den 99 Anforderungen seiner Methodik-Praktiken sind 80 MUSS-Anforderungen, und manches, was der Standard nur empfiehlt, ist dort als MUSS formuliert. Diese Seite trennt durchgängig, was Standard und Katalog vorgeben, was der Meilensteinplan des BSI ankündigt und was wir empfehlen. Der Einstiegs-Navigator zeigt Ihren Weg — Migration vom IT-Grundschutz, Brücke von ISO/IEC 27001 oder Neuaufbau —, der Prozessschritte-Navigator Vorgaben, Prüffragen und Nachweise je Schritt. Der Mapping-Navigator verbindet ISO/IEC 27001 Anhang A und das IT-Grundschutz-Kompendium 2023 mit GS++, 14 Kapitel vertiefen die Themen, und der Readiness-Check ordnet Ihr ISMS in sieben Handlungsfeldern ein.

Meilensteine bis 2031: vom Pilotstart bis zum Ende der IT-Grundschutz-Zertifizierung

Alle Einträge des BSI-Meilensteinplans, Stand Oktober 2026, ergänzt um das Datum der Version 1.0 des Standards. Das BSI passt den Plan laut eigener Angabe stetig an — Meilenstein anklicken für Details.

Neun Kernaussagen zu Grundschutz++ — vom Aufbau bis zur Zertifizierung

Klicken Sie eine Karte, um die Kernaussage zu lesen — die Reihenfolge führt vom Aufbau des GS++ über Prozessschritte, Katalog und Risikobetrachtung bis zu Maschinenlesbarkeit und Zertifizierung.

Interaktiv

Ihr Weg zu Grundschutz++: Wo stehen Sie, was steht als Nächstes an?

Bis zu vier Ja-Nein-Fragen zu Rechtsrahmen, bestehendem ISMS, Nachweisbedarf und Schutzbedarf führen zu einer von sechs Ausgangslagen: mit Einordnung, ersten Schritten und den Terminen aus dem BSI-Meilensteinplan, Stand Oktober 2026. GS++-Pflichten nennen wir mit dem Modalverb des Anwenderkatalogs Grundschutz++. Eine Orientierung von VamiSec, keine Rechtsberatung.

Ihr Pfad
  1. ?

1: Gehört Ihre Institution zur Bundesverwaltung, etwa als Bundesbehörde oder als öffentlich-rechtlich organisierter IT-Dienstleister des Bundes?

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Gehört Ihre Institution zur Bundesverwaltung, etwa als Bundesbehörde oder als öffentlich-rechtlich organisierter IT-Dienstleister des Bundes?

Erfasst sind Bundesbehörden, öffentlich-rechtlich organisierte IT-Dienstleister der Bundesverwaltung und weitere Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts auf Bundesebene, soweit das BSI dies im Einvernehmen mit dem Ressort anordnet; ausgenommen sind Institutionen der Sozialen Sicherung und die Deutsche Bundesbank. Landes- und Kommunalverwaltungen antworten mit Nein: Für Landesverwaltungen wirkt das BSI-Gesetz laut BSI nicht unmittelbar, die kommunale Kernverwaltung fällt grundsätzlich nicht darunter.

Interaktiv

Prozessschritte-Navigator: fünf Schritte im PDCA-Zyklus, zwei Querschnitte

Der BSI-Standard 300-1 beschreibt Grundschutz++ in fünf Prozessschritten entlang des PDCA-Zyklus: Erhebung und Planung sowie Anforderungsanalyse bilden Plan, Realisierung Do, Überwachung Check und kontinuierliche Verbesserung Act. Verbindlich werden die Schritte über die Methodik-Anforderungen des Anwenderkatalogs, deren Modalverb teils vom Standardtext abweicht, meist zugunsten von MUSS. Je Schritt sehen Sie Anforderungen mit Modalverb und ID, Prüffrage und Nachweise. Stolperfallen und ihre Einstufung sind VamiSec-Einschätzungen; ISO-27001-Kapitel nennen wir als BSI-Bezug nur, wo der Standard sie selbst nennt.

Prozessschritt 1 · Plan · BSI 300-1 Kap. 2 · Praktik GC

Erhebung und Planung

Der erste Prozessschritt schafft die organisatorischen und rechtlichen Rahmenbedingungen des ISMS. Die Institution erfasst ihren Kontext von außen und innen, bindet das Compliance-Management ein, analysiert die interessierten Parteien, identifiziert die Geschäftsprozesse im Anwendungsbereich und stellt deren Schutzbedarf fest. Die Institutionsleitung legt den Anwendungsbereich fest, gibt die Informationssicherheitsleitlinie frei und trägt eine Verantwortung, die sie nicht delegieren kann. Verbindlich wird der Schritt über die Praktik Governance und Compliance: Was der Standard teils nur beschreibt oder empfiehlt, etwa die Kontextanalyse oder die Analyse der interessierten Parteien, ist im Anwenderkatalog als MUSS-Anforderung gefasst. Laut Standard werden hier die Aktivitäten aus den Kapiteln 4 und 5 der DIN EN ISO/IEC 27001 durchgeführt.

FundstelleBSI-Standard 300-1, Kap. 2.1–2.11 und Anhang 2; Anwenderkatalog Grundschutz++, Praktik GC: GC.2.1, GC.2.2, GC.3.1, GC.3.1.1–GC.3.1.4, GC.4.1, GC.4.2, GC.5.1, GC.5.1.1–GC.5.1.4, GC.6.1, GC.7.1, GC.7.1.1, GC.7.1.2, GC.9.1, GC.9.1.1, GC.9.1.1.1, GC.9.1.1.1.1, GC.9.1.1.1.2, GC.9.1.1.2–GC.9.1.1.4, GC.10.1, GC.10.1.1, GC.10.1.2, GC.11.1, GC.12.1; BSI-Bezug: DIN EN ISO/IEC 27001, Kapitel 4 und 5

Typische Stolperfallen (VamiSec-Einschätzung)

  • Anwendungsbereich schneidet Geschäftsprozesse an Abteilungsgrenzen ab, obwohl es laut Standard wichtig ist, dass die betrachteten Geschäftsprozesse vollständig enthalten sind (hoch)
  • Schutzbedarf nach IT-Systemen statt je Geschäftsprozess festgestellt; GS++ stuft die Geschäftsprozesse ein und zieht dafür die darin verarbeiteten Informationen heran (hoch)
  • ISB ohne Unabhängigkeit, Ressourcen oder direktes Vorspracherecht, oder in Personalunion mit der IT-Leitung, obwohl der Standard diesen Interessenkonflikt vermeiden will (hoch)
  • Kontextanalyse und interessierte Parteien als Pflichtübung ohne Ergebnis: Es fehlen die verbindlichen Verpflichtungen, die ins Anforderungspaket einfließen sollen (mittel)
  • Die Leitung unterschreibt nur die Leitlinie, entscheidet aber nicht über Anwendungsbereich, Schutzbedarf, Reihenfolge der Geschäftsprozesse und Ressourcen (mittel)
  • Ohne Prozesslandkarte zu fein gegliedert: Einzelne Tätigkeiten werden als Geschäftsprozesse erfasst, wovor die vereinfachte Geschäftsprozessanalyse ausdrücklich warnt (gering)

Anker in Standard und Katalog

BSI 300-1, Kap. 2.1–2.11BSI 300-1, Anhang 2Praktik GCGC.2.1, GC.2.2, GC.4.1, GC.4.2 · MUSSGC.7.1.1, GC.7.1.2 · MUSSGC.9.1.1.1 · MUSSDIN EN ISO/IEC 27001 Kap. 4–5 · BSI-Bezug

Was Standard und Anwenderkatalog verlangen

  • Kontext analysieren — MUSS im Katalog; der Standardtext beschreibt die Analyse, für das Festhalten wesentlicher Aspekte heißt es dort nur „sollten knapp festgehalten werden“: alle für das Informationssicherheitsmanagement relevanten externen und internen Rahmenbedingungen analysieren, etwa rechtliche, technologische und wirtschaftliche Faktoren sowie Strategie, Struktur und Ressourcen.
  • Compliance einbinden — MUSS: ein Verfahren zur Erfassung und Verwaltung von Compliance-Verpflichtungen mit ihrer Priorität verankern und die gesetzlichen Verpflichtungen zur Informationsverarbeitung analysieren, deren Dokumentation der Standardtext nur als „sollte“ fasst; SOLLTE: zuständige Stellen anhören, vertragliche Verpflichtungen analysieren, Verfahren zur Prävention von Verstößen verankern.
  • Interessierte Parteien — MUSS im Katalog, im Standard als empfohlenes Vorgehen: externe und interne interessierte Parteien mit ihren Bedürfnissen und Erwartungen analysieren; laut Katalog-Hinweis wird darauf aufbauend festgelegt, welche Anforderungen als verbindliche Verpflichtungen ins ISMS eingehen.
  • Anwendungsbereich festlegen — MUSS: den nachvollziehbar abgegrenzten Geltungsbereich nach Freigabe der Institutionsleitung festlegen; laut Standard ist wichtig, dass die betrachteten Geschäftsprozesse vollständig enthalten sind, ausgeschlossene Bereiche können benannt werden.
  • Geschäftsprozesse und Schutzbedarf — MUSS: ein Verfahren dafür verankern, die relevanten Geschäftsprozesse oder Informationen festlegen und ihren Schutzbedarf in Absprache mit der Institutionsleitung als normal oder hoch einstufen; der Standard verlangt Ermittlung und Dokumentation je Geschäftsprozess für Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit.
  • Leitlinie und Ziele — MUSS: konkrete, messbare Ziele und eine Strategie festlegen, die Verpflichtung der Institutionsleitung zuweisen, die Leitlinie festlegen und durch die Institutionsleitung autorisieren; laut Standard muss sie allen Mitarbeitenden kommuniziert werden.
  • Sicherheitsorganisation — MUSS, laut Standard zwingend erforderlich: Rollen, Zuständigkeiten und Gremien festlegen, die Zuständigkeit für Informationssicherheit einer per Parameter bestimmten unabhängigen Person zuweisen, die unmittelbar der Institutionsleitung unterstellt ist, ihr hinreichende Ressourcen und ein direktes Vorspracherecht sichern, für alle relevanten Rollen Stellvertretungen und Qualifikationsanforderungen festlegen und Maßnahmen gegen Interessenkonflikte treffen.
  • Kommunikation und Dokumentenlenkung — MUSS: ein Verfahren zum Kommunikationsmanagement intern und extern verankern, die Beteiligung der Sicherheitsorgane an sicherheitsrelevanten Projekten zu festgelegten Zeitpunkten verankern und ein Verfahren zur Lenkung der ISMS-Dokumente über ihren Lebenszyklus einrichten; SOLLTE: einen externen Austausch zur Informationssicherheit verankern.
  • Risikobetrachtung initiieren — MUSS: eine einheitliche Methodik für das Informationssicherheitsrisikomanagement unter Berücksichtigung von Kontext, Geschäftsprozessanalyse und interessierten Parteien verankern; Rahmen, Rollen und Kriterien zeigt der Querschnitt Risikobetrachtung.
Prüffrage für ISB und Leitung

Kann Ihre Institutionsleitung für jeden Geschäftsprozess im Anwendungsbereich den freigegebenen Schutzbedarf vorlegen und zeigen, auf welcher Kontext-, Compliance- und Stakeholder-Analyse diese Entscheidung beruht?

Nachweise, die Sie vorlegen können

  • Informationssicherheitsleitlinie mit dokumentierter Autorisierung durch die Institutionsleitung
  • Informationssicherheitsstrategie mit konkreten, messbaren Zielen
  • Compliance-Verpflichtungen: gesetzliche und vertragliche Verpflichtungen mit Priorität
  • Geschäftsprozesse mit Kennung, Name, Verantwortlichen, Kurzbeschreibung und wesentlichen Anwendungen
  • Schutzbedarfsfeststellung je Geschäftsprozess für Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit
  • Sicherheitsorganisation mit Tätigkeits- & Rollenbeschreibung und Geschäftsverteilungsplan
  • Richtlinie zur Lenkung von Dokumenten und Aufzeichnungen, Übersicht der Kommunikationspartner

Erhebung und Planung

Zuordnungen

Mapping-Navigator: ISO/IEC 27001 und IT-Grundschutz-Kompendium in Grundschutz++ wiederfinden

Das BSI veröffentlicht in der Stand-der-Technik-Bibliothek zwei Zuordnungen zu Grundschutz++: ISO/IEC 27001:2022 Anhang A, vollständig zugeordnet, und das IT-Grundschutz-Kompendium Edition 2023, noch als Entwurf. Der Navigator zeigt alle 93 Controls aus Anhang A mit den zugeordneten GS++-Anforderungen und der Beziehungsart sowie alle 111 Kompendium-Bausteine mit dem Anteil zugeordneter Anforderungen und den Schwerpunkt-Praktiken; alle IDs folgen dem Anwenderkatalog vom 22.10.2026. Für die 17 Bausteine ohne Eintrag im Entwurf steht eine als solche gekennzeichnete VamiSec-Einschätzung.

93Controls aus ISO/IEC 27001:2022 Anhang A, alle im BSI-Mapping zugeordnet (Version 1.0.1-qa, Stand 27.07.2026)
94von 111 Bausteinen des IT-Grundschutz-Kompendiums 2023 mit mindestens einer Zuordnung im Entwurf vom 21.07.2026
510Kompendium-Anforderungen über 1.185 Einzelzuordnungen mit GS++-Anforderungen verknüpft
20Praktiken des Anwenderkatalogs als Filter; 18 davon sind Ziel mindestens einer Zuordnung, STM und RISK in keinem der beiden Mappings
204 von 204 Einträgen
Control / BausteinThemaZuordnung zu Grundschutz++Beziehung, Stand, Praktiken
A.5.1ISO/IEC 27001:2022 Anhang AInformationssicherheitsrichtlinienOrganisatorische MaßnahmenIm Anwenderkatalog Grundschutz++ zugeordnet: GC.5.1.3, GC.5.1.4, GC.10.1 und PERF.1.3.Beziehung: Teilmenge (GS++ geht weiter)GC – Governance und CompliancePERF – Monitoring-Evaluation
A.5.2ISO/IEC 27001:2022 Anhang AInformationssicherheitsrollen und -verantwortlichkeitenOrganisatorische MaßnahmenIm Anwenderkatalog Grundschutz++ zugeordnet: GC.9.1.1 und GC.9.1.Beziehung: Teilmenge (GS++ geht weiter)GC – Governance und Compliance
A.5.3ISO/IEC 27001:2022 Anhang AAufgabentrennungOrganisatorische MaßnahmenIm Anwenderkatalog Grundschutz++ zugeordnet: GC.9.1.1.3.Beziehung: gleichwertigGC – Governance und Compliance
A.5.4ISO/IEC 27001:2022 Anhang AVerantwortlichkeiten der LeitungOrganisatorische MaßnahmenIm Anwenderkatalog Grundschutz++ zugeordnet: GC.5.1.2, GC.5.1.3, GC.9.1.1.1, SENS.11.1 und SENS.11.2.Beziehung: Teilmenge (GS++ geht weiter)GC – Governance und ComplianceSENS – Sensibilisierung
A.5.5ISO/IEC 27001:2022 Anhang AKontakt mit BehördenOrganisatorische MaßnahmenIm Anwenderkatalog Grundschutz++ zugeordnet: GC.10.1 und GC.10.1.1.Beziehung: Teilmenge (GS++ geht weiter)GC – Governance und Compliance
A.5.6ISO/IEC 27001:2022 Anhang AKontakt mit speziellen InteressensgruppenOrganisatorische MaßnahmenIm Anwenderkatalog Grundschutz++ zugeordnet: GC.10.1.1.Beziehung: gleichwertigGC – Governance und Compliance
A.5.7ISO/IEC 27001:2022 Anhang ABedrohungsintelligenzOrganisatorische MaßnahmenIm Anwenderkatalog Grundschutz++ zugeordnet: DET.5.8 und DET.5.8.1. 2 weitere Ziele des Mappings sind im aktuellen Katalog entfallen.Beziehung: Teilmenge (GS++ geht weiter)DET – Detektion
A.5.8ISO/IEC 27001:2022 Anhang AInformationssicherheit im ProjektmanagementOrganisatorische MaßnahmenIm Anwenderkatalog Grundschutz++ zugeordnet: GC.10.1.2 und GC.9.1.1.1.Beziehung: Teilmenge (GS++ geht weiter)GC – Governance und Compliance
A.5.9ISO/IEC 27001:2022 Anhang AInventar der Informationen und anderen damit verbundenen WertenOrganisatorische MaßnahmenIm Anwenderkatalog Grundschutz++ zugeordnet: ASST.2.1, ASST.2.1.1, ASST.2.2, ASST.2.3 und ARCH.2.4.Beziehung: Teilmenge (GS++ geht weiter)ASST – Informationen und AssetsARCH – Architektur
A.5.10ISO/IEC 27001:2022 Anhang AZulässiger Gebrauch von Informationen und anderen damit verbundenen WertenOrganisatorische MaßnahmenIm Anwenderkatalog Grundschutz++ zugeordnet: ASST.3.1 und ASST.2.1.1.Beziehung: Teilmenge (GS++ geht weiter)ASST – Informationen und Assets
A.5.11ISO/IEC 27001:2022 Anhang ARückgabe von WertenOrganisatorische MaßnahmenIm Anwenderkatalog Grundschutz++ zugeordnet: PERS.6.1, SENS.8.9 und BES.6.6.Beziehung: Teilmenge (GS++ geht weiter)PERS – PersonalSENS – SensibilisierungBES – Beschaffungsmanagement
A.5.12ISO/IEC 27001:2022 Anhang AKlassifizierung von InformationOrganisatorische MaßnahmenIm Anwenderkatalog Grundschutz++ zugeordnet: ASST.2.4.Beziehung: gleichwertigASST – Informationen und Assets

Datenbasis: BSI Stand-der-Technik-Bibliothek, Repository-Stand 23.10.2026, Anwenderkatalog Grundschutz++ vom 22.10.2026. ISO/IEC 27001:2022 Anhang A: „ISO/IEC 27001:2022 Annex A to GS++ Mapping“, Version 1.0.1-qa, veröffentlicht am 05.05.2026, zuletzt geändert am 27.07.2026, Status „complete“, von Menschen semantisch zugeordnet und am 27.05.2026 qualitätsgeprüft. IT-Grundschutz-Kompendium Edition 2023: „GSMap OSCAL Mapping Collection“, Stand 21.07.2026, Status „draft“. Laut dem „Handbuch für Autoren der SdT-Bibliothek“ des BSI bildet das Kompendium-Mapping die Inhalte wegen der grundsätzlich anderen Struktur und Begriffe nicht 1:1 ab, sondern dient als Orientierungshilfe. Eine Lücke im Entwurf heißt nicht, dass GS++ das Thema nicht abdeckt; für die 17 Bausteine ohne Eintrag steht deshalb eine als solche gekennzeichnete VamiSec-Einschätzung. Beide Mappings verweisen auf Anforderungs-IDs des Katalogstands April 2026: Im Oktober-Stand zeigen beim ISO-Mapping 45 von 299 Ziel-IDs nicht mehr auf die gemeinte Anforderung, beim Kompendium-Mapping 130 der 1.185 Zielverweise auf inzwischen umnummerierte und 16 auf entfallene Anforderungen. Der Navigator zeigt deshalb die aktuellen IDs: VamiSec hat die Ziele über die stabilen UUIDs der Anforderungen übertragen und vermerkt beim ISO-Mapping entfallene Ziele; Anteile und Schwerpunkt-Praktiken je Baustein sind eigene Auszählungen. Da sich der Katalog mit jeder Veröffentlichung ändern kann, prüfen Sie Titel und Inhalt einer Anforderung vor der Übernahme ins Anforderungspaket am aktuellen Stand. Lizenz: CC BY-SA 4.0, Quelle BSI Stand-der-Technik-Bibliothek; Aufbereitung VamiSec, diese Tabelle steht ebenfalls unter CC BY-SA 4.0, ausgenommen die Titel der Annex-A-Controls und der Kompendium-Bausteine. Die Zuordnungen ersetzen nicht die Modellierung des eigenen Informationsverbunds.

Langfassung

Grundschutz++ im Detail: 14 Kapitel von der Methodik über das Anforderungspaket bis zum Migrationsfahrplan

14 Kapitel führen durch Einordnung und Aufbau des BSI-Standards 300-1, die Erhebung und Planung, die Schutzbedarfsfeststellung, den Informationsverbund, Praktiken und Zielobjektkategorien, das Anforderungspaket, die Realisierung mit Umsetzungsstatus und Modalverben, die Risikobetrachtung nach Mindestkriterien, Überwachung und Verbesserung, den Anwenderkatalog in Zahlen, die Stand-der-Technik-Bibliothek, Zertifizierung und Übergang sowie den Migrationsfahrplan – jeweils getrennt nach dem, was der Standard beschreibt, was der Anwenderkatalog verbindlich verlangt und was VamiSec empfiehlt.

01Kapitel 1

Was Grundschutz++ ist: Methodik, Anwenderkatalog, Stand-der-Technik-Bibliothek

Grundschutz++ (GS++) ist die Neuentwicklung des Grundschutzes durch das BSI. Sie besteht aus der Methodik im BSI-Standard 300-1, dem Anwenderkatalog Grundschutz++ mit 1.000 maschinenlesbaren Anforderungen und der Stand-der-Technik-Bibliothek, in der das BSI den Katalog bereitstellt und die das IT-Grundschutz-Kompendium ablöst. Dieses Kapitel ordnet die drei Bestandteile ein und zeigt, was sich ändert, was vorerst bleibt und wie es um die Verbindlichkeit steht.

Drei Bestandteile, ein Regelwerk

Das BSI stellt den Grundschutz++ für die Einführung eines Informationssicherheitsmanagementsystems bereit. Die Methodik beschreibt der BSI-Standard 300-1; nach Darstellung des BSI lässt sie Anwenderinnen und Anwendern Gestaltungsspielraum, etwa für die Größe der Institution und die Komplexität des Informationsverbunds. Der Anwenderkatalog ergänzt die Methodik: Das BSI hat ihre normativen Aspekte in Anforderungen überführt, sodass der Katalog alle Grundschutz++-Anforderungen umfasst – die der Methodik ebenso wie die technischen und organisatorischen. Bereitgestellt wird er in der Stand-der-Technik-Bibliothek, der technischen Plattform, auf der das BSI Anforderungen und Maßnahmen zentral und maschinenlesbar veröffentlicht. Weil die Anforderungen maschinenlesbar vorliegen, wird ihre Prüfung automatisierbar; künftig sollen laut BSI digitale Werkzeuge die Umsetzung unterstützen.

BestandteilWas es istStand
BSI-Standard 300-1 „Methodik Grundschutz++“Vorgehen in fünf Prozessschritten entlang des PDCA-Zyklus; vier Anhänge zu Zielobjektkategorien, vereinfachter Geschäftsprozessanalyse, Mindestkriterien für die Risikobetrachtung und elementaren GefährdungenVersion 1.0 vom 20.10.2026, 42 Seiten; laut Meilensteinplan am 27.10.2026 auf der it-sa vorgestellt
Anwenderkatalog Grundschutz++Alle GS++-Anforderungen in 20 Praktiken: 99 aus den Methodik-Praktiken, 901 technische und organisatorische; lösungsneutral formuliert, je Anforderung mit Modalverb, Sicherheitsniveau, Aufwandsstufe und gegebenenfalls Zielobjektkategorien und Parametern1.000 Anforderungen im Format OSCAL 1.1.3, Version vom 22.10.2026
Stand-der-Technik-BibliothekÖffentliches GitHub-Repository des BSI mit Katalogen, Profilen, aufgelösten Katalogen, Mappings und Beispiel-Komponenten; löst das IT-Grundschutz-Kompendium aböffentlich seit 29.09.2025, laut BSI noch in der Pilotphase; Lizenz CC BY-SA 4.0, ausgewerteter Stand 23.10.2026

Quellen: BSI-Standard 300-1 (Änderungshistorie, Inhaltsverzeichnis); BSI-Themenseite Grundschutz++ mit Meilensteinplan, Stand Oktober 2026; Anwenderkatalog Grundschutz++ und Repository BSI-Bund/Stand-der-Technik-Bibliothek, Abzug vom 23.10.2026.

Was GS++ ablöst – und was vorerst bleibt

Laut BSI löst die Stand-der-Technik-Bibliothek das IT-Grundschutz-Kompendium ab. Als Weiterentwicklung des IT-Grundschutz beschreibt der Anwenderkatalog nur noch Anforderungen, die nicht auf spezifische IT-Lösungen abzielen; der Kernel-Katalog, aus dem die 901 technischen und organisatorischen Anforderungen stammen, enthält nach seiner Beschreibung ausschließlich technologie- und herstellerneutrale Sicherheitsanforderungen. Produktbezogene Bausteine, wie sie das Kompendium Edition 2023 etwa für „Windows Server 2012“ oder „Clients unter macOS“ führte, haben im Anwenderkatalog deshalb kein produktspezifisches Gegenstück; für solche Systeme gelten die lösungsneutralen Anforderungen der passenden Zielobjektkategorien. Statt 111 Bausteinen in zehn Schichten gliedert sich der Katalog in 20 Praktiken; welche Anforderungen für ein Asset gelten, bestimmen Zielobjektkategorien. Anforderungszahlen von Kompendium und Katalog sind daher aus unserer Sicht nur eingeschränkt vergleichbar, und auch das BSI versteht seine Zuordnung des Kompendiums zu GS++ nicht als 1:1-Abbildung, sondern als Orientierungshilfe; sie ist mit Stand 21.07.2026 als Entwurf gekennzeichnet. Vorerst bleibt der IT-Grundschutz zertifizierbar: Laut Meilensteinplan endet die Zertifizierbarkeit am 30.11.2031, fünf Jahre nach Veröffentlichung des GS++. Anträge für eine Zertifizierung nach ISO 27001 auf Basis von GS++ sollen ab dem 01.01.2027 möglich sein, die Early-Adopter-Phase ist vom ersten Quartal 2027 bis zum 31.12.2027 vorgesehen. Den Meilensteinplan passt das BSI nach eigener Angabe stetig an.

1.000Anforderungen im Anwenderkatalog, davon 99 aus den Methodik-Praktiken
20Praktiken in den Kategorien Methodik, Organisatorisch und Technisch
39Zielobjektkategorien mit 7 Wurzelknoten und bis zu 4 Ebenen
30.11.2031Ende der Zertifizierbarkeit des IT-Grundschutz laut BSI-Meilensteinplan

Verbindlichkeit: Bundesverwaltung und NIS-2-Einrichtungen

Für die Einrichtungen der Bundesverwaltung schreibt das BSI-Gesetz, neu gefasst durch das NIS-2-Umsetzungsgesetz vom 2. Dezember 2025, Mindestanforderungen vor, die sich aus den BSI-Standards, dem Grundschutzkompendium – im Gesetz zusammen „IT-Grundschutz“ – und den Mindeststandards des Bundes ergeben. Die Erfüllung ist dem BSI spätestens fünf Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes nachzuweisen, laut BSI also 2030; wer die Mindestanforderungen umsetzt, erfüllt damit zugleich die gesetzlichen Risikomanagementvorgaben, soweit kein EU-Durchführungsrechtsakt darüber hinausgeht. Dasselbe Gesetz beauftragt das BSI, den IT-Grundschutz bis zum 1. Januar 2026 zu modernisieren, und der Anwenderkatalog verweist in seinen Metadaten auf genau diese Vorgaben für die Bundesverwaltung. Ab wann GS++ als maßgebliche Fassung im Sinne dieser Pflicht gilt, legt keine der für diese Seite ausgewerteten Primärquellen ausdrücklich fest. Für besonders wichtige und wichtige Einrichtungen nennt das BSI-Gesetz den IT-Grundschutz nicht: Ihre Maßnahmen sollen den Stand der Technik einhalten und die einschlägigen europäischen und internationalen Normen berücksichtigen. Aus unserer Sicht ist GS++ für sie ein möglicher, kein vorgeschriebener Weg.

02Kapitel 2

BSI-Standard 300-1: Aufbau, Zielgruppe, PDCA-Zyklus und ISO-27001-Bezug

Der BSI-Standard 300-1 „Methodik Grundschutz++“ beschreibt auf 42 Seiten, wie eine Institution ein ISMS in fünf Prozessschritten aufbaut und im PDCA-Zyklus weiterentwickelt; die Iteration des Zyklus ist laut Standard Voraussetzung für Aufbau und Ausgestaltung des ISMS. Version 1.0 richtet sich in erster Linie an Early Adopters. Das Kapitel zeigt Aufbau und Logik des Dokuments, den Bezug zur ISO/IEC 27001 und warum für die Verbindlichkeit der Anwenderkatalog entscheidend ist.

Aufbau: sechs Kapitel, vier Anhänge

TeilInhaltSeiten
Kapitel 1 EinleitungZielgruppe, Entstehung mit der Grundschutz-Community, PDCA-Zyklus mit den fünf Prozessschritten (Abbildung 1)5
Kapitel 2 Prozessschritt 1Erhebung und Planung: Kontext, Compliance-Management, Anwendungsbereich, interessierte Parteien, Geschäftsprozesse, Schutzbedarf, Leitlinie, Sicherheitsorganisation, Dokumentation und Kommunikation, Freigabe, Initiierung der Risikobetrachtung6–11
Kapitel 3 Prozessschritt 2Anforderungsanalyse: Informationsverbund, Erfassung der Assets, Blaupausen, Anforderungspaket, Gestaltungsentscheidungen12–17
Kapitel 4 Prozessschritt 3Realisierung: Umsetzungsstatus, Risikobetrachtung, Umsetzungsplanung, Zuständigkeiten und Fristen, Fortschrittsverfolgung18–21
Kapitel 5 Prozessschritt 4Überwachung: Leistungsbewertung, internes Auditprogramm, Managementbewertung, Monitoring, Validierung der Anforderungen22–25
Kapitel 6 Prozessschritt 5Kontinuierliche Verbesserung: Nicht-Konformitäten, Verbesserungspotenziale, Korrektur- und Verbesserungsplan, Evaluation26–27
Anhang 1Definitionen und Beispiele der 39 Zielobjektkategorien28–33
Anhang 2Vereinfachte Geschäftsprozessanalyse34–35
Anhang 335 Mindestkriterien für die Risikobetrachtung36–39
Anhang 447 elementare Gefährdungen G 0.1 bis G 0.4740–42

Quelle: BSI-Standard 300-1, Inhaltsverzeichnis und Änderungshistorie; Version 1.0 vom 20.10.2026, Referat S 13.

Zielgruppe, Entstehung, angekündigte Ergänzungen

Version 1.0 trägt in der Änderungshistorie das Datum 20.10.2026 und den Vermerk „Initiale Veröffentlichung der ersten anwendbaren Version“; als Autor nennt sie „S 13“, laut Organisationsplan des BSI das Referat „IT-Grundschutz und Mindeststandards“. Laut Meilensteinplan wurde der Standard am 27.10.2026 auf der it-sa in Nürnberg vorgestellt und der Community zur Anwendung bereitgestellt. Zielgruppe sind in erster Linie Early Adopters, also erfahrene Institutionen, die GS++ früh einführen und deren Erfahrungen in die Weiterentwicklung einfließen. Entwickelt wurde die Methodik gemeinsam mit der Grundschutz-Community und in ausgewählten Pilotierungsinstitutionen erprobt; die Pilotierungsphase lief vom 1. April bis 31. August 2026. Der „Leitfaden zur Methodik Grundschutz++“ aus dieser Phase ist noch abrufbar, maßgeblich ist der Standard. Mehreres kündigt das BSI erst an: Schulungskonzepte für GS++-Praktiker und GS++-Berater zum 30.11.2026, ein Anwendungsbeispiel anhand der fiktiven Beispielbehörde „BDIT“ im Dezember 2026, das Konzept zur Leistungsmessung zum 26.02.2027 und Leistungskennzahlen für jede Anforderung der Methodik-Praktiken zum 31.03.2027.

Fünf Prozessschritte, vier PDCA-Phasen

ProzessschrittPDCA-PhaseKapitel in 300-1Methodik-PraktikBezug zur ISO/IEC 27001
1 Erhebung und PlanungPlan2GC Governance und ComplianceKapitel 4 und 5 – Angabe des BSI
2 AnforderungsanalysePlan3STM StrukturmodellierungKapitel 6 und 10 – Angabe des BSI
3 RealisierungDo4UMS Umsetzungkeine Angabe des BSI; VamiSec-Zuordnung: Kapitel 8
4 ÜberwachungCheck5PERF Monitoring-Evaluationkeine Angabe des BSI; VamiSec-Zuordnung: Kapitel 9
5 Kontinuierliche VerbesserungAct6VRB Verbesserungkeine Angabe des BSI; VamiSec-Zuordnung: Kapitel 10

PDCA-Zuordnung nach Abbildung 1 des Standards. Die Zuordnung der Methodik-Praktiken zu den Prozessschritten trifft der Standard selbst nicht; sie stammt aus der inzwischen abgelösten Pilotierungsfassung „Leitfaden zur Methodik Grundschutz++“ (März 2026) und deckt sich mit den Praktik-Definitionen im Katalog, die etwa Monitoring-Evaluation der Check-Phase zuordnen. RISK bündelt vier Anforderungen zum Risikomanagement, das der Standard in Prozessschritt 1 initiiert und in Prozessschritt 3 durchführt. Laut Standard bilden die Methodik-Praktiken insgesamt die Kapitel 4 bis 10 der ISO/IEC 27001 ab; die Kapitel 7 bis 9 ordnet er keinem Prozessschritt ausdrücklich zu. Die Themen von Kapitel 7 – Ressourcen, Kompetenz, Kommunikation, dokumentierte Information – liegen nach unserer Einordnung vor allem in Prozessschritt 1, das Bewusstsein zusätzlich in der Praktik Sensibilisierung.

Der Standard beschreibt, verbindlich wird er über den Katalog: Die normativen Inhalte der Methodik hat das BSI in Anforderungen überführt und in Methodik-Praktiken strukturiert. Diese 99 Anforderungen gelten für alle Institutionen und sind auf jeden Informationsverbund anzuwenden; „ein individuelles Vorgehen ist nicht vorgesehen“. Wie streng eine einzelne Pflicht ist, entscheidet das Modalverb im Anwenderkatalog: 80 der 99 Methodik-Anforderungen sind MUSS, 19 SOLLTE, keine ist KANN. Standardtext und Katalog setzen die Akzente dabei nicht immer gleich. An mehreren Stellen formuliert der Standard eine Empfehlung, wo der Katalog MUSS verlangt; beim Restrisiko offener SOLLTE-Anforderungen ist es umgekehrt. VamiSec-Empfehlung: Planen Sie entlang der Katalog-Anforderungen und nutzen Sie den Standardtext als Erläuterung.

ThemaFormulierung im Standard 300-1Anwenderkatalog
Kontext der Institutionwesentliche Aspekte „sollten knapp festgehalten werden“ (Kap. 2.1)GC.2.1, GC.2.2: externe und interne Rahmenbedingungen analysieren – MUSS
Interessierte ParteienVorgehen „wird empfohlen“ (Kap. 2.4)GC.4.1, GC.4.2: externe und interne interessierte Parteien analysieren – MUSS
Ergänzende Anforderungen„sollte“ ergänzende Anforderungen entwickeln (Kap. 3.4.3)STM.2.1.6, STM.2.1.7: zusätzliche Anforderungen für nicht abgedeckte Assets und für das Compliance-Umfeld zuweisen – MUSS
Parameterwerden bei oder nach Erstellung des Anforderungspakets konkretisiert (Kap. 3.5)STM.5.1: konkrete Werte zuweisen – MUSS
Restrisiko offener SOLLTE-Anforderungen„muss eine Restrisikobetrachtung durchgeführt werden“ (Kap. 2.11)UMS.1.2: Restrisiko durch nicht umgesetzte Anforderungen festlegen – SOLLTE

Anwenderkatalog Grundschutz++, Version vom 22.10.2026. Modalverben laut Namespace der Bibliothek: MUSS – unbedingt zu erfüllen; SOLLTE – normalerweise zu erfüllen, eine Abweichung ist sorgfältig abzuwägen und stichhaltig zu begründen; KANN – keine generelle Verpflichtung, je nach Situation, also nach Risikoanalyse, sinnvoll.

03Kapitel 3

Prozessschritt 1 – Erhebung und Planung: der Rahmen des ISMS

Im ersten Prozessschritt schafft die Institution die organisatorischen und rechtlichen Rahmenbedingungen für das ISMS und ein gemeinsames Verständnis von Zweck und Anwendungsbereich. Die Institutionsleitung legt fest, welche Bereiche das ISMS abdeckt, und gibt die wesentlichen Entscheidungen frei. Laut Standard werden hier die Aktivitäten aus den Kapiteln 4 und 5 der ISO/IEC 27001 durchgeführt; die Schutzbedarfsfeststellung behandelt das nächste Kapitel.

Kontext, Compliance und Anwendungsbereich

Die Kontextanalyse erfasst Faktoren, die von außen auf die Institution wirken – geopolitische, rechtliche und regulatorische wie NIS-2 oder DORA, technologische wie den Einsatz von KI, wirtschaftliche wie Abhängigkeiten von Lieferketten, gesellschaftliche sowie ökologische und physische, etwa die Lage an einem Fluss –, und Faktoren von innen: Strategien und Ziele, Struktur, etablierte Prozesse, die IT-Landschaft ohne Detailinventar, die Institutionskultur und Einstellung zur Sicherheit sowie Ressourcenmangel. Das Compliance-Management bringt Rechtskataster, Gesetze und Anforderungskataloge, interne Regelwerke sowie gesetzliche und vertragliche Verpflichtungen ein; was sich daraus ergibt, wird beim Anforderungspaket berücksichtigt. Den Anwendungsbereich legt die Institutionsleitung fest: Geschäftsprozesse, und zwar vollständig, die relevanten Institutionseinheiten, Standorte, Anwendungen und IT-Systeme, dazu die Abgrenzung zu externen Partnern und Dienstleistern und gegebenenfalls ausgeschlossene Bereiche. Interessierte Parteien wie Kunden, Dienstleister, Aufsichtsbehörden, Mitarbeitende oder Personalvertretungen werden mit ihren Erwartungen erfasst; mit der Leitung wird festgelegt, welche verbindlichen Verpflichtungen als Anforderungen ins ISMS eingehen.

Geschäftsprozesse: so einfach wie möglich, so genau wie nötig

Die Geschäftsprozesse im Anwendungsbereich müssen identifiziert und dokumentiert werden; gemeint sind auch Verwaltungs- und Fachverfahren. Sie sind die Grundlage für Schutzbedarfsfeststellung, Asset-Erfassung und Risikobetrachtung. Für die Dokumentation genügt es laut Standard, dass der Zweck des Prozesses im Hinblick auf die Institutionsziele erkennbar ist. Quellen sind Prozesslandkarten und bestehende Managementsysteme wie BCMS oder DSMS, bei Behörden die gesetzlichen Aufträge. Fehlen solche Übersichten, hilft die vereinfachte Geschäftsprozessanalyse aus dem Anhang des Standards, die bewusst als Mindestanforderung angelegt ist: Weder ein umfassendes Prozessmanagement noch eine ausführliche Prozessdokumentation wird verlangt.

  1. Abläufe prüfen

    Ein Geschäftsprozess wird regelmäßig oder anlassbezogen wiederholt, ist für Auftrag oder Leistung der Institution wesentlich, führt zu einem nachvollziehbaren Ergebnis und besteht aus mehreren sachlich zusammenhängenden Tätigkeiten. Einzelne Arbeitsschritte sind keine Geschäftsprozesse; eine zu feine Aufgliederung sollte vermieden werden.

  2. Vorhandene Quellen nutzen

    Organigramme und Geschäftsverteilungspläne, gesetzliche oder satzungsmäßige Aufgaben, das Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten, Anwendungs- und Systemübersichten aus der CMDB, Prozessverzeichnisse, ISMS-Tools sowie Vertrags- und Dienstleisterübersichten. Besonders hilfreich kann das Gespräch mit den zuständigen Personen sein.

  3. Fünf Angaben dokumentieren

    Kennung, Name, fachlich verantwortliche Person, Rolle oder Organisationseinheit, Kurzbeschreibung und wesentliche Anwendungen. Die Kurzbeschreibung muss Zweck, wesentliches Ergebnis und Beitrag zu den Institutionszielen erkennen lassen; die Form – Tabelle, Prozessverzeichnis, Wiki oder ISMS-Werkzeug – ist frei wählbar.

Leitlinie, Sicherheitsorganisation und Freigabe

Die Informationssicherheitsleitlinie ist das zentrale Dokument des ISMS: Sie beschreibt konkrete und messbare Ziele, etwa nach SMART, und die Strategie, legt Verpflichtung und Verantwortung der Institutionsleitung fest, wird von ihr freigegeben und muss allen Mitarbeitenden kommuniziert werden. Eine Informationssicherheitsorganisation mit festgelegten Rollen und Zuständigkeiten ist „zwingend erforderlich“. Interessenkonflikte, etwa zwischen IT-Leitung und ISB oder zwischen Datenschutzbeauftragtem und ISB, sind zu vermeiden, und der ISB oder eine andere Rolle der Sicherheitsorganisation muss in sicherheitsrelevante Projekte eingebunden werden. Verfahren für die interne und externe Kommunikation und für die Lenkung mindestens aller ISMS-relevanten Dokumente müssen verankert werden. Die Verantwortung für das ISMS liegt bei der Institutionsleitung und „kann nicht delegiert werden“; sie erhält Entscheidungsvorlagen zu Anwendungsbereich, Schutzbedarf, Reihenfolge der Geschäftsprozesse, Ressourcen und Leitlinie. Zum Abschluss initiiert die Institution die Risikobetrachtung: Risikoappetit und Akzeptanzkriterien auf strategischer, Verfahren und Kriterien auf methodischer, Rollen einschließlich Risikoeigentümer auf organisatorischer Ebene – den Rahmen autorisiert die Leitung.

AufgabeStandard 300-1Anwenderkatalog: Anforderung und Modalverb
KontextKap. 2.1: Faktoren berücksichtigen und dokumentieren; wesentliche Aspekte „sollten knapp festgehalten werden“GC.2.1 externe, GC.2.2 interne Rahmenbedingungen analysieren – MUSS
ComplianceKap. 2.2: Rechtskataster und Anforderungskataloge analysieren; Verpflichtungen „sollten“ dokumentiert und zusammengestellt werdenGC.3.1 Verfahren für Compliance-Verpflichtungen verankern, GC.3.1.1 gesetzliche Verpflichtungen analysieren – MUSS; GC.3.1.2 zuständige Stellen anhören, GC.3.1.3 vertragliche Verpflichtungen analysieren, GC.3.1.4 Verstößen vorbeugen – SOLLTE
AnwendungsbereichKap. 2.3: legt die Institutionsleitung festGC.6.1 nachvollziehbar abgegrenzten Geltungsbereich nach Freigabe der Institutionsleitung festlegen – MUSS
Interessierte ParteienKap. 2.4: Vorgehen „wird empfohlen“GC.4.1 externe, GC.4.2 interne interessierte Parteien analysieren – MUSS
GeschäftsprozesseKap. 2.5 und Anhang 2: identifizieren; „müssen dokumentiert werden“GC.7.1 Verfahren für Geschäftsprozesse und Schutzbedarfseinstufung verankern, GC.7.1.1 relevante Geschäftsprozesse oder Informationen festlegen – MUSS
LeitlinieKap. 2.7: Freigabe durch die Leitung, Kommunikation an alle MitarbeitendenGC.5.1 messbare Ziele, GC.5.1.1 Strategie, GC.5.1.2 Verpflichtung der Leitung, GC.5.1.3 Leitlinie festlegen, GC.5.1.4 Leitlinie autorisieren – MUSS
SicherheitsorganisationKap. 2.8: Rollen „zwingend erforderlich“; ISB in sicherheitsrelevante Projekte einbindenGC.9.1 Sicherheitsorganisation, GC.9.1.1 Rollen und Befugnisse, GC.9.1.1.1 Zuständigkeit einer der Leitung unmittelbar unterstellten Person, GC.9.1.1.1.1 Ressourcen und GC.9.1.1.1.2 Vorspracherecht des ISB, GC.9.1.1.2 Stellvertretungen, GC.9.1.1.3 Interessenkonflikte, GC.9.1.1.4 Qualifikation – MUSS
Kommunikation und DokumenteKap. 2.9: Verfahren „müssen“ verankert werdenGC.10.1 Kommunikationsmanagement – MUSS; GC.10.1.1 externer Austausch – SOLLTE; GC.10.1.2 Beteiligung bei sicherheitsrelevanten Projekten – MUSS; GC.11.1 Dokumentenlenkung – MUSS
FreigabeKap. 2.10: Verantwortung der Leitung „kann nicht delegiert werden“GC.1.2 alle ISMS-Verfahren durch die Leitung autorisieren, GC.8.1 Ressourcenplanung verankern – MUSS
Risikobetrachtung initiierenKap. 2.11: Rahmen auf strategischer, methodischer und organisatorischer Ebene, autorisiert durch die LeitungGC.12.1 einheitliche Methodik, RISK.1.1 Methoden nach einem anerkannten Standard, RISK.1.3 Rolle Risikoeigentümer, RISK.1.5 Freigabe durch die Leitung – MUSS

Anwenderkatalog Grundschutz++, Version vom 22.10.2026; Formulierungen gekürzt. In GC.9.1.1.1 ist die zuständige Person als Parameter formuliert, dessen Label „einer unabhängigen Person“ lautet. Für die Kommunikation der Leitlinie an alle Mitarbeitenden, die der Standard mit „muss“ verlangt, enthält der Katalog keine eigene Anforderung.

04Kapitel 4

Schutzbedarf: zwei Kategorien, zwei Sicherheitsniveaus

GS++ gibt genau zwei Schutzbedarfskategorien vor: normal und hoch. Festgestellt wird der Schutzbedarf je Geschäftsprozess für Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit, gemessen an den möglichen Schäden. Das Ergebnis entscheidet, mit welchem Sicherheitsniveau Anforderungen ausgewählt werden, wie genau Abhängigkeiten zu dokumentieren sind und ob eine eigene Risikobetrachtung nötig ist.

Bei der Schutzbedarfsfeststellung wird für jeden erfassten Geschäftsprozess entschieden, welchen Schutzbedarf er bezüglich der Grundwerte Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit hat. Heranzuziehen sind die im Prozess verarbeiteten Informationen, maßgeblich sind die Schäden, die mit einer Beeinträchtigung verbunden sein können. Der Schutzbedarf ist für jeden Prozess einzeln zu ermitteln und zu dokumentieren, die Institutionsleitung gibt ihn frei. Der Anwenderkatalog macht Verfahren und Einstufung zu MUSS-Anforderungen und bezieht sie auf „Geschäftsprozesse oder Informationen“; eingestuft wird unter Berücksichtigung der Geschäftsziele und in Absprache mit der Institutionsleitung. Laut Hinweistext ist ein Prozess als hoch einzustufen, wenn existenzbedrohende finanzielle oder Reputationsschäden oder folgenschwere Auswirkungen auf Geschäftsziele oder bestehende Verpflichtungen drohen, ebenso wenn er als besonders vertraulich eingestufte Informationen verarbeitet.

KategorieDefinition laut StandardFolgen im weiteren Vorgehen
normalDie Auswirkungen sind begrenzt und überschaubar.Anforderungen des Sicherheitsniveaus normal-SdT; keine eigene Risikobetrachtung, weil dem Anwenderkatalog eine allgemeine Risikobetrachtung des BSI zugrunde liegt; Abhängigkeiten mindestens zwischen Anwendungen und IT-Systemen sowie zwischen IT-Systemen und Räumen dokumentieren
hochDie Auswirkungen können beträchtlich sein.explizite Risikobetrachtung erforderlich, sobald mindestens ein Schutzziel hoch ist; Anforderungen des Sicherheitsniveaus erhöht stehen als optionale Maßnahmen bereit; Zugehörigkeit und Abhängigkeiten der Assets entlang des Geschäftsprozesses dokumentieren

BSI-Standard 300-1 Kap. 2.6, 2.11, 3.2 und 3.4.2. Anwenderkatalog: GC.7.1 Verfahren, GC.7.1.2 Einstufung, GC.7.2 dedizierte Risikobetrachtung bei hohem Schutzbedarf, STM.4.1 Risikobetrachtung bei methodisch festgelegter Notwendigkeit – jeweils MUSS; STM.3.1 Überprüfung des gesetzten Sicherheitsniveaus – SOLLTE.

Fünf Schadensszenarien als Hilfe für „hoch“

  • Verstoß gegen Gesetze, Vorschriften oder Verträge mit existenzbedrohender Konsequenz für die Institution
  • Beeinträchtigung des informationellen Selbstbestimmungsrechts, die zu einem erheblichen Reputationsschaden führt
  • Beeinträchtigung der persönlichen Unversehrtheit
  • Negative Innen- oder Außenwirkung, die die Reputation der Institution nachhaltig schädigt
  • Finanzielle Auswirkungen in existenzbedrohendem Ausmaß

Weitere eigene Kategorien darf die Institution optional definieren, muss sie aber auf die beiden GS++-Kategorien abbilden; für ein zertifizierbares ISMS muss in der niedrigsten Kategorie stets der Stand der Technik eingehalten werden. Bei der erstmaligen Implementierung empfiehlt der Standard, mit dem wichtigsten Geschäftsprozess der höchsten Schutzbedarfskategorie zu beginnen – gibt es mehrere, wählt die Institutionsleitung – und danach sukzessive alle Prozesse des Anwendungsbereichs zu untersuchen. Den veröffentlichten Stand der Technik bezieht das BSI auf typische Verarbeitungssituationen. Bei atypischen Situationen oder erhöhtem Schutzbedarf, genannt werden staatlich eingestufte Daten und besondere Kategorien personenbezogener Daten nach der DSGVO, können weitere Schutzmaßnahmen erforderlich sein.

Vom Schutzbedarf zum Sicherheitsniveau

Jede Anforderung trägt eines von zwei Sicherheitsniveaus: normal-SdT, die Standard-Sicherheitsstufe, oder erhöht. Welche Anforderungen ausgewählt werden, richtet sich nach dem Schutzbedarf des betrachteten Geschäftsprozesses. Anforderungen des Niveaus erhöht beinhalten laut Standard das Modalverb KANN und sind optional zu erfüllen; sie lassen sich in der Risikobetrachtung heranziehen, um weitere Maßnahmen zu identifizieren, etwa bei erhöhtem Risiko. Im Katalog vom 22.10.2026 trifft das auf 224 der 227 erhöhten Anforderungen zu, drei tragen SOLLTE. Als SOLLTE-Anforderung sieht der Anwenderkatalog vor, die initiale Einstufung der Sicherheitsniveaus zu überprüfen, wenn der Kontext der Institution abweicht – laut Hinweistext besonders bei hohem Schutzbedarf; geändert werden kann sie auch für einzelne Assets. Eine Herabstufung von erhöht auf normal-SdT nennt der Hinweistext des Katalogs ausdrücklich als Anlass für eine Risikobetrachtung.

773Anforderungen mit Sicherheitsniveau normal-SdT: 149 MUSS, 624 SOLLTE
227Anforderungen mit Sicherheitsniveau erhöht: 224 KANN, 3 SOLLTE – BES.1.4, DET.4.12.1, REA.2.5
05Kapitel 5

Informationsverbund und Assets: Abgrenzung, Erfassung, Abhängigkeiten

Mit Prozessschritt 2 beginnt die Anforderungsanalyse. Zuerst wird der Informationsverbund festgelegt und abgegrenzt, die inhaltlich-technische Abbildung des Anwendungsbereichs aus infrastrukturellen, organisatorischen, personellen und technischen Assets. Wie genau Abhängigkeiten zu dokumentieren sind, hängt vom Schutzbedarf ab. Laut Standard werden in Prozessschritt 2 die Aktivitäten aus den Kapiteln 6 und 10 der ISO/IEC 27001 durchgeführt.

Anwendungsbereich und Informationsverbund

Der Anwendungsbereich legt den formalen und organisatorischen Umfang des ISMS fest, der Informationsverbund ist seine inhaltlich-technische Abbildung. Ein Anwendungsbereich kann einen oder mehrere Informationsverbünde enthalten; ein Informationsverbund kann den ganzen Anwendungsbereich umfassen oder einzelne Bereiche, die nach Organisationsstruktur, gemeinsamen Geschäftsprozessen oder Anwendungen gegliedert sind. Assets sind alle materiellen und immateriellen Werte, die für die betrachteten Geschäftsprozesse benötigt werden, etwa Anwendungen, IT-Systeme oder Räume. Eine klare Abgrenzung stellt sicher, dass alle relevanten Informationen, Assets und Abhängigkeiten erfasst werden; die erfassten Assets sind Voraussetzung für das Anforderungspaket. Der Anwenderkatalog fasst das in zwei MUSS-Anforderungen: den nachvollziehbar abgegrenzten Informationsverbund auf Basis des Geltungsbereichs festlegen und seine Schnittstellen zu externen Prozessen festlegen.

FragengruppeLeitfragen laut Standard
Organisatorische und personelle ZuordnungWelche Institutionsbereiche, Rollen und Personen gehören zum Geschäftsprozess?
Technische ZuordnungWelche Anwendungen, Systeme und Netze sind Bestandteil des Informationsverbunds? Wo verlaufen die technischen Grenzen, und wie sind Schnittstellen zu externen Systemen gestaltet?
Infrastrukturelle ZuordnungWelche Standorte, Gebäude und Räumlichkeiten gehören zum Informationsverbund?
Outsourcing-AbgrenzungWas wird lokal betrieben, was an externe Parteien ausgelagert? Welche Cloud-Dienste werden genutzt?

BSI-Standard 300-1 Kap. 3.1: Die Fragen „müssen beantwortet und dokumentiert werden“. Anwenderkatalog: STM.1.1 Informationsverbund festlegen und STM.1.2 externe Schnittstellen festlegen – MUSS.

Relevante Assets können insbesondere Geschäftsprozesse, Informationen, Systeme und Anwendungen, Netz- und Kommunikationskomponenten, infrastrukturelle und physische sowie personelle und organisatorische Assets sein. Für die Dokumentation kann die Institution auf vorhandene Asset-Register und digital erfasste Systemdaten zurückgreifen; die Schnittstellen zu externen Prozessen und Systemen oder anderen Informationsverbünden sind organisatorisch, technisch und infrastrukturell eindeutig zu dokumentieren. Die Reihenfolge der Erfassung folgt der Priorisierung aus der Schutzbedarfsfeststellung, Assets mit ähnlichen Eigenschaften und ähnlichem Einsatzzweck dürfen gruppiert werden. Der Anwenderkatalog verlangt als MUSS, alle relevanten Assets der betrachteten Geschäftsprozesse festzulegen; im ersten PDCA-Durchgang genügen laut Hinweistext die Assets des wichtigsten Geschäftsprozesses. Je Asset sieht er eine eindeutige Bezeichnung, eine Kurzbeschreibung mit Zweck, die Zuordnung zu Geschäftsprozessen und eine verantwortliche Rolle oder einen Asset-Owner vor.

Abhängigkeiten: Tiefe nach Schutzbedarf

Schutzbedarf des GeschäftsprozessesWas zu dokumentieren ist
hochZugehörigkeit und Abhängigkeiten der Assets zum Geschäftsprozess entlang der Kette Geschäftsprozess – Anwendung – IT-System – Netze und Netzkomponenten – Räume; Grundlage der späteren Risikobetrachtung auf Ebene des Geschäftsprozesses und entlang des Ressourcenpfads
normalkeine Zuordnung zum Geschäftsprozess erforderlich; mindestens die Abhängigkeiten zwischen Anwendungen und IT-Systemen, physisch wie virtuell, sowie zwischen IT-Systemen und Räumen

BSI-Standard 300-1 Kap. 3.2 mit den Abbildungen 3 und 4; die Kette bei hohem Schutzbedarf dient laut Standard als Orientierung. Die Form ist frei: Tabelle, CMDB, Service-Map, Netzplan oder Abhängigkeitsübersicht. Anwenderkatalog: STM.2.1.2 relevante Assets festlegen – MUSS; Abhängigkeiten zwischen Assets werden laut Hinweistext mit notiert.

Für die Abbildung lassen sich laut Standard vorhandene Quellen wie CMDBs, Asset-Register, Betriebshandbücher, Netzpläne oder Service-Maps nutzen, um Doppelarbeit zu vermeiden. Entscheidend ist, dass die wesentlichen Abhängigkeiten nachvollziehbar dokumentiert sind, denn die Risikobetrachtung bei hohem Schutzbedarf setzt auf Ebene des Geschäftsprozesses an und folgt dem Ressourcenpfad. Für Prozesse mit normalem Schutzbedarf verlangt der Standard mindestens zwei Beziehungsarten. Anschließend werden die Assets den Zielobjektkategorien zugeordnet.

06Kapitel 6

20 Praktiken und 39 Zielobjektkategorien: so ist der Katalog geordnet

Die 1.000 Anforderungen des Anwenderkatalogs sind thematisch in 20 Praktiken zusammengefasst, die der Standard den Kategorien Methodik, Organisatorisch und Technisch zuordnet. Quer dazu legen 39 Zielobjektkategorien fest, für welche Assets eine Anforderung gilt; sie sind hierarchisch geordnet und vererben ihre Anforderungen an die Kindknoten. Wer beide Ordnungen kennt, kann den Katalog lesen und das Anforderungspaket gezielt zuschneiden.

Praktiken: thematische Ordnung in drei Kategorien

Praktiken dienen laut Standard dem besseren Verständnis: Sie fassen die Anforderungen thematisch zusammen und sind in die Kategorien Methodik, Organisatorisch und Technisch unterteilt. Die sechs Methodik-Praktiken bilden mit 99 Anforderungen den Managementrahmen und tragen keine Zielobjektkategorie. Die acht organisatorischen und sechs technischen Praktiken enthalten 901 Anforderungen; jede von ihnen beginnt mit der Untergruppe „Grundlagen“ und gliedert sich danach thematisch – zusammen in 103 Untergruppen, der gesamte Katalog hat 140. Die Definitionen des BSI zu jeder Praktik klären die Abgrenzungen, etwa dass Monitoring-Evaluation der Check-Phase des PDCA-Zyklus entspricht, dass Verbesserung den Zyklus abschließt und zugleich einen neuen einleitet und dass Detektion den Umgang mit erkannten Ereignissen der Sicherheitsvorfallsbehandlung überlässt.

KürzelPraktikSchwerpunktAnforderungenMUSS / SOLLTE / KANN
GCGovernance und ComplianceMethodik3531 / 4 / 0
STMStrukturmodellierungMethodik1514 / 1 / 0
UMSUmsetzungMethodik1110 / 1 / 0
VRBVerbesserungMethodik108 / 2 / 0
PERFMonitoring-EvaluationMethodik2413 / 11 / 0
RISKRisikomanagementMethodik44 / 0 / 0
ASSTInformationen und AssetsOrganisatorisch585 / 37 / 16
PERSPersonalOrganisatorisch305 / 24 / 1
BESBeschaffungsmanagementOrganisatorisch1095 / 73 / 31
DLSDienstleistersteuerungOrganisatorisch185 / 9 / 4
TESTÄnderungen und TestsOrganisatorisch365 / 22 / 9
GEBGebäudemanagementOrganisatorisch755 / 35 / 35
SENSSensibilisierungOrganisatorisch874 / 72 / 11
NOTNotfallplanungOrganisatorisch375 / 25 / 7
ARCHArchitekturTechnisch635 / 42 / 16
BERBerechtigungTechnisch925 / 80 / 7
DETDetektionTechnisch825 / 38 / 39
REASicherheitsvorfallsbehandlungTechnisch235 / 13 / 5
KONFKonfigurationTechnisch1575 / 110 / 42
DEVEntwicklungTechnisch345 / 28 / 1
Summe20 Praktiken6 Methodik, 8 Organisatorisch, 6 Technisch1.000149 / 627 / 224

Anwenderkatalog Grundschutz++, Version vom 22.10.2026; Anforderungen einschließlich der 348 Unteranforderungen. Kategorie und Reihenfolge wie in Abbildung 2 des Standards, im Uhrzeigersinn ab GC. Daten: BSI, Stand-der-Technik-Bibliothek, Lizenz CC BY-SA 4.0.

Beim Lesen hilft ein Muster: In den 14 technischen und organisatorischen Praktiken gibt es nur 69 MUSS-Anforderungen, und alle stehen in der Untergruppe „Grundlagen“. Sie bilden in jeder Praktik denselben Prozessrahmen – Verfahren und Regelungen verankern, dokumentieren, die damit verbundenen Aufgaben zuweisen, die Zuständigen informieren und die Regelungen regelmäßig und anlassbezogen überprüfen; in der Sensibilisierung steht an der Stelle der Überprüfung eine SOLLTE-Anforderung zur Erfolgsmessung. Die übrigen 832 Anforderungen dieser Praktiken sind SOLLTE oder KANN, und KANN-Anforderungen gehören ausnahmslos zum Sicherheitsniveau erhöht. Aus unserer Sicht ist SOLLTE damit der eigentliche Maßstab von GS++: Eine Abweichung ist sorgfältig abzuwägen und stichhaltig zu begründen, und eine dauerhafte Nichterfüllung löst eine Risikobetrachtung aus.

Zielobjektkategorien: Elternknoten und Kindknoten

WurzelknotenKindknoten bis Ebene 4Beispiel mit Vererbung
Standorte (59)Gebäude (2); Räume (6) › Archiv (2); Räume › Räume für technische Infrastruktur (3) › Serverräume (4)Serverräume: 72 Anforderungen
Nutzende (81)Mitarbeitende (11) › Führungskräfte (2) › Institutionsleitung (1); Mitarbeitende › Administrierende (9)Administrierende: 101 Anforderungen
Netze (34)Interne Netzsegmente (3) › WLANs (4); Externe Netzanschlüsse (16)WLANs: 41 Anforderungen
IT-Systeme (93)Hostsysteme (9); Mobile Endgeräte (15)Mobile Endgeräte: 108 Anforderungen
Informationen (5)Daten (31)Daten: 36 Anforderungen
Einkäufe (39)IT-Produkte (14); Dienstleistungen (31) › Outsourcing (29) › Cloud-Dienste (9)Cloud-Dienste: 108 Anforderungen
Anwendungen (81)Webbrowser (14); Webserver (6) › Webanwendungen (4); Virtualisierungslösungen (4); Verzeichnisdienste (3); TK-Anwendungen (9) › VK-Anwendungen (5); Office-Anwendungen (2); Faxanwendungen (3); Interpersonelle Kommunikation (10) › E-Mail (14); DNS-Server (5); Dateiserver (3)E-Mail: 105 Anforderungen

Zahl in Klammern: Anforderungen, die die Kategorie direkt nennen; 39 Anforderungen nennen mehrere Kategorien. Beispielspalte: Anforderungen einschließlich aller übergeordneten Kategorien. Bezeichnungen wie im Anwenderkatalog vom 22.10.2026; Anhang 1 des Standards nennt „Archiv“ „Datenträgerarchiv“, „Faxanwendungen“ „Fax(-anwendungen)“ und „Interpersonelle Kommunikation“ „Interpersonelle Kommunikationsanwendungen“, Abbildung 6 kürzt einzelne Namen, etwa zu „Endgeräte“. Abbildung 6: 39 Kategorien, 7 Wurzelknoten, 4 Hierarchieebenen. Anwenderkatalog: STM.2.1.3 Zuordnung, STM.2.1.4.1 Vererbung, STM.2.1.4.2 Konsolidierung – jeweils MUSS. Daten: BSI, Stand-der-Technik-Bibliothek, CC BY-SA 4.0.

Die hierarchisch höheren Knoten heißen Elternknoten, die ihnen untergeordneten Kindknoten. Anforderungen auf der obersten Stufe eines Strangs haben meist konzeptionellen Charakter, etwa „Verfahren verankern“; jede Kategorie ist im Anhang des Standards definiert, die meisten zusätzlich mit Beispielen, und jedes identifizierte Asset lässt sich mindestens einer Kategorie zuordnen. Entscheidend ist die Vererbung: Einem Asset sind auch alle übergeordneten Kategorien zuzuordnen, und erst die direkte und die übergeordneten Kategorien zusammen ergeben seine Anforderungen. Ein SaaS-Dienst, als Cloud-Dienst geführt, erbt so die Anforderungen von Outsourcing, Dienstleistungen und Einkäufe – 9 direkte plus 29, 31 und 39, zusammen 108. Der Anwenderkatalog macht Zuordnung, Vererbung und Konsolidierung zu MUSS-Anforderungen: Die Zuordnung erfolgt funktionsorientiert, also danach, wie das Asset im Geschäftsprozess wirkt, mehrfach wirkende Anforderungen werden nur einmal geführt, und schwer zuordenbare Assets werden in der Risikobetrachtung analysiert.

07Kapitel 7

Das Anforderungspaket: drei Anforderungsarten, Blaupausen, Parameter

Das individuelle Anforderungspaket enthält alle ISMS-Anforderungen, die für den betrachteten Informationsverbund mit seinen Geschäftsprozessen und Assets relevant sind, und ist die Ausgangslage für die Realisierung. Es setzt sich aus drei Anforderungsarten zusammen, lässt sich künftig über Blaupausen vorstrukturieren und ist um eigene Anforderungen zu ergänzen, wo der Katalog nicht reicht; über Parameter wird es auf die Institution zugeschnitten.

Drei Anforderungsarten

AnforderungsartRegel laut StandardUmfang im Anwenderkatalog
Methodik-Praktikengelten ohne Zielobjektkategorie für den gesamten Informationsverbund und für alle Institutionen; „ein individuelles Vorgehen ist nicht vorgesehen“; bilden die Kapitel 4 bis 10 der ISO/IEC 27001 ab99 Anforderungen in GC, STM, UMS, VRB, PERF und RISK: 80 MUSS, 19 SOLLTE
Technische und organisatorische Praktiken ohne Zielobjektkategorieverpflichtend in das Anforderungspaket aufzunehmen265 Anforderungen
Technische und organisatorische Praktiken mit Zielobjektkategorieanzuwenden, soweit Assets der jeweiligen Kategorie zugeordnet sind, einschließlich der übergeordneten Kategorien636 Anforderungen

BSI-Standard 300-1 Kap. 3.4, 3.4.1 und 3.4.2; Anwenderkatalog vom 22.10.2026. Zugehörige Methodik-Anforderungen: STM.2.1 Anforderungspaket modellieren, STM.2.1.1 ISMS-Anforderungen ohne weitere Selektion, STM.2.1.4 Anforderungen mit Zielobjektkategorie, STM.2.1.5 Anforderungen ohne Zielobjektkategorie, STM.2.1.6 und STM.2.1.7 ergänzende Anforderungen, STM.5.1 Parameterwerte – jeweils MUSS.

Den Weg zum Paket zeigt der Standard als Kette: Geschäftsprozess mit Schutzbedarf normal oder hoch, Assets, Zielobjektkategorien, Anforderungen, Anforderungspaket – und bei hohem Schutzbedarf die Risikobetrachtung. Für jedes Asset ergeben sich organisatorische, technische, personelle und infrastrukturelle Vorgaben; Anforderungen, die über mehrere Assets derselben Kategorie gelten, stehen nur einmal im Paket. Bei den Anforderungen ohne Zielobjektkategorie unterscheiden sich die Texte: Der Standard verlangt, sie verpflichtend aufzunehmen, der Hinweistext des Katalogs sieht je Anforderung eine Relevanzentscheidung und die begründete Streichung nicht relevanter Anforderungen vor. VamiSec-Empfehlung: dem Standard folgen, alle aufnehmen und Anforderungen, deren Komponente im Informationsverbund nicht existiert, in der Realisierung mit dokumentierter Begründung als „nicht anwendbar“ führen – so bleibt das Vorgehen nach beiden Texten nachvollziehbar.

Blaupausen: vorgesehen, aber noch nicht veröffentlicht

Eine Blaupause ist laut Standard ein vorgefertigter Katalog von Anforderungen, der anders als der Anwenderkatalog auf bestimmte Anwendungsszenarien zugeschnitten ist, eine Vorauswahl trifft und die Parameter vorgibt. Blaupausen können Gruppen von Assets oder einzelnen Assets zugeordnet und kombiniert werden; Auswahl einschließlich Version, Zuordnung und Anpassung sind nachvollziehbar zu dokumentieren, Lücken durch weitere Blaupausen oder Anforderungen zu schließen, und bei Änderungen des Informationsverbunds oder der verfügbaren Blaupausen ist die Auswahl zu überprüfen. Für bestimmte Institutionen kann es verpflichtende Blaupausen geben; welche das sind, nennt der Standard nicht. Mit Stand 29.10.2026 ist in der Stand-der-Technik-Bibliothek kein Artefakt als Blaupause bezeichnet. Veröffentlicht sind unter anderem das Profil „Stand der Technik WLAN“ mit 48 ausgewählten Anforderungen und drei festgelegten Parametern wie „WPA3“ sowie ein Profil zur Lieferkettensicherheit mit 146 Anforderungen ohne festgelegte Parameter; ob sie als Blaupausen gelten, sagt das BSI nicht. Ein Blaupausenkonzept hat das BSI einer Community-Arbeitsgruppe als Alpha-Version zur Kommentierung vorgelegt, öffentlich abrufbar ist es nicht.

Eigene Anforderungen und Gestaltungsentscheidungen

Kann ein Asset mit den bestehenden Anforderungen nicht hinreichend abgebildet werden oder ergeben sich Verpflichtungen aus Compliance-Management oder Stakeholder-Analyse, formuliert der Standard als Empfehlung, ergänzende Anforderungen zu entwickeln; der Anwenderkatalog macht beides zur MUSS-Anforderung. Für Assets ohne passende Anforderungen sieht der Hinweistext vor, die betroffenen Assets zu dokumentieren, zu begründen, warum die GS++-Anforderungen nicht ausreichen, gegebenenfalls neue Anforderungen bezogen auf die Schutzziele zu formulieren, sie fest ins Paket zu übernehmen und dem BSI zuzustellen. Das „vom GS++ vorgesehene Format“ für eigene Anforderungen präzisiert der Standard nicht; aus unserer Sicht bietet sich die Satzschablone an, nach der alle Katalog-Anforderungen aufgebaut sind: Praktik, gegebenenfalls Zielobjektkategorie, Modalverb, Ergebnis, optional eine Ergebnisspezifikation und ein Handlungswort – etwa „Informationen und Assets für IT-Systeme SOLLTE den Wartungsbedarf für Systemkomponenten und die zum Betrieb erforderliche Infrastruktur dokumentieren“. Der Katalog verwendet 27 Handlungswörter, am häufigsten verankern, dokumentieren und aktivieren, und nennt bei 961 Anforderungen eine empfohlene Dokumentationsart.

Gestaltungsentscheidungen trifft die Institution über Parameter: variable Elemente wie „regelmäßig“, die Auditoren und Anwendern Spielräume aufzeigen und sich für die automatisierte Prüfung nutzen lassen. Konkretisiert werden sie bei oder nach der Erstellung des Pakets; der Anwenderkatalog verlangt als MUSS, konkrete Werte zuzuweisen, laut Hinweistext etwa „täglich“, „wöchentlich“ oder „monatlich“ statt „regelmäßig“ oder die Personen und Rollen, denen jede technische und organisatorische Praktik in ihren Grundlagen die Aufgaben zuweist. Der Katalog enthält 223 Parameter in 210 Anforderungen. Das Profil des Anwenderkatalogs legt davon nur zwei fest: den Standard für das ISMS, „BSI Grundschutz++“, und den für ein BCMS, „BSI-Standard 200-4“; alle übrigen Werte bestimmt die Institution, sofern keine Blaupause sie vorgibt.

08Kapitel 8

Realisierung: Umsetzungsstatus, Modalverben und Umsetzungsplan

Im dritten Prozessschritt wird aus dem Anforderungspaket ein priorisierter Umsetzungsplan. Ausgangspunkt ist der Umsetzungsstatus jeder Anforderung; was bei einer Lücke folgt, entscheidet das Modalverb. Der BSI-Standard 300-1 regelt dazu die Einordnung als temporäre oder dauerhafte Nichterfüllung, die Verknüpfung von Maßnahmen mit Anforderungen und die Nachweisführung bis zur automatisierten Prüfung.

Umsetzungsstatus: drei Werte, vollständig geprüft

Für jede Anforderung des Anforderungspakets muss der aktuelle Umsetzungsstatus vollständig überprüft werden. Der Standard kennt drei Werte: „erfüllt“, „nicht erfüllt“ und „nicht anwendbar“. Der dritte Wert ist an Bedingungen geknüpft: Als „nicht anwendbar“ kann eine Anforderung gelten, wenn sie funktional nicht erfüllt werden kann oder die zugrunde liegende Komponente im Informationsverbund nicht existiert; die Begründung ist zu dokumentieren. Die Ermittlung sollte einem strukturierten Verfahren folgen, das von Interviews und Dokumentenprüfungen bis zu automatisierten Konfigurationsprüfungen und technischen Scans reichen kann; zuerst sind die Anforderungen mit dem Sicherheitsniveau normal-SdT zu prüfen. Im Anwenderkatalog ist die Statusprüfung eine MUSS-Anforderung, vollständig und regelmäßig, wobei die Institution das Intervall als Parameter festlegt. Der Hinweistext dort kennt nur „umgesetzt“ und „nicht umgesetzt“ und ergänzt eine Regel, die der Standard nicht nennt: Eine Anforderung gilt erst dann als umgesetzt, wenn auch alle mit ihr in Abhängigkeit stehenden Anforderungen umgesetzt sind.

Modalverb und LageBedeutung laut Stand-der-Technik-BibliothekFolge bei NichterfüllungRisikobetrachtungRolle der Institutionsleitung
KANNkeine generelle Verpflichtung; je nach Situation, etwa nach einer Risikoanalyse, sinnvollmuss nicht unbedingt berücksichtigt werden, die Umsetzung ist optionalnicht erforderlich—
SOLLTE, temporär nicht erfülltnormalerweise zu erfüllen; eine Abweichung ist sorgfältig abzuwägen und stichhaltig zu begründenErfüllung ist für einen absehbaren späteren Zeitpunkt vorgesehen; Nichterfüllung mit stichhaltiger Begründung dokumentierenlöst keine Risikobetrachtung aus; das noch nicht mitigierte Risiko ist trotzdem zu identifizierenbekommt das Risiko mitgeteilt und trägt es
SOLLTE, dauerhaft nicht erfülltwie oben; dauerhafte Nichterfüllung ist laut Standard die AusnahmeAnforderung wird auf absehbare Zeit oder endgültig nicht erfüllterforderlich nach Mindestkriterium 34, mit den zugeordneten elementaren Gefährdungen nach Mindestkriterium 17autorisiert die Restrisiken nach der Risikobehandlung, Mindestkriterium 30
MUSSunbedingt zu erfüllen, uneingeschränkte AnforderungMaßnahmen zur Erfüllung festlegenkann die Erfüllung nicht ersetzenAusnahmegenehmigung oder Risikoakzeptanz ist nicht möglich

Quellen: BSI-Standard 300-1, Kap. 2.11, 4.1.1 und 4.1.2; Definitionen der Modalverben aus namespaces/modal_verbs.csv (Grundlage RFC 2119 und DIN 820-2). Für geplante, noch nicht erfüllte SOLLTE-Anforderungen verlangt Kap. 2.11 eine Restrisikobetrachtung mit Freigabe durch die Leitung, Kap. 4.1.2 hält fest, dass eine temporäre Nichterfüllung keine Risikobetrachtung auslöst; der Anwenderkatalog führt die Bewertung des Restrisikos als SOLLTE (UMS.1.2) und erlaubt, diese Risiken für die Leitung zu konsolidieren. Häufen sich dauerhafte Nichterfüllungen, kann der Stand der Technik insgesamt verfehlt werden; eine Schwelle nennt der Standard nicht.

Umsetzungsplan: jede Maßnahme an ihre Anforderung gebunden

Aus dem Anforderungspaket entsteht ein strukturierter Umsetzungsplan. Er legt für jede Anforderung konkrete Maßnahmen fest und priorisiert sie; als Kriterien nennt der Standard beispielhaft den Aufwand der zugrundeliegenden Anforderung, Synergien zwischen Maßnahmen, die Höhe der Risiken, die strategische Bedeutung und Quick-Wins mit hoher Wirksamkeit. Grundsätzlich empfiehlt er, die Anforderungen der Elternknoten zuerst umzusetzen. Für jede Anforderung muss eindeutig erkennbar sein, welche Maßnahmen ihr zugeordnet sind; adressiert eine Maßnahme mehrere Anforderungen, sind alle Zuordnungen auszuweisen, ebenso Abhängigkeiten. Je Maßnahme sind mindestens die zugehörige Anforderung, das Datum der Umsetzung oder Überprüfung und die dokumentierende beziehungsweise prüfende Person festzuhalten. Zuständigkeiten und realistische Fristen sollten in geeigneter Form dokumentiert werden, etwa in einem Projektmanagement- oder Ticketsystem; das Vorgehen gibt die Institutionsleitung frei, weil sie die Ressourcen bereitstellen muss. Der Fortschritt muss kontinuierlich nachgehalten werden, und ein möglicher Interessenkonflikt zwischen Umsetzung und Fortschrittsverfolgung ist durch eine angemessene Rollenverteilung zu verhindern.

AnforderungInhaltModalitätBezug im BSI-Standard 300-1
UMS.1.1Umsetzungsstatus der Anforderungen im Anforderungspaket vollständig und regelmäßig überprüfenMUSSKap. 4.1.1
UMS.1.2bestehendes Restrisiko durch nicht umgesetzte Anforderungen festlegenSOLLTEKap. 2.11 und 4.1.1
UMS.2.1Maßnahmen für bisher nicht umgesetzte Anforderungen nach einer strukturierten Vorgehensweise festlegenMUSSKap. 4.3
UMS.2.2Maßnahmen auf Basis von Risikobewertung, Abhängigkeiten und Ressourcenverfügbarkeit priorisierenMUSSKap. 4.3, dort mit Beispielkriterien
UMS.3.1 · UMS.4.1Umsetzungszuständige eindeutig zuweisen; realistisches Zieldatum festlegenMUSSKap. 4.4
UMS.5.1 · UMS.5.2Ausnahmegenehmigungen für Verpflichtungen durch eine festzulegende Person oder Rolle autorisieren und mit Begründung dokumentierenMUSSkein direktes Gegenstück; laut Hinweistext für Zielkonflikte zwischen Verpflichtungen. Anhang 3 kennt eine Ausnahmegenehmigung nur für Risiken außerhalb der Akzeptanzkriterien, autorisiert durch die Institutionsleitung, Mindestkriterium 27; für MUSS-Anforderungen schließt Kap. 4.1.2 Ausnahmegenehmigungen aus
UMS.6.1 · UMS.6.2Verfahren für die Nachverfolgung der Umsetzung und für die Fortschreibung des Umsetzungsplans verankernMUSSKap. 4.5, dort überwiegend als Empfehlung formuliert
UMS.7.1Verfahren zur Überprüfung von Compliance im Umsetzungsprozess verankernMUSS—
RISK.1.10Umsetzungsplanung durch die Risikoeigentümer autorisierenMUSSKap. 4.2.3; Mindestkriterium 31

Quelle: Anwenderkatalog Grundschutz++, Version 22.10.2026, Praktiken UMS und RISK. Das BSI hat die normativen Aspekte der Methodik in Anforderungen des Anwenderkatalogs überführt. Wo der Standardtext eine Empfehlung formuliert, der Katalog aber MUSS, sollte sich die Umsetzung an der Katalog-Modalität ausrichten (VamiSec-Einordnung).

Nachweise, automatisierte Prüfung und Historie

Nachweise, die zur Beurteilung herangezogen werden, sind eindeutig der jeweiligen Maßnahme zuzuordnen, damit sich die Umsetzung nachvollziehen lässt. Bei automatisierten Prüfungen gehören das eingesetzte Tool, der Prüfzeitpunkt und das Ergebnis in die Dokumentation; erzeugt das Tool einen Prüfbericht, wird er der Maßnahme und der Anforderung zugeordnet. Ändern sich Zuordnung, Umsetzungsstand oder Prüfergebnis, ist die Dokumentation zu aktualisieren, und für die Nachvollziehbarkeit empfiehlt der Standard eine Historie mit mindestens Zeitpunkt, verantwortlicher Person und eingesetztem Tool. Welche Inhalte ein Umsetzungsplan typischerweise trägt, zählt der Hinweistext zur Freigabe der Umsetzungsplanung auf: von Anforderungsbeschreibung, Zielobjekt, verantwortlicher Stelle, Fristen und Prioritäten über Risiken mit Begründung, Ressourcen und Abhängigkeiten bis zu Freigabedatum und Unterschrift des Risikoeigentümers. Für maschinenlesbare Prüfergebnisse ist in der Stand-der-Technik-Bibliothek ein eigener Assessment Layer vorgesehen; dort sind bisher noch keine Artefakte veröffentlicht.

09Kapitel 9

Risikobetrachtung: implizit, explizit und nach 35 Mindestkriterien

Für den normalen Schutzbedarf hat das BSI die Risikobewertung bereits vorweggenommen: Den Anforderungen des Anwenderkatalogs liegt eine implizite Risikobetrachtung auf Basis der elementaren Gefährdungen zugrunde. Eine eigene, explizite Risikobetrachtung verlangt der BSI-Standard 300-1 in drei Fällen. Das Verfahren ist frei wählbar, muss aber 35 Mindestkriterien erfüllen, die es vergleichbar und überprüfbar machen.

Wann eine eigene Risikobetrachtung nötig ist

Dem Anwenderkatalog liegt eine allgemeine Risikobetrachtung des BSI zugrunde, die von einer angenommenen typischen Gefährdungslage ausgeht; deshalb müssen Anwenderinnen und Anwender bei normalem Schutzbedarf keine eigene Risikobetrachtung durchführen. Eine explizite Risikobetrachtung ist erforderlich, wenn ein Geschäftsprozess bei mindestens einem Schutzziel hohen Schutzbedarf hat, wenn ein für den Informationsverbund relevantes Asset durch die Zielobjektkategorien und ihre Anforderungen nicht hinreichend abgedeckt wird oder wenn eine anwendbare SOLLTE-Anforderung auf absehbare Zeit oder endgültig nicht erfüllt wird. Im Anwenderkatalog sind diese Auslöser als MUSS-Anforderungen gefasst: eine dedizierte Risikobetrachtung für Geschäftsprozesse oder Informationen mit hohem Schutzbedarf und eine Risikobetrachtung immer dann, wenn die Methodik sie verlangt. Der Hinweistext dazu nennt zusätzlich die Herabstufung des Sicherheitsniveaus von erhöht auf normal-SdT, einen Anlass, den der Standard selbst nicht aufführt. Das Verfahren für Identifikation, Bewertung und Behandlung wählt die Institution selbst, etwa auf Basis von ISO/IEC 27005, ISO 31000 oder BSI-Standard 200-3, solange die Mindestkriterien für die Risikobetrachtung eingehalten werden. Sie sollen die Methode unter anderem im Rahmen einer Zertifizierung vergleichbar und überprüfbar machen.

Nr.PhaseKriterium in einem Satz
1Initiierung/VorbereitungIdentifikation und Bewertung von Risiken folgen einem einheitlichen, verankerten Verfahren.
2Initiierung/VorbereitungAuch die Risikobehandlung folgt einem einheitlichen, verankerten Verfahren.
3Initiierung/VorbereitungDas Verfahren für Identifikation und Bewertung ist dokumentiert.
4Initiierung/VorbereitungDas Verfahren für die Risikobehandlung ist dokumentiert.
5Initiierung/VorbereitungDie erforderlichen Rollen sind mit Zuständigkeiten und Befugnissen verankert, allen voran der Risikoeigentümer.
6Initiierung/VorbereitungDie Kriterien, nach denen Risiken identifiziert und bewertet werden, sind verankert.
7Initiierung/VorbereitungDie Institution hat ihren Risikoappetit festgelegt.
8Initiierung/VorbereitungRisikoakzeptanzkriterien sind festgelegt und berücksichtigen den Risikoappetit.
9Initiierung/VorbereitungVerfahren, Rollendefinitionen, Kriterien für Identifikation, Bewertung und Akzeptanz sowie der Risikoappetit sind von der Institutionsleitung autorisiert.
10Initiierung/VorbereitungDie methodische Grundlage der Identifikation ist festgelegt, etwa Bedrohungen und Schwachstellen oder Risikoszenarien.
11RisikoidentifikationJede Risikobetrachtung dokumentiert ihre Untersuchungsobjekte.
12RisikoidentifikationEs ist verankert, dass umgesetzte und geplante Maßnahmen samt Umsetzungsstatus in Identifikation und Bewertung einfließen.
13RisikoidentifikationRisiken sollten auf Ebene der Geschäftsprozesse identifiziert werden, wo im Einzelfall nötig ergänzend für die kritischen Assets.
14RisikoidentifikationJedem Risiko sind die betroffenen Schutzziele zugeordnet, mindestens Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit.
15RisikoidentifikationDas Risikoregister führt je Risiko mindestens ID, Untersuchungsobjekt, Beschreibung, Schutzziele, Risikoniveau und Risikoeigentümer, bei zu behandelnden Risiken zusätzlich Priorität, Behandlungsoption und Verweis auf die Maßnahmen.
16RisikoidentifikationJedes Risiko hat einen Risikoeigentümer; ohne andere Festlegung ist das der Geschäftsprozesseigentümer.
17RisikoidentifikationBei dauerhaft nicht erfüllten SOLLTE-Anforderungen werden die ihnen zugeordneten elementaren Gefährdungen einbezogen.
18RisikobewertungDie Eintrittshäufigkeit wird nach festgelegten Kriterien für einen festgelegten Zeitraum eingeschätzt.
19RisikobewertungDie Schadensauswirkung wird nach festgelegten Kriterien und mit Begründung eingeschätzt.
20RisikobewertungDas Risikoniveau ergibt sich aus der Kombination von Eintrittshäufigkeit und Schadensauswirkung.
21RisikobewertungEs ist festgelegt, wie die zu behandelnden Risiken priorisiert werden.
22RisikobewertungJedes Risiko wird mit den festgelegten Risikoakzeptanzkriterien abgeglichen.
23RisikobehandlungFür jedes zu behandelnde Risiko ist eine Option gewählt: Reduktion, Vermeidung, Transfer oder Akzeptanz.
24RisikobehandlungMaßnahmen zur Risikoreduktion werden nachvollziehbar aus der Risikobewertung abgeleitet.
25RisikobehandlungWelche Maßnahme welches Risiko adressiert, ist nachvollziehbar dokumentiert.
26RisikobehandlungErfüllt ein Risiko die Akzeptanzkriterien nicht, werden Bewertung und Behandlung erneut durchlaufen.
27RisikobehandlungSoll ein Risiko trotz verfehlter Akzeptanzkriterien nicht weiter behandelt werden, autorisiert die Institutionsleitung diese Ausnahme.
28RisikobehandlungTemporär akzeptierte Risiken erhalten eine Befristung.
29RisikobehandlungAkzeptierte Risiken werden dokumentiert.
30RisikobehandlungDie nach der Behandlung verbleibenden Restrisiken autorisiert die Institutionsleitung.
31RisikobehandlungDie Umsetzungsplanung autorisieren die Risikoeigentümer.
32phasenübergreifendGeschäftsprozesse mit hohem Schutzbedarf in mindestens einem Schutzziel erhalten eine Risikobetrachtung.
33phasenübergreifendRelevante Assets, die von den Zielobjektkategorien und ihren Anforderungen nicht hinreichend abgedeckt werden, erhalten eine Risikobetrachtung.
34phasenübergreifendDauerhaft nicht erfüllte SOLLTE-Anforderungen lösen eine Risikobetrachtung aus.
35phasenübergreifendDie Risikobetrachtung wird mindestens jährlich sowie bei geplanten oder eingetretenen wesentlichen Änderungen überprüft.

Quelle: BSI-Standard 300-1 Version 1.0, Anhang 3, sinngemäß verkürzt. Die Nummerierung dient laut BSI nur der Referenzierung und legt keinen Ablauf fest; einzelne Kriterien wirken phasenübergreifend. Kriterium 13 ist im Standard mit „sollten“ formuliert, die übrigen 34 als Pflicht. Im Anwenderkatalog flankieren GC.7.2, GC.12.1, STM.4.1 sowie RISK.1.1, RISK.1.3, RISK.1.5 und RISK.1.10 die Kriterien, alle als MUSS.

Rollen und Freigaben: wer was autorisiert

EntscheidungZuständigGrundlage
Rahmen der Risikobetrachtung: Verfahren, Rollen, Kriterien für Identifikation, Bewertung und Akzeptanz, RisikoappetitInstitutionsleitung autorisiertKap. 2.11; Mindestkriterium 9; RISK.1.5 (MUSS)
Einheitliche Methodik für das InformationssicherheitsrisikomanagementInstitution verankert sie; die Methode ist frei wählbar, RISK.1.1 verlangt sie „nach einem anerkannten Standard“, den die Institution als Parameter festlegtGC.12.1 und RISK.1.1 (MUSS); der Hinweistext zu GC.7.2 nennt ISO/IEC 27005, ISO 31000 und BSI-Standard 200-3
Risikoeigentümer je RisikoGeschäftsprozesseigentümer, sofern nichts anderes festgelegt ist; betrifft ein Risiko mehrere Prozesse, ein federführender Risikoeigentümer aus diesem KreisKap. 4.2.1; Mindestkriterium 16; RISK.1.3 (MUSS)
Risiko außerhalb der Akzeptanzkriterien, das nicht weiter behandelt werden sollInstitutionsleitung autorisiert die AusnahmeMindestkriterium 27
Temporär akzeptiertes RisikoZuständigkeit nicht ausdrücklich geregelt; Befristung festlegen und akzeptierte Risiken dokumentierenMindestkriterien 28 und 29
Restrisiken nach der BehandlungInstitutionsleitung autorisiertKap. 4.2.3; Mindestkriterium 30
Umsetzungsplanung der beschlossenen MaßnahmenRisikoeigentümer autorisierenKap. 4.2.3; Mindestkriterium 31; RISK.1.10 (MUSS)

Der separate Quellkatalog „BSI Anforderungen zum Risikomanagement“ enthält zehn Anforderungen RISK.1.1 bis RISK.1.10; in den Anwenderkatalog übernimmt das Profil nur RISK.1.1, 1.3, 1.5 und 1.10. Risikoappetit und Risikoakzeptanzkriterien kommen im Anwenderkatalog nicht vor; verbindlich sind sie über die Mindestkriterien 7 bis 9. Maßstab für das Verfahren bleiben die Mindestkriterien aus Anhang 3.

Elementare Gefährdungen: Bindeglied zwischen BSI-Herleitung und eigener Analyse

Die 47 elementaren Gefährdungen G 0.1 bis G 0.47, von Feuer bis zu schädlichen Seiteneffekten IT-gestützter Angriffe, beschreiben grundlegende Ereignisse, Umstände oder Handlungen auf abstrakter Ebene. Sie sind produkt- und technikneutral, mit internationalen Standards kompatibel, den Grundwerten Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit zugeordnet und zielen auf realistische Gefahren; eine fehlende oder unzureichend umgesetzte Sicherheitsmaßnahme ist grundsätzlich keine elementare Gefährdung. In GS++ haben sie zwei Funktionen: Sie sind eine Grundlage, auf der das BSI die Anforderungen des Katalogs hergeleitet hat, und sie dienen Anwendern als Ausgangspunkt eigener Risikobetrachtungen. Die Verbindung ist im Katalog sichtbar. Die 901 Kernel-Anforderungen tragen G0-Kennungen, alle 47 Gefährdungen kommen vor, die Anforderungen der Methodik-Praktiken haben keine. Bei dauerhaft nicht erfüllten SOLLTE-Anforderungen sind die zugeordneten Gefährdungen zu berücksichtigen; praktisch beginnt die Analyse einer solchen Lücke also bei den G0-Kennungen der betroffenen Anforderung.

35Mindestkriterien in vier Phasen und einer phasenübergreifenden Gruppe
47elementare Gefährdungen G 0.1 bis G 0.47
901Kernel-Anforderungen mit G0-Zuordnung
385Anforderungen sind G 0.18 „Fehlplanung oder fehlende Anpassung“ zugeordnet, die häufigste Zuordnung
10Kapitel 10

Überwachung und kontinuierliche Verbesserung: Check und Act im PDCA-Zyklus

Die Prozessschritte 4 und 5 schließen den PDCA-Zyklus. Zur Überwachung gehören Leistungsbewertung, internes Auditprogramm, Managementbewertung, Monitoring und die Validierung der Anforderungen; die kontinuierliche Verbesserung macht aus Nicht-Konformitäten und Verbesserungspotenzialen einen priorisierten Korrektur- und Verbesserungsplan, der in den Umsetzungsplan zurückfließt. Vieles, was der Standard empfiehlt, ist im Anwenderkatalog Pflicht.

Leistungsbewertung: verpflichtend, aber noch ohne einheitliche Vorgaben

Zur Überprüfung der Wirksamkeit des ISMS und seiner Ziele ist eine Leistungsbewertung erforderlich. Weil die Entwicklung einheitlicher Vorgaben dafür im GS++ noch aussteht, sind die Institutionen in der Ausgestaltung frei; die Ergebnisse sollten der Institutionsleitung nachvollziehbar vorgelegt werden. Frei heißt nicht optional: Der Anwenderkatalog verlangt als MUSS-Anforderungen Verfahren und Regelungen zur Messung und Bewertung der Leistung des ISMS, die regelmäßige Überprüfung und Fortschreibung des Umsetzungsplans sowie eine regelmäßige Prüfung, ob die Anforderungen noch aktuell sind. Die methodische Lücke will das BSI laut Meilensteinplan 2027 schließen: Zum 26.02.2027 soll das Konzept zur Leistungsmessung in die Methodik integriert sein und angewendet werden können, zum 31.03.2027 soll jede Anforderung der Methodik-Praktiken Leistungskennzahlen haben.

ThemaBSI-Standard 300-1AnwenderkatalogModalität
LeistungsbewertungKap. 5.1: erforderlich, Ausgestaltung frei, Vorlage an die LeitungPERF.1.1 Verfahren und Regelungen zur Messung und Bewertung der Leistung des ISMSMUSS
Umsetzungsplan evaluierenKap. 4.5: Fortschrittsverfolgung und FortschreibungPERF.1.2 regelmäßige Überprüfung und Fortschreibung nach Fortschritt, Fristeinhaltung und inhaltlicher KorrektheitMUSS
Validierung der AnforderungenKap. 5.5: Änderungen im Informationsverbund, in der Bibliothek, in Blaupausen und in der MethodikPERF.1.3 Aktualität der Anforderungen regelmäßig überprüfen, laut Hinweistext im Allgemeinen jährlichMUSS
Einhaltung von VerpflichtungenKap. 6: strukturiertes Verfahren zur Behandlung von Compliance-VerstößenPERF.2.1 Einhaltung regelmäßig und anlassbezogen überprüfen; VRB.7.1 Verfahren zur Behandlung von VerstößenSOLLTE
Internes AuditprogrammKap. 5.2: überwiegend Empfehlungen; Risiken des Auditprogramms müssen ermittelt und bewertet werdenPERF.3.1 Auditprogramm, PERF.3.1.2 risikoorientierte Planung, PERF.3.1.3 fachlich geeignete und unabhängige Auditoren, PERF.3.1.4 angemessener Umfang, PERF.3.2 aussagekräftige Auditberichte, PERF.3.2.2 Information der StakeholderMUSS; Auditplan PERF.3.1.1 und Bewertungsschema PERF.3.2.1 SOLLTE
ManagementbewertungKap. 5.3: Leitung prüft Eignung, Angemessenheit und Wirksamkeit auf Basis des ManagementberichtsPERF.4.1 Managementbericht, PERF.4.1.9 priorisierte Maßnahmenvorschläge mit Aufwandsschätzung, PERF.4.2 Information der LeitungMUSS; Berichtsinhalte PERF.4.1.1 bis 4.1.8 SOLLTE
MonitoringKap. 5.4: drei Verfahren müssen verankert werdenPERF.5.1 effektive Monitoring-Methoden und -Tools zur regelmäßigen Überwachung; anders als im April-Stand führt der Katalog die drei Einzelverfahren nicht mehr als eigene PERF-AnforderungenMUSS
Kontinuierliche VerbesserungKap. 6.1 bis 6.3: Nicht-Konformitäten, Verbesserungspotenziale, Korrektur- und VerbesserungsplanVRB.1.1 Verfahren, VRB.2.1 und VRB.2.2 Nicht-Konformitäten, VRB.3.1 Verbesserungspotenziale, VRB.4.1 und VRB.4.2 Maßnahmen, VRB.5.1 PrioritätenMUSS
WirksamkeitKap. 6.4: Evaluation mit messbaren KriterienVRB.6.1 Wirksamkeit der Korrektur- und Verbesserungsmaßnahmen regelmäßig testen; VRB.6.2 Verfahren zur Bewertung der erreichten VerbesserungVRB.6.1 MUSS, VRB.6.2 SOLLTE

Quelle: Anwenderkatalog Grundschutz++, Version 22.10.2026, Praktiken PERF und VRB. Werte wie „regelmäßig“ sind Parameter, die die Institution als Gestaltungsentscheidung festlegt.

Audit, Managementbewertung und Monitoring

Das interne Audit dient laut Standard der Selbstkontrolle: Sein Fokus liegt nicht auf dem Aufzeigen von Nichtkonformitäten, sondern von Verbesserungspotenzialen. Bei der Planung sind zuerst die Auditprogrammziele festzulegen; sie sollten unter anderem die Anforderungen an die Informationssicherheit, die Leistungsfähigkeit von Detektion und Sicherheitsvorfallbehandlung, die identifizierten Risiken, die Prozesse, den Reifegrad des ISMS und frühere Auditergebnisse berücksichtigen. Die Risiken des Auditprogramms selbst müssen ermittelt und bewertet werden, einschließlich Maßnahmen zur Vertraulichkeit im Audit. Umfang und Regelmäßigkeit sollten sich nach der Zahl der Informationssysteme, Standorte und betroffenen Personen, der Komplexität des ISMS und der Bedeutung der Risiken richten; Audits können vor Ort, remote oder kombiniert stattfinden, und die Auswahl des Auditteams sollte Objektivität und Unparteilichkeit sichern. In der Managementbewertung prüft die Institutionsleitung auf Grundlage des Managementberichts, ob das ISMS geeignet, angemessen und wirksam ist, mit Blick auf Auditergebnisse, Leistungsbewertung, Sicherheitsvorfälle, den Status der Risikobehandlung, Änderungen in Institution oder Bedrohungslage und den Status früherer Entscheidungen. Für das Monitoring müssen drei Verfahren verankert sein; hinzu kommt die regelmäßige Validierung der Anforderungen:

  • Erkennung von Sicherheitsvorfällen mit frühzeitiger Identifikation und Meldung, je nach Größe und Komplexität der Institution von manuellen Abläufen bis zu automatisierten Erkennungssystemen.
  • Umgang mit Schwachstellen: systematisch identifizieren, bewerten, behandeln und nachverfolgen, mit Rückfluss in die Risikobetrachtung.
  • Erfassung neu auftretender Bedrohungen und Reaktion darauf, ebenfalls mit Rückfluss in die Risikobetrachtung.
  • Validierung der Anforderungen bei Änderungen im Informationsverbund, in der Stand-der-Technik-Bibliothek, in genutzten Blaupausen oder in der Methodik GS++, abgestimmt mit den zuständigen Organisationseinheiten und gegebenenfalls mit Anpassung des Anforderungspakets.

Verbesserung: vom Befund zum Korrektur- und Verbesserungsplan

Werden Anforderungen nicht im vorgesehenen Maß erfüllt, liegt eine Abweichung vor. Nicht-Konformitäten werden systematisch erfasst und auf ihre Ursachen untersucht, nicht nur auf die unmittelbaren, sondern auch auf die zugrundeliegenden. Dazu gehören die Einschätzung, wie wahrscheinlich und folgenreich ein Wiederauftreten wäre, der Blick auf ähnliche Fälle in anderen Bereichen und die Frage, ob eine systemische Schwäche des ISMS vorliegt. Verbesserungspotenziale ergeben sich unter anderem aus der Bedrohungslage, der Effektivität des Umsetzungsplans, Auditergebnissen, Sicherheitsvorfällen und Vorschlägen der Mitarbeitenden; bewertet werden sollten sie nach Risikoreduktion, Ressourcenaufwand, strategischer Bedeutung, Synergien und Nachhaltigkeit. Die Korrektur- und Verbesserungsvorschläge müssen in einen Korrektur- und Verbesserungsplan eingebettet werden, der nach Ressourcen, Quick-Wins und größtem Verbesserungspotenzial priorisiert und in den Umsetzungsplan aufgenommen wird. Die Evaluation prüft anschließend mit messbaren Kriterien, Tests oder Audits, ob die Maßnahmen wirken. Erkannte Schwachstellen und geänderte Bedrohungslagen lösen einen neuen Zyklus der Risikobetrachtung aus, und der Kreis zum Umsetzungsplan der Realisierung schließt sich.

11Kapitel 11

Der Anwenderkatalog in Zahlen: Stand Oktober 2026 und Vergleich zum April

Der Anwenderkatalog Grundschutz++ ist kein festes Buch, sondern ein Datensatz, den das BSI fortlaufend veröffentlicht. Die Kennzahlen dieses Kapitels stammen aus dem aufgelösten Katalog vom 22.10.2026 im OSCAL-Format, ausgezählt einschließlich aller Unteranforderungen: Umfang, Modalverben, Sicherheitsniveaus, Aufwandsstufen, Parameter und Dokumentationsarten, dazu die Veränderungen gegenüber dem April-Stand.

1.000Anforderungen: 652 Top-Level- und 348 Unteranforderungen
20Praktiken mit 140 Untergruppen
223Parameter für Gestaltungsentscheidungen
62verschiedene Dokumentationsarten in den Anforderungen

Modalverben, Sicherheitsniveaus und Zielobjektbezug

KennzahlWertEinordnung
MUSS149alle mit Sicherheitsniveau normal-SdT; 148 davon mit Aufwandsstufe 0
SOLLTE627624 mit normal-SdT, 3 mit erhöht: BES.1.4, DET.4.12.1 und REA.2.5
KANN224alle mit Sicherheitsniveau erhöht
Sicherheitsniveau normal-SdT / erhöht773 / 227erhöht kennzeichnet optionale Anforderungen für höheren Schutzbedarf, nutzbar in der Risikobetrachtung
mit / ohne Zielobjektkategorie636 / 364ohne Zielobjektkategorie: 99 Methodik- und Risikomanagement-Anforderungen sowie 265 technisch-organisatorische, die laut Standard verpflichtend ins Anforderungspaket gehören
Herkunft Methodik-Katalog / Risikomanagement / Kernel95 / 4 / 901der Kernel enthält laut Beschreibung nur technologie- und herstellerneutrale Anforderungen
Praktiken nach Schwerpunkt Methodik / Organisatorisch / Technisch6 / 8 / 6mit 99, 450 und 451 Anforderungen

Quelle: Anwenderkatalog Grundschutz++, Version 2026-10-22T12:58Z (OSCAL 1.1.3), eigene Auszählung inklusive Unteranforderungen. Laut BSI-Standard 300-1 tragen Anforderungen mit Sicherheitsniveau „erhöht“ das Modalverb KANN; die drei SOLLTE-Fälle weichen im aktuellen Stand davon ab.

Aufwandsstufen: was das BSI an Arbeit erwartet

StufeBedeutung laut BSI im RegelfallAnforderungen
0nicht bewertet, weil die Umsetzung in jedem Fall zwingend erforderlich ist148
1noch am selben Tag mit wenig Aufwand erreichbar, sogenannte Quick Wins52
2innerhalb einer Woche mit eigenen Mitteln umsetzbar171
3mehrere Wochen bis einige Monate, je nach Ressourcen mit externen Dienstleistern281
4längerfristige Umsetzung mit Expertenwissen und oft Unterstützung Dritter159
5aufwändige, komplexe Maßnahmen oder individuelle Abwägung damit verbundener sekundärer Risiken189

Quelle: namespaces/effort_level.csv der Stand-der-Technik-Bibliothek; Zählung über alle 1.000 Anforderungen. Die Stufen beschreiben den Regelfall, nicht den Aufwand einer konkreten Institution. Stufe 0 tragen ausschließlich MUSS-Anforderungen.

Was sich seit April 2026 verändert hat

KennzahlApril 2026Oktober 2026
Katalogversion02.04.202622.10.2026
Praktiken / Untergruppen20 / 14620 / 140
Anforderungen gesamt9981.000
Top-Level / Unteranforderungen647 / 351652 / 348
MUSS / SOLLTE / KANN152 / 620 / 226149 / 627 / 224
normal-SdT / erhöht772 / 226773 / 227
aus Methodik-Katalog / Kernel105 / 88995 / 901

Abgleich über die stabilen UUIDs (eigene Auswertung): 986 Anforderungen sind in beiden Ständen enthalten, 14 sind neu, 12 entfallen; 157 haben bei gleicher UUID eine neue ID erhalten, 11 ihr Modalverb gewechselt. Die Untergruppen PERF.6, PERF.7, STM.6 bis STM.9 und VRB.8 gibt es nicht mehr; ihre Anforderungen stehen überwiegend unter neuer Nummer, etwa Monitoring unter PERF.5 und die Behandlung von Compliance-Verstößen unter VRB.7. Neu ist GC.12 „Risiko“. Von SOLLTE auf MUSS stiegen, in heutiger Nummerierung, GC.3.1.1, GC.5.1.1, PERF.1.2, VRB.2.2 und VRB.3.1.

Die Verschiebungen betreffen vor allem die Methodik-Praktiken: Dort sind Untergruppen entfallen oder zusammengeführt worden, zehn der zwölf entfallenen Anforderungen stammen aus der Methodik, und fünf Methodik-Anforderungen wurden von SOLLTE auf MUSS angehoben. Insgesamt wechselten elf Anforderungen das Modalverb; neben diesen fünf stiegen vier von KANN auf SOLLTE, je eine sank von SOLLTE auf KANN und von MUSS auf SOLLTE. Neu hinzugekommen sind überwiegend Anforderungen der Praktik Berechtigung. Für die Praxis wichtiger als jede Einzelzahl ist die Erkenntnis dahinter: IDs sind positionsabhängig und können sich zwischen Katalogständen ändern, stabil ist die UUID. Ein reiner Vergleich der IDs würde deutlich mehr neue und entfallene Anforderungen ausweisen, als es tatsächlich gibt. Wer Umsetzungsstatus, Mappings oder Erklärungen zur Anwendbarkeit auf Anforderungs-IDs aufbaut, sollte jeden neuen Katalogstand deshalb über die UUIDs abgleichen; aus unserer Sicht ist das eine Grundfunktion jedes GS++-Werkzeugs. Weitere Kennzahlen im Überblick:

  • Größte Praktiken: KONF mit 157, BES mit 109, BER mit 92, SENS mit 87, DET mit 82 und GEB mit 75 Anforderungen; die sechs Methodik-Praktiken umfassen zusammen 99 Anforderungen, davon 80 MUSS und 19 SOLLTE.
  • Häufigste Dokumentationsarten: Konfigurationshistorie mit 183, IT-Betriebskonzept mit 116, Beschaffungskriterien mit 70, Detektions-Konzept mit 61, Arbeitsanweisung und Schulungsplan mit je 60 Nennungen.
  • Häufigstes Parameter-Label ist „regelmäßig“ mit 68 Vorkommen; das Profil des Anwenderkatalogs setzt nur zwei der 223 Parameter fest, alle übrigen konkretisiert die Institution.
  • Häufigste elementare Gefährdungen: G 0.18 mit 385, G 0.23 mit 142, G 0.30 mit 130, G 0.36 mit 110, G 0.19 mit 98 und G 0.39 mit 95 Zuordnungen.
  • Durch die Vererbung entlang der Zielobjektkategorien wächst der Umfang je Asset: Einem Asset der Kategorie Cloud-Dienste sind direkt 9 Anforderungen zugeordnet, mit den übergeordneten Kategorien Outsourcing, Dienstleistungen und Einkäufe sind es 108.
  • Satzschablone: 27 verschiedene Handlungswörter, am häufigsten „verankern“ mit 137, „dokumentieren“ mit 100 und „aktivieren“ mit 78 Anforderungen.
12Kapitel 12

Maschinenlesbar: OSCAL, Stand-der-Technik-Bibliothek, Layer und Mappings

Die Anforderungen von Grundschutz++ liegen nicht als Kompendium-Dokument vor, sondern als OSCAL-Datensatz in der Stand-der-Technik-Bibliothek des BSI auf GitHub. Damit lassen sich Anforderungen filtern, in Werkzeuge laden, über Parameter konkretisieren und automatisiert prüfen. Dieses Kapitel beschreibt Aufbau und Artefakte der Bibliothek, die Metadaten jeder Anforderung, die beiden Mappings und die Grenzen des heutigen Stands.

Die Stand-der-Technik-Bibliothek

Die Stand-der-Technik-Bibliothek ist laut BSI die technische Plattform, auf der alle Anforderungen und Maßnahmen zentral bereitgestellt werden; sie löst das IT-Grundschutz-Kompendium ab, und der Anwenderkatalog Grundschutz++ ist ein Teil davon. Das Repository BSI-Bund/Stand-der-Technik-Bibliothek ist laut BSI seit 29.09.2025 öffentlich und steht unter der Lizenz CC BY-SA 4.0. Seit der Umstellung auf eine Layer-Struktur am 27.07.2026 veröffentlicht das BSI Aktualisierungen als automatisierte „rolling publication“ in wechselnden Abständen, bis zum Redaktionsstand 29.10.2026 zuletzt am 23.10.2026. Als Format dient OSCAL, die Open Security Controls Assessment Language des US-amerikanischen NIST; das BSI begründet die Wahl damit, keine eigene nationale Lösung entwickeln zu müssen und die Kompatibilität mit internationalen Sicherheitsstandards zu erhöhen. Formal beschreibt die BSI-Seite „Stand der Technik“ die Bibliothek weiterhin als in der Pilotphase befindlich.

LayerZweckInhalt im Stand vom 23.10.2026
control_layerOSCAL-Kataloge, Profile zur Auswahl und Anpassung von Anforderungen, aus Profilen aufgelöste Kataloge und Mapping CollectionsGrundschutz++ mit aufgelöstem Anwenderkatalog, Methodik-Katalog und Profil; Kernel mit 901 Anforderungen; Risikomanagement; Lieferkettensicherheit und WLAN als Profil und aufgelöster Katalog; Entwurf Mindeststandard Bund TLS; Mappings
implementation_layerOSCAL-Komponentendefinitionen, die beschreiben, wie Hardware, Software, Dienste, Richtlinien oder Prozesse Anforderungen umsetzen können; sie sind Referenzen, keine tatsächlichen ImplementierungenBeispiele zu AWS, GA-Lotse Grundmodul, Keycloak, Lieferkettensicherheit, Netzarchitektur und Passwortrichtlinie
assessment_layerAssessment Plans, Assessment Results und Plans of Action and Milestones für die Planung, Durchführung und Nachbereitung von Prüfungennoch keine Artefakte veröffentlicht

Quelle: README-Dateien der drei Layer und Haupt-README im Repository BSI-Bund/Stand-der-Technik-Bibliothek. Für Anwender ist laut README der aufgelöste Katalog gedacht; Quellkataloge und Profile richten sich an Editoren.

Was in jeder Anforderung steckt

  • ID und UUID: Laut dem BSI-Handbuch für Autoren der Stand-der-Technik-Bibliothek ist die ID positionsabhängig und kann sich bei Umstrukturierungen ändern, die UUID bleibt an die Bedeutung der Anforderung gebunden. Zwischen April und Oktober 2026 erhielten 157 Anforderungen eine neue ID.
  • Satzschablone aus Praktik, gegebenenfalls Zielobjektkategorie, Modalverb, Ergebnis und Handlungswort. Nach demselben Autorenhandbuch müssen Vorschriften so formuliert sein, dass eine unabhängige dritte Partei mit Ja oder Nein prüfen kann, ob sie erfüllt sind.
  • Metadaten: Sicherheitsniveau, Aufwandsstufe und, soweit vergeben, Zielobjektkategorien, Dokumentationsart und Schlagwörter; Kernel-Anforderungen zusätzlich mit Relevanzwerten 0 bis 2 für Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit und Authentizität sowie mit den G0-Kennungen der elementaren Gefährdungen.
  • Parameter als Lückentext für Gestaltungsentscheidungen, etwa „regelmäßig“. Profile können Werte festlegen oder enger fassen; das Profil des Anwenderkatalogs setzt nur zwei, darunter „BSI Grundschutz++“ als Standard für das ISMS.
  • Verknüpfungen zu verwandten und vorausgesetzten Anforderungen sowie Hinweistexte, die eine Anforderung erläutern und Umsetzungsbeispiele geben.

Mappings: Brücken zu ISO/IEC 27001 und zum IT-Grundschutz-Kompendium

MappingStand und StatusUmfangWorauf zu achten ist
ISO/IEC 27001:2022 Anhang A → GS++Version 1.0.1-qa, veröffentlicht 05.05.2026, geändert 27.07.2026; Status complete, von Menschen semantisch erstellt, QS-Review 27.05.2026alle 93 Controls; je Control subset-of 73, equivalent-to 16, intersects-with 4; Governance- und ISMS-Controls primär auf den Methodik-Katalog, die übrigen auf den Kernelverweist auf Anforderungs-IDs des April-Stands: 45 von 299 Ziel-IDs zeigen im Oktober-Stand nicht mehr auf die gemeinte Anforderung, betroffen sind 31 Controls
IT-Grundschutz-Kompendium 2023 → GS++, „GSMap OSCAL Mapping Collection“Stand 21.07.2026, Status draft, erzeugt mit dem Werkzeug „gsmap“1.185 Zuordnungen, davon 1.013 auf den Kernel und 172 auf die Methodik; 510 Anforderungen aus 94 von 111 Bausteinen17 Bausteine ohne Eintrag; 130 Zielverweise auf inzwischen umnummerierte und 16 auf entfallene Anforderungen; laut BSI-Autorenhandbuch eine Orientierungshilfe, keine 1:1-Abbildung

Quelle: Mapping Collections im control_layer, Abzug 23.10.2026; Abgleich mit dem Anwenderkatalog vom 22.10.2026 über die UUIDs (eigene Auswertung). Der Mapping-Navigator weiter oben auf dieser Seite macht beide Mappings durchsuchbar.

Zum Lesen empfiehlt die README des BSI-Repositorys den Stand-der-Technik-Viewer, eine Browseranwendung aus der Community-Organisation bsi-community. Er stellt Kataloge, Komponentendefinitionen und Mappings clientseitig dar, filtert nach Merkmalen wie Sicherheitsniveau, Aufwand, Zielobjektkategorie, Modalverb oder Gefährdung und ergänzt bei Auswahl einer Zielobjektkategorie automatisch die übergeordneten Kategorien. Nach Angabe des BSI arbeiten zahlreiche Hersteller von IT-Grundschutz-Tools an der Integration der OSCAL-Daten. Die Grenzen sollten klar sein: OSCAL-Kataloge automatisieren laut BSI keine Implementierung und ersetzen nicht die fachliche Prüfung vor Ort, der Assessment Layer ist noch leer, und ein als Blaupause bezeichnetes Artefakt ist bisher nicht veröffentlicht. Die Profile für Lieferkettensicherheit mit 146 und für WLAN mit 48 Anforderungen sind Auswahlen aus dem Kernel; als Blaupausen bezeichnet das BSI sie nicht.

13Kapitel 13

Zertifizierung und Übergang: Meilensteine bis 2031

Ab 01.01.2027 können Anträge für eine Zertifizierung nach ISO 27001 auf Basis von GS++ gestellt werden; die Zertifizierbarkeit des bisherigen IT-Grundschutz endet am 30.11.2031. Dazwischen liegen die Early-Adopter-Phase, neue Personenzertifizierungen und ein Auditierungsschema, das das BSI noch nicht veröffentlicht hat; angekündigt waren bisher nur Überlegungen dazu. Dieses Kapitel ordnet den Meilensteinplan des BSI und die Lage verschiedener Adressaten ein.

DatumMeilenstein laut BSIWas dahintersteht
01.04.2026Start der Pilotierungsphaseanwendbare Pilotierungsfassung der Methodik bei Pilotierungspartnern aus öffentlicher Verwaltung und freier Wirtschaft
31.08.2026Ende der PilotierungsphaseErkenntnisse und Erfahrungen fließen in die Weiterentwicklung der Methodik
20.10.2026Version 1.0 des BSI-Standards 300-1Datum laut Änderungshistorie, beschrieben als erste anwendbare Version
27.10.2026Vorstellung des BSI-Standards 300-1 auf der it-sa in NürnbergVeröffentlichung und Bereitstellung zur Anwendung durch die Community
30.11.2026Veröffentlichung der neuen Schulungskonzeptefür die Ausbildung zum GS++-Praktiker und GS++-Berater
Dezember 2026Veröffentlichung eines AnwendungsbeispielsAnwendung des GS++ anhand der fiktiven Beispielbehörde „BDIT“
01.01.2027Der GS++ ist zertifizierbarAnträge für eine Zertifizierung nach ISO 27001 auf Basis von GS++ sowie für die Zertifizierung zum GS++-Berater und GS++-Auditteamleiter
1. Quartal 2027Start der Early-Adopter-PhaseAnwendung des BSI-Standards 300-1 durch frühe Anwender
1. Quartal 2027Start der Ausbildung zum GS++-Berater und GS++-Auditteamleiter für bereits zertifizierte Personengesonderte Fortbildung für zertifizierte IT-Grundschutz-Berater und Auditteamleiter
26.02.2027Leistungsmessung bei der Umsetzung des GS++Konzept zur Leistungsmessung des ISMS ist in die Methodik integriert und anwendbar
31.03.2027Leistungskennzahlen im GS++jede Anforderung der Methodik-Praktiken hat Leistungskennzahlen
31.12.2027Ende der Early-Adopter-Phase—
2027 ff.Internationalisierung des GS++Integration anderer Managementsysteme in den GS++
30.11.2031Ende der Zertifizierbarkeit IT-Grundschutzfünf Jahre nach Veröffentlichung des GS++

Quelle: BSI, Meilensteinplan (Stand Oktober 2026) auf der Themenseite Grundschutz++, abgerufen 28.10.2026, hier chronologisch sortiert und um das Versionsdatum des Standards aus seiner Änderungshistorie ergänzt; das BSI passt den Plan nach eigener Aussage stetig an. Die Veröffentlichung des Standards hat das BSI zusätzlich mit einer Meldung vom 26.10.2026 bekanntgegeben.

Systemzertifizierung: was feststeht und was offen ist

Fest steht: Ab 01.01.2027 können Anträge für eine Zertifizierung nach ISO 27001 auf Basis von GS++ gestellt werden. In seiner Meldung zur Veröffentlichung des Standards beschreibt das BSI ein nach Grundschutz++ implementiertes ISMS als ab 2027 zertifizierbar und zur ISO/IEC 27001 kompatibel. Offen ist das Prüfverfahren: Ein Auditierungsschema für GS++ ist nicht veröffentlicht. Laut BSI-Programm zur it-sa war für den 28.10.2026 ein Vortrag der Zertifizierungsstelle des BSI unter dem Titel „Ausblick auf die Zertifizierung nach Grundschutz++“ angekündigt, der aktuelle Überlegungen zum Auditierungsschema einschließlich der Herausforderungen bei Prüfgegenständen und Prüfkriterien vorstellen sollte. Die geltenden Unterlagen für die Zertifizierung nach ISO 27001 auf der Basis von IT-Grundschutz, also Prüfgrundlage 4.8, Zertifizierungsschema 2.2 und Auditierungsschema 2.5 vom 01.02.2026, beziehen sich auf ISO/IEC 27001:2022, BSI-Standard 200-2 und das IT-Grundschutz-Kompendium Edition 2023. Hinweise auf die künftige Prüfpraxis enthält der Standard selbst: Häufen sich dauerhafte Nichterfüllungen von SOLLTE-Anforderungen, könnte im Rahmen einer Zertifizierung eine erhebliche Abweichung festgestellt werden, und die Mindestkriterien sollen die Risikomethode unter anderem für eine Zertifizierung vergleichbar und überprüfbar machen.

Ausbildung und Personenzertifizierung: GS++-Praktiker, GS++-Berater, GS++-Auditteamleiter

Auch die Qualifizierung von Personen stellt das BSI um. Zum 30.11.2026 sollen Schulungskonzepte für die Ausbildung zum GS++-Praktiker und zum GS++-Berater erscheinen. Ab 01.01.2027 können Anträge auf Zertifizierung zum GS++-Berater und zum GS++-Auditteamleiter gestellt werden; im ersten Quartal 2027 startet für bereits zertifizierte IT-Grundschutz-Berater und Auditteamleiter eine gesonderte Fortbildung zur Zertifizierung als GS++-Berater beziehungsweise GS++-Auditteamleiter. Inhalte, Umfang und Zugangsvoraussetzungen nennt der Meilensteinplan nicht. Für Ausschreibungen und Angebote ergibt sich daraus aus unserer Sicht eine einfache Prüfregel: Vor dem 01.01.2027 kann niemand als GS++-Berater oder GS++-Auditteamleiter zertifiziert sein; vorhandene BSI-Qualifikationen beziehen sich auf den IT-Grundschutz.

Wer was beachten muss

AdressatWas heute giltBezug zu Grundschutz++
Einrichtungen der BundesverwaltungVorgaben des BSI-Gesetzes: Mindestanforderungen aus BSI-Standards und Grundschutzkompendium, vom Gesetz zusammen „IT-Grundschutz“ genannt, sowie aus den Mindeststandards des Bundes; die Erfüllung ist dem BSI spätestens fünf Jahre nach Inkrafttreten nachzuweisen, laut BSI „also 2030“, danach regelmäßigDas Gesetz beauftragt das BSI, den IT-Grundschutz bis 01.01.2026 zu modernisieren; der Anwenderkatalog trägt das Metadatum „§ 44 Abs. 1 BSIG“. Eine Primärquelle, die GS++ bereits zur verbindlichen Vorgabe erklärt, ist uns mit Stand 29.10.2026 nicht bekannt; laut BSI bleibt der IT-Grundschutz in der mehrjährigen Übergangszeit anwendbar
Besonders wichtige und wichtige Einrichtungengeeignete, verhältnismäßige und wirksame Maßnahmen, die den Stand der Technik einhalten und einschlägige europäische und internationale Normen berücksichtigen sollen; eine bestimmte Norm ist nicht vorgeschriebenDas BSI-Gesetz schreibt ihnen weder IT-Grundschutz noch GS++ vor; bestehende Managementsysteme können laut BSI Grundlage sein, sind aber gegen den gesetzlichen Maßnahmenkatalog zu prüfen. Die Stand-der-Technik-Bibliothek nennt das BSI eine Bibliothek, die als Orientierung herangezogen werden kann
Länder und Kommunenfür Landesverwaltungen und die kommunale Kernverwaltung gilt das BSI-Gesetz laut BSI grundsätzlich nicht unmittelbar; maßgeblich ist LandesrechtLandesrecht kann eigene Bezüge auf den IT-Grundschutz enthalten; ob und wann es GS++ aufgreift, ist offen
Inhaber eines ISO 27001-Zertifikats auf der Basis von IT-GrundschutzZertifikat drei Jahre gültig, mit jährlichen Überwachungsaudits; für eine lückenlose Zertifizierung muss die Re-Zertifizierung vor Ablauf abgeschlossen seinZertifizierbarkeit des IT-Grundschutz endet am 30.11.2031; wie mit Zertifikaten verfahren wird, deren Laufzeit darüber hinausreicht, regelt der Meilensteinplan nicht
Early AdoptersZielgruppe der Version 1.0 des Standards: erfahrene Institutionen, die GS++ früh einführenEarly-Adopter-Phase vom 1. Quartal bis 31.12.2027; ihre Erfahrungen fließen in die Weiterentwicklung ein

Rechtsstand: BSI-Gesetz in der Fassung des NIS-2-Umsetzungsgesetzes vom 02.12.2025, in Kraft seit 06.12.2025; Fundstellen § 30, § 43 Abs. 1 und § 44 Abs. 1 BSIG. Zertifikatslaufzeit laut Zertifizierungsschema 2.2. Keine Rechtsberatung.

Stand 29.10.2026. Der Meilensteinplan wird vom BSI fortgeschrieben; maßgeblich sind die jeweils veröffentlichten Zertifizierungsgrundlagen. VamiSec ist keine Zertifizierungsstelle, und die GS++-Personenzertifizierung beginnt erst 2027.

14Kapitel 14

Migrationsfahrplan: vom IT-Grundschutz oder von ISO/IEC 27001 zu Grundschutz++

Wer heute ein ISMS betreibt, fängt nicht bei null an, arbeitet in Grundschutz++ aber anders: prozessorientiert statt bausteinbasiert, mit Zielobjektkategorien statt Schichtenmodell und mit maschinenlesbaren Anforderungen. Dieses Kapitel beschreibt getrennte Pfade vom IT-Grundschutz und von ISO/IEC 27001, einen 90-Tage-Startplan und die Punkte, die das BSI noch nachliefert. Pfade und Plan sind VamiSec-Empfehlungen, keine Vorgaben des BSI.

Pfad A: vom IT-Grundschutz

Heute im IT-GrundschutzGegenstück in Grundschutz++Migrationsschritt, VamiSec-Empfehlung
Vorgehensweise nach BSI-Standard 200-2 mit Basis-, Standard- und Kern-AbsicherungMethodik nach BSI-Standard 300-1: fünf Prozessschritte im PDCA-Zyklus, prozessorientiert ausgehend von den zentralen GeschäftsprozessenAnwendungsbereich und Geschäftsprozesse neu bestätigen; mit dem wichtigsten Geschäftsprozess der höchsten Schutzbedarfskategorie beginnen, wie es der Standard für die Erstimplementierung empfiehlt
A.0 Leitlinie und RichtlinienInformationssicherheitsleitlinie mit konkreten und messbaren Zielen, autorisiert durch die Institutionsleitung; GC.5.1 bis GC.5.1.4 (MUSS)Leitlinie gegen die GC-Anforderungen prüfen und Ziele messbar formulieren
A.1 StrukturanalyseInformationsverbund und relevante Assets mit ihren Abhängigkeiten; STM.1.1 und STM.2.1.2 (MUSS)Strukturanalyse als Quelle für die Assets nutzen; bei hohem Schutzbedarf die Abhängigkeiten entlang des Ressourcenpfads dokumentieren
A.2 SchutzbedarfsfeststellungSchutzbedarf je Geschäftsprozess für Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit in den Kategorien normal und hoch; GC.7.1.2 (MUSS)bestehende Kategorien auf normal und hoch abbilden; eigene Kategorien bleiben zulässig, wenn sie auf die GS++-Kategorien gemappt werden
A.3 Modellierung mit Bausteinen des Kompendiums Edition 2023, 111 Bausteine in 10 SchichtenZuordnung der Assets zu 39 Zielobjektkategorien samt übergeordneter Kategorien; Anforderungspaket aus dem Anwenderkatalog mit 1.000 Anforderungen in 20 Praktiken; STM.2.1.3 und STM.2.1.4.1 (MUSS)neu modellieren und das Kompendium-Mapping nur als Orientierung nutzen; Assets ohne passende Anforderungen über Zusatzanforderungen abdecken
A.4 Ergebnis des IT-Grundschutz-ChecksUmsetzungsstatus je Anforderung: erfüllt, nicht erfüllt oder nicht anwendbar; UMS.1.1 (MUSS)Check-Ergebnisse als Startwert übernehmen, jede Anforderung neu bewerten und SOLLTE-Lücken als temporär oder dauerhaft einordnen
A.5 Risikoanalyse, etwa nach BSI-Standard 200-3Risikobetrachtung in drei Fällen; Verfahren frei, wenn die 35 Mindestkriterien erfüllt sind200-3-Vorgehen gegen Anhang 3 prüfen; der Anwenderkatalog nennt BSI-Standard 200-3 ausdrücklich als mögliche Basis
A.6 RealisierungsplanUmsetzungsplan mit Maßnahme, Anforderung, Datum, Person und Nachweis; Freigabe der Umsetzungsplanung durch die Risikoeigentümer; UMS.2.1 und RISK.1.10 (MUSS)Plan um Anforderungsbezug, Nachweise und Freigaben ergänzen
Zertifizierung nach ISO 27001 auf der Basis von IT-GrundschutzZertifizierung nach ISO 27001 auf Basis von GS++, Anträge ab 01.01.2027Wechselzeitpunkt an der nächsten Re-Zertifizierung ausrichten; der IT-Grundschutz bleibt bis 30.11.2031 zertifizierbar

A.0 bis A.6 sind die Referenzdokumente laut Auditierungsschema 2.5 für ISO 27001-Zertifizierungen auf der Basis von IT-Grundschutz. Das Kompendium-Mapping ist ein Entwurf mit Stand 21.07.2026, laut BSI-Autorenhandbuch eine Orientierungshilfe und keine 1:1-Abbildung; 17 Bausteine haben dort keinen Eintrag. Die Gegenüberstellung der Referenzdokumente mit ihren Gegenstücken in Grundschutz++ ist eine VamiSec-Einordnung.

Pfad B: von ISO/IEC 27001

ISO/IEC 27001Gegenstück in Grundschutz++Migrationsschritt, VamiSec-Empfehlung
Kapitel 4 und 5: Kontext der Organisation, interessierte Parteien, Anwendungsbereich, Führung, PolitikProzessschritt 1 Erhebung und Planung; laut Standard werden hier die Aktivitäten dieser Kapitel durchgeführt. Praktik GC mit 31 MUSS-Anforderungenvorhandene Dokumente gegen GC.1 bis GC.12 prüfen; Vorgaben zum ISB wie unmittelbare Unterstellung unter die Institutionsleitung und direktes Vorspracherecht sowie Stellvertreterregelungen für alle relevanten Rollen nachziehen
Kapitel 6: Planung mit Risikobeurteilung, Risikobehandlung und Erklärung zur AnwendbarkeitProzessschritt 2 Anforderungsanalyse, laut Standard Kapitel 6 und 10: Anforderungspaket aus Methodik-Anforderungen sowie Anforderungen ohne und mit Zielobjektkategorie, statt alle Maßnahmen aus der Risikobeurteilung abzuleitenErklärung zur Anwendbarkeit über das BSI-Mapping übertragen und um die 265 technisch-organisatorischen Anforderungen ohne Zielobjektkategorie sowie die Anforderungen der zugeordneten Zielobjektkategorien ergänzen
Risikomethode, etwa nach ISO/IEC 27005explizite Risikobetrachtung nur in drei Fällen, sonst implizite Risikobetrachtung des BSI; 35 MindestkriterienMethode gegen Anhang 3 prüfen; Risikoregister um die Pflichtangaben ergänzen
Kapitel 7: Unterstützunginhaltlich unter anderem Ressourcenplanung, Qualifikation, Kommunikation und Dokumentenlenkung in Prozessschritt 1, Sensibilisierung in der Praktik SENS; Zuordnung durch VamiSecvorhandene Regelungen gegen GC.8 bis GC.11 und die SENS-Anforderungen prüfen
Kapitel 8: BetriebProzessschritt 3 Realisierung; der Standard nennt hier kein ISO-Kapitel, Zuordnung durch VamiSecUmsetzungsstatus je Anforderung erheben, Umsetzungsplan mit Nachweisen führen
Kapitel 9: Bewertung der Leistung, internes Audit, ManagementbewertungProzessschritt 4 Überwachung; Zuordnung durch VamiSecAuditprogramm und Managementbericht an die PERF-Anforderungen anpassen
Kapitel 10: VerbesserungProzessschritt 5 kontinuierliche Verbesserung; Zuordnung durch VamiSec, der Standard nennt Kapitel 10 beim Prozessschritt 2Korrektur- und Verbesserungsplan in den Umsetzungsplan überführen, Wirksamkeit regelmäßig testen
Anhang A mit 93 ControlsBSI-Mapping ISO/IEC 27001:2022 Anhang A → GS++, Status completeZiel-IDs über die UUIDs auf den aktuellen Katalogstand heben, bevor Zuordnungen in Werkzeuge übernommen werden

Laut BSI-Standard 300-1 bilden die Anforderungen der Methodik-Praktiken die Kapitel 4 bis 10 der DIN EN ISO/IEC 27001 ab. Für die Prozessschritte 3 bis 5 nennt der Standard keine ISO-Kapitel; diese Zuordnungen und die zu Kapitel 7 sind VamiSec-Einordnungen.

90-Tage-Startplan

  1. Tage 1–15 · BSI 300-1 Kap. 2.3 und 2.10 · GC.1.2, GC.6.1, GC.8.1Mandat, Anwendungsbereich und Ziel klären

    Die Institutionsleitung bestätigt das Vorhaben, legt den Anwendungsbereich fest, gibt Ressourcen frei und entscheidet, ob 2027 eine Zertifizierung nach ISO 27001 auf Basis von GS++ angestrebt wird. Ein Kernteam aus ISB, Prozessverantwortlichen und IT wird benannt.

  2. Tage 16–30 · Kap. 2.5 und 2.6 · GC.7.1.1, GC.7.1.2Geschäftsprozesse und Schutzbedarf

    Geschäftsprozesse im Anwendungsbereich dokumentieren, und wo keine Prozesslandkarte existiert, die vereinfachte Geschäftsprozessanalyse aus Anhang 2 nutzen. Den wichtigsten Prozess der höchsten Schutzbedarfskategorie auswählen und den Schutzbedarf normal oder hoch je Schutzziel von der Leitung freigeben lassen.

  3. Tage 31–50 · Kap. 3 · STM.2.1.2 bis STM.2.1.5, STM.5.1Assets, Zielobjektkategorien und Anforderungspaket

    Für den ersten Durchgang genügen laut Hinweistext des Katalogs die Assets des wichtigsten Geschäftsprozesses. Assets den Zielobjektkategorien samt übergeordneter Kategorien zuordnen, Methodik-Anforderungen und Anforderungen ohne Zielobjektkategorie aufnehmen, Dubletten bereinigen und Parameterwerte festlegen.

  4. Tage 51–70 · Kap. 4.1 · UMS.1.1Umsetzungsstatus erheben

    Mit den Anforderungen normal-SdT beginnen und je Anforderung erfüllt, nicht erfüllt oder nicht anwendbar mit Begründung dokumentieren. Vorhandene Ergebnisse aus dem IT-Grundschutz-Check oder der Erklärung zur Anwendbarkeit dienen als Startwert, nicht als Ergebnis.

  5. Tage 71–85 · Kap. 2.11 und 4.2 · Anhang 3Risikobetrachtung aufsetzen

    Risikoappetit, Akzeptanzkriterien, Verfahren und Rollen von der Institutionsleitung autorisieren lassen; Risikobetrachtungen für Prozesse mit hohem Schutzbedarf, nicht hinreichend abgedeckte Assets und dauerhaft nicht erfüllte SOLLTE-Anforderungen starten.

  6. Tage 86–90 · Kap. 4.3 bis 4.5 und 5.3 · UMS.2.1, RISK.1.10, PERF.4.1Umsetzungsplan und erster Managementbericht

    Maßnahmen priorisieren, Elternknoten zuerst, Zuständige und Fristen festlegen, die Umsetzungsplanung durch die Risikoeigentümer autorisieren lassen und der Leitung im Managementbericht Stand, Restrisiken und den nächsten Geschäftsprozess vorlegen.

Offene Punkte: was das BSI noch nachliefert

Offener PunktStand 29.10.2026Umgang, VamiSec-Empfehlung
Leistungsmessungeinheitliche Vorgaben stehen laut Standard noch aus; Konzept laut Meilensteinplan zum 26.02.2027, Leistungskennzahlen für jede Anforderung der Methodik-Praktiken zum 31.03.2027eigene Kennzahlen jetzt einführen und den Abgleich im zweiten Quartal 2027 einplanen
Anwendungsbeispiel „BDIT“für Dezember 2026 angekündigt; weitere Angaben hat das BSI bisher nicht veröffentlichtModellierung an Standard und Anwenderkatalog ausrichten und nach Erscheinen abgleichen
Schulungskonzeptefür 30.11.2026 angekündigt, für GS++-Praktiker und GS++-BeraterQualifizierung von ISB und Auditteams für 2027 einplanen
Kompendium-MappingEntwurf mit Stand 21.07.2026; 17 Bausteine ohne Eintrag, Zielverweise teils auf umnummerierte oder entfallene Anforderungenals Orientierung nutzen und jede Zuordnung fachlich prüfen
Blaupausenim Standard als vorgefertigte, auf Anwendungsszenarien zugeschnittene Anforderungskataloge beschrieben, für bestimmte Institutionen auch verpflichtend möglich; ein als Blaupause bezeichnetes Artefakt ist noch nicht veröffentlichtAnforderungspaket direkt aus dem Anwenderkatalog bilden, Blaupausen nach Erscheinen einarbeiten und die Auswahl samt Version dokumentieren
Auditierungsschema für GS++nicht veröffentlicht; für die it-sa am 28.10.2026 hatte die Zertifizierungsstelle des BSI einen Ausblick mit aktuellen Überlegungen angekündigtNachweise schon jetzt je Anforderung prüfbar führen

Quellen: BSI-Meilensteinplan Stand Oktober 2026, BSI-Standard 300-1, Stand-der-Technik-Bibliothek mit Abzug vom 23.10.2026, BSI-Programm zur it-sa 2026. Der Fahrplan ist eine Empfehlung von VamiSec, keine Vorgabe des BSI und keine Rechtsberatung.

Selbstbewertung

GS++-Readiness-Check: Wie bereit ist Ihr ISMS für Grundschutz++?

Der BSI-Standard 300-1 beschreibt die Methodik, verbindlich wird sie über die Methodik-Anforderungen des Anwenderkatalogs: 80 der 99 Anforderungen der Methodik-Praktiken tragen das Modalverb MUSS. Der Check prüft bis zu 34 Punkte in sieben Handlungsfeldern entlang der fünf Prozessschritte, der Risikobetrachtung nach den Mindestkriterien und der Nachweisführung; jede Frage nennt ihre Fundstelle in Standard, Anwenderkatalog oder Meilensteinplan des BSI. Vier Profilangaben steuern Fragen und Zielniveau. Reifestufen und Zielniveaus sind eine Einordnung von VamiSec — GS++ selbst kennt je Anforderung nur „erfüllt“, „nicht erfüllt“ oder „nicht anwendbar“.

0 / 34 Fragen beantwortet

00 / 07Ihr Profil

Vier Angaben steuern den Check. Ob Geschäftsprozesse hohen Schutzbedarf haben, bestimmt das Zielniveau, weil hoher Schutzbedarf eine explizite Risikobetrachtung nach den Mindestkriterien auslöst. Ausgangslage, Eigenentwicklung sowie Cloud und Outsourcing blenden passende Fragen ein oder aus. Die Kernfragen gelten für alle, denn die Methodik-Anforderungen sind für jede Institution verpflichtend: „Ein individuelles Vorgehen ist nicht vorgesehen.“

  1. Gibt es im Anwendungsbereich Geschäftsprozesse mit hohem Schutzbedarf?

    GS++ kennt zwei Schutzbedarfskategorien: normal, wenn die Auswirkungen begrenzt und überschaubar sind, und hoch, wenn sie beträchtlich sein können — etwa bei existenzbedrohenden Rechtsverstößen oder finanziellen Folgen, Gefahr für die persönliche Unversehrtheit oder nachhaltigen Reputationsschäden; laut Anwenderkatalog auch dann, wenn ein Prozess besonders vertrauliche Informationen verarbeitet. Schon ein Schutzziel mit hohem Schutzbedarf löst eine explizite Risikobetrachtung aus. „Nein“ setzt das Zielniveau eine Stufe tiefer und blendet zwei Risikofragen aus; „Noch unklar“ rechnet vorsorglich mit dem höheren Zielniveau.

  2. Von wo aus starten Sie in Grundschutz++? (Mehrfachauswahl)

    Kombinationen sind möglich, etwa ein ISMS nach ISO/IEC 27001 neben einem Informationsverbund nach IT-Grundschutz. Wer nach ISO 27001 auf Basis von IT-Grundschutz zertifiziert ist, wählt IT-Grundschutz. Je nach Auswahl erscheinen je zwei Fragen zur Migration vom Kompendium, zur Brücke von ISO/IEC 27001 oder zum Neuaufbau; alle übrigen Fragen gelten unabhängig von der Ausgangslage.

  3. Entwickeln Sie im Informationsverbund eigene Software oder Anwendungen?

    Gemeint ist Entwicklung durch die Institution selbst: eigene Anwendungen, Fachverfahren, Schnittstellen oder Apps. Entwickelt die Institution im Informationsverbund keine IT-Produkte, sind die Anforderungen der Praktik Entwicklung laut Anwenderkatalog entbehrlich; beauftragte Entwicklung steuern Sie über Beschaffungsmanagement und Dienstleistersteuerung. „Nein“ blendet die Frage zur Praktik Entwicklung aus.

  4. Nutzen Sie im Informationsverbund Cloud-Dienste oder lagern Sie Leistungen an Dienstleister aus?

    Dazu zählen SaaS-Anwendungen, Cloud-Plattformen und -Infrastruktur, Rechenzentrums- und Betriebsdienstleister sowie andere Auslagerungen, die über eine einmalige Leistung hinausgehen. Die Anforderungsanalyse fragt ausdrücklich, was an externe Parteien ausgelagert ist und welche Cloud-Dienste genutzt werden; daraus folgen Anforderungen der Praktiken Beschaffungsmanagement und Dienstleistersteuerung. „Nein“ blendet zwei Fragen aus.

Zielniveau3 — Wirksam & nachweisbar

Bei Geschäftsprozessen mit hohem Schutzbedarf setzen wir Stufe 3 („Wirksam & nachweisbar“) an. Für sie verlangt GS++ eine explizite Risikobetrachtung nach den 35 Mindestkriterien — mit Risikoregister, Risikoeigentümern, Freigabe der Restrisiken durch die Institutionsleitung und mindestens jährlicher Überprüfung. Aus unserer Sicht sollten die Maßnahmen dann nicht nur festgelegt, sondern nachweislich wirksam sein. GS++ selbst kennt keine Reifestufen: Jede Anforderung ist erfüllt, nicht erfüllt oder nicht anwendbar. Stufen und Zielniveau sind eine Einordnung von VamiSec.

Vertiefung

Warum Grundschutz++ maschinenlesbar ist — und was OSCAL dafür leistet

Die Anforderungen von Grundschutz++ veröffentlicht das BSI nicht als Dokument, sondern als Daten: Der Anwenderkatalog liegt im Format OSCAL des US-amerikanischen NIST in der Stand-der-Technik-Bibliothek. Was Kataloge, Profile, Mappings und Prüfergebnisse als Daten leisten, erklärt unser OSCAL-Deep-Dive von Grund auf. Diese vier Punkte zählen für Anwender von GS++.

Warum maschinenlesbar

Laut BSI macht das maschinenlesbare Format die Prüfung der Anforderungen automatisierbar: Anforderungen lassen sich nicht nur von Personen, sondern auch in Tools modellieren, um ihre Einhaltung effizienter zu überwachen, und künftig sollen digitale Werkzeuge die Umsetzung unterstützen. OSCAL hat das BSI gewählt, weil es ein etabliertes, international anerkanntes Framework ist — eine eigene nationale Lösung war so nicht nötig.

Katalog, Profil, aufgelöster Katalog

Der Anwenderkatalog ist ein aufgelöster Katalog: Ein OSCAL-Profil setzt ihn aus dem Methodik-Katalog, vier Anforderungen des Katalogs zum Risikomanagement und dem Kernel zusammen. Aufgelöste Kataloge sind laut BSI direkt in einer Institution verwendbar. Profile können Anforderungen auswählen, entfernen und Parameter festlegen — so könnten etwa Branchenstandards auf GS++ aufsetzen und zum Originalkatalog rückverfolgbar bleiben.

Mappings als eigenes Datenmodell

Zwei Mapping Collections verbinden bestehende Rahmenwerke mit GS++: ISO/IEC 27001:2022 Anhang A mit allen 93 Controls, typisiert als subset-of, equivalent-to oder intersects-with, und als Entwurf das IT-Grundschutz-Kompendium 2023 mit Zuordnungen für 94 von 111 Bausteinen. Das Kompendium-Mapping bildet laut Handbuch für Autoren der Bibliothek wegen der anderen Struktur nicht 1:1 ab, sondern dient als Orientierungshilfe. Beide verweisen noch auf den Katalogstand April 2026; unser Mapping-Navigator macht sie mit den heutigen Anforderungs-IDs durchsuchbar.

Automatisierte Prüfung und Nachweise

223 Parameter machen Gestaltungsentscheidungen zu prüfbaren Datenfeldern. Prüft die Institution automatisiert, verlangt der Standard, Tool, Zeitpunkt und Prüfergebnis zu dokumentieren und Prüfberichte der Maßnahme und Anforderung zuzuordnen. Die Bibliothek ergänzt das um Beispiel-Komponentendefinitionen, etwa zu AWS und Keycloak — laut BSI ausdrücklich keine tatsächlichen Implementierungen —, und um einen Assessment Layer für Prüfpläne, Prüfergebnisse und POA&M, der noch keine Artefakte enthält.

Zum OSCAL-Deep-Dive

Datenbasis: Stand-der-Technik-Bibliothek des BSI auf GitHub, Stand 23.10.2026, Lizenz CC BY-SA 4.0. Der OSCAL-Deep-Dive ordnet Kataloge, Profile, Mappings, Komponentendefinitionen und Prüfergebnisse auch über GS++ hinaus ein.

VamiSec-Beratung

Grundschutz++ einführen: Gap-Analyse, Migration, Zertifizierungsvorbereitung

Wir begleiten Institutionen beim Einstieg in GS++, ob sie ein ISMS nach IT-Grundschutz migrieren, ein ISMS nach ISO/IEC 27001 um die BSI-Methodik ergänzen oder neu aufbauen. Am Anfang steht eine Gap-Analyse gegen den Anwenderkatalog, vor allem gegen die verbindlichen Methodik-Anforderungen; daraus entstehen Anforderungspaket, Umsetzungsplan und eine Risikobetrachtung nach den Mindestkriterien. Für die Zertifizierung nach ISO 27001 auf Basis von GS++, die laut BSI ab 01.01.2027 beantragt werden kann, bereiten wir Dokumentation, Nachweise und interne Audits vor. Das Zertifizierungsaudit selbst führen wir nicht durch, und ein Zertifikat stellen wir nicht aus.

Gap-Analysegegen Anwenderkatalog und Methodik-Anforderungen
Migrationvom IT-Grundschutz oder von ISO/IEC 27001
ab 01.01.2027Vorbereitung auf die Zertifizierung nach ISO 27001 auf Basis von GS++
  • Gap-Analyse und Readiness: Ist-Aufnahme des ISMS, Abgleich mit den 80 MUSS-Anforderungen der Methodik-Praktiken und ein priorisierter Maßnahmenplan.
  • Migration vom IT-Grundschutz: Geschäftsprozesse, Schutzbedarf und Assets in das GS++-Modell aus Praktiken, Zielobjektkategorien und den Kategorien normal und hoch überführen, mit dem Kompendium-Mapping der Bibliothek als Orientierung.
  • ISO-27001-Brücke: ein bestehendes ISMS über das Annex-A-Mapping der Bibliothek mit GS++ verbinden und die Lücken in Methodik und Katalog schließen.
  • Zertifizierungsvorbereitung ab 2027: Dokumentation, Nachweise, internes Audit und Managementbewertung so aufsetzen, dass ein Antrag auf Zertifizierung nach ISO 27001 auf Basis von GS++ vorbereitet ist.

VamiSec berät und ist keine Zertifizierungsstelle. Valeri Milke ist BSI IT-Grundschutz-Praktiker sowie Lead Auditor für ISO/IEC 27001 und ISO/IEC 42001; Anträge auf die Personenzertifizierung zum GS++-Berater sind laut BSI erst ab 01.01.2027 möglich.

Glossar

Glossar: Begriffe des Grundschutz++

32 Begriffe aus BSI-Standard 300-1, Anwenderkatalog Grundschutz++ und Stand-der-Technik-Bibliothek in Kurzdefinitionen, in eigenen Worten – mit Modalverb und Kennung der Katalog-Anforderung, wo der Anwenderkatalog eine Pflicht festschreibt.

Grundschutz++GS++
Neuentwicklung des Grundschutzes durch das BSI für den Aufbau eines Informationssicherheitsmanagementsystems. GS++ besteht aus der Methodik im BSI-Standard 300-1 und dem Anwenderkatalog Grundschutz++ in der Stand-der-Technik-Bibliothek. Perspektivisch soll GS++ laut BSI den IT-Grundschutz ablösen, der bis dahin in einer mehrjährigen Übergangszeit anwendbar bleibt.
BSI-Standard 300-1Methodik Grundschutz++, Methodik GS++
BSI-Standard mit der Methodik des Grundschutz++: Version 1.0 vom 20.10.2026, 42 Seiten, verantwortet vom BSI-Referat S 13. Er beschreibt fünf Prozessschritte im PDCA-Zyklus und enthält vier Anhänge zu Zielobjektkategorien, vereinfachter Geschäftsprozessanalyse, Mindestkriterien für die Risikobetrachtung und elementaren Gefährdungen. Zielgruppe der Version 1.0 sind in erster Linie Early Adopters.
Anwenderkatalog Grundschutz++Anwenderkatalog GS++
Katalog aller GS++-Anforderungen im OSCAL-Format, Teil der Stand-der-Technik-Bibliothek. Er enthält die in Anforderungen überführten normativen Inhalte der Methodik sowie technische und organisatorische Anforderungen, Stand 22.10.2026 insgesamt 1.000 Anforderungen in 20 Praktiken, davon 99 in den Methodik-Praktiken. Anforderungen, die auf spezifische IT-Lösungen abzielen, enthält er nicht mehr.
Stand-der-Technik-BibliothekSdT-Bibliothek, State-of-the-Art Library
Technische Plattform des BSI, auf der alle Anforderungen und Maßnahmen zentral bereitgestellt werden; sie löst das IT-Grundschutz-Kompendium ab. Das GitHub-Repository BSI-Bund/Stand-der-Technik-Bibliothek ist laut BSI seit 29.09.2025 öffentlich, steht unter CC BY-SA 4.0 und gliedert sich in Control, Implementation und Assessment Layer. Aktualisierungen erscheinen als fortlaufende „rolling publication“.
IT-GrundschutzBSI-Standards 200-x, IT-Grundschutz-Kompendium
Bisherige Vorgehensweise des BSI mit den BSI-Standards der Reihe 200 und dem IT-Grundschutz-Kompendium, aktuell Edition 2023 mit 111 Bausteinen in zehn Schichten. Laut BSI bleibt der IT-Grundschutz in einer mehrjährigen Übergangszeit anwendbar, seine Zertifizierbarkeit endet laut Meilensteinplan am 30.11.2031. Für die Bundesverwaltung ist er über das BSI-Gesetz verbindlich.
ProzessschrittePDCA-Zyklus, Plan-Do-Check-Act
Die Methodik GS++ gliedert Aufbau und Weiterentwicklung eines ISMS in fünf Prozessschritte, die iterativ im PDCA-Zyklus durchlaufen werden: Erhebung und Planung sowie Anforderungsanalyse als Plan, Realisierung als Do, Überwachung als Check und kontinuierliche Verbesserung als Act. Die Iteration des Zyklus ist laut BSI-Standard 300-1 Voraussetzung für Aufbau und Ausgestaltung des ISMS.
PraktikenPraktik, Practices
Thematische Gruppen, in denen der Anwenderkatalog seine Anforderungen zusammenfasst; das BSI bündelt darin Inhalte der bisherigen Bausteine prozessorientiert. Es gibt 20 Praktiken in drei Kategorien: Methodik mit sechs, Organisatorisch mit acht und Technisch mit sechs Praktiken, jeweils mit Kürzel wie GC, BER oder KONF. Die größte ist Konfiguration mit 157, die kleinste Risikomanagement mit vier Anforderungen.
Methodik-PraktikenGC, STM, UMS, VRB, PERF, RISK
Die sechs Praktiken Governance und Compliance, Strukturmodellierung, Umsetzung, Verbesserung, Monitoring-Evaluation und Risikomanagement. Sie enthalten die in Anforderungen überführten normativen Inhalte des BSI-Standards 300-1, sind ohne Bezug zu einer Zielobjektkategorie auf jeden Informationsverbund anzuwenden und bilden laut BSI die Kapitel 4 bis 10 der ISO/IEC 27001 ab. Ein individuelles Vorgehen ist nicht vorgesehen.
ZielobjektkategorienZOK
Standardisierte Klassen wie Anwendungen oder IT-Systeme, denen die Assets des Informationsverbunds zugeordnet werden; allen relevanten Assets eine oder mehrere ZOK zuzuweisen, ist im Anwenderkatalog die MUSS-Anforderung STM.2.1.3. Der GS++ sieht 39 Zielobjektkategorien in vier Hierarchieebenen unter sieben Wurzelknoten vor: Standorte, Nutzende, Netze, IT-Systeme, Informationen, Einkäufe und Anwendungen. Aus der Zuordnung ergeben sich die anzuwendenden Anforderungen; 636 der 1.000 Anforderungen tragen einen ZOK-Bezug.
Elternknoten / KindknotenVererbung der Zielobjektkategorien
Begriffe für die Hierarchie der Zielobjektkategorien: Übergeordnete Kategorien heißen Elternknoten, untergeordnete Kindknoten. Einem Asset sind auch alle übergeordneten Kategorien zuzuordnen, im Anwenderkatalog die MUSS-Anforderung STM.2.1.4.1. Die oberste Ebene enthält meist konzeptionelle Anforderungen wie „Verfahren verankern“; der Standard empfiehlt, Anforderungen der Elternknoten in der Umsetzung zu priorisieren.
InformationsverbundAnwendungsbereich, Geltungsbereich, Scope
Gesamtheit der infrastrukturellen, organisatorischen, personellen und technischen Assets, die für die betrachteten Geschäftsprozesse benötigt werden. Der Anwendungsbereich legt den formalen und organisatorischen Umfang des ISMS fest, der Informationsverbund bildet ihn inhaltlich-technisch ab; ein Anwendungsbereich kann mehrere Informationsverbünde enthalten. Der Anwenderkatalog nennt den Anwendungsbereich Geltungsbereich und verlangt mit den MUSS-Anforderungen GC.6.1 und STM.1.1, Geltungsbereich und Informationsverbund nachvollziehbar abgegrenzt festzulegen.
Geschäftsprozessvereinfachte Geschäftsprozessanalyse
Wesentlicher, zielgerichteter und wiederkehrender Ablauf, der zur Erfüllung des Auftrags oder zur Erbringung der Leistungen einer Institution beiträgt, zu einem nachvollziehbaren Ergebnis führt und aus mehreren zusammenhängenden Tätigkeiten besteht. Geschäftsprozesse sind Grundlage für Schutzbedarfsfeststellung, Asset-Erfassung und Risikobetrachtung; die relevanten festzulegen, ist im Anwenderkatalog die MUSS-Anforderung GC.7.1.1. Fehlen Prozesslandkarten, bietet der Standard eine vereinfachte Analyse mit Kennung, Name, Verantwortlichen, Kurzbeschreibung und wesentlichen Anwendungen.
SchutzbedarfSchutzbedarfsfeststellung, normal / hoch
Bewertung je Geschäftsprozess, welche Schäden bei Beeinträchtigung von Vertraulichkeit, Integrität oder Verfügbarkeit drohen. GS++ gibt zwei Kategorien vor: normal, wenn die Auswirkungen begrenzt und überschaubar sind, hoch, wenn sie beträchtlich sein können. Eigene Kategorien sind auf diese beiden zu mappen; hoher Schutzbedarf erfordert eine Risikobetrachtung. Der Anwenderkatalog bezieht die Einstufung auf Geschäftsprozesse oder Informationen und führt sie als MUSS-Anforderung GC.7.1.2.
Sicherheitsniveaunormal-SdT / erhöht
Einstufung jeder Anforderung im Anwenderkatalog: „normal-SdT“ bezeichnet die für normalen Schutzbedarf vorgesehenen Anforderungen nach dem Stand der Technik, „erhöht“ die erhöhte Sicherheitsstufe. Stand 22.10.2026 tragen 773 Anforderungen das Niveau normal-SdT und 227 das Niveau erhöht. Laut BSI-Standard 300-1 haben Erhöht-Anforderungen das Modalverb KANN, sind optional und lassen sich in der Risikobetrachtung heranziehen; im Katalog gilt das für 224 der 227, drei tragen SOLLTE: BES.1.4, DET.4.12.1 und REA.2.5.
MUSS / SOLLTE / KANNModalverben
Modalverben jeder Anforderung. Die Stand-der-Technik-Bibliothek definiert MUSS und SOLLTE auf Grundlage von RFC 2119 und DIN 820-2, KANN mit Verweis auf DIN 820-2: MUSS ist unbedingt zu erfüllen. SOLLTE ist normalerweise zu erfüllen; eine Abweichung ist sorgfältig abzuwägen und stichhaltig zu begründen. KANN ist keine generelle Verpflichtung, sondern je nach Situation sinnvoll. Der Anwenderkatalog zählt 149 MUSS-, 627 SOLLTE- und 224 KANN-Anforderungen.
Umsetzungsstatuserfüllt / nicht erfüllt / nicht anwendbar
Ergebnis der Prüfung jeder Anforderung im Anforderungspaket: „erfüllt“, „nicht erfüllt“ oder „nicht anwendbar“. Nicht anwendbar ist eine Anforderung nur, wenn sie funktional nicht erfüllbar ist oder die Komponente im Informationsverbund fehlt; die Begründung ist zu dokumentieren. Den Status vollständig und regelmäßig zu prüfen, ist im Anwenderkatalog die MUSS-Anforderung UMS.1.1; die Verfahren reichen vom Interview bis zum technischen Scan.
Temporäre / dauerhafte NichterfüllungNichterfüllung von SOLLTE-Anforderungen
Einordnung einer nicht erfüllten SOLLTE-Anforderung. Temporär heißt: Die Erfüllung ist vorgesehen und erfolgt absehbar später; das ist stichhaltig zu begründen und löst keine Risikobetrachtung aus. Dauerhaft heißt: Die Anforderung wird auf absehbare Zeit oder endgültig nicht erfüllt; dann ist eine Risikobetrachtung durchzuführen, im Anwenderkatalog über die MUSS-Anforderung STM.4.1, und das Restrisiko der Institutionsleitung zur Freigabe vorzulegen. Häufen sich dauerhafte Nichterfüllungen, kann der Stand der Technik insgesamt verfehlt werden.
Anforderungspaketindividuelles Anforderungspaket
Gesamtheit aller ISMS-Anforderungen, die für einen Informationsverbund relevant sind, und Ausgangslage der Realisierung; im Anwenderkatalog MUSS-Anforderung STM.2.1. Es umfasst drei Arten: Anforderungen der Methodik-Praktiken, technische und organisatorische ohne ZOK-Bezug, die verpflichtend aufzunehmen sind, und solche mit ZOK-Bezug, soweit Assets zugeordnet sind; doppelte zählen nur einmal. Eigene Anforderungen im GS++-Format für nicht abgedeckte Assets oder aus Compliance-Pflichten empfiehlt der Standard, der Anwenderkatalog verlangt sie als MUSS: STM.2.1.6 und STM.2.1.7.
BlaupausenBlaupause
Vorgefertigte, auf ein Anwendungsszenario zugeschnittene Kataloge von Anforderungen mit vorgegebenen Parametern. Sie lassen sich Assets oder Asset-Gruppen zuordnen und kombinieren; Auswahl inklusive Version, Zuordnung und Anpassungen sind nachvollziehbar zu dokumentieren. Für bestimmte Institutionen kann es verpflichtende Blaupausen geben. Stand 29.10.2026 ist in der Stand-der-Technik-Bibliothek noch kein als Blaupause bezeichnetes Artefakt veröffentlicht.
ParameterGestaltungsentscheidungen
Variabel gestaltbare Elemente einer Anforderung, etwa „regelmäßig“ oder eine zuständige Rolle. Sie zeigen Anwendern und Auditoren Spielräume, werden bei oder nach Erstellung des Anforderungspakets konkretisiert und lassen sich für automatisierte Prüfungen nutzen; Blaupausen können sie vorgeben. Konkrete Werte zuzuweisen ist im Anwenderkatalog die MUSS-Anforderung STM.5.1; der Katalog enthält 223 Parameter.
Risikobetrachtungimplizite / explizite Risikobetrachtung, Risikoanalyse
Identifikation, Bewertung und Behandlung von Informationssicherheitsrisiken. Implizit hat das BSI sie für normalen Schutzbedarf bei der Herleitung der Anforderungen vorgenommen. Explizit ist sie nötig bei hohem Schutzbedarf, bei Assets, die durch die Zielobjektkategorien nicht hinreichend abgedeckt sind, und bei dauerhafter Nichterfüllung einer SOLLTE-Anforderung, im Anwenderkatalog die MUSS-Anforderungen GC.7.2 und STM.4.1. Das Verfahren ist frei wählbar, wenn die Mindestkriterien erfüllt sind.
Mindestkriterien für die Risikobetrachtung35 Mindestkriterien
35 Kriterien, die BSI-Standard 300-1 in einem Anhang für jedes gewählte Risikoverfahren verbindlich festlegt, gegliedert in Initiierung und Vorbereitung, Risikoidentifikation, Risikobewertung, Risikobehandlung und phasenübergreifende Anforderungen. Dazu gehören Risikoappetit, Akzeptanzkriterien, ein Risikoregister mit Mindestangaben und eine Überprüfung mindestens jährlich. So wird die Methodik etwa in einer Zertifizierung vergleichbar und überprüfbar. Im Anwenderkatalog finden sich einzelne Kriterien als MUSS-Anforderungen wieder, etwa RISK.1.3 zum Risikoeigentümer und RISK.1.5 zur Freigabe des Risikomanagements.
Elementare GefährdungenG 0.1 bis G 0.47
47 produkt- und technikneutrale Gefährdungen von Feuer bis zu schädlichen Seiteneffekten IT-gestützter Angriffe, den Grundwerten Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit zugeordnet. Sie sind Grundlage der impliziten Risikobewertung des BSI und Ausgangspunkt eigener Risikobetrachtungen; jede Kernel-Anforderung nennt ihre G0-Kennungen. Am häufigsten zugeordnet ist G 0.18 Fehlplanung oder fehlende Anpassung.
RisikoeigentümerRisk Owner
Rolle, der identifizierte Risiken im Risikoregister zugewiesen werden. Sofern nichts anderes festgelegt ist, ist der Geschäftsprozesseigentümer zugleich Risikoeigentümer; betrifft ein Risiko mehrere Geschäftsprozesse, wird ein federführender Risikoeigentümer ausgewählt. Er autorisiert die Umsetzungsplanung für die beschlossenen Maßnahmen. Rolle und Autorisierung sind im Anwenderkatalog die MUSS-Anforderungen RISK.1.3 und RISK.1.10.
RestrisikoRestrisikobetrachtung
Risiko, das nach der Risikobehandlung verbleibt oder aus einer noch nicht erfüllten Anforderung entsteht. BSI-Standard 300-1 verlangt eine Restrisikobetrachtung für SOLLTE-Anforderungen, die im Umsetzungsplan stehen, aber noch nicht erfüllt sind; Restrisiken gibt die Institutionsleitung frei. Der Anwenderkatalog formuliert die Bewertung des Restrisikos als SOLLTE-Anforderung UMS.1.2.
UmsetzungsplanRealisierungsplan, Maßnahmenplan
Plan, der die zu erfüllenden Anforderungen in eine priorisierte Reihenfolge bringt und ihnen Maßnahmen zuordnet. Je Maßnahme sind mindestens die zugehörige Anforderung, das Datum der Umsetzung oder Überprüfung und die dokumentierende oder prüfende Person festzuhalten. Im Anwenderkatalog sind Umsetzungsplanung, Priorisierung, Zuständige und Fristen MUSS-Anforderungen der Praktik Umsetzung, UMS.2.1 bis UMS.4.1.
NachweiseEvidenz, Prüfbericht, Dokumentationsart
Belege, dass eine Maßnahme umgesetzt ist; sie sind der Maßnahme eindeutig zuzuordnen. Bei automatisierten Prüfungen sind Tool, Zeitpunkt und Prüfergebnis zu dokumentieren und ein erzeugter Prüfbericht zuzuordnen; eine Historie mit Zeitpunkt, Person und Tool empfiehlt der Standard. Der Anwenderkatalog ordnet seinen Anforderungen 62 Dokumentationsarten zu, etwa Schutzbedarfsfeststellung, Anforderungspaket oder Managementbericht.
InstitutionsleitungLeitung, Geschäftsführung, Behördenleitung
Oberste Leitung der Institution. Sie trägt die Verantwortung für das ISMS, die nicht delegiert werden kann, legt den Anwendungsbereich fest und gibt Schutzbedarf, Reihenfolge der Geschäftsprozesse, Ressourcen und Informationssicherheitsleitlinie frei. Sie autorisiert den Rahmen der Risikobetrachtung, trägt Restrisiken und prüft in der Managementbewertung das ISMS. Im Anwenderkatalog autorisiert sie alle ISMS-Verfahren, MUSS-Anforderung GC.1.2.
ManagementbewertungManagementbericht, Management Review
Prüfung der Institutionsleitung im Prozessschritt Überwachung, ob das ISMS geeignet, angemessen und wirksam ist. Grundlage ist der Managementbericht mit Auditergebnissen, Leistungsbewertung, Sicherheitsvorfällen, Status der Risikobehandlung, Änderungen in Institution oder Bedrohungslage und dem Stand früherer Entscheidungen. Bericht und Information der Leitung sind im Anwenderkatalog die MUSS-Anforderungen PERF.4.1 und PERF.4.2.
LeistungsbewertungLeistungsmessung, Leistungskennzahlen
Messung und Bewertung der Leistung des ISMS, die BSI-Standard 300-1 im Prozessschritt Überwachung verlangt; ein Verfahren dafür ist im Anwenderkatalog die MUSS-Anforderung PERF.1.1. Einheitliche Vorgaben stehen laut Standard noch aus, Institutionen sind in der Ausgestaltung frei. Laut Meilensteinplan wird das Konzept zur Leistungsmessung am 26.02.2027 in die Methodik integriert, bis 31.03.2027 sollen alle Anforderungen der Methodik-Praktiken Leistungskennzahlen haben.
OSCALOpen Security Controls Assessment Language
Maschinenlesbares Format des US-amerikanischen NIST für Sicherheitsanforderungen, das das BSI für die Stand-der-Technik-Bibliothek nutzt. Kataloge enthalten Anforderungen, Profile wählen aus und legen Parameter fest, aufgelöste Kataloge sind das Ergebnis; Mappings verknüpfen Kataloge, Komponentendefinitionen beschreiben Umsetzungen. Der Anwenderkatalog liegt in OSCAL 1.1.3 als JSON-Datei vor.
Stand der TechnikSdT
Das BSI zitiert die Definition aus dem Handbuch der Rechtsförmlichkeit: „Entwicklungsstand fortschrittlicher Verfahren, Einrichtungen und Betriebsweisen, der nach herrschender Auffassung führender Fachleute das Erreichen des gesetzlich vorgegebenen Ziels gesichert erscheinen lässt“; diese müssen sich in der Praxis bewährt haben oder sollten möglichst mit Erfolg erprobt worden sein. Der vom BSI veröffentlichte Stand bezieht sich auf typische Verarbeitungssituationen; für ein zertifizierbares ISMS muss er laut BSI-Standard 300-1 in der niedrigsten Schutzbedarfskategorie stets eingehalten werden.
FAQ

Häufige Fragen zu Grundschutz++

Kurze Antworten für ISB, IT-Leitung, Behörden, KRITIS- und NIS-2-Einrichtungen sowie Auditoren – Stand 29.10.2026, mit Hinweisen, wo Festlegungen des BSI noch ausstehen.

Grundschutz++, kurz GS++, ist die Neuentwicklung des Grundschutzes durch das BSI für den Aufbau eines Informationssicherheitsmanagementsystems. Es besteht aus der Methodik im BSI-Standard 300-1 und dem Anwenderkatalog Grundschutz++ in der Stand-der-Technik-Bibliothek, die das IT-Grundschutz-Kompendium ablöst. In 20 Praktiken bündelt der Katalog Anforderungen, die nicht mehr auf spezifische IT-Lösungen abzielen. Die Schreibweise „IT-Grundschutz++“ nutzte das BSI in frühen Texten wie dem BSI-Magazin 2025/01; der offizielle Name lautet Grundschutz++.

BSI-Standard 300-1 „Methodik Grundschutz++“ beschreibt auf 42 Seiten, wie eine Institution ein ISMS in fünf Prozessschritten entlang des PDCA-Zyklus aufbaut: Erhebung und Planung, Anforderungsanalyse, Realisierung, Überwachung und kontinuierliche Verbesserung. Vier Anhänge enthalten Zielobjektkategorien, eine vereinfachte Geschäftsprozessanalyse, die Mindestkriterien für die Risikobetrachtung und die elementaren Gefährdungen. Version 1.0 vom 20.10.2026 richtet sich in erster Linie an Early Adopters. Verbindlich wird die Methodik über die Methodik-Anforderungen des Anwenderkatalogs: 80 der 99 sind als MUSS formuliert, 19 als SOLLTE.

Das hängt von der Institution ab. Die Bundesverwaltung muss nach dem BSI-Gesetz den IT-Grundschutz und die Mindeststandards des BSI in den jeweils geltenden Fassungen umsetzen und dies spätestens 2030 nachweisen; einen Stichtag für den Wechsel auf GS++ nennt das BSI nicht. Besonders wichtige und wichtige Einrichtungen nach NIS-2 müssen wirksame Maßnahmen ergreifen, die den Stand der Technik einhalten sollen; eine bestimmte Norm schreibt das BSI nicht vor, als Beispiele anerkannter Standards nennt es GS++ oder ISO 27001. Für Landes- und Kommunalverwaltungen ist laut BSI Landesrecht maßgeblich. Für alle übrigen Institutionen ist GS++ eine freiwillige Empfehlung des BSI.

Laut BSI-Meilensteinplan, Stand Oktober 2026, ab dem 1. Januar 2027: Dann können Anträge auf eine Zertifizierung nach ISO 27001 auf Basis von GS++ gestellt werden, ebenso auf die Personenzertifizierung zum GS++-Berater und GS++-Auditteamleiter. Ein Auditierungsschema für GS++ ist noch nicht veröffentlicht; für den 28.10.2026 hatte die Zertifizierungsstelle des BSI auf der it-sa einen Vortrag zu ihren aktuellen Überlegungen dazu angekündigt. Parallel läuft vom ersten Quartal 2027 bis zum 31.12.2027 die Early-Adopter-Phase. Das BSI passt den Plan nach eigener Angabe stetig an.

Kurzfristig nichts. Ein Zertifikat nach ISO 27001 auf Basis von IT-Grundschutz gilt drei Jahre mit jährlichen Überwachungsaudits; Prüfgrundlage sind derzeit ISO 27001:2022, BSI-Standard 200-2 und das Kompendium Edition 2023. Laut BSI bleibt der IT-Grundschutz in einer mehrjährigen Übergangszeit anwendbar, seine Zertifizierbarkeit endet laut Meilensteinplan am 30.11.2031. Wie Zertifikate behandelt werden, deren Laufzeit über dieses Datum hinausreicht, hat das BSI bisher nicht veröffentlicht. Aus unserer Praxis: Den Wechsel auf GS++ an einem Re-Zertifizierungstermin ausrichten.

Eng. Laut BSI-Standard 300-1 bilden die Anforderungen der Methodik-Praktiken die Kapitel 4 bis 10 der DIN EN ISO/IEC 27001 ab; in Prozessschritt 1 werden die Aktivitäten der Kapitel 4 und 5 durchgeführt, in Prozessschritt 2 die der Kapitel 6 und 10. Das BSI-Mapping ordnet alle 93 Controls aus Anhang A der ISO/IEC 27001:2022 Anforderungen des GS++ zu, 16 davon als gleichwertig. Das BSI bezeichnet GS++ als kompatibel zur ISO/IEC 27001, zertifiziert wird künftig nach ISO 27001 auf Basis von GS++. VamiSec-Einschätzung: Über das Mapping lässt sich eine bestehende Erklärung zur Anwendbarkeit dem Anforderungspaket gegenüberstellen; die Zielkennungen vorher mit dem aktuellen Katalog abgleichen.

In der Regel nicht. Dem Anwenderkatalog liegt eine allgemeine, implizite Risikobetrachtung des BSI zugrunde; bei normalem Schutzbedarf ist deshalb keine eigene nötig. Eine explizite Risikobetrachtung verlangt BSI-Standard 300-1 aber auch, wenn ein relevantes Asset durch die Zielobjektkategorien nicht hinreichend abgedeckt ist oder eine anwendbare SOLLTE-Anforderung dauerhaft nicht erfüllt wird; im Anwenderkatalog die MUSS-Anforderung STM.4.1. Für noch nicht erfüllte SOLLTE-Anforderungen im Umsetzungsplan verlangt der Standard zudem eine Restrisikobetrachtung mit Freigabe durch die Institutionsleitung, der Anwenderkatalog die Bewertung des Restrisikos als SOLLTE-Anforderung UMS.1.2.

MUSS-Anforderungen sind unbedingt zu erfüllen; eine Risikobetrachtung kann sie nicht ersetzen, eine Ausnahmegenehmigung oder Risikoakzeptanz ist laut BSI-Standard 300-1 nicht möglich. SOLLTE-Anforderungen sind normalerweise zu erfüllen, eine Abweichung ist sorgfältig abzuwägen und stichhaltig zu begründen: Eine temporäre Nichterfüllung löst keine Risikobetrachtung aus, eine dauerhafte schon. KANN-Anforderungen sind optional; im Anwenderkatalog tragen alle 224 KANN-Anforderungen das Sicherheitsniveau „erhöht“. Dazu kommen 149 MUSS- und 627 SOLLTE-Anforderungen, Stand 22.10.2026.

Laut BSI-Standard 300-1 ist eine Blaupause ein vorgefertigter Katalog von Anforderungen, der auf ein Anwendungsszenario zugeschnitten ist, eine Vorauswahl trifft und die Parameter vorgibt. Blaupausen lassen sich Assets oder Asset-Gruppen zuordnen und kombinieren; Auswahl inklusive Version, Zuordnung und Anpassungen sind nachvollziehbar zu dokumentieren. Für bestimmte Institutionen kann es verpflichtende Blaupausen geben, welche, lässt der Standard offen. Stand 29.10.2026 ist in der Stand-der-Technik-Bibliothek kein als Blaupause bezeichnetes Artefakt veröffentlicht; auch die Profile Lieferkettensicherheit und WLAN tragen diese Bezeichnung nicht.

Nicht nach BSI-Standard 300-1: Er verwendet weder Bausteine noch die Vorgehensweisen Basis-, Kern- und Standard-Absicherung aus BSI-Standard 200-2, auch den IT-Grundschutz-Check nennt er nicht. GS++ arbeitet stattdessen mit 20 Praktiken, 39 Zielobjektkategorien, den Schutzbedarfskategorien „normal“ und „hoch“, den Sicherheitsniveaus „normal-SdT“ und „erhöht“ sowie einem Umsetzungsstatus je Anforderung. Für den IT-Grundschutz gelten die bekannten Begriffe weiter, solange er angewendet und zertifiziert wird.

Stand 22.10.2026 enthält der Anwenderkatalog Grundschutz++ 1.000 Anforderungen in 20 Praktiken und 140 Untergruppen: 149 MUSS, 627 SOLLTE und 224 KANN, davon 773 auf dem Sicherheitsniveau normal-SdT und 227 auf „erhöht“. Er liegt als OSCAL-Datei im JSON-Format im GitHub-Repository BSI-Bund/Stand-der-Technik-Bibliothek, Lizenz CC BY-SA 4.0, und wird per „rolling publication“ fortlaufend aktualisiert. Lesbar aufbereitet zeigt ihn der Stand-der-Technik-Viewer, ein Community-Projekt, auf das das BSI-Repository verweist. Die Zahlen können sich mit jeder Veröffentlichung ändern.

Teilweise, über das Mapping der Stand-der-Technik-Bibliothek. Die „GSMap OSCAL Mapping Collection“, Stand 21.07.2026 und noch im Entwurfsstatus, ordnet 510 Anforderungen des Kompendiums Edition 2023 in 1.185 Zuordnungen dem GS++ zu; 94 von 111 Bausteinen haben mindestens einen Eintrag, 17 keinen. Die Zielverweise beziehen sich auf den Katalogstand April 2026, 130 davon sind inzwischen umnummeriert, 16 entfallen. Laut BSI-Handbuch für Autoren bildet das Mapping die Inhalte wegen der anderen Struktur nicht 1:1 ab, sondern dient als Orientierungshilfe. Eine Lücke im Entwurf heißt nicht, dass GS++ das Thema nicht abdeckt.

Die Anforderungen liegen im OSCAL-Format des NIST vor, mit Metadaten wie Modalverb, Sicherheitsniveau, Aufwandsstufe, Zielobjektkategorien, Parametern und zugeordneten elementaren Gefährdungen. Damit lassen sich Anforderungspakete filtern und Prüfungen automatisieren. Das BSI kündigt Unterstützung durch digitale Werkzeuge an und berichtet, dass zahlreiche Hersteller von IT-Grundschutz-Tools an der Integration arbeiten. Die Form mehrerer Dokumentationen lässt der Standard offen, etwa für Abhängigkeiten zwischen Assets als Tabelle, CMDB oder Service-Map. VamiSec-Einschätzung: Prüfen Sie, ob Ihr Tool OSCAL-Kataloge, Parameter und Nachweise je Anforderung verarbeiten kann.

Laut Meilensteinplan veröffentlicht das BSI am 30.11.2026 Schulungskonzepte für die Ausbildung zum GS++-Praktiker und GS++-Berater. Für bereits zertifizierte IT-Grundschutz-Berater und Auditteamleiter startet im ersten Quartal 2027 eine gesonderte Fortbildung zum GS++-Berater bzw. GS++-Auditteamleiter; Anträge auf beide Personenzertifizierungen sind ab dem 01.01.2027 möglich. Inhalte, Umfang und Zugangsvoraussetzungen hat das BSI noch nicht veröffentlicht. Vor 2027 gibt es daher keine BSI-Personenzertifikate für GS++.

Laut BSI-Standard 300-1 liegt die Verantwortung für das ISMS bei der Institutionsleitung und kann nicht delegiert werden. Sie legt den Anwendungsbereich fest, gibt Schutzbedarf, Reihenfolge der Geschäftsprozesse, Ressourcen und Informationssicherheitsleitlinie frei, autorisiert den Rahmen der Risikobetrachtung und trägt Restrisiken sowie Risiken aus noch nicht erfüllten Anforderungen. Im Anwenderkatalog sind die Freigaben MUSS-Anforderungen, etwa die Autorisierung aller ISMS-Verfahren in GC.1.2 und des Risikomanagements in RISK.1.5. In der Managementbewertung prüft sie anhand des Managementberichts, ob das ISMS geeignet, angemessen und wirksam ist.

Stand 29.10.2026 nicht in aktueller Form. BSI-Standard 300-1, Anwenderkatalog und Meilensteinplan liegen auf Deutsch vor; eine englische Fassung des Standards ist auf den englischen BSI-Seiten nicht zu finden. Die englische GS++-Seite des BSI wurde zuletzt am 06.01.2026 aktualisiert und gibt einen älteren Planungsstand wieder: Sie spricht vom „Grundschutz++ Compendium“ und nennt weder den BSI-Standard 300-1 noch den Meilensteinplan. Die Internationalisierung des GS++ führt der Meilensteinplan unter „2027 ff.“.

BSI-Standard 300-1 empfiehlt, bei der Erstimplementierung mit dem wichtigsten Geschäftsprozess der höchsten Schutzbedarfskategorie zu beginnen; im ersten Durchgang des PDCA-Zyklus genügt es laut Anwenderkatalog, die Assets dieses Prozesses zu erfassen. Sukzessive sind alle Geschäftsprozesse des Anwendungsbereichs zu untersuchen. Aus unserer Praxis: Anwendungsbereich und Schutzbedarf von der Leitung freigeben lassen, Assets den Zielobjektkategorien zuordnen, das Anforderungspaket aus dem aktuellen Katalogstand erzeugen und den Umsetzungsstatus vollständig erheben. Wer bereits ein ISMS betreibt, nutzt vorhandene Dokumente und die Mappings des BSI.

Standards & Quellen

Die Inhalte dieser Seite basieren auf den folgenden öffentlich verfügbaren Leitfäden und Studien.

Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) · 2026

BSI-Standard 300-1 – Methodik Grundschutz++, Version 1.0

Primärquelle dieser Seite: 42 Seiten, Änderungshistorie 20.10.2026, Download-Seite datiert 26.10.2026; fünf Prozessschritte im PDCA-Zyklus (Kap. 2–6), Anhang 1 Zielobjektkategorien, Anhang 2 vereinfachte Geschäftsprozessanalyse, Anhang 3 Mindestkriterien für die Risikobetrachtung, Anhang 4 elementare Gefährdungen

BSI · 2026

Grundschutz++ – Themenseite mit Meilensteinplan (Stand Oktober 2026)

Methodik, Anwenderkatalog und Meilensteinplan: zertifizierbar ab 01.01.2027, Early-Adopter-Phase 2027, Leistungsmessung ab 26.02.2027, Ende der Zertifizierbarkeit des IT-Grundschutz am 30.11.2031; Seite aktualisiert am 26.10.2026, der Plan wird laut BSI stetig angepasst

BSI (Kurzmitteilung) · 2026

Methodik zum Grundschutz++ als BSI-Standard 300-1 veröffentlicht

Meldung vom 26.10.2026: prozessorientierte Vorgehensweise, frei wählbare Risikomethodik unter Einhaltung von Mindestkriterien, maschinenlesbare Anforderungen; ein nach Grundschutz++ implementiertes ISMS ist ab 2027 zertifizierbar und zur ISO/IEC 27001 kompatibel

BSI · 2026

Stand-der-Technik-Bibliothek (GitHub-Repository BSI-Bund)

Öffentlich seit 29.09.2025, Lizenz CC BY-SA 4.0; control_layer, implementation_layer, assessment_layer und documentation; Aktualisierung per „rolling publication“, letzter Commit vor Redaktionsschluss am 23.10.2026

BSI, Stand-der-Technik-Bibliothek · 2026

Anwenderkatalog Grundschutz++ (aufgelöster OSCAL-Katalog)

Version 2026-10-22T12:58Z, OSCAL 1.1.3: 1.000 Anforderungen in 20 Praktiken, 149 MUSS, 627 SOLLTE, 224 KANN, 223 Parameter; Quelle aller Kennzahlen und Anforderungs-IDs dieser Seite (u. a. GC.1.2, GC.6.1, GC.7.1.1, GC.7.1.2, GC.7.2, STM.1.1, STM.2.1, STM.2.1.3, STM.2.1.4.1, STM.2.1.6, STM.2.1.7, STM.4.1, STM.5.1, UMS.1.1, UMS.1.2, UMS.2.1–UMS.4.1, RISK.1.3, RISK.1.5, RISK.1.10, PERF.1.1, PERF.4.1, PERF.4.2); CC BY-SA 4.0

BSI, Stand-der-Technik-Bibliothek · 2026

ISO/IEC 27001:2022 Annex A to GS++ Mapping

Version 1.0.1-qa, veröffentlicht 05.05.2026, zuletzt geändert 27.07.2026, Status complete: alle 93 Annex-A-Controls zugeordnet, 73 subset-of, 16 equivalent-to, 4 intersects-with

BSI, Stand-der-Technik-Bibliothek · 2026

GSMap OSCAL Mapping Collection: IT-Grundschutz-Kompendium 2023 zu Grundschutz++

Stand 21.07.2026, Status Entwurf: 1.185 Zuordnungen, 510 Kompendium-Anforderungen, 94 von 111 Bausteinen mit mindestens einem Eintrag; Lücke im Entwurf ist keine Lücke in GS++

bsi-community (Community-Projekt) · 2026

Stand der Technik-Viewer

Browseranwendung zum Lesen der OSCAL-Kataloge, Komponentendefinitionen und Mappings der Bibliothek; vom BSI-Repository empfohlen, entwickelt in der GitHub-Organisation bsi-community

BSI, Stand-der-Technik-Bibliothek · 2026

BSI OSCAL FAQ (documentation/OSCAL.md)

Warum OSCAL, Kataloge, Profile, Implementierungen und Nachweise erklärt; Hinweis, dass zahlreiche Hersteller von IT-Grundschutz-Tools an der Integration arbeiten; zuletzt geändert 27.07.2026

BSI · 2026

Stand der Technik

Auftrag nach dem BSI-Gesetz, Definition nach dem Handbuch der Rechtsförmlichkeit, Bezug auf typische Verarbeitungssituationen; die Seite vom 18.06.2026 spricht noch von der Pilotphase der Bibliothek

BSI, Referat Stand der Technik · 2025

Handbuch für Autoren der SdT-Bibliothek

Stand 21.11.2025: Autorenrichtlinie, OSCAL-FAQ, Katalogstruktur, UUID-Versionierung und Parameter; beschreibt das Kompendium-Mapping als Orientierungshilfe ohne 1:1-Abbildung (Kap. 6.1.4)

BSI (Kurzmitteilung) · 2025

BSI veröffentlicht Stand-der-Technik-Bibliothek auf GitHub

Meldung vom 30.09.2025: Anforderungen seit 29.09.2025 maschinenlesbar auf GitHub, initial mit den abstrakten Anforderungen des Grundschutz++, Grundlage OSCAL

BSI · 2026

Grundschutz in der Informationssicherheit

Grundschutz++ soll den IT-Grundschutz perspektivisch ablösen, der IT-Grundschutz bleibt in einer mehrjährigen Übergangszeit anwendbar; beide laut BSI kompatibel zur ISO 27001 (Seite aktualisiert am 08.04.2026)

BSI · 2026

ISO 27001-Zertifizierung auf Basis von IT-Grundschutz – Zertifizierungsschema

Aktuelle Grundlagen für IT-Grundschutz-Zertifikate: Prüfgrundlage 4.8 (ISO 27001:2022, BSI-Standard 200-2, Kompendium Edition 2023), Zertifizierungsschema 2.2 mit drei Jahren Laufzeit und jährlichen Überwachungsaudits, Auditierungsschema 2.5, alle vom 01.02.2026; Grundschutz++ ist dort noch nicht abgebildet

BSI · 2026

it-sa Expo&Congress 2026 – Programm des BSI

Programm mit dem für den 28.10.2026 angekündigten Vortrag „Ausblick auf die Zertifizierung nach Grundschutz++“, in dem die Zertifizierungsstelle ihre aktuellen Überlegungen zum Auditierungsschema vorstellen wollte; ein GS++-Auditierungsschema ist noch nicht veröffentlicht

Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de · 2026

Gesetz über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik und über die Sicherheit in der Informationstechnik von Einrichtungen (BSI-Gesetz – BSIG) vom 2. Dezember 2025

§ 44: Mindestanforderungen für die Bundesverwaltung aus IT-Grundschutz und Mindeststandards in den jeweils geltenden Fassungen, Modernisierungsauftrag bis 01.01.2026; § 43: Nachweis spätestens fünf Jahre nach Inkrafttreten; § 30: Risikomanagementmaßnahmen besonders wichtiger und wichtiger Einrichtungen; laut Vollzitat zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.10.2026

BSI · 2026

FAQ: NIS-2 für den Bund

Bundeseinrichtungen müssen die Vorgaben des IT-Grundschutz-Standards inklusive Grundschutzkompendium und der Mindeststandards einhalten; Nachweis an das BSI erstmals spätestens fünf Jahre nach Inkrafttreten, also 2030

BSI · 2025

Fragen und Antworten zu NIS-2

Frage 4: Der BSI-IT-Grundschutz ist im Rahmen der NIS-2-Umsetzung nicht für alle betroffenen Einrichtungen verpflichtend; bestehende Managementsysteme können Grundlage sein, sind aber gegen den gesetzlichen Maßnahmenkatalog zu prüfen

BSI · 2026

#nis2know: ISO/IEC 27001 im Kontext NIS-2/BSIG

Das BSI schreibt keine bestimmte Norm vor; Einrichtungen sind frei in der Wahl, solange die gesetzlichen Pflichten erfüllt werden

BSI · 2026

#nis2know: NIS-2 Risikomanagementmaßnahmen

Maßnahmen sollten sich an anerkannten Standards und Sicherheitsnormen orientieren; das BSI nennt Grundschutz++ oder ISO 27001 als Beispiele (Seite aktualisiert am 02.06.2026)

BSI · 2026

FAQ: NIS-2 für Land und Kommune

Für Landesverwaltungen entfalten die Regelungen des BSI-Gesetzes keine unmittelbare normative Wirkung, maßgeblich sind landesrechtliche Umsetzungsakte; die kommunale Kernverwaltung fällt grundsätzlich nicht in den Anwendungsbereich des BSIG

BSI · 2026

Grundschutz++ (englische Seite)

Stand 06.01.2026 und damit älter als die deutsche Seite: spricht vom „Grundschutz++ Compendium“, nennt weder BSI-Standard 300-1 noch den Meilensteinplan; nicht als aktuelle Quelle verwenden

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